Das Wichtigste in Kürze
- Fristen: 7 Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (vom 3. bis 8. Geburtstag).
- Form: Seit 1. Mai 2025 reicht die Textform (E-Mail genügt), eine handschriftliche Unterschrift ist nicht mehr zwingend erforderlich.
- Bindungszeitraum: Mit der Anmeldung legen Sie sich verbindlich für die ersten zwei Jahre fest.
- Kündigungsschutz: Er beginnt frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit (bei der 7-Wochen-Frist).
Einleitung: Elternzeit sicher planen#
Die Planung der Elternzeit ist für werdende Eltern einer der wichtigsten Schritte vor der Geburt. Während das Elterngeld die finanzielle Basis sichert, regelt die Elternzeit Ihre Freistellung von der Arbeit. Doch damit der Rechtsanspruch auf Elternzeit auch greift, müssen Sie Ihren Arbeitgeber korrekt und fristgerecht informieren.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die rechtlichen Grundlagen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), die aktuellsten Änderungen seit Mai 2025 und wie Sie Ihren Antrag rechtssicher formulieren.
Wussten Sie schon? Der Begriff "Antrag" ist rechtlich eigentlich ungenau. Da Sie einen Rechtsanspruch haben, "verlangen" oder "melden" Sie die Elternzeit an. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen, er nimmt Ihre Erklärung lediglich entgegen.
1. Die rechtliche Basis: Das BEEG#
Der Anspruch auf Elternzeit ist im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) verankert. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch darauf, bis zu 36 Monate pro Kind von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich der Betreuung und Erziehung zu widmen.
Wer hat Anspruch?#
- Angestellte (auch in Teilzeit oder Minijobs)
- Auszubildende
- Heimarbeiter
- Personen in der beruflichen Umschulung
Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag (Arbeit gegen Lohn), das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen.
Sonderfall: Elternzeit für Adoptivkinder und Pflegekinder#
Nicht nur leibliche Eltern haben Anspruch auf Elternzeit. Auch wenn Sie ein Kind in Vollzeitpflege oder zur Adoption aufnehmen, steht Ihnen die volle Elternzeit zu. Die Fristen beginnen hier ab dem Tag, an dem das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen wird. Bei Adoptivkindern kann Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden, maximal jedoch für drei Jahre ab der Aufnahme.
2. Wichtige Fristen: Wann müssen Sie aktiv werden?#
Die Fristen für die Anmeldung der Elternzeit hängen vom Alter Ihres Kindes ab. Wer diese Fristen versäumt, riskiert, dass der Beginn der Elternzeit nach hinten verschoben wird.
Elternzeit bis zum 3. Geburtstag (7-Wochen-Frist)#
Möchten Sie Elternzeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nehmen, beträgt die Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Beispiel: Soll die Elternzeit direkt nach der Mutterschutzfrist (ca. 8 Wochen nach der Geburt) beginnen, müssen Väter ihren Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt einreichen. Mütter melden ihre Elternzeit meist gegen Ende der Mutterschutzfrist an.
Besonderheit bei Frühgeburten: Wenn Ihr Kind deutlich früher als geplant zur Welt kommt, können die Fristen extrem knapp werden. Hier zeigt sich die Rechtsprechung meist kulant, dennoch sollten Sie so schnell wie möglich (auch formlos) informieren.
Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (13-Wochen-Frist)#
Seit der Reform 2015 können bis zu 24 Monate Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden. Hier gilt eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Fristenübersicht Elternzeit
| Merkmal | Kind unter 3 Jahren | Kind 3 bis 8 Jahre |
|---|---|---|
| Anmeldefrist | 7 Wochen vorher | 13 Wochen vorher |
| Zustimmung AG | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich* |
| Max. Dauer | Bis zu 36 Monate | Max. 24 Monate übertragbar |
| Übertragung | Standard | Zustimmungsfrei (bis 24 Mon.) |
*Sofern der Anspruch noch nicht aufgebraucht ist und die 13-Wochen-Frist eingehalten wird.
