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Basiselterngeld: Bis zu 14 Monate finanzielle Sicherheit

Alles über Basiselterngeld: Bezugsdauer, Partnermonate, Aufteilung, gleichzeitiger Bezug und Mutterschaftsgeld. Der komplette Ratgeber mit Beispielrechnungen.

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Elterngeld Zentrum
11. März 2026
8 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Basiselterngeld: bis zu 12 Monate pro Elternteil, insgesamt 14 Monate als Paar (mit Partnermonaten)
  • Voraussetzung für Partnermonate: mindestens ein Elternteil hat in mindestens 2 Lebensmonaten weniger Einkommen als vor der Geburt
  • Seit 01.04.2024: gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch in maximal 1 der ersten 12 Lebensmonate
  • Alleinerziehende können alle 14 Monate allein nutzen
  • Mutterschaftsgeld-Monate der Mutter zählen als Basiselterngeld-Monate

Was ist Basiselterngeld?#

Basiselterngeld ist die klassische Variante des Elterngelds. Es bietet Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes eine finanzielle Absicherung, die 65-67 % des vorherigen Nettoeinkommens ersetzt. Mit dem Basiselterngeld können sich Mütter und Väter voll auf die Betreuung ihres Neugeborenen konzentrieren.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 EUR und maximal 1.800 EUR pro Monat. Es kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden -- danach ist ausschließlich ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich.

Bezugsdauer: Das 12+2-Modell#

Die Bezugsdauer des Basiselterngelds folgt dem sogenannten 12+2-Modell:

  • 12 Monate stehen einem Elternteil grundsätzlich zu.
  • 2 zusätzliche Partnermonate kommen hinzu, wenn der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bezieht und in dieser Zeit weniger Einkommen hat als vor der Geburt.

Insgesamt können Paare also bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen.

Voraussetzung für die Partnermonate#

Die zwei zusätzlichen Monate werden gewährt, wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate ein geringeres Einkommen hat als vor der Geburt. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Vater für 2 Monate seine Arbeitszeit reduziert oder pausiert, erhält die Familie insgesamt 14 statt 12 Monate.

Partnermonate sind keine Pflicht

Sie müssen die Partnermonate nicht in Anspruch nehmen. Wenn nur ein Elternteil Elterngeld bezieht, stehen maximal 12 Monate zur Verfügung. Die 2 Partnermonate können nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden -- sie verfallen, wenn sie nicht genutzt werden.

Aufteilung zwischen den Elternteilen#

Die 14 Monate können Sie als Paar flexibel aufteilen, wobei folgende Regeln gelten:

  • Minimum: Jeder Elternteil kann mindestens 2 Monate Basiselterngeld beziehen.
  • Maximum: Ein Elternteil kann maximal 12 Monate beziehen.
  • Kombinationen: Die Monate müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können unterbrochen und in mehreren Blöcken bezogen werden.

Beliebte Aufteilungsmodelle#

ModellMutterVaterGesamt
KlassischLM 1-12 (12 Monate)LM 13-14 (2 Monate)14 Monate
AbwechselndLM 1-8 (8 Monate)LM 9-14 (6 Monate)14 Monate
GleichmäßigLM 1-7 (7 Monate)LM 8-14 (7 Monate)14 Monate
Ohne PartnermonateLM 1-12 (12 Monate)--12 Monate
Am Stück oder unterbrochen

Basiselterngeld-Monate müssen nicht am Stück genommen werden. Der Vater kann beispielsweise Monat 1 und 2 direkt nach der Geburt nehmen, dann eine Pause einlegen und die restlichen Monate später beziehen. Wichtig: Alle Basiselterngeld-Monate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen.

Gleichzeitiger Bezug: Neue Regeln seit 01.04.2024#

Eine der wichtigsten Änderungen durch die Elterngeldreform betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile.

Die neue Regelung#

Seit dem 01.04.2024 dürfen beide Elternteile innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes Basiselterngeld nur noch in maximal einem Lebensmonat gleichzeitig beziehen. Zuvor war ein gleichzeitiger Bezug über mehrere Monate hinweg möglich.

