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Elterngeld-Reform 2027: Was sich für euer Kind ändern soll.
Laut einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums soll das gemeinsame Basiselterngeld für Geburten ab dem 1. November 2027 von 14 auf 12 Monate sinken. Beschlossen ist das noch nicht. Für euch zählt der Geburtstermin.
Stand: 23. September 2026. Noch kein Kabinettsbeschluss.

Privates Beratungsunternehmen, keine Behörde. Antrag über die Elterngeldstelle kostenfrei möglich.
4,9aus 133 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien
Wann kommt euer Kind?
Für die Reform zählt nur der Tag der Geburt. Wählt euren Zeitraum und seht, was für euch gilt.
Geburt bis 31. Oktober 2027
Für euer Kind gilt das heutige Recht: bis zu 14 Monate Basiselterngeld, davon bis zu 12 für einen Elternteil allein. Laut Entwurf bleibt es dabei, auch wenn das Gesetz vorher beschlossen wird.
Aufteilung planenTermin rund um den 1. November 2027
Ein Kind kommt oft Tage bis Wochen vor oder nach dem errechneten Termin. Plant eure Elternzeit so, dass sie in beiden Fällen trägt.
Beide Fälle durchrechnenGeburt ab 1. November 2027
Laut Entwurf gäbe es dann 12 Monate: je 3 fest für jeden Elternteil, 6 frei aufteilbar. Ein Elternteil allein käme auf höchstens 9 Monate. Beschlossen ist das noch nicht.
Mit beiden Szenarien planen
Was sich laut Entwurf ändern würde
Die Ersatzrate von 65 bis 67 % soll bleiben. Mindest- und Höchstbetrag steigen, dafür fehlen zwei Monate. Das gleicht die Erhöhung bei den meisten Familien nicht aus.
| Heute§ 4 BEEG | Laut Entwurffür Geburten ab 1. November 2027 | |
|---|---|---|
| Basiselterngeld-Monate gemeinsam | 14 (12 plus 2 Partnermonate) | 12 |
| Fest reserviert je Elternteil | 2 (als Partnermonate) | 3 |
| Frei aufteilbar | 12 | 6 |
| Höchstens für einen Elternteil allein | 12 | 9 |
| Mindestbetrag | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag | 1.800 € | 1.900 € |
Laut Entwurf
für Geburten ab 1. November 2027
- Basiselterngeld-Monate gemeinsam
- 12
- Heute: 14 (12 plus 2 Partnermonate)
- Fest reserviert je Elternteil
- 3
- Heute: 2 (als Partnermonate)
- Frei aufteilbar
- 6
- Heute: 12
- Höchstens für einen Elternteil allein
- 9
- Heute: 12
- Mindestbetrag
- 330 €
- Heute: 300 €
- Höchstbetrag
- 1.900 €
- Heute: 1.800 €
2.600 €
weniger bei 1.300 € Basiselterngeld im Monat
14 × 1.300 € = 18.200 € heute, 12 × 1.300 € = 15.600 € laut Entwurf
2.400 €
weniger beim Höchstbetrag
14 × 1.800 € = 25.200 € heute, 12 × 1.900 € = 22.800 € laut Entwurf
240 €
weniger beim Mindestbetrag
14 × 300 € = 4.200 € heute, 12 × 330 € = 3.960 € laut Entwurf
Vereinfachte Beispiele mit gleichbleibendem Monatsbetrag. Euer Betrag hängt vom Einkommen im Bemessungszeitraum ab.
So würde sich eure Aufteilung ändern
Heute kann ein Elternteil bis zu 12 Monate nehmen und der andere die 2 Partnermonate. Laut Entwurf wären je 3 Monate fest reserviert: Was ein Elternteil nicht nimmt, kann der andere nicht übernehmen.
