Inhalt10 Abschnitte
- Was ist Basiselterngeld, und wie hoch ist es?
- Wie lange bekommst du Basiselterngeld? Das 12+2-Monate-Modell
- Wann bekommt ihr zusätzliche Monate bei einer Frühgeburt?
- Dürfen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
- Kannst du die Basiselterngeld-Monate unterbrechen?
- Was passiert mit deinem Basiselterngeld während des Mutterschutzes?
- Wer bekommt die 14 Monate allein?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Mira ist im sechsten Monat schwanger, ihr Partner Ben will nach der Geburt zwei Monate zu Hause bleiben, danach wieder arbeiten. Beim Blick auf den Elterngeldantrag stellt sich für beide dieselbe Frage: Wie viele Monate stehen ihnen zusammen zu, und wie lange darf jeder allein bleiben? Basiselterngeld regelt genau das, mit klaren Grenzen für Dauer, Aufteilung und den gleichzeitigen Bezug.
Das Wichtigste in Kürze
- Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, plus 2 Partnermonate, wenn ein Elternteil in mindestens 2 Lebensmonaten weniger verdient als vor der Geburt (§ 4 Abs. 3 BEEG).
- Ein Elternteil bekommt höchstens 12 Monate allein und muss mindestens 2 Monate nehmen, um überhaupt Elterngeld zu erhalten (§ 4 Abs. 4 BEEG).
- Basiselterngeld beträgt mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat und ersetzt 65 bis 100 % des wegfallenden Einkommens.
- Bei einer Frühgeburt ab 6 Wochen vor dem errechneten Termin steigt der gemeinsame Anspruch auf bis zu 16 Monatsbeträge (§ 4 Abs. 5 BEEG).
- Gleichzeitig beziehen dürft ihr Basiselterngeld nur in einem der ersten 12 Lebensmonate, außer bei Frühgeburt, Mehrlingen oder einer früh festgestellten Behinderung des Kindes.
- Basiselterngeld gibt es nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate (bei Frühgeburt später); danach nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus.
Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.
Erstgespräch buchenWas ist Basiselterngeld, und wie hoch ist es?#
Basiselterngeld ist die klassische Variante des Elterngelds: eine monatliche Geldleistung, die einen Teil deines wegfallenden Einkommens ersetzt, solange du dein Kind selbst betreust. Die Elterngeldstelle prüft deinen Antrag kostenlos und entscheidet über die Bewilligung; wir rechnen als private Beratung vorher durch, welche Variante und Aufteilung sich für euch lohnt.
Basiselterngeld ersetzt grundsätzlich 67 % deines Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 Abs. 1 und 4 BEEG). Bei einem Einkommen über 1.200 € sinkt die Ersatzrate in 0,1-Prozentpunkt-Schritten je 2 € auf bis zu 65 % ab 1.240 €; bei einem Einkommen unter 1.000 € steigt sie in denselben Schritten auf bis zu 100 % (§ 2 Abs. 2 BEEG). Wie diese Rechnung im Detail funktioniert, steht im Artikel zur Netto-Berechnung des Elterngelds.
- Miras Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2.900 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen (über 1.240 €)
- 65 %
- 65 % von 2.900 €
- 1.885 €
- Höchstbetrag nach § 2 Abs. 1 BEEG
- 1.800 €
- Bens Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2.100 €
- Bens Basiselterngeld (65 % von 2.100 €)
- 1.365 €
Vereinfachtes Beispiel. Annahmen: Das Elterngeld-Netto ist kein Betrag vom Gehaltszettel, sondern ein nach festen Pauschalen berechneter Wert. Euer echter Betrag hängt vom individuellen Bemessungszeitraum ab.
Wie lange bekommst du Basiselterngeld? Das 12+2-Monate-Modell#
Eltern haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, unabhängig davon, wer wie viel Zeit nimmt (§ 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Zwei weitere Monate, die Partnermonate, kommen hinzu, wenn ein Elternteil in mindestens 2 Lebensmonaten weniger Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat als vor der Geburt. In der Praxis reicht dafür meist, dass der zweite Elternteil für 2 Monate zu Hause bleibt oder in Teilzeit geht.
