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Prüfen Sie, ob die aktuellen Einkommensgrenzen
Ihren Elterngeldanspruch beeinflussen.
Die Einkommensgrenze wurde deutlich gesenkt
200.000 €
Alte Grenze
175.000 €
Neue Grenze für alle
Die Einkommensgrenze beträgt jetzt einheitlich 175.000 € – sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare. Bei Paaren gilt: Die Grenze darf von beiden zusammen nicht überschritten werden.
Unsicher, wie sich die Regelungen auf Sie auswirken? Wählen Sie die passende Beratung für Ihre Situation.
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Die wichtigsten Antworten zu den Einkommensgrenzen beim Elterngeld.
Noch Fragen? Wir beraten Sie persönlich.
Seit April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 € – sowohl für Alleinerziehende als auch für Paare. Bei Paaren dürfen beide zusammen diese Grenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus Ihrem Bruttoeinkommen abzüglich aller Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Relevant ist das Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.
Überschreiten Sie die Einkommensgrenze, haben Sie keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt für das gesamte Elterngeld, nicht nur für den überschreitenden Betrag.
Bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Paaren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen betrachtet. Die Grenze von 175.000 € gilt für beide Partner zusammen. Bei Alleinerziehenden gilt die Grenze von 175.000 € für das eigene Einkommen.
Die wichtigste Änderung seit April 2025: Die Einkommensgrenze wurde von 200.000 € auf 175.000 € gesenkt. Diese Grenze gilt nun einheitlich für Alleinerziehende und Paare (gemeinsames Einkommen).
Ja, andere Leistungen wie Kindergeld, Kinderbetreuungsgeld oder steuerliche Vergünstigungen haben andere oder keine Einkommensgrenzen. Das Elterngeld ist nur eine von vielen Familienleistungen.
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