Ein Elternteil bleibt länger zu Hause
- Heute
- 12 + 2 Monate
- Laut Entwurf
- höchstens 9 + 3 Monate
Wer länger zu Hause bleibt, käme auf 3 Monate weniger. Der andere Elternteil müsste 3 statt 2 Monate nehmen, sonst verfallen sie.
Ihr teilt die Monate gleich
- Heute
- 7 + 7 Monate
- Laut Entwurf
- 6 + 6 Monate
Wer ohnehin gleich aufteilt, verliert je einen Monat.
Alleinerziehend
- Heute
- bis zu 14 Monate
- Laut Entwurf
- 12 Monate
Nach dem bisher bekannten Entwurf sollen Alleinerziehende die gemeinsamen Monate weiterhin allein nehmen können.
Die Lücke ab dem 9. Lebensmonat
Übernimmt ein Elternteil den Großteil der Betreuung, endet sein Basiselterngeld laut Entwurf nach 9 Monaten. Ein Betreuungsplatz steht einem Kind aber erst ab dem ersten Geburtstag zu.
1. bis 9. Lebensmonat
Basiselterngeld für den Elternteil, der zu Hause bleibt. Mehr Monate wären für einen Elternteil allein laut Entwurf nicht möglich.
10. bis 12. Lebensmonat
Kein Elterngeld mehr für diesen Elternteil, wenn der andere seine 3 Monate nicht nimmt. Die Zeit müsste mit Erspartem, unbezahlter Elternzeit oder einem früheren Wiedereinstieg überbrückt werden.
Ab dem 1. Geburtstag
Erst jetzt besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 Abs. 2 SGB VIII).
Wie weit ist das Gesetz?
Stand 23. September 2026: Der Entwurf steckt im ersten Schritt, der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Details, etwa für Alleinerziehende oder Frühgeburten, können sich dort noch ändern.
- Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriumsbekannt seit Ende Juni 2026
- Abstimmung zwischen den Bundesministerienläuft
- Kabinettsbeschlusssteht aus
- Erste Lesung im Bundestag, danach Bundesratsteht aus
- Verkündung im Bundesgesetzblatterst dann gilt neues Recht
Der Bundeshaushalt 2027 rechnet die Einsparung trotzdem schon ein: Der Ansatz fürs Elterngeld soll von 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro sinken. Verabschiedet werden soll der Haushalt am 27. November 2026. In der Koalition gibt es Widerstand: SPD-Abgeordnete fordern statt der Kürzung eine bezahlte Familienstartzeit für den zweiten Elternteil.
Was ihr jetzt tun könnt
- 1.Prüft euren Geburtstermin. Liegt er vor dem 1. November 2027, betrifft euch der Entwurf nicht.
- 2.Kommt euer Kind ab Herbst 2027, plant beide Szenarien, vor allem, wie viele Monate ein Elternteil allein nehmen kann.
- 3.Holt das Maximum aus dem geltenden Recht: ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die Wahl der Bemessungsmonate wirken unabhängig vom Entwurf.
- 4.Verfolgt den Stand. Wir aktualisieren unseren Artikel, sobald ein Kabinettsbeschluss oder eine erste Lesung vorliegt.
Den Stand verfolgen
Unser ausführlicher Artikel zur geplanten Kürzung wird bei jedem neuen Schritt des Verfahrens aktualisiert.
Zum ArtikelSo planen wir mit euch
Im Erstgespräch schauen wir auf euren Termin und eure Aufteilung. Bezahlt wird erst, wenn klar ist, dass wir euch weiterhelfen können.
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Was unsere Beratung für Familien bewirkt hat
Echte Google-Rezensionen von Familien, die wir bei ihrem Elterngeldantrag begleitet haben.
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„Vielen lieben Dank an Sie, Frau Riedel. Es war eine umfassende und detaillierte Beratung. Alle Fragen wurden immer schnellstmöglich beantwortet. Die Anträge waren perfekt vorbereitet worden, sodass der Zeitaufwand so gering wie möglich für uns gehalten wurde. Ein toller und super lieber Kontakt."
