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Sarah und Tim erwarten ihr erstes Kind im Dezember 2027. Den Sommer über haben sie gelesen, dass es für Geburten ab November 2027 nur noch 12 statt 14 Monate Elterngeld geben soll, und ihre Elternzeit schon danach geplant. Jetzt die gute Nachricht: Die Kürzung ist vom Tisch. Hier steht, was stattdessen geplant ist und was das für eure Aufteilung bedeutet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kürzung ist gestrichen: Das Bundesfamilienministerium hat am 28. Oktober 2026 mitgeteilt, dass es bei 14 Monaten Basiselterngeld bleibt. Die 12 Monate aus dem Sommerentwurf sind vom Tisch.
- Neues Modell „4+6+4“: Je 4 Monate sind fest für jeden Elternteil reserviert, 6 Monate teilt ihr frei auf. Alleinerziehende bekommen weiterhin bis zu 14 Monate.
- Mehr Geld in den reservierten Monaten: 80 % des Nettoeinkommens statt heute meist 65 %. In den 6 freien Monaten wären es nur noch 50 %.
- Erste Erhöhung seit 2007: Der Mindestbetrag soll von 300 € auf 330 € steigen, der Höchstbetrag von 1.800 € auf 1.900 €.
- Noch kein Gesetz: Ein Kabinettsbeschluss ist für November 2026 geplant. Ab wann die Regeln gelten, steht noch nicht fest. Bis dahin gilt das heutige Recht.
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Erstgespräch buchenWas ist aus der geplanten Elterngeld-Kürzung geworden?#
Im Sommer 2026 hatte das Bundesfamilienministerium einen Entwurf vorgelegt, der das gemeinsame Basiselterngeld für Geburten ab dem 1. November 2027 von 14 auf 12 Monate gekürzt hätte. Ein Elternteil allein wäre auf höchstens 9 Monate gekommen. Wie dieser Entwurf aussah und welche Lücke er bis zum Kita-Anspruch gerissen hätte, steht in unserem Artikel zur Elterngeld-Kürzung 2027.
Gegen den Entwurf gab es viel Kritik, auch aus der Koalition selbst und mit einer Petition beim Bundestag. Am 28. Oktober 2026 hat das Ministerium einen neuen Plan vorgestellt: Die Höchstdauer bleibt bei 14 Monaten. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründet den Kurswechsel unter anderem mit der Eingewöhnung in der Kita: Ein Betreuungsplatz steht einem Kind erst ab dem ersten Geburtstag zu, und 12 Monate Elterngeld hätten genau diese Zeit nicht mehr abgedeckt.
Für euch heißt das: Wer nach dem Sommerentwurf mit 12 Monaten geplant hat, kann wieder mit 14 Monaten rechnen. Die Aufteilung zwischen euch beiden ändert sich aber trotzdem.
Was die Elterngeld-Reform jetzt vorsieht#
Der neue Plan ändert nicht nur die Monate, sondern auch die Höhe. Das ist der Stand vom 28. Oktober 2026 im Vergleich zum heutigen Recht und zum Sommerentwurf:
| Regelung | Heute (§ 2, § 4 BEEG) | Sommerentwurf, gestrichen | Neuer Plan, Oktober 2026 |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld-Monate gemeinsam | 14 (12 + 2 Partnermonate) | 12 | 14 |
| Fest reserviert je Elternteil | 2 (als Partnermonate) | 3 | 4 |
| Frei aufteilbar | 12 | 6 | 6 |
| Höchstens für einen Elternteil allein (Paar) | 12 | 9 | 10 |
| Alleinerziehende | bis zu 14 | 12 | bis zu 14 |
| Ersatzrate | meist 65 % | unverändert | 80 % in reservierten Monaten, 50 % in den übrigen |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € | 1.900 € |
| Gleichzeitiger Bezug beider Eltern | 1 Monat im 1. Lebensjahr | – | ohne Begrenzung |
Dazu kommen drei kleinere Punkte. Beide Eltern sollen wieder unbegrenzt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können. Heute geht das nur in einem der ersten 12 Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 BEEG). Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge sollen künftig ins Elterngeld-Netto einfließen, heute bleiben sie außen vor (§ 2c Abs. 1 BEEG). Und der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden.
Wie viel Elterngeld bringt der neue Plan?#
Ob ihr mit dem neuen Plan mehr oder weniger bekommt, hängt vor allem davon ab, wie ihr die Monate aufteilt. Die reservierten Monate werden deutlich besser bezahlt, die frei verteilbaren schlechter.
- Heute: 14 Monate à 1.300 € (65 %)
- 18.200 €
- Neuer Plan, 7 + 7 Monate: 8 reservierte Monate à 1.600 € (80 %)
- 12.800 €
- Neuer Plan, 7 + 7 Monate: 6 freie Monate à 1.000 € (50 %)
- 6.000 €
- Neuer Plan insgesamt
- 18.800 €
Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist, dass beide vor der Geburt 2.000 € Elterngeld-Netto im Monat hatten und nach der Geburt nicht arbeiten. Die Ersatzrate ist auf glatte 65 %, 80 % und 50 % gerundet. Wie die neuen Sätze genau berechnet werden, regelt erst der Gesetzentwurf. Wie sich euer heutiger Betrag zusammensetzt, erklärt der Artikel zum Basiselterngeld.
Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil lange zu Hause bleibt. Nimmt Sarah wie viele Mütter heute 12 Monate und Tim die 2 Partnermonate, wären das nach heutigem Recht ebenfalls 18.200 €. Nach dem neuen Plan käme Sarah auf höchstens 10 Monate: 4 Monate à 1.600 € und 6 Monate à 1.000 €, zusammen 12.400 €. Nimmt Tim seine 4 reservierten Monate à 1.600 €, kommen 6.400 € dazu, zusammen wieder 18.800 €. Nimmt er nur 2, verfallen die anderen 2, und die Familie käme auf 15.600 €.
Daran setzt die Kritik an dem neuen Plan an: Wer die Betreuung im ersten Jahr überwiegend allein übernimmt, bekommt weniger Monate und für die Monate nach den ersten 4 nur noch die Hälfte des Nettoeinkommens. Wer die Elternzeit teilt, profitiert.
Ab wann gilt die neue Elterngeld-Reform?#
Das ist noch offen. Der Sommerentwurf hatte den 1. November 2027 als Stichtag genannt: Für Kinder, die vorher geboren werden, sollte das heutige Recht gelten. Für den neuen Plan haben Ministerium und Presse noch kein Datum genannt.
Das Verfahren hat diese Schritte:
- Abstimmung zwischen den Bundesministerien: läuft seit dem 28. Oktober 2026.
- Kabinettsbeschluss: laut Karin Prien für November 2026 geplant. Danach liegt ein Regierungsentwurf vor.
- Bundestag und Bundesrat: Erst hier wird das Gesetz beraten und beschlossen.
- Verkündung im Bundesgesetzblatt: Erst dann gilt neues Recht, und zwar ab dem Datum, das im Gesetz steht.
Ganz ohne Sparziel ist der neue Plan nicht. Laut Prien gibt es auch mit diesem Modell einen Einspareffekt, nach Angaben des Ministeriums knapp 1,3 Milliarden Euro im Jahr ab 2030.
Was bedeutet das für deine Planung?#
Kommt euer Kind vor dem 1. November 2027 zur Welt, plant ihr nach heutigem Recht. Daran hat sich nichts geändert. Kommt euer Kind später, spricht viel dafür, dass ihr wieder mit 14 Monaten rechnen könnt. Wie viel Geld ihr bekommt, hängt dann aber stärker als heute von eurer Aufteilung ab.
Was jetzt zu tun ist#
- Prüfe deinen Geburtstermin: Vor dem 1. November 2027 gilt für euer Kind das heutige Recht. Später plant ihr vorsorglich mit beiden Varianten.
- Plant die 4 Monate je Elternteil ein, wenn euer Kind voraussichtlich unter die neuen Regeln fällt. Monate, die ein Elternteil nicht nimmt, kann der andere nach dem Plan nicht übernehmen.
- Hol das Maximum aus dem geltenden Recht: ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die Wahl der Bemessungsmonate wirken unabhängig von der Reform.
- Verfolge den Stand: Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Kabinett den Entwurf beschlossen hat.
Häufige Fragen
Ist die Elterngeld-Kürzung auf 12 Monate wirklich vom Tisch?
Ja. Das Bundesfamilienministerium hat am 28. Oktober 2026 mitgeteilt, dass die Bezugsdauer bei 14 Monaten Basiselterngeld bleibt. Die Kürzung auf 12 Monate aus dem Sommerentwurf ist damit gestrichen. Der neue Gesetzentwurf ist aber selbst noch nicht beschlossen.
Was bedeutet das Modell „4+6+4“?
Von den 14 Monaten Basiselterngeld sind je 4 Monate fest für jeden Elternteil reserviert. Die übrigen 6 Monate könnt ihr frei untereinander aufteilen. Nimmt ein Elternteil seine 4 Monate nicht, kann der andere sie nicht übernehmen.
Wie viel Prozent vom Nettoeinkommen soll es künftig geben?
Laut Plan 80 % des Nettoeinkommens vor der Geburt in den 4 reservierten Monaten jedes Elternteils und 50 % in jedem weiteren Monat. Heute sind es meist 65 %. Mindestbetrag und Höchstbetrag sollen von 300 € auf 330 € und von 1.800 € auf 1.900 € steigen.
Bekommen Alleinerziehende weiterhin 14 Monate?
Ja. Laut Ministerium können Alleinerziehende auch nach dem neuen Plan bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Das steht noch nicht fest. Familienministerin Karin Prien strebt einen Kabinettsbeschluss im November 2026 an, danach beraten Bundestag und Bundesrat. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gilt das heutige Recht.
Wird für Paare alles besser?
Nicht für alle. Teilt ihr die Monate etwa gleich auf, kann der Plan mehr Geld bringen. Bleibt ein Elternteil lange allein zu Hause, käme er auf höchstens 10 statt heute 12 Monate, und die Monate nach den ersten 4 brächten nur 50 %.
Quellen und Stand
Stand 29. Oktober 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 2c BEEG: Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit – Gesetze im Internet
- ZDFheute – „Geplante Kürzungen vom Tisch: Mehr Geld und neue Aufteilung bei Elterngeldreform geplant“ (28. Oktober 2026)
- Handelsblatt/dpa – „Elterngeldreform: Mehr Geld und neue Aufteilung geplant“ (28. Oktober 2026)