Innerhalb dieser gemeinsamen Monate gilt für jeden Elternteil eine eigene Grenze: mindestens 2 Monate, sonst entsteht gar kein eigener Anspruch, und höchstens 12 Monate, auch wenn der andere Elternteil gar kein Elterngeld beantragt (§ 4 Abs. 4 BEEG). Mehr zu dieser Grenze und typischen Stolperstellen für Väter steht im Artikel zu den Partnermonaten für Väter.
| Modell | Elternteil A | Elternteil B | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Nur ein Elternteil | 12 Monate | – | 12 Monate |
| Mindestbeteiligung des Partners | 10 Monate | 2 Monate | 14 Monate |
| Hälftig | 7 Monate | 7 Monate | 14 Monate |
| Partner übernimmt mehr | 4 Monate | 10 Monate | 14 Monate |
Wann bekommt ihr zusätzliche Monate bei einer Frühgeburt?#
Bei einer Frühgeburt wächst der gemeinsame Anspruch automatisch, gestaffelt danach, wie viele Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin dein Kind zur Welt kommt (§ 4 Abs. 5 BEEG). Maßgeblich ist der Termin aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme, nicht die medizinische Grenze von 37 Schwangerschaftswochen, mit der „Frühgeburt" sonst oft beschrieben wird.
| Geburt vor dem errechneten Termin | Gemeinsamer Anspruch auf Basiselterngeld |
|---|---|
| mindestens 6 Wochen | 13 Monatsbeträge |
| mindestens 8 Wochen | 14 Monatsbeträge |
| mindestens 12 Wochen | 15 Monatsbeträge |
| mindestens 16 Wochen | 16 Monatsbeträge |
Die genauen Fristen, wie sich die Bezugsgrenze nach hinten verschiebt und was das für den Partnerschaftsbonus bedeutet, erklären wir im Artikel Elterngeld bei Frühgeburt.
Dürfen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?#
Gleichzeitig Basiselterngeld bekommt ihr nur in einem der ersten 12 Lebensmonate des Kindes (§ 4 Abs. 6 BEEG). Wollt ihr direkt nach der Geburt gemeinsam zu Hause sein, verbraucht ihr damit meist euren einzigen gemeinsamen Monat, den Rest müsst ihr nacheinander nehmen.
Ausnahmen von dieser Grenze gelten bei Mehrlingsgeburten, bei einer Frühgeburt ab 6 Wochen, bei Kindern, bei denen eine Behinderung ärztlich festgestellt wird, sowie bei Kindern mit Anspruch auf den Geschwisterbonus. In diesen Fällen dürfen beide Elternteile länger gleichzeitig beziehen. Die Grenze aus § 4 Abs. 6 BEEG gilt für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden.
Kannst du die Basiselterngeld-Monate unterbrechen?#
Basiselterngeld-Monate müssen nicht am Stück genommen werden. Du kannst zum Beispiel die ersten beiden Lebensmonate nehmen, dann wieder arbeiten und später weitere Monate beziehen, solange sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen, bei Frühgeburt entsprechend später. Erst ElterngeldPlus muss ab dem Lebensmonat danach in aufeinanderfolgenden Monaten bezogen werden; Basiselterngeld selbst kennt diese Pflicht nicht.
Was passiert mit deinem Basiselterngeld während des Mutterschutzes?#
Für Mütter in einem Arbeitsverhältnis gilt die Schutzfrist nach der Geburt automatisch als Basiselterngeld-Bezug, in der Regel 8 Wochen, bei Frühgeburten oder Mehrlingen 12 Wochen (§ 3 Abs. 2 MuSchG, § 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Diese Wochen zählen zu den 12 Monatsbeträgen der Mutter, auch wenn dafür kein zusätzliches Elterngeld ausgezahlt wird.
Der Grund: Während der Schutzfrist erhältst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss, beides wird auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 Abs. 1 BEEG). Weil diese Leistungen meist höher sind als das errechnete Elterngeld, bleibt für diese Monate rechnerisch nichts übrig. Sie verbrauchen aber trotzdem 2 deiner 12 Monatsbeträge.
