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ElterngeldstellenFortgeschritten

Elterngeld-Bescheid verstehen und prüfen: Häufige Fehler und wie Sie Widerspruch einlegen

Ist Ihr Elterngeld-Bescheid korrekt? So prüfen Sie die Berechnung, erkennen häufige Fehler und legen bei Bedarf Widerspruch ein.

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Elterngeld Zentrum Team
18 min Lesezeit

Endlich ist der Brief der Elterngeldstelle im Briefkasten: Der Elterngeld-Bescheid. Für viele Eltern ist dies ein Moment der Erleichterung, da nun die finanzielle Planung für die kommenden Monate steht. Doch die Freude wird oft getrübt, wenn die monatliche Summe deutlich niedriger ausfällt als erwartet.

Statistiken zeigen, dass ein erheblicher Teil der ausgestellten Elterngeld-Bescheide fehlerhaft ist. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist hochkomplex, und die Sachbearbeiter in den Elterngeldstellen stehen unter hohem Zeitdruck. Ob ein falscher Bemessungszeitraum, vergessene Boni oder eine fehlerhafte Anrechnung von Mutterschaftsgeld – die Fehlerquellen sind vielfältig.

In diesem ausführlichen Leitfaden erklären wir Ihnen, wie Sie Ihren Elterngeld-Bescheid systematisch prüfen, welche Fehler am häufigsten vorkommen und wie Sie erfolgreich Widerspruch einlegen, um Ihr Recht und Ihr Geld einzufordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfpflicht: Verlassen Sie sich nicht blind auf die Berechnung der Elterngeldstelle. Prüfen Sie insbesondere das beigefügte Berechnungsblatt.
  • Fristen: Für einen Widerspruch haben Sie genau einen Monat Zeit ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG).
  • Häufigste Fehler: Oft wird der Bemessungszeitraum falsch gewählt (z. B. bei Schwangerschaftserkrankungen) oder der Geschwisterbonus übersehen.
  • Widerspruch zur Fristwahrung: Wenn die Zeit knapp wird, legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein und reichen die Begründung später nach.
  • Rechtsschutz: Ein Widerspruchsverfahren bei der Behörde ist kostenfrei. Auch Verfahren vor dem Sozialgericht sind für Bürger gerichtskostenfrei.

1. Den Elterngeld-Bescheid verstehen: Die Anatomie des Dokuments#

Bevor Sie in die Prüfung einsteigen, müssen Sie verstehen, wie ein Bescheid aufgebaut ist. Ein typischer Elterngeld-Bescheid besteht aus dem Hauptbescheid (meist 2-3 Seiten) und dem entscheidenden Berechnungsblatt im Anhang.

Die Kernbereiche im Hauptbescheid#

  1. Bewilligungszeitraum: Hier steht, für welche Lebensmonate (nicht Kalendermonate!) Ihnen Elterngeld bewilligt wurde. Prüfen Sie, ob dies mit Ihrem Antrag (z. B. Basiselterngeld in Monat 1-12) übereinstimmt.
  2. Monatliche Beträge: Hier finden Sie die Summen für jeden Lebensmonat. Achten Sie auf Unterschiede zwischen den Monaten – oft ändert sich der Betrag nach dem Ende des Mutterschaftsgeldbezugs.
  3. Vorläufigkeit (§ 8 BEEG): Viele Bescheide (insbesondere bei Selbstständigen oder bei Bezug von ElterngeldPlus mit Teilzeitarbeit) sind "vorläufig". Das bedeutet, die Elterngeldstelle kann den Bescheid später noch einmal ändern – sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten.
  4. Rechtsbehelfsbelehrung: Am Ende des Bescheids steht, wie und innerhalb welcher Frist Sie sich gegen den Bescheid wehren können. Fehlt diese Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr (§ 66 Abs. 2 SGG).

Das Berechnungsblatt – Das Herzstück der Prüfung#

Das Berechnungsblatt ist das wichtigste Dokument. Hier listet die Elterngeldstelle auf, welches Bruttoeinkommen sie für welche Monate zugrunde gelegt hat und welche Abzüge (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge) vorgenommen wurden. Nur hier lässt sich erkennen, ob das "Elterngeld-Netto" korrekt ermittelt wurde.

Info

Tipp: Wenn Ihrem Bescheid kein detailliertes Berechnungsblatt beiliegt, fordern Sie dieses umgehend bei der Elterngeldstelle an. Ohne diese Aufschlüsselung ist eine fundierte Prüfung kaum möglich.

