Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elterngeldbescheid prüfen lassen, solange die Frist läuft.

Wir gleichen deinen Bescheid mit deinem Antrag ab: Lebensmonate, Elterngeld-Netto, Ersatzrate und Bemessungszeitraum. Finden wir einen Fehler, bereiten wir den Widerspruch mit dir vor.

15 Minuten am Telefon. Danach entscheidest du in Ruhe.

Das Beratungsteam des Elterngeld Zentrums

Privates Beratungsunternehmen, keine Behörde. Antrag über die Elterngeldstelle kostenfrei möglich.

4,9aus 133 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien

Was du über deinen Bescheid wissen solltest

Die wichtigste Zahl steht nicht in der Berechnung, sondern in der Rechtsbehelfsbelehrung: die Frist.

  1. 1. Ein Monat für den Widerspruch

    Ab Bekanntgabe hast du in der Regel einen Monat. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt meist ein Jahr.

    Fristen im Detail
  2. 2. Die Zahlung läuft weiter

    Ein Widerspruch stoppt die laufende Zahlung nicht, die Nachzahlung kommt mit der Korrektur. Das Verfahren bei der Elterngeldstelle ist kostenfrei.

  3. 3. Frist verpasst

    Ist dein Elterngeld zu niedrig berechnet, bleibt ein formloser Überprüfungsantrag. Die Elterngeldstelle muss dann rückwirkend bis zu vier Jahre korrigieren.

    Überprüfungsantrag
  4. 4. Vorläufig heißt nicht endgültig

    Steht „vorläufig“ im Bescheid, rechnet die Elterngeldstelle nach dem Bezug neu ab. Dann gibt es eine Nachzahlung oder eine Rückforderung.

    Vorläufiges Elterngeld

Wenn dir das bekannt vorkommt

Dann lohnt sich ein zweiter Blick, solange du noch Widerspruch einlegen kannst.

  • Der Betrag ist niedriger, als du erwartet hast, und du weißt nicht, warum.
  • Im Bescheid steht „vorläufig“, und du fragst dich, ob du etwas zurückzahlen musst.
  • Die Berechnung in der Anlage verstehst du nicht, und die Frist läuft.
  • Monate fehlen, oder die Variante passt nicht zu deinem Antrag.

Was wir in deinem Bescheid prüfen

Die meisten Fehler stecken nicht in der Grundrechnung, sondern in der Frage, welche Monate und Einkünfte in den Bemessungszeitraum gehören.

Das gleichen wir mit deinem Antrag ab

  • deine Daten und die gewählte Variante: Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
  • die bewilligten Lebensmonate
  • das Elterngeld-Netto aus deinem Bemessungszeitraum
  • die Ersatzrate von 65 bis 100 %

Hier stecken die häufigsten Fehler

  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni, die falsch eingeordnet sind
  • Monate, die aus dem Bemessungszeitraum herausfallen müssten, etwa mit Mutterschaftsgeld oder mit Elterngeld fürs ältere Kind
  • der falsche Zeitraum bei Einkünften aus Anstellung und Selbstständigkeit zugleich

Ohne die Anlage mit der Berechnung lässt sich ein Fehler kaum erkennen. Fehlt sie, frag bei deiner Elterngeldstelle danach.

Was ein Fehler ausmachen kann

Zwei vereinfachte Beispiele aus unseren Wissensartikeln. Eure Werte hängen von eurem Bescheid ab.

Nele: Ein Monat zu viel im Bemessungszeitraum

Elterngeld-Netto laut Bescheid
1.900 €
Basiselterngeld laut Bescheid
1.235 €
Elterngeld-Netto nach Korrektur
2.300 €
Basiselterngeld nach Korrektur
1.495 €
Mehr pro Monat
260 €

Vereinfachtes Beispiel: Ein Monat, in dem Nele Elterngeld fürs erste Kind bezog, war fälschlich im Bemessungszeitraum.

Aylin: Nachzahlung nach vorläufigem Bescheid

Elterngeld ohne Einkommen
1.300 € im Monat
Vorläufig gezahlt, mit geschätzter Teilzeit
780 € im Monat
Tatsächliches Einkommen in Monat 5 und 6
0 €, Teilzeit erst ab Monat 7
Nachzahlung für zwei Monate
1.040 €

Vereinfachtes Beispiel. Die Nachzahlung kommt erst, wenn Aylin ihr tatsächliches Einkommen nachgewiesen hat.

