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Welche Monate zählen, ob der Geschwisterbonus greift und wie laufendes Elterngeld angerechnet wird: Beim zweiten Kind entscheidet das über die Höhe. Wir rechnen es für euch durch, bevor ihr den Antrag stellt.
Jede für sich ist überschaubar. Die Höhe entsteht aus ihrem Zusammenspiel, und für jeden Elternteil anders.
1. Welche Monate zählen
Monate mit Basiselterngeld fürs ältere Kind fallen aus dem Bemessungszeitraum heraus, wenn sie in dessen ersten 14 Lebensmonaten lagen. Dafür rücken frühere Monate nach. Sind die alten Monate besser, kannst du den Verzicht beantragen.
Dann lohnt sich ein Blick auf beide Bezugszeiträume, bevor ihr euch festlegt.
Du fürchtest, dass die Monate mit Elterngeld dein zweites Elterngeld drücken.
Nach dem ersten Kind hast du in Teilzeit gearbeitet und weißt nicht, welche Monate jetzt zählen.
Ihr bezieht noch Elterngeld fürs ältere Kind, und keiner erklärt euch die Anrechnung.
Beim ersten Kind lief der Antrag irgendwie. Diesmal wollt ihr es richtig machen.
Drei Rechnungen aus der Praxis
So wirken die drei Regeln in Zahlen. Die Beispiele sind vereinfacht, eure Werte hängen von euren Gehaltsabrechnungen und Bezugszeiten ab.
Meike: Welche Monate zählen
Geburt des ersten Kindes
10. März 2025
Basiselterngeld fürs erste Kind
März 2025 bis Februar 2026
Geburt des zweiten Kindes
5. Dezember 2026
Regulärer Bemessungszeitraum
Dezember 2025 bis November 2026
Davon ausgeklammert
Dezember 2025 bis Februar 2026
Bemessungszeitraum mit Ausklammern
September bis November 2025 und März bis November 2026
Vereinfachtes Beispiel mit einer Vollzeitstelle ohne größere Gehaltsänderung. Wäre das zweite Kind erst im März 2027 gekommen, gäbe es keine Überschneidung mehr.
Mira: Der Geschwisterbonus
Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.600 €
Basiselterngeld (65 %)
1.040 €
Geschwisterbonus (10 %, mindestens 75 €)
104 €
Basiselterngeld mit Geschwisterbonus
1.144 € im Monat
Vereinfachtes Beispiel: Die ältere Tochter ist unter drei und lebt im selben Haushalt. Der Bonus hebt auch die Grenzen: mindestens 375 € statt 300 €, höchstens 1.980 € statt 1.800 €.
Mira: Zwei Bezüge gleichzeitig
Laufendes Basiselterngeld fürs ältere Kind
800 €
Berechnet fürs Baby, mit Geschwisterbonus
1.000 €
Nach der Anrechnung rechnerisch übrig
200 €
Ausgezahlt fürs Baby (Mindestbetrag)
300 € im Monat
Vereinfachtes Beispiel. Das Elterngeld fürs ältere Kind läuft daneben weiter, zusammen also 1.100 € im Monat.
500–1.000 €
mehr Elterngeld pro Monat sind in komplexen Fällen oft drin, etwa beim zweiten Kind oder wenn sich der Bemessungszeitraum verschiebt.
In anderen Fällen sorgen wir dafür, dass kein Anspruch verloren geht. Wie viel bei euch drin ist, zeigt die Beratung, einmalig 129 €.
Aus zwei Bezügen wird ein Plan
Ihr bringt mit
Den Bescheid fürs ältere Kind, eure Gehaltsabrechnungen und den Geburtstermin.
Wir prüfen
Welche Monate ausgeklammert werden, ob ein Verzicht günstiger ist, Geschwisterbonus, Anrechnung und die Aufteilung zwischen euch.
Ihr bekommt
Eine Berechnung für beide Elternteile, einen Bezugsplan und die Liste der Nachweise für den verschobenen Zeitraum.
Beratung oder Beratung mit Antrag
Für die Berechnung reicht die Beratung für 129 €. Sollen wir auch den Antrag mit allen Nachweisen für den verschobenen Zeitraum zusammenstellen, wähl den Antragsservice für 219 €.
Elterngeldberatung
Professionelle Beratung und Optimierung deines Elterngeld-Anspruchs
Fünf Schritte, damit beim zweiten Kind kein Monat und kein Euro verloren geht.