3. NEU seit Mai 2025: Die Textform ist ausreichend#
Lange Zeit galt für die Elternzeit das strenge Schriftformerfordernis gemäß § 126 BGB. Das bedeutete: Der Antrag musste eigenhändig unterschrieben und per Post oder persönlich übergeben werden. Fax oder E-Mail waren rechtlich unwirksam. Dies führte in der Vergangenheit oft zu bösen Überraschungen, wenn Arbeitgeber die Elternzeit wegen Formfehlern ablehnten.
Das hat sich geändert: Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) erlaubt der Gesetzgeber seit dem 1. Mai 2025 die Textform gemäß § 126b BGB (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Sie können Ihre Elternzeit nun bequem per E-Mail, Messenger oder firmeninternem Portal anmelden. Eine eingescannte Unterschrift oder ein handschriftlich unterzeichneter Brief ist nicht mehr zwingend notwendig. Wichtig ist nur, dass die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird und die Person des Erklärenden erkennbar ist.
Wichtige Übergangsregelung: Die neuen Formvorschriften gelten nur für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren oder zur Adoption aufgenommen wurden (§ 28 BEEG). Für ältere Kinder gilt weiterhin das Schriftformerfordernis.
Empfehlung des Elterngeld Zentrums: Auch wenn die E-Mail ausreicht, sollten Sie eine Lesebestätigung anfordern oder den Erhalt kurz bestätigen lassen. Im Streitfall liegt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Anmeldung bei Ihnen. Eine E-Mail im "Gesendet"-Ordner ist zwar ein Indiz, aber kein rechtssicherer Beweis für den Empfang beim Arbeitgeber.
4. Inhalt des Antrags: Was muss drinstehen?#
Damit Ihre Anmeldung rechtssicher ist, müssen bestimmte Angaben zwingend enthalten sein. Ein einfacher Satz wie "Ich gehe in Elternzeit" reicht nicht aus.
Die Pflichtangaben im Detail#
- Genaue Zeiträume: Geben Sie das Start- und Enddatum präzise an. Nutzen Sie bei Geburten idealerweise "Lebensmonate" statt Kalendermonate, um flexibel auf den tatsächlichen Geburtstag reagieren zu können.
- Verbindliche Festlegung (Bindungszeitraum): Wer Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes anmeldet, muss sich gleichzeitig für die nächsten zwei Jahre festlegen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
- Unterschrift (optional aber empfohlen): Auch wenn die Textform reicht, wirkt ein PDF-Anhang mit einer digitalen Signatur oder einem Scan oft professioneller und reduziert Rückfragen in der Personalabteilung.
Der Bindungszeitraum - Die 2-Jahres-Falle#
Der Bindungszeitraum ist eine der häufigsten Fehlerquellen. Wenn Sie Elternzeit anmelden, legen Sie sich für die kommenden zwei Jahre fest. Wenn Sie beispielsweise nur das erste Lebensjahr anmelden und im zweiten Jahr "mal schauen" wollen, haben Sie keinen rechtlichen Anspruch mehr darauf, das zweite Jahr spontan dranzuhängen. Der Arbeitgeber müsste dann zustimmen - und er kann dies ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Tipp: Planen Sie lieber großzügiger. Eine Verkürzung der Elternzeit ist meist einfacher zu verhandeln als eine Verlängerung gegen den Willen des Arbeitgebers.
5. Kann der Arbeitgeber ablehnen?#
Grundsätzlich ist die Elternzeit ein einseitiges Gestaltungsrecht. Das bedeutet: Sie teilen es mit, und damit ist es wirksam. Eine "Genehmigung" ist nicht erforderlich. Es gibt jedoch Nuancen:
Ablehnung von Teilzeit während der Elternzeit#
Möchten Sie nicht komplett pausieren, sondern in Teilzeit arbeiten (zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche), hat der Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen ein Ablehnungsrecht (§ 15 Abs. 7 BEEG):
- Der Betrieb hat weniger als 15 Mitarbeiter.
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit weniger als 6 Monaten.