Wer bekommt die 14 Monate allein?#
Alleinerziehende können statt 12 bis zu 14 Monatsbeträge Basiselterngeld allein beziehen, aber nicht schon deshalb, weil sie sich vom anderen Elternteil getrennt haben. Nötig ist zunächst, dass dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit in zwei Lebensmonaten gemindert ist, plus eine von drei zusätzlichen Voraussetzungen: Der andere Elternteil darf weder mit dir noch mit dem Kind in einer Wohnung leben und du musst die steuerlichen Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen, oder die Betreuung durch den anderen Elternteil würde das Kindeswohl gefährden, oder sie ist ihm wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung unmöglich (§ 4c BEEG in Verbindung mit § 24b EStG). Welche Nachweise die Elterngeldstelle dafür verlangt, steht im Artikel Elterngeld für Alleinerziehende.
Was jetzt zu tun ist#
- Stellt den Antrag rechtzeitig: Elterngeld wird höchstens 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Je früher ihr den Antrag einreicht, desto weniger Monate könnt ihr verlieren.
- Prüft, wie viele gemeinsame Monate euch zustehen: 12 im Regelfall, 14 mit Partnermonaten, bis zu 16 bei einer Frühgeburt ab 6 Wochen.
- Legt fest, wer wie viele Monate nimmt, mit mindestens 2 und höchstens 12 Monaten pro Elternteil.
- Plant den gemeinsamen Monat bewusst, wenn ihr direkt nach der Geburt zusammen zu Hause sein wollt, denn er ist in den ersten 12 Lebensmonaten meist der einzige.
- Rechnet Basiselterngeld gegen ElterngeldPlus, bevor ihr euch festlegt, vor allem wenn Teilzeit geplant ist.
Häufige Fragen
Verfallen die 2 Partnermonate, wenn nur ein Elternteil Elterngeld nimmt?
Ja. Bezieht nur ein Elternteil Basiselterngeld, bleibt es bei höchstens 12 Monatsbeträgen; die 2 Partnermonate lassen sich nicht auf ihn übertragen (§ 4 Abs. 3 und 4 BEEG). Sie stehen der Familie nur zu, wenn der andere Elternteil sie selbst für mindestens 2 Lebensmonate beantragt.
Muss ich meine Basiselterngeld-Monate am Stück nehmen?
Nein. Basiselterngeld-Monate dürfen unterbrochen und in mehreren Blöcken bezogen werden, solange sie innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen, bei Frühgeburt entsprechend später. Erst ElterngeldPlus muss ab dem Lebensmonat danach in aufeinanderfolgenden Monaten bezogen werden.
Dürfen wir beide gleichzeitig Basiselterngeld bekommen?
Nur in einem der ersten 12 Lebensmonate, es sei denn, es liegt eine Frühgeburt ab 6 Wochen, eine Mehrlingsgeburt oder eine früh festgestellte Behinderung des Kindes vor (§ 4 Abs. 6 BEEG). Diese Regel gilt für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren wurden.
Bekomme ich als Alleinerziehende automatisch 14 Monate allein?
Nein, getrennt leben allein reicht nicht. Dein Einkommen muss zusätzlich in zwei Lebensmonaten gemindert sein, und du musst die steuerlichen Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erfüllen und darfst nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben (§ 4c BEEG in Verbindung mit § 24b EStG).
Zählen die Wochen im Mutterschutz zu meinen Basiselterngeld-Monaten?
Ja. Die Schutzfrist nach der Geburt, in der Regel 8 Wochen, bei Frühgeburt oder Mehrlingen 12 Wochen, gilt automatisch als Basiselterngeld-Bezug der Mutter (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden darauf angerechnet, meist bis zur vollen Höhe.
Wie lange kann ich Basiselterngeld rückwirkend beantragen?
Höchstens für die letzten 3 Lebensmonate vor dem Monat, in dem dein Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht (§ 7 Abs. 1 BEEG). Ältere Monate sind endgültig verloren, deshalb lohnt sich ein früher Antrag auch mit einem vorläufigen Bescheid.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 3 BEEG: Anrechnung von anderen Einnahmen – Gesetze im Internet
- § 7 BEEG: Antragstellung – Gesetze im Internet
- § 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): Schutzfristen vor und nach der Entbindung – Gesetze im Internet
- § 4c BEEG: Alleiniger Bezug durch einen Elternteil – Gesetze im Internet