Das bedeutet in der Praxis: Wenn beide Eltern direkt nach der Geburt gemeinsam zu Hause bleiben möchten, können sie nur in einem einzigen Monat der ersten 12 Lebensmonate beide gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Ausnahmen von der Einschränkung#

Die Einschränkung des gleichzeitigen Bezugs gilt nicht in folgenden Fällen:

  • Frühgeborene: Wenn das Kind mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren wird
  • Mehrlinge: Bei Zwillingen, Drillingen und weiteren Mehrlingsgeburten
  • Kinder mit Behinderung: Wenn bei der Geburt eine Behinderung festgestellt wird und ein Geschwisterbonus-Anspruch besteht
  • Älteres Geschwisterkind mit Behinderung: Wenn ein älteres Geschwisterkind mit Behinderung im Haushalt lebt und ein Anspruch auf Geschwisterbonus besteht
Gilt nur für Geburten ab 01.04.2024

Die Einschränkung des gleichzeitigen Bezugs gilt nur für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden. Für ältere Kinder gelten die bisherigen Regelungen ohne Beschränkung des gleichzeitigen Bezugs.

Basiselterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten#

Ein wichtiger Grundsatz: Basiselterngeld kann ausschließlich innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden. Nach dem 14. Lebensmonat ist kein Basiselterngeld mehr möglich.

Wenn Sie über den 14. Lebensmonat hinaus Elterngeld beziehen möchten, können Sie auf ElterngeldPlus (bis zum 32. Lebensmonat) oder den Partnerschaftsbonus (ebenfalls bis zum 32. Lebensmonat) umsteigen.

Alleinerziehende: Alle 14 Monate allein nutzen#

Alleinerziehende haben einen besonderen Vorteil: Sie können die vollen 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen. Die Partnermonate entfallen nicht, sondern stehen ihnen zusätzlich zur Verfügung.

Voraussetzung: Sie müssen die alleinige elterliche Sorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und dürfen nicht mit dem anderen Elternteil in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld#

Für Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gibt es eine wichtige Besonderheit: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt (in der Regel 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) gilt automatisch als Basiselterngeld-Bezug der Mutter.

Was das praktisch bedeutet#

  • Während der Mutterschutzfrist erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss. Diese Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet.
  • Die Mutterschutzfrist nach der Geburt umfasst in der Regel den 1. und 2. Lebensmonat. Diese beiden Monate gelten als Basiselterngeld-Monate der Mutter.
  • Da das Mutterschaftsgeld plus Arbeitgeberzuschuss in der Regel höher ist als das Elterngeld, erhalten Sie in diesen Monaten kein zusätzliches Elterngeld. Das Elterngeld wird vollständig durch das Mutterschaftsgeld ersetzt.
  • Diese Monate zählen trotzdem zu den 12 Basiselterngeld-Monaten der Mutter. Sie hat also nach der Mutterschutzfrist noch 10 weitere Monate Basiselterngeld zur Verfügung.
Tipp für die Planung

Da die Mutter in den ersten 2 Lebensmonaten ohnehin Mutterschaftsgeld erhält, kann es sinnvoll sein, dass der Vater seinen gleichzeitigen Basiselterngeld-Monat in einem dieser Monate nimmt. So sind beide Eltern in der Anfangszeit gemeinsam zu Hause, ohne einen zusätzlichen Monat zu „verbrauchen" -- denn die Mutterschutzmonate der Mutter zählen ohnehin als Basiselterngeld.