1.Klärt, in welchen Lebensmonaten ihr fürs ältere Kind Basiselterngeld bezogen habt. Am sichersten steht es im Bewilligungsbescheid.
2.Rechnet den regulären Bemessungszeitraum fürs zweite Kind aus: die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Überschneidet er sich mit dem Bezug fürs ältere Kind?
3.Prüft, ob ein Verzicht auf das Ausklammern günstiger ist. Den Verzicht müsst ihr selbst beantragen.
4.Sammelt Gehaltsnachweise für die Monate, die durch das Ausklammern nachrücken.
5.Stellt den Antrag rechtzeitig: Elterngeld wird höchstens für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
So läuft die Zusammenarbeit
Du gehst keine Verpflichtung ein, bevor wir miteinander gesprochen haben. Bezahlt wird erst, wenn klar ist, dass wir euch weiterhelfen können.
1
0 €kostenfrei
Kennenlernen
15 Minuten am Telefon oder online. Wir ordnen deine Situation ein und sagen dir ehrlich, welches Paket passt und ob du überhaupt eines brauchst.
Die Beratung mit Berechnung, Bezugsplan und allen Fristen. Oder der Antragsservice, in dem diese Beratung schon enthalten ist und wir zusätzlich deine Anträge übernehmen.
3
0 €vorab
Erst die Arbeit, dann die Rechnung
Die Rechnung kommt nach deinem Beratungstermin. Im Antragsservice kommt sie erst, wenn dein Elterngeld- und Kindergeldantrag fertig ist.
„Wir sind mit der Elterngeldberatung mehr als zufrieden und können den Service absolut weiterempfehlen. Man merkt sofort, dass hier viel Erfahrung vorhanden ist und man wirklich kompetent beraten wird. Alle unsere Fragen wurden verständlich beantwortet und wir fühlen uns jederzeit bestens betreut – auch weiterhin nach der eigentlichen Beratung.
Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung und dass man zeitnah Termine bekommt. Sehr freundlich, professionell und zuverlässig. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"
„Als Unternehmerin mit mehreren Standbeinen und verschiedenen Unternehmensformen war meine Elterngeldsituation alles andere als einfach. Umso dankbarer bin ich, dass ich mich für diese Elterngeldberatung entschieden habe.
Ich konnte mich jederzeit mit meinen Fragen melden und habe immer unglaublich schnell eine ehrliche, kompetente und verständliche Antwort auf Augenhöhe erhalten.
Besonders schätze ich die Zuverlässigkeit: Es wurde genau das gehalten, was im Vorfeld versprochen wurde. Die schnelle Reaktionszeit, die fachliche Kompetenz und die persönliche Betreuung haben mir unglaublich viel Stress und Unsicherheit genommen.
Wer eine professionelle Elterngeldberatung sucht ist hier genau richtig. Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!"
„Ich war mit der Elterngeldberatung sehr zufrieden. Die Beratung war kompetent, verständlich und unkompliziert. Auch meine Fragen wurden immer schnell und ausführlich beantwortet. Ich habe mich sehr gut unterstützt und beraten gefühlt und würde die Beratung jederzeit weiterempfehlen."
„Wir können das Elterngeld-Zentrum nur weiterempfehlen. Unsere Kontaktpersonen waren freundlich, die Terminvereinbarung war schnell und unkompliziert. Die fertig ausgefüllten Unterlagen sowie die Checkliste helfen dabei, nichts in dieser schönen Zeit zu verpassen, in der man sich am liebsten auf andere Dinge konzentriert."
„Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich Bedanken. Das Team des Elterngeld Zentrums hat uns großartig beraten. Die Kommunikation mit dem Elterngeld Zentrum verlief absolut unkompliziert. Unser Fall war durch die die Mischung aus Selbständigkeit und Erwerbstätigkeit, sowie voran gegangenen Elterzeiten recht komplex, und wir mussten auch Widerspruch gegen den ersten Bescheid bei der Elterngeld Stelle einlegen. Auch dabei hat Frau Riedel uns kompetent unterstützt. Ohne die professionelle Beratung hätte ich sicher etwas falsch ausgefüllt und damit finanzielle Nachteile gehabt. Wir können den Service uneingeschränkt weiterempfehlen, es ist ein gutes Gefühl einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Es hat sich wirklich gelohnt. Besten Dank"
„Vielen lieben Dank an Sie, Frau Riedel. Es war eine umfassende und detaillierte Beratung. Alle Fragen wurden immer schnellstmöglich beantwortet. Die Anträge waren perfekt vorbereitet worden, sodass der Zeitaufwand so gering wie möglich für uns gehalten wurde. Ein toller und super lieber Kontakt."