2. Die 4 häufigsten Fehler der Elterngeldstellen#

In unserer Beratungspraxis begegnen uns immer wieder die gleichen Fehlermuster. Hier sollten Sie besonders genau hinschauen:

Fehler 1: Der falsche Bemessungszeitraum#

Der Bemessungszeitraum definiert, welche Monate für die Berechnung Ihres Durchschnittseinkommens zählen.

  • Angestellte: Normalerweise die 12 Monate vor dem Monat der Geburt (bzw. vor dem Monat des Mutterschutzbeginns).
  • Selbstständige: Das Kalenderjahr vor der Geburt.

Die Fehlerquelle: Es gibt "Verschiebetatbestände". Wenn Sie im eigentlichen Bemessungszeitraum Einkommenseinbußen durch eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung hatten oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen haben, müssen diese Monate oder Jahre ausgeklammert werden. Die Elterngeldstelle "vergisst" dies oft, was zu einem niedrigeren Durchschnittseinkommen führt.

Fehler 2: Fehlender oder falsch berechneter Geschwisterbonus#

Haben Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren) im Haushalt? Dann steht Ihnen ein Geschwisterbonus von 10 % des Elterngeldes (mindestens 75 Euro bei Basiselterngeld, mindestens 37,50 Euro bei ElterngeldPlus) zu. Oft wird der Bonus gar nicht berücksichtigt, oder er wird zu früh beendet (z. B. exakt am 3. Geburtstag des älteren Kindes, obwohl er für den gesamten Lebensmonat des Babys zusteht, in dem die Voraussetzungen noch bestanden).

Fehler 3: Falsche Einkommensermittlung bei Angestellten#

Die Elterngeldstelle nimmt Ihr Bruttogehalt und rechnet es in ein fiktives Elterngeld-Netto um. Dabei passieren oft Fehler bei:

  • Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld oder Boni zählen oft nicht zum Elterngeld-Einkommen – es sei denn, sie werden als "sonstige Bezüge" falsch deklariert.
  • Steuerklassenwechsel: Haben Sie rechtzeitig die Steuerklasse gewechselt, um das Netto zu erhöhen? Die Elterngeldstelle muss die für den Bemessungszeitraum prägende Steuerklasse anwenden.
  • Pauschalen: Manchmal werden Werbungskostenpauschalen doppelt abgezogen oder falsch berechnet.

Fehler 4: Fehlerhafte Anrechnung von Mutterschaftsgeld#

Mutterschaftsgeld wird taggenau auf das Elterngeld angerechnet. Da das Mutterschaftsgeld meist höher ist als das Elterngeld, erhalten Sie in den ersten zwei Lebensmonaten oft kein Elterngeld ausgezahlt. Der Fehler: Die Elterngeldstelle berechnet die Anrechnungsbeträge falsch oder zieht das Mutterschaftsgeld auch von Monaten ab, in denen Sie gar kein Mutterschaftsgeld mehr bezogen haben (z. B. bei einer Verschiebung der Lebensmonate).

3. Schritt-für-Schritt: So prüfen Sie Ihren Bescheid#

Nehmen Sie sich Zeit und legen Sie Ihren Antrag sowie Ihre Lohnabrechnungen bereit.

Schritt-für-Schritt Anleitung

    1. Stammdaten abgleichen: Sind Name, Anschrift und insbesondere das Geburtsdatum des Kindes korrekt? Ein Zahlendreher im Datum kann die Lebensmonate verschieben.
    2. Bemessungszeitraum verifizieren: Zählen genau die 12 Monate, in denen Sie Ihr volles Gehalt bezogen haben? Wurden Monate mit schwangerschaftsbedingtem Krankengeld korrekt übersprungen?
    3. Brutto-Einkommen prüfen: Vergleichen Sie die Beträge auf dem Berechnungsblatt mit Ihren Lohnabrechnungen. Stimmen die Cent-Beträge? Wurden Sachbezüge (z. B. Dienstwagen) korrekt berücksichtigt?
    4. Abzüge kontrollieren: Wurden die richtigen Pauschalen für Steuern und Sozialversicherung abgezogen? (Hinweis: Die Elterngeldstelle rechnet mit Pauschalwerten, nicht mit Ihren individuellen Steuerdaten).
    5. Anrechnungen prüfen: Wurde Einkommen aus Teilzeit während des Elterngeldbezugs korrekt abgezogen? Wurde das Mutterschaftsgeld nur in den Monaten angerechnet, in denen es auch gezahlt wurde?
    6. Boni checken: Ist der Geschwisterbonus (falls zutreffend) aufgeführt? Wurde ein Mehrlingszuschlag bei Zwillingen berücksichtigt?

