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Meike ist mit ihrem zweiten Kind schwanger, ihr erstes ist gerade 20 Monate alt. Für das ältere Kind hat sie zwölf Monate lang Basiselterngeld bezogen, und jetzt fragt sie sich, ob genau diese Monate auch für die Berechnung ihres zweiten Elterngelds zählen. Die Antwort: meistens nicht, aber der Ersatz dafür ist nicht automatisch schlechter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ausklammerungsgrund Nr. 1: Basiselterngeld für ein älteres Kind fällt automatisch aus dem Bemessungszeitraum fürs zweite Kind heraus, wenn der Bezug in dessen ersten 14 Lebensmonaten lag (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG).
- Nur Basiselterngeld zählt: ElterngeldPlus-Monate fürs ältere Kind bleiben regulär im Bemessungszeitraum stehen, egal wie lange sie liefen.
- Frühgeburt verlängert das Fenster: Kam das ältere Kind deutlich früher, verschiebt sich die 14-Monats-Grenze auf bis zu 18 Lebensmonate (§ 4 Abs. 5 BEEG).
- Der Zeitraum bleibt zwölf Monate lang: Für jeden ausgeklammerten Monat rutscht ein früherer Monat nach.
- Nur dein eigener Bezug zählt: Hat allein dein Partner oder deine Partnerin Elterngeld für das ältere Kind bezogen, bleibt dein Bemessungszeitraum davon unberührt.
- Verzicht ist möglich: Auf Antrag zählen die eigentlich ausgeklammerten Monate doch, wenn das für dich günstiger ist.
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Erstgespräch buchenElterngeld fürs zweite Kind: Wie sich der Bemessungszeitraum verschiebt#
Für dein zweites Kind gilt grundsätzlich derselbe Zwölfmonatszeitraum wie sonst, aber Monate, in denen du für dein erstes Kind Basiselterngeld bezogen hast, fallen automatisch heraus (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG). Das ist einer von vier gesetzlichen Ausklammerungsgründen, neben Mutterschutz, schwangerschaftsbedingter Krankheit und Wehr- oder Zivildienst.
Den allgemeinen Mechanismus – welche zwölf Monate überhaupt zählen und wie die drei anderen Ausklammerungsgründe wirken – erklärt unser Artikel zum Bemessungszeitraum beim Elterngeld im Detail. Hier geht es ausschließlich um den Ausklammerungsgrund, der beim zweiten Kind am häufigsten übersehen wird: der eigene Elterngeldbezug für ein älteres Kind.
Welche Monate genau fallen heraus – und welche nicht?#
Ausgeklammert werden nur Monate, in denen du Basiselterngeld für dein älteres Kind bezogen hast, und auch das nur, solange dieser Bezug innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des älteren Kindes lag (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BEEG).
ElterngeldPlus zählt hier ausdrücklich nicht mit. Es kann bis zum 32. Lebensmonat des älteren Kindes laufen, aber das Gesetz verweist beim Ausklammern nur auf den Satz, der das Basiselterngeld auf die ersten 14 Lebensmonate begrenzt. Hast du für dein älteres Kind ausschließlich ElterngeldPlus bezogen oder deinen Basiselterngeldbezug gar nicht bis zum 14. Lebensmonat ausgeschöpft, bleiben die entsprechenden Monate im Bemessungszeitraum fürs zweite Kind stehen, so wie jeder andere Monat auch.
Kam dein älteres Kind deutlich vor dem errechneten Geburtstermin, verlängert sich das Fenster entsprechend, weil auch der mögliche Basiselterngeld-Bezug bei einer Frühgeburt länger dauert (§ 4 Abs. 5 BEEG):
| Geburt des älteren Kindes | Basiselterngeld möglich bis Lebensmonat | Ausklammerungs-Fenster |
|---|---|---|
| zum errechneten Termin | 14 | bis zum 14. Lebensmonat |
| mindestens 6 Wochen früher | 15 | bis zum 15. Lebensmonat |
| mindestens 8 Wochen früher | 16 | bis zum 16. Lebensmonat |
| mindestens 12 Wochen früher | 17 | bis zum 17. Lebensmonat |
| mindestens 16 Wochen früher | 18 | bis zum 18. Lebensmonat |
Was bei einer Frühgeburt sonst noch für den Elterngeldbezug des älteren Kindes gilt, erklärt unser Artikel zu zusätzlichen Monaten nach einer Frühgeburt.
- Geburt des ersten Kindes
- 10. März 2025
- Basiselterngeld für das erste Kind bezogen
- März 2025 bis Februar 2026 (Lebensmonate 1 bis 12)
- Geburt des zweiten Kindes
- 5. Dezember 2026
- Regulärer Bemessungszeitraum ohne Ausklammern
- Dezember 2025 bis November 2026
- Davon ausgeklammert (Bezug fürs ältere Kind)
- Dezember 2025 bis Februar 2026
Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist eine Vollzeitstelle ohne größere Gehaltsänderung im Betrachtungszeitraum. Die drei Monate Dezember 2025 bis Februar 2026 liegen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des älteren Kindes und fallen deshalb heraus. Dafür rücken die drei Monate davor, September bis November 2025, in den Bemessungszeitraum nach. Wäre Meikes zweites Kind erst im März 2027 geboren, würde sich ihr Basiselterngeldbezug fürs ältere Kind mit dem regulären Zwölfmonatszeitraum gar nicht mehr überschneiden, und es bliebe beim regulären Zeitraum.
Zählt nur dein eigener Elterngeldbezug oder auch der deines Partners?#
Ausgeklammert werden nur Monate, in denen du selbst Elterngeld für das ältere Kind bezogen hast: Das Gesetz spricht von der „berechtigten Person“, also von dir persönlich, nicht von eurem Haushalt insgesamt (§ 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG). Jeder Elternteil hat einen eigenen Bemessungszeitraum für das zweite Kind, und jeder wird nur durch den eigenen früheren Bezug verschoben.
Habt ihr euch die Basiselterngeldmonate fürs ältere Kind aufgeteilt, kann es deshalb sein, dass sich der Bemessungszeitraum nur bei einem von euch verschiebt, oder bei beiden um unterschiedliche Monate. Wart ihr beide in überlappenden Monaten in Basiselterngeld für das ältere Kind, was nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig möglich ist, verschiebt sich der Bemessungszeitraum für das zweite Kind bei beiden Elternteilen, aber nicht zwangsläufig um dieselben Monate, weil eure jeweiligen Bezugszeiträume unterschiedlich liegen können.
Wie das Elterngeld für das ältere Kind auf das für das jüngere angerechnet wird und wie der Geschwisterbonus wirkt, ist ein eigenes Thema und beeinflusst den Bemessungszeitraum nicht: Das erklärt unser Artikel zum Geschwisterbonus.
Warum sich diese Berechnung selten von allein löst#
Die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus für das ältere Kind wirkt doppelt: Sie bestimmt euer Elterngeld für das ältere Kind und gleichzeitig, welche Monate beim zweiten Kind ausgeklammert werden. Wer das im Voraus weiß, kann die Variante fürs ältere Kind auch danach wählen, welche Monate für das zweite Kind später besser oder schlechter aussehen sollen.
Dazu kommen die Nachweise: Die Elterngeldstelle braucht den Bewilligungsbescheid für das ältere Kind, um den ausgeklammerten Zeitraum überhaupt anzuerkennen. Fehlt er oder passt das Datum nicht zum Antrag, rechnet sie vorläufig mit dem regulären Zwölfmonatszeitraum, und ein zu niedriger vorläufiger Bescheid lässt sich erst mit der Endabrechnung korrigieren. Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen dazu kostenlos, entscheidet aber im Einzelfall, welcher Zeitraum gilt; als private Beratung sind wir nicht diese Behörde, sondern rechnen mit dir durch, welche Variante sich für deinen Fall lohnt, bevor du den Antrag einreichst.
Was jetzt zu tun ist#
- Bezugszeitraum fürs ältere Kind klären: Welche Lebensmonate genau Basiselterngeld bezogen wurde, am besten anhand des Bewilligungsbescheids.
- Regulären Bemessungszeitraum fürs zweite Kind ausrechnen: die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, und prüfen, ob sie sich mit dem Bezugszeitraum überschneiden.
- Prüfen, ob ein Verzicht auf die Ausklammerung günstiger ist, bevor du den Antrag stellst, denn den Verzicht musst du selbst beantragen.
- Gehaltsnachweise für die neu hinzukommenden Monate sammeln, also für die Monate, die durch das Ausklammern zusätzlich in den Zeitraum rutschen.
- Antrag rechtzeitig stellen: Elterngeld wird höchstens für die letzten drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt, unabhängig vom Bemessungszeitraum, der nur die Höhe bestimmt.
Häufige Fragen
Zählt es, ob ich für mein älteres Kind Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bezogen habe?
Ja, das macht einen Unterschied. Nur Monate mit Basiselterngeld für das ältere Kind fallen automatisch aus dem Bemessungszeitraum heraus, und auch nur, solange sie innerhalb dessen ersten 14 Lebensmonate lagen. Monate mit ElterngeldPlus für das ältere Kind bleiben regulär im Bemessungszeitraum stehen.
Muss mein zweites Kind innerhalb von 24 Monaten kommen, damit sich der Bemessungszeitraum verschiebt?
Nein, eine feste 24-Monats-Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob sich dein Basiselterngeld-Bezug für das ältere Kind mit den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des zweiten Kindes überschneidet. Je nach genauen Geburtsmonaten kann das bei einem Abstand von deutlich über zwei Jahren zutreffen oder bei knapp zwei Jahren schon nicht mehr.
Was, wenn die ausgeklammerten Monate für mich eigentlich die besseren wären?
Du kannst beantragen, dass die eigentlich ausgeklammerten Monate trotzdem zählen, wenn sie ein höheres Einkommen zeigen als die Monate, die sonst nachrücken würden (§ 2b Abs. 1 Satz 3 BEEG). Das ist derselbe Verzicht wie bei den anderen drei Ausklammerungsgründen, nur mit dem Elterngeldbezug fürs ältere Kind als Auslöser.
Verschiebt sich mein Bemessungszeitraum auch, wenn nur mein Partner Elterngeld für das ältere Kind bezogen hat?
Nein. Ausgeklammert werden nur Monate, in denen du selbst Elterngeld für das ältere Kind bezogen hast. Der Bezug deines Partners oder deiner Partnerin wirkt sich auf deinen eigenen Bemessungszeitraum für das zweite Kind nicht aus, weil jeder Elternteil einen eigenen Bemessungszeitraum hat.
Ändert der Geschwisterbonus etwas am Bemessungszeitraum?
Nein, der Geschwisterbonus ist ein reiner Zuschlag auf den fertig berechneten Elterngeldbetrag und hat mit dem Bemessungszeitraum nichts zu tun. Er läuft über eigene Voraussetzungen nach § 2a BEEG, unabhängig davon, welche Monate für die Berechnung zählen.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

