Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuell:Geplante Elterngeld-Kürzung: 12 statt 14 Monate.

Elterngeld-Kürzung 2027: Was geplant ist – und was Sie jetzt tun können

Die Bundesregierung plant, das Elterngeld auf 12 statt 14 Monate zu kürzen – ab November 2027. Was der Entwurf vorsieht, wen es trifft und wie Sie die Petition dagegen mitzeichnen.

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Herausgegeben von Elterngeld Zentrum
7 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • 12 statt 14 Monate: Ein Referentenentwurf des Familienministeriums sieht vor, das Basiselterngeld für Geburten ab dem 1. November 2027 auf 12 gemeinsame Monate zu kürzen.
  • Neues Modell „3+6+3": Je 3 Monate sind für jeden Elternteil reserviert, nur 6 Monate bleiben frei verteilbar – ein Elternteil allein kommt auf höchstens 9 Monate.
  • Betreuungslücke: Nach dem 9. Lebensmonat entsteht in vielen Familien eine Lücke, denn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt erst mit dem 1. Geburtstag.
  • Noch nicht beschlossen: Der Entwurf ist in der Ressortabstimmung. Bis zum 6. Oktober 2026 können Sie die öffentliche Petition beim Bundestag dagegen mitzeichnen.
  • Für Geburten bis 31. Oktober 2027 gilt das heutige Recht – wer jetzt plant, plant mit den aktuellen Regeln.

Was ist geplant?#

Das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien hat im Sommer 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt, der das Elterngeld ab November 2027 grundlegend umbaut. Hintergrund ist ein Sparziel von rund 500 Millionen Euro pro Jahr im Familienetat.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Regelung Heute Geplant ab 1. November 2027
Gemeinsame Basiselterngeld-Monate 14 (12 + 2 Partnermonate) 12
Verteilung Ein Elternteil kann bis zu 12 Monate nehmen „3+6+3": je 3 Monate pro Elternteil reserviert, 6 frei verteilbar
Maximale Monate für einen Elternteil 12 9
Mindestbetrag 300 € 330 €
Höchstbetrag 1.800 € 1.900 €
Alleinerziehende 14 Monate 12 Monate

Geplant, nicht beschlossen

Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ministerien und muss noch durch Kabinett und Bundestag. Details können sich also noch ändern – die Kürzung von 14 auf 12 Monate ist aber der erklärte Kern des Vorhabens. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald sich der Stand ändert.

Was die Kürzung finanziell bedeutet#

Die leicht erhöhten Beträge klingen nach einem Ausgleich – sie sind es nicht. Für die allermeisten Familien ändert sich am monatlichen Elterngeld nämlich gar nichts: Die Ersatzrate von 65 bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens bleibt, nur Mindest- und Höchstbetrag steigen. Es fehlen schlicht zwei Monate.

Drei Rechenbeispiele:

  • Mittleres Einkommen (Elterngeld 1.300 €/Monat): heute bis zu 14 × 1.300 € = 18.200 €, künftig 12 × 1.300 € = 15.600 €. Verlust: 2.600 €.
  • Höchstbetrag: heute 14 × 1.800 € = 25.200 €, künftig 12 × 1.900 € = 22.800 €. Verlust: 2.400 € – trotz der Erhöhung.
  • Mindestbetrag: heute 14 × 300 € = 4.200 €, künftig 12 × 330 € = 3.960 €. Verlust: 240 € – selbst hier gleicht die Erhöhung die fehlenden Monate nicht aus.

Die Betreuungslücke ab dem 9. Lebensmonat#

Die zweite Folge der Reform ist weniger offensichtlich, trifft Familien aber härter als der reine Geldbetrag: Weil je drei Monate fest für jeden Elternteil reserviert sind, kann ein Elternteil allein künftig höchstens 9 Monate Basiselterngeld beziehen – die 6 flexiblen Monate plus die eigenen 3.

In Familien, in denen ein Elternteil den Großteil der Betreuung übernimmt – aus finanziellen Gründen oft ohne Alternative –, endet das Elterngeld damit nach dem 9. Lebensmonat. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt aber erst mit dem vollendeten ersten Lebensjahr, und selbst der ist vielerorts Theorie: Bundesweit liegt die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bei nur 37,8 %, in vielen Regionen fehlen Plätze gerade für Kinder unter einem Jahr fast vollständig.