4. Widerspruch einlegen – So gehen Sie rechtssicher vor#

Wenn Sie einen Fehler gefunden haben oder die Berechnung nicht nachvollziehen können, ist der Widerspruch Ihr wichtigstes Instrument.

Die Frist: Ein Monat ab Bekanntgabe#

Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugeht. In der Regel gilt die "Dreitagesfiktion": Ein Bescheid gilt drei Tage nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Beispiel: Bescheid datiert auf den 10. Januar. Er gilt als am 13. Januar zugegangen. Die Widerspruchsfrist endet am 13. Februar.

Die Form: Schriftlich und eigenhändig unterschrieben#

Ein Widerspruch per einfacher E-Mail ist rechtlich unwirksam (es sei denn, die Behörde bietet einen Zugang für qualifizierte elektronische Signaturen oder ein besonderes elektronisches Behördenpostfach an).

  • Per Post: Am besten per Einwurf-Einschreiben.
  • Per Fax: Mit qualifiziertem Sendebericht (gilt rechtlich als sicher).
  • Zur Niederschrift: Sie gehen persönlich zur Elterngeldstelle und lassen einen Beamten den Widerspruch aufschreiben.

Strategie: Der Widerspruch zur Fristwahrung#

Wenn die Monatsfrist fast abgelaufen ist und Sie noch keine Zeit für eine detaillierte Begründung hatten, nutzen Sie den "fristwahrenden Widerspruch".

Mustertext:

"Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Nummer], ein. Die Begründung folgt in einem separaten Schreiben nach Einsichtnahme in die Unterlagen/nach Rücksprache mit meinem Berater."

Damit haben Sie die Frist gewahrt und meist 2-4 Wochen Zeit gewonnen, um die Argumente auszuarbeiten.

Achtung

Wichtig: Ein Widerspruch hat beim Elterngeld keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Wenn die Elterngeldstelle Geld zurückfordert, müssen Sie erst einmal zahlen, auch wenn Sie Widerspruch eingelegt haben. Gewinnen Sie das Verfahren, erhalten Sie das Geld zurück.

5. Was passiert nach dem Widerspruch?#

Nachdem Ihr Widerspruch eingegangen ist, prüft die Elterngeldstelle den Fall erneut. Hier gibt es zwei mögliche Ausgänge:

  1. Abhilfebescheid: Die Elterngeldstelle erkennt den Fehler an (oder einen Teil davon). Sie erhalten einen neuen Bescheid mit der korrigierten (höheren) Summe. Das Verfahren ist damit beendet.
  2. Widerspruchsbescheid: Die Behörde bleibt bei ihrer Meinung. In diesem Fall erhalten Sie einen ausführlich begründeten Widerspruchsbescheid. Dies ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt klagen zu können.

Wie lange dauert das Verfahren?#

Eine gesetzliche Frist für die Entscheidung über den Widerspruch gibt es nicht. Reagiert die Behörde nach mehr als drei Monaten nicht, können Sie nachfragen oder eine Untätigkeitsklage in Betracht ziehen (§ 88 SGG). In der Praxis ist dies jedoch selten nötig.

6. Die Klage vor dem Sozialgericht: Der letzte Ausweg#

Wenn der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt, bleibt nur noch der Weg zum Sozialgericht.

Wichtige Fakten zur Klage:

  • Frist: Sie haben einen Monat nach Zugang des Widerspruchsbescheids Zeit, Klage zu erheben (§ 87 SGG).
  • Kosten: Für Bürger sind Verfahren vor dem Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Sie tragen lediglich die Kosten für Ihren eigenen Anwalt, falls Sie einen beauftragen (und verlieren). Gewinnen Sie, muss die Behörde in der Regel auch Ihre Anwaltskosten erstatten.
  • Anwaltszwang: Es besteht kein Anwaltszwang in der ersten Instanz. Sie können sich selbst vertreten, wir empfehlen jedoch dringend fachliche Unterstützung bei komplexen Fällen.
  • Erfolgsaussichten: Richter an Sozialgerichten prüfen oft sehr viel genauer als die Sachbearbeiter in den Ämtern. Gerade bei komplexen Rechtsfragen (z. B. Verschiebung des Bemessungszeitraums) haben Klagen oft Erfolg.

7. Nachträgliche Korrektur: Der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X)#

Haben Sie erst Monate später gemerkt, dass Ihr Bescheid falsch war und die Widerspruchsfrist ist längst abgelaufen? Keine Panik. Über den sogenannten Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X können Sie fehlerhafte Bescheide auch rückwirkend korrigieren lassen.