Häufige Fragen zum zweiten Kind
Bemessungszeitraum, Geschwisterbonus und zwei Bezüge gleichzeitig.
Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum beim zweiten Kind?
Oft ja, und zwar automatisch. Monate, in denen du für dein älteres Kind Basiselterngeld bezogen hast, fallen aus dem Bemessungszeitraum fürs zweite Kind heraus, wenn sie in dessen ersten 14 Lebensmonaten lagen (§ 2b Abs. 1 BEEG). Für jeden ausgeklammerten Monat rückt ein früherer Monat nach, der Zeitraum bleibt zwölf Monate lang.
Zählt es, ob ich fürs ältere Kind Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen habe?
Ja. Nur Monate mit Basiselterngeld fürs ältere Kind fallen automatisch heraus, und nur, solange sie in dessen ersten 14 Lebensmonaten lagen. Monate mit ElterngeldPlus bleiben regulär im Bemessungszeitraum stehen.
Was, wenn die ausgeklammerten Monate für mich die besseren wären?
Dann kannst du beantragen, dass sie trotzdem zählen (§ 2b Abs. 1 Satz 3 BEEG). Diesen Verzicht musst du selbst beantragen. Ob er sich lohnt, zeigt ein Vergleich beider Zeiträume mit deinen echten Gehaltsabrechnungen.
Muss das zweite Kind innerhalb von 24 Monaten kommen?
Nein, eine feste 24-Monats-Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob sich dein Basiselterngeld-Bezug fürs ältere Kind mit den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des zweiten Kindes überschneidet.
Wann bekomme ich den Geschwisterbonus?
Wenn zwei Kinder unter drei Jahren oder drei Kinder unter sechs Jahren mit dir im Haushalt leben (§ 2a BEEG). Er erhöht das Basiselterngeld um 10 %, mindestens um 75 € im Monat, bei ElterngeldPlus um mindestens 37,50 €. Einen eigenen Antrag brauchst du dafür nicht, die Elterngeldstelle prüft ihn mit.
Was passiert, wenn ich für beide Kinder gleichzeitig Elterngeld bekomme?
Dann wird das Elterngeld fürs ältere Kind auf das Elterngeld fürs jüngere angerechnet (§ 3 BEEG). Ein Betrag von bis zu 300 € bleibt dabei geschützt, bei ElterngeldPlus 150 €. Ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus fürs ältere Kind dann günstiger ist, lässt sich nur mit beiden Bezügen zusammen beantworten.
Zählt auch der Elterngeld-Bezug meines Partners fürs ältere Kind?
Nein. Ausgeklammert werden nur Monate, in denen du selbst Elterngeld fürs ältere Kind bezogen hast. Jeder Elternteil hat einen eigenen Bemessungszeitraum, und jeden verschiebt nur der eigene frühere Bezug.
Was gilt, wenn das ältere Kind zu früh geboren wurde?
Dann verlängert sich das Fenster fürs Ausklammern, weil auch der Basiselterngeld-Bezug länger dauern kann: bei einer Geburt mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin bis zum 15. Lebensmonat, bei mindestens 16 Wochen bis zum 18. Lebensmonat (§ 4 Abs. 5 BEEG).
Wann endet der Geschwisterbonus?
Mit Ablauf des Monats, in dem eine Voraussetzung wegfällt, zum Beispiel wenn das ältere Kind drei Jahre alt wird und kein drittes Kind unter sechs die Drei-Kinder-Regel erfüllt (§ 2a Abs. 3 BEEG). Die Elterngeldstelle prüft das für jeden Lebensmonat neu.
Den Antrag kann ich doch kostenlos bei der Elterngeldstelle stellen?
Ja. Den Elterngeldantrag kannst du bei deiner Elterngeldstelle kostenfrei selbst stellen, und sie beantwortet Fragen dazu kostenlos. Wir sind ein privates Beratungsunternehmen und keine Behörde. Bei uns bezahlst du dafür, dass wir beide Bezugszeiträume, die Ausklammerung und die Aufteilung mit dir durchrechnen, bevor du den Antrag stellst.