- Es stehen dringende betriebliche Gründe entgegen (z.B. keine Beschäftigungsmöglichkeit).
Die Ablehnung muss schriftlich begründet werden und unterliegt strengen Fristen. Wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von 4 Wochen (bei der 7-Wochen-Frist) bzw. 8 Wochen (bei der 13-Wochen-Frist) ablehnt, gilt Ihre Teilzeit als genehmigt.
Aufteilung in drei Zeitabschnitte#
Sie dürfen Ihre Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Eine Aufteilung in mehr als drei Abschnitte bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Wichtig: Den dritten Zeitabschnitt (zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr) kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen (§ 16 Abs. 1 Satz 7 BEEG). Diese Ablehnungsmöglichkeit gilt jedoch nur für diesen späteren Zeitraum, nicht für die ersten 24 Monate.
6. Besonderheiten: Urlaubsanspruch und Versicherung#
Ein Thema, das oft übersehen wird, sind die Auswirkungen auf den Urlaub und die Krankenversicherung.
Kürzung des Urlaubsanspruchs#
Der Arbeitgeber darf Ihren Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG). Beispiel: Gehen Sie vom 15. März bis zum 14. September in Elternzeit, darf der Urlaub für die Monate April, Mai, Juni, Juli und August gekürzt werden. Der März und September bleiben voll erhalten, da Sie in diesen Monaten teilweise gearbeitet haben (oder Mutterschutz hatten).
Achtung: Die Kürzung erfolgt nicht automatisch! Der Arbeitgeber muss die Kürzung erklären. Tut er dies nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, bleibt der volle Urlaubsanspruch bestehen.
Krankenversicherung in der Elternzeit#
- Pflichtversicherte: Bleiben während der Elternzeit beitragsfrei versichert, solange sie Elterngeld beziehen und kein anderes beitragspflichtiges Einkommen haben.
- Freiwillig Versicherte: Hier wird es komplizierter. Oft müssen Beiträge gezahlt werden, es sei denn, man ist über den Partner familienversichert.
- Privat Versicherte: Die Beiträge müssen in voller Höhe weitergezahlt werden. Ein Arbeitgeberzuschuss entfällt während der kompletten Freistellung.
7. Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Anmeldung#
Der Weg zu Ihrer rechtssicheren Elternzeit
Planungsphase (Monat 4-6 der Schwangerschaft)
Erstellen Sie einen Zeitplan. Wer nimmt wann wie viele Monate? Nutzen Sie einen Elterngeldrechner, um die finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Denken Sie an die 2 extra Monate (Partnermonate), wenn beide Elternzeit nehmen.
Gespräch mit dem Vorgesetzten (Monat 7-8)
Auch wenn es rechtlich nicht notwendig ist: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber vorab informell. Das sichert den "Goodwill" und erleichtert die Planung für Vertretungen.
Antrag vorbereiten
Formulieren Sie das Schreiben. Achten Sie auf die Angabe von Lebensmonaten, falls das Geburtsdatum noch nicht feststeht. Geben Sie den Bindungszeitraum für die ersten zwei Jahre an.
Fristgerechte Zustellung
Für Väter: Spätestens 7 Wochen vor dem ET bzw. eine Woche nach der Geburt (bei Start ab Geburt). Für Mütter: Spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.
Erhalt der Bestätigung
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an. Prüfen Sie, ob die Daten korrekt übernommen wurden und ob der Arbeitgeber eine Aussage zur Urlaubsanspruchskürzung getroffen hat.
8. Musteranträge für 2026 (Erweiterte Vorlagen)#
Muster 1: Elternzeit mit Teilzeit-Wunsch (Elternzeit-Teilzeit)#
Ideal, wenn Sie von Anfang an planen, z.B. 20 Stunden pro Woche weiterzuarbeiten.
