Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem dein Antrag eingeht. Eine Ausnahme für Härtefälle gibt es nicht. Wer mit dem Antrag wartet, bis alle Unterlagen da sind, kann einen ganzen Monat verlieren. Fehlende Nachweise kannst du innerhalb der Frist der Elterngeldstelle nachreichen, der Eingang des Antrags bleibt maßgeblich.
Steht dein Einkommen bei der Antragstellung noch nicht fest, etwa weil der Steuerbescheid fehlt oder du im Bezug in Teilzeit arbeitest, entscheidet die Elterngeldstelle zunächst vorläufig. Nach dem Bezugszeitraum weist du das tatsächliche Einkommen nach. Auch dabei begleiten wir dich.