Beispielrechnung: Aufteilung in der Praxis#

Nehmen wir eine typische Familie als Beispiel:

Ausgangssituation:

  • Mutter: Nettoeinkommen vor der Geburt 2.500 EUR
  • Vater: Nettoeinkommen vor der Geburt 3.000 EUR
  • Geburt des Kindes: 15. Juni 2026

Gewählte Aufteilung: Mutter LM 1-8, Vater LM 9-14

Zeitlicher Ablauf

  1. LM 1-2: Mutter (Mutterschaftsgeld)

    1. Juni bis 14. August 2026. Die Mutter erhält Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Diese Monate zählen als Basiselterngeld. Das Elterngeld wird vollständig durch das Mutterschaftsgeld ersetzt.
  2. LM 3-8: Mutter (Basiselterngeld)

    1. August 2026 bis 14. Februar 2027. Die Mutter erhält Basiselterngeld: 65 % von 2.500 EUR = 1.625 EUR pro Monat. In diesen 6 Monaten erhält sie insgesamt 9.750 EUR.
  3. LM 9-14: Vater (Basiselterngeld)

    1. Februar bis 14. August 2027. Der Vater erhält Basiselterngeld: 65 % von 3.000 EUR = 1.800 EUR pro Monat (Höchstbetrag, da 65 % von 3.000 EUR = 1.950 EUR, gedeckelt auf 1.800 EUR). In diesen 6 Monaten erhält er insgesamt 10.800 EUR.

Gesamtes Basiselterngeld der Familie: 9.750 EUR (Mutter, LM 3-8) + 10.800 EUR (Vater, LM 9-14) = 20.550 EUR plus das Mutterschaftsgeld in LM 1-2.

Basiselterngeld am Stück oder unterbrochen?#

Sie haben die Wahl: Basiselterngeld-Monate können am Stück oder mit Unterbrechungen bezogen werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.

Am Stück: Einfacher in der Planung und Abrechnung. Ideal, wenn Sie eine zusammenhängende Auszeit nehmen möchten.

Unterbrochen: Flexibler, z. B. wenn der Vater den 1. und 2. Lebensmonat nimmt, dann wieder arbeitet und ab dem 12. Lebensmonat erneut Basiselterngeld bezieht. Beachten Sie: Alle Basiselterngeld-Monate müssen innerhalb der ersten 14 Lebensmonate liegen.

Keine Unterbrechung nach dem 14. Lebensmonat

ElterngeldPlus-Monate können ab dem 15. Lebensmonat nicht mehr unterbrochen werden. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt durchgehend bezogen werden. Diese Regel gilt nicht für Basiselterngeld, da dieses ohnehin nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden kann.

Häufige Fehler vermeiden#

  • Zu spät beantragen: Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag zeitnah nach der Geburt.
  • Partnermonate vergessen: Die 2 Partnermonate verfallen, wenn sie nicht beantragt werden. Prüfen Sie, ob es sich lohnt, dass der andere Elternteil mindestens 2 Monate seine Arbeitszeit reduziert.
  • Gleichzeitigen Bezug falsch planen: Seit 01.04.2024 ist nur noch 1 Monat gleichzeitiger Basiselterngeld-Bezug in den ersten 12 Lebensmonaten möglich. Planen Sie entsprechend.
  • Arbeitszeit überschreiten: Wer in einem Lebensmonat im Durchschnitt mehr als 32 Stunden arbeitet, verliert den Elterngeldanspruch für diesen gesamten Monat.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 4 -- Gesetze im Internet
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.3.3 -- BMBFSFJ Broschüre
  • Familienportal des Bundes: Basiselterngeld -- familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten, insbesondere beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Stand: März 2026.

Inhalt

  • Was ist Basiselterngeld?
  • Bezugsdauer: Das 12+2-Modell
  • Voraussetzung für die Partnermonate
  • Aufteilung zwischen den Elternteilen
  • Beliebte Aufteilungsmodelle
  • Gleichzeitiger Bezug: Neue Regeln seit 01.04.2024
  • Die neue Regelung
  • Ausnahmen von der Einschränkung
  • Basiselterngeld nur in den ersten 14 Lebensmonaten
  • Alleinerziehende: Alle 14 Monate allein nutzen
  • Mutterschaftsgeld und Basiselterngeld
  • Was das praktisch bedeutet
  • Beispielrechnung: Aufteilung in der Praxis
  • Basiselterngeld am Stück oder unterbrochen?
  • Häufige Fehler vermeiden
  • Quellen & Rechtsgrundlagen

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