Zwischen dem 9. und mindestens dem 12. Lebensmonat entsteht so eine Lücke, in der es weder Elterngeld noch einen Betreuungsplatz gibt. Familien müssen sie mit Erspartem, unbezahlter Elternzeit oder einem früheren Wiedereinstieg überbrücken – wenn der Arbeitgeber und die Betreuungssituation das überhaupt zulassen.

Die Argumente gegen die Kürzung#

  • Falsches Signal zur falschen Zeit: Die Geburtenzahlen sind auf einem historischen Tiefstand, gleichzeitig klagt die Wirtschaft über Fachkräftemangel. Gespart wird ausgerechnet bei jungen Familien.
  • Das Elterngeld verliert ohnehin an Wert: Mindest- und Höchstbetrag waren seit der Einführung 2007 fast unverändert. Real ist die Leistung bereits deutlich weniger wert als damals – die Kürzung verschärft das.
  • Die Last trifft vor allem einen Elternteil: Wer für die Betreuung beruflich zurücksteckt – in der Praxis weiterhin meist die Mütter –, verliert Monate, Einkommen und Rentenpunkte. Mehr Partnerschaftlichkeit lässt sich nicht erzwingen, indem man Familien Geld entzieht.
  • Die Betreuungsinfrastruktur fehlt: Eine Reform, die Eltern ab dem 9. Lebensmonat in die Erwerbstätigkeit schickt, setzt Betreuungsplätze voraus, die es nicht gibt.
  • Vertrauensschutz: Familien planen Elternzeit, Arbeitszeit und Finanzen viele Monate im Voraus. Wer heute schwanger wird, braucht Verlässlichkeit statt kurzfristiger Regeländerungen.
  • Kleine Ersparnis, große Wirkung: 500 Millionen Euro sind im Bundeshaushalt ein Randposten – für eine einzelne Familie sind 2.400 bis 2.600 € Verlust und drei ungesicherte Monate existenziell.

Petition beim Bundestag: Mitzeichnen bis 6. Oktober 2026

Gegen die Kürzung läuft die öffentliche Petition 201160 „Keine weiteren Kürzungen beim Elterngeld" beim Deutschen Bundestag. Erreicht sie bis zum 6. Oktober 2026 mindestens 30.000 Mitzeichnungen, muss sich der Petitionsausschuss in einer öffentlichen Anhörung damit befassen – davon ist sie derzeit noch weit entfernt, jede Stimme zählt.

→ Petition 201160 beim Bundestag mitzeichnen

Zusätzlich hat die zivilgesellschaftliche Petition „Keine Kürzungen beim Elterngeld!" auf WeAct bereits über 100.000 Unterschriften gesammelt.

Was bedeutet das für Ihre Planung?#

Das Wichtigste zuerst: Für alle Geburten bis einschließlich 31. Oktober 2027 gilt das heutige Recht – 14 gemeinsame Monate, die aktuelle Verteilung, die aktuellen Beträge. Wer jetzt schwanger ist oder die Familienplanung konkret angeht, plant also mit den bestehenden Regeln.

Trotzdem lohnt es sich, die Reform im Blick zu behalten:

  1. Voraussichtlicher Geburtstermin ab November 2027? Dann rechnen Sie vorsorglich mit beiden Szenarien, bis das Gesetz beschlossen ist – insbesondere bei der Frage, wie viele Monate ein Elternteil allein nehmen kann.
  2. Elternzeit und Bezugsmonate sauber legen: Gerade wenn Monate knapper werden, entscheidet die richtige Aufteilung nach Lebensmonaten darüber, ob Sie Ansprüche verschenken.
  3. Das Maximum aus dem geltenden Recht holen: ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die richtige Wahl der Bemessungsmonate holen oft mehrere tausend Euro mehr heraus – unabhängig davon, was aus der Reform wird.

Zusammenfassung#

Die geplante Elterngeld-Reform kürzt Familien ab November 2027 zwei gemeinsame Monate und öffnet zwischen dem 9. und 12. Lebensmonat eine Lücke, in der es weder Elterngeld noch einen garantierten Betreuungsplatz gibt. Die leicht erhöhten Beträge gleichen das nicht aus. Noch ist das Vorhaben nicht beschlossen – bis zum 6. Oktober 2026 können Sie die Bundestagspetition dagegen mitzeichnen. Für Ihre eigene Planung gilt: Geburten bis Ende Oktober 2027 fallen vollständig unter das heutige, großzügigere Recht.

Stand: 31. August 2026. Die Reform ist ein Referentenentwurf und noch nicht beschlossen; dieser Artikel wird aktualisiert, sobald sich der Stand ändert. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen

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