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Elterngeld online beantragen: mein-elterngeldantrag, Landesverfahren und BundID

Wo Sie den offiziellen Online-Antrag finden, was sich seit dem 17.08.2026 an ElterngeldDigital geändert hat und warum Identifizierung je Verfahren unterschiedlich ist.

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Herausgegeben von Elterngeld Zentrum Team
6 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In allen Bundesländern gibt es nach Angaben des Familienportals eine digitale Möglichkeit, Elterngeld zu beantragen.
  • Neue Online-Anträge laufen seit dem 17.08.2026 über mein-elterngeldantrag.de. ElterngeldDigital nimmt keine Neuanträge mehr an.
  • Bereits gestartete Anträge für Geburten vor dem 15.08.2026 können noch bis zum 31.08.2026 über ElterngeldDigital eingereicht werden.
  • Ob und welches Identifizierungsniveau erforderlich ist, bestimmt der jeweilige Onlinedienst beziehungsweise die zuständige Behörde.
  • Ein BundID-Konto ist nicht für jeden Online-Antrag zwingend: Die BundID nennt auch eine Gastanmeldung, sofern der jeweilige Dienst sie zulässt.

Den offiziellen Zugang für Ihren Wohnort finden#

Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Das Familienportal des Bundes verlinkt die Formulare und digitalen Zugänge der Länder. Nach dessen Angaben gibt es in allen Bundesländern eine digitale Antragsmöglichkeit.

Öffnen Sie für die konkrete Auswahl mein-elterngeldantrag.de (Postleitzahl des Kindes) oder die Antragsübersicht des Familienportals. Welche Funktionen, Nachreichwege und Identifizierungsverfahren verfügbar sind, kann je nach zuständigem Verfahren abweichen. Aussagen über eine feste Zahl teilnehmender Länder oder ein einheitliches Landesportal wären daher nicht belastbar.

Was aus ElterngeldDigital geworden ist#

ElterngeldDigital war der bisherige Onlinedienst des Bundes. Nach den Hinweisen auf elterngeld-digital.de können dort seit dem 17.08.2026 keine neuen Anträge mehr angelegt werden. Neue Anträge sollen über mein-elterngeldantrag.de gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft weiterhin die zuständige Elterngeldstelle.

Digital ist kein pauschaler Zeitvorteil

Ein Online-Antrag kann die Eingabe unterstützen. Eine bundesweit zugesagte kürzere Bearbeitungszeit oder eine einheitliche Statusanzeige folgt daraus nicht.

BundID: Anforderungen im konkreten Dienst prüfen#

Die BundID ist ein zentrales Konto zur digitalen Identifizierung gegenüber Behörden. Sie kennt verschiedene Zugangsarten und Vertrauensniveaus: Benutzername und Passwort entsprechen der Basisregistrierung, ein ELSTER-Zugang kann das Niveau „substanziell“ erreichen, und der Online-Ausweis kann das Niveau „hoch“ erreichen.

Die BundID erklärt zugleich, dass die zuständige Behörde das erforderliche Vertrauensniveau für ihren Online-Antrag bestimmt. Eine Gastanmeldung kann möglich sein, wenn der jeweilige Dienst sie erlaubt. Daraus folgt: Erstellen oder nutzen Sie eine BundID nicht allein aufgrund einer allgemeinen Behauptung, sondern prüfen Sie die Anforderungen direkt im gewählten offiziellen Antragsverfahren.

Antrag und Unterlagen vorbereiten#

Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt stellen. Das Familienportal nennt als grundlegende Nachweise die Geburtsurkunde und Einkommensnachweise; je nach Erwerbssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Verwenden Sie deshalb die Unterlagenliste im offiziellen Formular Ihres Bundeslandes.

Nach § 7 Absatz 1 BEEG wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag eingegangen ist. Reichen Sie den Antrag daher nach der Geburt rechtzeitig ein und bewahren Sie den Einreichnachweis auf.

Praktische Reihenfolge#

  1. Finden Sie über das Familienportal oder mein-elterngeldantrag.de die zuständige Elterngeldstelle und das Formular Ihres Bundeslandes.
  2. Prüfen Sie im offiziellen Online-Service den aktuellen Weg. ElterngeldDigital ist für Neuanträge nicht mehr der Einstieg.
  3. Lesen Sie dort die aktuellen Anforderungen an Anmeldung, Identifizierung, Unterschriften und Nachweise.
  4. Reichen Sie den Antrag nach der Geburt ein und sichern Sie den Nachweis über den Eingang.

Quellenhinweis#

Die Quellen belegen die derzeitigen allgemeinen Informationen der zuständigen Bundesangebote. Sie ersetzen keinen Fachreview und keine verbindliche Auskunft der für Ihren Antrag zuständigen Stelle.

Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

Quellen

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