Häufige Fragen zur Reform
Stichtag, Stand des Verfahrens und was sich schon heute planen lässt.
Ab wann würde die Elterngeld-Reform gelten?
Laut dem bekannten Entwurf nur für Kinder, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Für alle Geburten bis einschließlich 31. Oktober 2027 gilt das heutige Recht mit bis zu 14 Monaten Basiselterngeld, unabhängig davon, wann das Gesetz verabschiedet wird.
Ist die Kürzung schon beschlossen?
Nein. Stand September 2026 ist der Entwurf noch in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien, ein Kabinettsbeschluss steht aus. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gilt ausschließlich das heutige Recht.
Was bedeutet das Modell „3+6+3“?
Von den geplanten 12 gemeinsamen Basiselterngeld-Monaten wären je 3 Monate fest für jeden Elternteil reserviert. Die übrigen 6 Monate könnten die Eltern frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil allein käme damit auf höchstens 9 statt wie heute 12 Monate.
Wie hoch wären Mindest- und Höchstbetrag?
Der Entwurf sieht 330 € statt 300 € und 1.900 € statt 1.800 € vor. Die Ersatzrate von 65 bis 67 % des wegfallenden Einkommens soll gleich bleiben. Zwei Monate weniger wiegen das bei den meisten Familien nicht auf.
Betrifft die Kürzung auch Alleinerziehende?
Nach dem bisher bekannten Entwurf sollen Alleinerziehende die gemeinsamen Monate weiterhin allein beanspruchen können, dann aber ebenfalls nur noch 12 statt heute bis zu 14 Monate. Verbindlich klärt sich das erst mit einem Regierungsentwurf.
Zählt der errechnete Termin oder der tatsächliche Geburtstag?
Der Geburtstag. Laut Entwurf sollen die neuen Regeln für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Kommt ein Kind mit errechnetem Termin im November schon im Oktober 2027 zur Welt, gilt für es noch das heutige Recht.
Was bedeutet der Entwurf für Väter und Partnermonate?
Heute kommen zu den 12 gemeinsamen Monaten 2 Partnermonate dazu, wenn auch der zweite Elternteil Elterngeld nimmt und sein Einkommen in dieser Zeit sinkt. Laut Entwurf wären stattdessen je 3 Monate für jeden Elternteil fest reserviert. Nimmt ein Elternteil seine 3 Monate nicht, kann der andere sie nicht übernehmen und käme auf höchstens 9 Monate.
Warum steht die Einsparung schon im Bundeshaushalt?
Die Bundesregierung plant mit den eingesparten Mitteln, bevor die Gesetzesänderung den Bundestag erreicht hat: Im Bundeshaushalt 2027 soll der Ansatz fürs Elterngeld von 7,51 auf 7,07 Milliarden Euro sinken. Verabschiedet werden soll der Haushalt am 27. November 2026. Für euer Elterngeld gilt trotzdem nur, was im Gesetz steht.
Was können wir jetzt schon planen?
Alles, was nach geltendem Recht wirkt: Basiselterngeld oder ElterngeldPlus, den Partnerschaftsbonus, die Aufteilung der Monate zwischen euch und die Wahl der Bemessungsmonate. Liegt euer Termin nah am 1. November 2027, plant ihr am besten beide Fälle durch, weil ein Kind auch einige Tage früher oder später kommen kann.
Quellen
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 24 SGB VIII: Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Gesetze im Internet
- beck-aktuell: Gesetzentwurf der Bundesregierung, künftig nur noch zwölf Monate Elterngeld (7. Juli 2026)
- Deutscher Bundestag: Haushaltsdebatte Bildung und Familie, 10. September 2026
Plant eure Elternzeit so, dass sie in beiden Fällen trägt.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf euren Geburtstermin und eure Aufteilung. Danach entscheidet ihr in Ruhe.
4,9aus 133 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien
