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Rechtliches

Partnerbedingungen

Die Bedingungen für die Teilnahme an unserem Partnerprogramm.

Stand: 12. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Partnerbedingungen gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm der ElterngeldZentrum Gina & Leon Bredow GbR (nachfolgend „Anbieter“). Partner (nachfolgend „Partner“) ist, wer vom Anbieter zum Partnerprogramm eingeladen wurde und diesen Bedingungen bei der Einrichtung seines Partnerzugangs zugestimmt hat.

Im Partnerprogramm empfiehlt der Partner Familien die Beratungsleistungen des Anbieters und erhält für erfolgreich vermittelte Aufträge eine Provision. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und den vermittelten Kunden gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

Abweichende Bedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Teilnahme und Partnerkonto

Die Teilnahme ist nur auf Einladung des Anbieters möglich. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partnerprogramm besteht nicht. Die Teilnahme ist für den Partner kostenlos.

Der Partner erhält einen persönlichen Zugang zum Partnerportal sowie genau einen Partnercode und den dazugehörigen Partnerlink. Der Zugang ist persönlich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Partner hält seine Zugangsdaten geheim und hält seine Angaben im Partnerportal aktuell.

Der Partner ist selbstständig tätig. Durch die Teilnahme entsteht weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreterverhältnis noch eine Gesellschaft. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Anbieters Erklärungen abzugeben oder Verträge zu schließen.

§ 3 Vermittlung und Zuordnung

Eine Vermittlung wird dem Partner zugeordnet, wenn ein Kunde

  • bei der Terminbuchung den Partnercode des Partners angibt, oder
  • über den Partnerlink auf die Website gelangt und die Herkunft bei der Buchung technisch erfasst werden kann.

Ein Auftrag kann immer nur einem Partner zugeordnet werden. Gibt ein Kunde einen Partnercode ein, hat dieser Vorrang vor einem Partnerlink. Kann die Herkunft nicht erfasst werden und gibt der Kunde keinen Partnercode an, entsteht kein Provisionsanspruch. Der Anbieter empfiehlt deshalb, Kunden den Partnercode mitzugeben.

Der Partner sieht im Partnerportal zu jeder Vermittlung eine Referenz, das Datum, den Status und gegebenenfalls die Provision. Hält der Partner eine Vermittlung für fehlend oder falsch zugeordnet, kann er sich innerhalb von drei Monaten nach der Buchung an den Anbieter wenden. Der Anbieter prüft die Zuordnung und kann sie nachträglich korrigieren.

Eigene Buchungen des Partners, Buchungen von Personen aus seinem Haushalt sowie Buchungen, die durch unzulässige Werbung (§ 6) zustande gekommen sind, begründen keinen Provisionsanspruch.

§ 4 Provision und Stufen

Die Provision wird verdient, sobald der Anbieter dem vermittelten Kunden die Rechnung über die Beratungsleistung gestellt hat. Sie berechnet sich als Prozentsatz des Bruttorechnungsbetrags dieser Rechnung. Für eine gebuchte, aber nicht abgerechnete Beratung entsteht keine Provision.

Der Prozentsatz richtet sich nach der Zahl der bisher bestätigten Vermittlungen:

  • Start: 10 % ab der ersten bestätigten Vermittlung
  • Silber: 15 % ab der 25. bestätigten Vermittlung
  • Gold: 20 % ab der 100. bestätigten Vermittlung

Die Vermittlung, die eine Stufe erreicht, wird bereits mit dem Satz der neuen Stufe vergütet. Der Satz wird bei der Rechnungsstellung für diese Vermittlung festgeschrieben; eine spätere Stufe wirkt nicht rückwirkend auf frühere Vermittlungen.

Wegfall der Provision

Wird die Rechnung storniert, vollständig erstattet oder widerruft der Kunde den Beratungsvertrag wirksam, entfällt die Provision für diese Vermittlung. Sie zählt dann auch nicht mehr für die Stufe. Bereits ausgezahlte Beträge werden mit künftigen Provisionen verrechnet oder sind zurückzuzahlen.

§ 5 Abrechnung und Steuern

Der Anbieter rechnet die verdienten Provisionen in regelmäßigen Abständen ab und zahlt sie per Überweisung auf das vom Partner angegebene Konto aus. Den Zeitpunkt und die Form der Abrechnung stimmen Anbieter und Partner miteinander ab.

Der Partner ist für die Versteuerung seiner Provisionen selbst verantwortlich. Ist der Partner umsatzsteuerpflichtig, teilt er dies dem Anbieter mit; die Umsatzsteuer wird dann zusätzlich zur Provision ausgewiesen und vergütet. Ohne diese Mitteilung geht der Anbieter davon aus, dass keine Umsatzsteuer anfällt.

§ 6 Pflichten des Partners

Der Partner wirbt nur mit zulässigen Mitteln. Insbesondere

  • versendet er keine Werbung per E-Mail, SMS, Messenger oder Telefon an Personen, die dem nicht vorher zugestimmt haben;
  • macht er keine irreführenden Angaben zu den Leistungen, Preisen oder Ergebnissen des Anbieters und gibt keine Zusagen zur Höhe oder Bewilligung von Elterngeld;
  • stellt er klar, dass der Kunde seinen Elterngeldantrag selbst einreicht und der Anbieter ihn dabei berät und unterstützt;
  • erweckt er nicht den Eindruck, im Namen des Anbieters, einer Behörde oder einer Elterngeldstelle zu handeln;
  • schaltet er keine bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Namen „ElterngeldZentrum“ oder „Elterngeld Zentrum“ und deren Schreibweisen, sofern der Anbieter nicht vorher zugestimmt hat;
  • kennzeichnet er Empfehlungen, für die er eine Provision erhält, nach den gesetzlichen Vorgaben als Werbung.

Der Partner beachtet die für ihn geltenden berufsrechtlichen Vorgaben. Logos, Texte und Materialien des Anbieters darf er nur für das Partnerprogramm und nur unverändert verwenden.

Verstößt der Partner gegen diese Pflichten, kann der Anbieter Provisionen für die betroffenen Vermittlungen verweigern und den Partnerzugang sperren. Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einem schuldhaften Verstoß des Partners beruhen.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Anbieter gibt keine Namen, Kontaktdaten oder Beratungsinhalte der vermittelten Kunden an den Partner weiter. Erhält der Partner dennoch Kenntnis von solchen Daten, behandelt er sie vertraulich.

Wie der Anbieter die Daten des Partners verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei einem Verstoß gegen § 6, bleibt unberührt.

Mit dem Ende der Teilnahme wird der Partnerzugang deaktiviert. Provisionen für Vermittlungen, deren Rechnung vor dem Ende gestellt wurde, werden noch abgerechnet. Für Rechnungen nach dem Ende entsteht keine Provision.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Anbieter schuldet keine ständige Verfügbarkeit des Partnerportals und der Zuordnung über den Partnerlink.

§ 10 Änderungen der Partnerbedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Provisionssätze mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen dem Partner mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Partner nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Partner, können beide Seiten die Teilnahme nach § 8 beenden. Bereits verdiente Provisionen bleiben von Änderungen unberührt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand: Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partnerbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Fragen zum Partnerprogramm?

Bei Fragen zum Partnerprogramm und zu Ihren Provisionen kontaktieren Sie uns gerne:

ElterngeldZentrum Gina & Leon Bredow GbR

Seeblick 2 A, 04442 Zwenkau