Betreff: Anmeldung von Elternzeit und Antrag auf Teilzeit - [Ihr Name]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich für mein Kind [Name/ET], Elternzeit an. Ich beabsichtige, die Elternzeit für den Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig beantrage ich gemäß § 15 Abs. 7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Mein Wunsch ist es, ab dem [Datum] mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von [Stundenzahl, z.B. 20] Stunden tätig zu sein. Die Arbeitszeit soll idealerweise wie folgt verteilt sein: [z.B. Mo-Do jeweils 5 Stunden].
Bitte bestätigen Sie mir die Elternzeit und teilen Sie mir Ihre Entscheidung bezüglich meines Teilzeitantrags zeitnah mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Muster 2: Übertragung von Elternzeit (3. bis 8. Lebensjahr)#
Wenn Sie einen Restanspruch später nutzen möchten.
Betreff: Anmeldung von Elternzeit (Übertragungszeitraum) - [Ihr Name]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich die Übertragung von [Anzahl] Monaten meiner Elternzeit für mein Kind [Name], geboren am [Datum], an.
Ich werde die Elternzeit im Zeitraum vom [Datum] bis zum [Datum] nehmen. Da mein Kind das dritte Lebensjahr bereits vollendet hat, wahre ich hiermit die gesetzliche Anmeldefrist von 13 Wochen.
Ich freue mich auf Ihre Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
9. Kündigungsschutz: Ihr Schutzschild#
Der Kündigungsschutz ist eines der stärksten Instrumente des BEEG. Er greift:
- 7-Wochen-Frist: Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
- 13-Wochen-Frist: Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, frühestens 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit.
Dies bedeutet, dass Sie quasi in dem Moment, in dem Sie den Antrag abgeben (vorausgesetzt, Sie halten die Fristen ein), vor einer ordentlichen Kündigung geschützt sind.
Gibt es Ausnahmen? Ja, in extremen Fällen wie:
- Insolvenz des Betriebes.
- Stilllegung der Abteilung ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
- Schwere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (außerordentliche Kündigung). In diesen Fällen muss der Arbeitgeber jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) einholen. Ohne diese Zustimmung ist jede Kündigung während der Elternzeit unwirksam.
10. Häufige Stolperfallen und wie man sie umgeht#
Die "Verlängerung" der Elternzeit#
Viele Eltern denken, sie könnten nach einem Jahr einfach sagen: "Ich bleibe noch ein Jahr länger." Rechtlich ist das eine Verlängerung, die der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf, wenn sie innerhalb des 2-jährigen Bindungszeitraums liegt. Lösung: Melden Sie von Anfang an zwei Jahre an, wenn Sie unsicher sind. Eine vorzeitige Rückkehr ist oft eher im Interesse des Arbeitgebers als eine unerwartete Verlängerung.
Elternzeit und Krankengeld#
Während der Elternzeit haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse, da kein Erwerbseinkommen wegfällt. Falls Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, haben Sie jedoch Anspruch auf Krankengeld basierend auf Ihrem Teilzeit-Verdienst.
Wechsel der Steuerklasse#
Die Elternzeit ist oft ein guter Moment, um über einen Wechsel der Steuerklasse nachzudenken, insbesondere wenn ein Partner Elterngeld bezieht und der andere voll arbeitet. Beachten Sie jedoch, dass der Wechsel für das Elterngeld meist schon 7 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist hätte erfolgen müssen.
Häufig gestellte Fragen
11. Fazit: Planung ist das halbe Leben#
Die Elternzeit 2026 bietet durch die Textform-Regelung seit Mai 2025 mehr Flexibilität, erfordert aber weiterhin eine präzise Planung. Die Einhaltung der 7- bzw. 13-Wochen-Frist ist absolut kritisch. Wer seine Rechte kennt und die Anträge korrekt formuliert, kann sich ganz auf das Wichtigste konzentrieren: Die Zeit mit dem neuen Familienmitglied.
Checkliste für Ihren Erfolg:
- Elterngeld-Modell gewählt?
- Partner-Abstimmung erfolgt?
- 7-Wochen-Frist im Kalender markiert?
- Antrag inkl. Bindungszeitraum formuliert?
- Lesebestätigung/Eingangsbestätigung erhalten?
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