Die Prüfung ist Teil unseres Antragsservice

Prüfung und Widerspruch bei Bedarf gehören zum Antragsservice für 219 € einmalig, inklusive MwSt. Einen Widerspruch kannst du auch selbst einlegen, das Verfahren bei der Elterngeldstelle ist gebührenfrei.

219 €einmalig

  • Aufbereitung aller relevanten Unterlagen
  • Bescheidprüfung und Widerspruch bei Bedarf
  • Rückfragen bis zu 12 Monaten
  • Persönlicher Ansprechpartner
  • Begleitung bis zur erfolgreichen Bewilligung
Erstgespräch buchen

Was du jetzt tun kannst

Fünf Schritte, damit keine Frist verstreicht.

  1. 1.Vergleiche Bescheid und Antrag sofort: Daten, Lebensmonate, Elterngeld-Netto und Ersatzrate.
  2. 2.Lies die Rechtsbehelfsbelehrung. Sie nennt die Frist und die Stelle für den Widerspruch.
  3. 3.Leg einen Widerspruch innerhalb der Frist ein, mit Aktenzeichen und kurzer Begründung.
  4. 4.Sichere einen Nachweis über den Zugang, denn ab dann laufen die Fristen der Elterngeldstelle.
  5. 5.Ist die Frist schon vorbei und dein Elterngeld zu niedrig, stell einen formlosen Überprüfungsantrag.

Für wen sich die Prüfung lohnt

Und wann du uns nicht brauchst. Das sagen wir dir auch im Erstgespräch offen.

Es lohnt sich, wenn …

  • du die Berechnung in der Anlage nicht nachvollziehen kannst
  • Monate, Variante oder Elterngeld-Netto nicht zu deinem Antrag passen
  • dein Bescheid vorläufig ist und eine Abrechnung folgt
  • die Widerspruchsfrist bald abläuft

Du brauchst uns eher nicht, wenn …

  • du den Fehler schon gefunden hast und den Widerspruch selbst schreiben willst. Das Verfahren ist kostenfrei.

So läuft die Prüfung

Du gehst keine Verpflichtung ein, bevor wir miteinander gesprochen haben.

  1. 0 €kostenfrei

    Kostenloses Erstgespräch

    In 15 Minuten schauen wir auf deinen Bescheid und sagen dir ehrlich, ob sich eine Prüfung lohnt.

  2. 219 €im Antragsservice

    Prüfung

    Du lädst Bescheid, Antrag und Nachweise im Kundenportal hoch. Wir gleichen alles Zeile für Zeile ab.

  3. inklusivebei Bedarf

    Widerspruch

    Finden wir einen Fehler, bereiten wir den Widerspruch mit dir vor, bevor die Frist abläuft.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Was unsere Beratung für Familien bewirkt hat

Echte Google-Rezensionen von Familien, die wir bei ihrem Elterngeldantrag begleitet haben.

„Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich Bedanken. Das Team des Elterngeld Zentrums hat uns großartig beraten. Die Kommunikation mit dem Elterngeld Zentrum verlief absolut unkompliziert. Unser Fall war durch die die Mischung aus Selbständigkeit und Erwerbstätigkeit, sowie voran gegangenen Elterzeiten recht komplex, und wir mussten auch Widerspruch gegen den ersten Bescheid bei der Elterngeld Stelle einlegen. Auch dabei hat Frau Riedel uns kompetent unterstützt. Ohne die professionelle Beratung hätte ich sicher etwas falsch ausgefüllt und damit finanzielle Nachteile gehabt. Wir können den Service uneingeschränkt weiterempfehlen, es ist ein gutes Gefühl einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben. Es hat sich wirklich gelohnt. Besten Dank"
CHChezaGoogle-Rezension
„Wir sind mit der Elterngeldberatung mehr als zufrieden und können den Service absolut weiterempfehlen. Man merkt sofort, dass hier viel Erfahrung vorhanden ist und man wirklich kompetent beraten wird. Alle unsere Fragen wurden verständlich beantwortet und wir fühlen uns jederzeit bestens betreut – auch weiterhin nach der eigentlichen Beratung. Besonders positiv fanden wir die schnelle Rückmeldung und dass man zeitnah Termine bekommt. Sehr freundlich, professionell und zuverlässig. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!"
DSDenise SchäferGoogle-Rezension
„Als Unternehmerin mit mehreren Standbeinen und verschiedenen Unternehmensformen war meine Elterngeldsituation alles andere als einfach. Umso dankbarer bin ich, dass ich mich für diese Elterngeldberatung entschieden habe. Ich konnte mich jederzeit mit meinen Fragen melden und habe immer unglaublich schnell eine ehrliche, kompetente und verständliche Antwort auf Augenhöhe erhalten. Besonders schätze ich die Zuverlässigkeit: Es wurde genau das gehalten, was im Vorfeld versprochen wurde. Die schnelle Reaktionszeit, die fachliche Kompetenz und die persönliche Betreuung haben mir unglaublich viel Stress und Unsicherheit genommen. Wer eine professionelle Elterngeldberatung sucht ist hier genau richtig. Ich würde mich jederzeit wieder dafür entscheiden. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!"
AIAndrijana IlicGoogle-Rezension
„Ich war mit der Elterngeldberatung sehr zufrieden. Die Beratung war kompetent, verständlich und unkompliziert. Auch meine Fragen wurden immer schnell und ausführlich beantwortet. Ich habe mich sehr gut unterstützt und beraten gefühlt und würde die Beratung jederzeit weiterempfehlen."
SVSveaGoogle-Rezension
„Wir können das Elterngeld-Zentrum nur weiterempfehlen. Unsere Kontaktpersonen waren freundlich, die Terminvereinbarung war schnell und unkompliziert. Die fertig ausgefüllten Unterlagen sowie die Checkliste helfen dabei, nichts in dieser schönen Zeit zu verpassen, in der man sich am liebsten auf andere Dinge konzentriert."
JJGoogle-Rezension
„Vielen lieben Dank an Sie, Frau Riedel. Es war eine umfassende und detaillierte Beratung. Alle Fragen wurden immer schnellstmöglich beantwortet. Die Anträge waren perfekt vorbereitet worden, sodass der Zeitaufwand so gering wie möglich für uns gehalten wurde. Ein toller und super lieber Kontakt."
VEVanessa E.Google-Rezension

Häufige Fragen zum Bescheid

Fristen, Widerspruch, vorläufige Bescheide und Kosten.

Was kostet die Prüfung meines Bescheids?

Die Prüfung deines Bescheids und ein Widerspruch bei Bedarf sind Teil unseres Antragsservice für 219 € einmalig. Das Erstgespräch vorab ist kostenlos. Einen Widerspruch kannst du auch selbst einlegen, das Verfahren bei der Elterngeldstelle ist gebührenfrei.

Wie viel Zeit habe ich für einen Widerspruch?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Fehlt sie oder ist sie falsch, gilt meist eine Frist von einem Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG).

Was passiert, wenn ich die Widerspruchsfrist verpasse?

Der Bescheid wird bestandskräftig und lässt sich nicht mehr über einen Widerspruch ändern. Ist dein Elterngeld zu niedrig berechnet, bleibt ein formloser Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Die Elterngeldstelle muss den Fehler auch nachträglich korrigieren, rückwirkend bis zu vier Jahre.

Wird mein Elterngeld während des Widerspruchs weitergezahlt?

Ja, in der bisherigen Höhe. Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, die Nachzahlung kommt erst mit der Korrektur.

Was bedeutet „vorläufig“ in meinem Bescheid?

Stand dein Einkommen bei der Antragstellung noch nicht fest, entscheidet die Elterngeldstelle zunächst vorläufig (§ 8 Abs. 3 BEEG). Nach dem Bezugszeitraum weist du das tatsächliche Einkommen nach. Hast du weniger verdient als angegeben, bekommst du nach, hast du mehr verdient, zahlst du die Differenz zurück.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Widerspruchs?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Als Richtwert gilt: Nach drei Monaten ohne Entscheidung kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht (§ 88 Abs. 2 SGG).

Seid ihr eine Behörde?

Nein. Elterngeld Zentrum ist ein privates Beratungsunternehmen. Über deinen Elterngeldanspruch und einen Widerspruch entscheidet allein die Elterngeldstelle. Wir prüfen deinen Bescheid mit dir und bereiten einen Widerspruch vor, wenn er sich lohnt.

Lass uns auf deinen Bescheid schauen.

Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir dir, ob sich eine Prüfung lohnt. Danach entscheidest du in Ruhe.

4,9aus 133 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien

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