  • Keine Antragsfrist: Für den Überprüfungsantrag selbst gibt es keine Frist.
  • Rückwirkende Nachzahlung: Beim Elterngeld können Leistungen für bis zu vier Jahre rückwirkend erbracht werden. Maßgeblich ist der Beginn des Kalenderjahres, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wird.
  • Beispiel: Sie stellen am 15. März 2026 einen Überprüfungsantrag. Die Behörde muss dann Nachzahlungen ab dem 1. Januar 2022 prüfen.
  • Voraussetzung: Das Recht wurde unrichtig angewandt oder die Behörde ist von einem Sachverhalt ausgegangen, der sich als unrichtig erweist.
Info

Hinweis: Der Überprüfungsantrag birgt ein Risiko: Findet die Behörde bei der Überprüfung heraus, dass Sie zu viel Geld erhalten haben, kann sie dieses zurückfordern. Prüfen Sie daher vorab sorgfältig, ob tatsächlich ein Fehler zu Ihren Ungunsten vorliegt.

8. Wann Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollten#

Manche Bescheide sind so komplex, dass ein Laie kaum eine Chance hat, die Fehler zu finden. Dies gilt insbesondere für:

  • Selbstständige und Freiberufler: Die Gewinnermittlung und der Abgleich mit dem Steuerbescheid sind extrem fehleranfällig.
  • Mischfälle: Wenn Sie sowohl angestellt als auch selbstständig tätig sind.
  • Ausländische Einkünfte: Wenn Sie oder Ihr Partner Grenzgänger sind oder im Ausland gearbeitet haben.
  • Beamte: Besonderheiten beim Familienzuschlag und der privaten Krankenversicherung.

Ein spezialisierter Berater oder Anwalt kann nicht nur die Fehler finden, sondern den Widerspruch auch so rechtssicher begründen, dass die Elterngeldstelle "freiwillig" einlenkt, um einen Prozess zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Frage: Muss ich den Widerspruch begründen? Antwort: Rechtlich gesehen nein, der Widerspruch ist auch ohne Begründung wirksam. Praktisch gesehen ist es jedoch fast unmöglich, ohne Begründung Gehör zu finden. Die Behörde muss wissen, wo genau sie Ihrer Meinung nach einen Fehler gemacht hat.

Frage: Kann mein Elterngeld durch einen Widerspruch auch gekürzt werden? Antwort: Ja, theoretisch gibt es die Möglichkeit einer "Verböserung" (reformatio in peius). Wenn die Behörde bei der erneuten Prüfung einen Fehler zu Ihren Gunsten findet, den sie vorher übersehen hat, kann sie den Betrag kürzen. Sie muss Sie jedoch vorher darauf hinweisen, sodass Sie den Widerspruch eventuell zurückziehen können.

Frage: Was ist, wenn ich die Widerspruchsfrist unverschuldet versäumt habe? Antwort: Wenn Sie z. B. wegen eines Krankenhausaufenthalts oder einer schweren Erkrankung die Frist verpasst haben, können Sie "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen (§ 67 SGG). Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses geschehen.

Frage: Kostet der Widerspruch bei der Elterngeldstelle Geld? Antwort: Nein, das Widerspruchsverfahren bei Sozialleistungen ist für den Bürger grundsätzlich kostenfrei. Wenn Sie allerdings einen Anwalt einschalten, müssen Sie dessen Gebühren zunächst selbst tragen. Gewinnen Sie das Verfahren, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten.

Frage: Wie lange hat die Behörde Zeit, über meinen Widerspruch zu entscheiden? Antwort: Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis sollten Sie nach etwa drei Monaten nachhaken, wenn Sie nichts gehört haben. Nach sechs Monaten ohne zureichenden Grund können Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben.

Fazit: Kämpfen Sie für Ihren Anspruch#

Ein Elterngeld-Bescheid ist kein unumstößliches Urteil, sondern ein Verwaltungsakt, der auf menschlichen Berechnungen basiert. Fehler sind menschlich, aber Sie müssen sie nicht akzeptieren.

Prüfen Sie Ihren Bescheid kritisch, sobald er eintrifft. Nutzen Sie die Checklisten und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten Widerspruch einzulegen. Es geht um Ihr Budget für die wichtigste Zeit im Leben Ihrer jungen Familie.

Haben Sie das Gefühl, dass Ihr Elterngeld-Bescheid falsch berechnet wurde?

Das Expertenteam vom Elterngeld Zentrum hat bereits tausende Bescheide geprüft und erfolgreich korrigiert. Wir nehmen Ihnen die Kommunikation mit dem Amt ab und sorgen dafür, dass Sie jeden Euro erhalten, der Ihnen gesetzlich zusteht.

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