Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elterngeld für Alleinerziehende: 14 Monate allein nutzen

Alleinerziehende bekommen bis zu 14 statt 12 Monatsbeträge Basiselterngeld allein, wenn der andere Elternteil weder mit ihnen noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt und die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) vorliegen (§ 4c BEEG). Dieselbe Regel greift bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil.

Stand September 20268 Min. Lesezeit5 amtliche Quellen

Zwillinge liegen nebeneinander auf einer Decke
Besondere Situationen
Inhalt7 Abschnitte
  1. Wann giltst du beim Elterngeld als alleinerziehend?
  2. Wie viele Monate Elterngeld bekommst du als Alleinerziehende allein?
  3. Kannst du den Bonus für Teilzeitarbeit auch allein nutzen?
  4. Kombinationen über die 14 Monate hinaus
  5. Was jetzt zu tun ist
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen und Stand

Aylin zieht ihren Sohn seit der Trennung allein groß, der Vater wohnt in einer anderen Stadt und hat keinen Kontakt. Auf dem Elterngeldantrag sieht sie zwölf Monate Basiselterngeld vorausgefüllt und fragt sich, ob wirklich nur zwölf Monate für sie drin sind. Sind sie nicht: Für Alleinerziehende sieht das Gesetz zwei zusätzliche Monate vor, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alleinerziehende können statt 12 bis zu 14 Monatsbeträge Basiselterngeld allein beziehen (§ 4c BEEG).
  • Dafür müssen zwei Dinge gleichzeitig gelten: getrennte Wohnungen und die steuerlichen Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG).
  • Dieselbe Ausnahme gilt bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder einer Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil.
  • Auch der Bonus für gemeinsame Teilzeit lässt sich allein nutzen: 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bei 24 bis 32 Wochenstunden Arbeit (§ 4c Abs. 2 BEEG).
  • Ziehst du mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen, giltst du steuerrechtlich nicht mehr als alleinerziehend.

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Wann giltst du beim Elterngeld als alleinerziehend?#

Alleinerziehend im Sinne des Elterngeldrechts bist du, wenn eine von drei Voraussetzungen aus § 4c Abs. 1 BEEG erfüllt ist. Am häufigsten ist die erste: getrennte Wohnungen und der steuerliche Status als Alleinerziehende oder Alleinerziehender.

Für diesen ersten Weg müssen zwei Bedingungen gleichzeitig zutreffen. Der andere Elternteil darf weder mit dir noch mit dem Kind in einer Wohnung leben, das prüft die Elterngeldstelle über die Meldeadresse. Zusätzlich musst du die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG erfüllen: Du bist nicht verheiratet oder dauernd getrennt lebend, und du bildest mit keiner anderen volljährigen Person eine Haushaltsgemeinschaft, es sei denn, diese Person hat selbst Anspruch auf Kindergeld für ein eigenes Kind in deinem Haushalt.

Weg nach § 4c BEEG Voraussetzung Nachweis gegenüber der Elterngeldstelle
Getrennte Haushalte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) und andere Wohnung des anderen Elternteils Finanzamts-Bescheinigung, Meldebescheinigung
Kindeswohlgefährdung Betreuung durch den anderen Elternteil würde das Kindeswohl gefährden (§ 1666 BGB) Einzelfallprüfung, meist über das Jugendamt
Schwere Krankheit oder Schwerbehinderung Der andere Elternteil kann das Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht betreuen Ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis

Die zwei anderen Wege betreffen seltenere Fälle: eine Kindeswohlgefährdung durch den anderen Elternteil oder dessen schwere Krankheit oder Schwerbehinderung, wegen der er das Kind nicht betreuen kann. Wirtschaftliche Gründe oder eine anderweitige Verhinderung zählen dabei ausdrücklich nicht als Unmöglichkeit der Betreuung.

Wie viele Monate Elterngeld bekommst du als Alleinerziehende allein?#

Ohne die Alleinerziehenden-Regel bekommt ein Elternteil, der allein Elterngeld beantragt, höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld (§ 4 Abs. 4 BEEG). Die zusätzlichen zwei Monate, die sogenannten Partnermonate, sind eigentlich daran gebunden, dass beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens einer in zwei Lebensmonaten weniger Einkommen hat als vor der Geburt (§ 4 Abs. 3 BEEG).

Erfüllst du eine der drei Voraussetzungen aus § 4c Abs. 1 BEEG, entfällt diese Bindung an einen zweiten Elternteil. Du kannst dann auch die zwei Partnermonate allein beziehen, sofern dein Einkommen in diesen zwei Monaten gemindert ist, und kommst so auf bis zu 14 Monatsbeträge Basiselterngeld für dich allein.

Aylin: Basiselterngeld über 14 Monate alleinVereinfachtes Beispiel
Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.900 €
Ersatzrate nach § 2 BEEG
65 %
Basiselterngeld pro Monat
1.235 €
Reguläre Monate für einen Elternteil allein
12 Monate
Zusätzliche Monate über § 4c BEEG
2 Monate
Basiselterngeld insgesamt14 × 1.235 € = 17.290 €

Vereinfachtes Beispiel. Die Ersatzrate von 65 % gilt für ein Elterngeld-Netto über 1.240 €; bei niedrigerem Einkommen liegt sie höher, bis zu 100 % unter 1.000 €. Der Betrag ist gedeckelt bei mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat. Dein echter Betrag hängt von deinem Bemessungszeitraum und deinen tatsächlichen Abzügen ab.

Statt einen Basiselterngeld-Monat zu nehmen, kannst du ihn auch in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). ElterngeldPlus beträgt monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das du ohne Einkommen während des Bezugs bekommen würdest, läuft dafür aber doppelt so lange (§ 4a Abs. 2 BEEG). Mehr zur Berechnung und zu sinnvollen Kombinationen findest du im Artikel zu den Elterngeld-Varianten.

Kannst du den Bonus für Teilzeitarbeit auch allein nutzen?#

Ja: Erfüllst du eine der drei Alleinerziehenden-Voraussetzungen aus § 4c BEEG, bekommst du zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn du in dieser Zeit reduziert arbeitest, ganz ohne einen zweiten Elternteil, der gleichzeitig mitzieht. Der reguläre Partnerschaftsbonus nach § 4b BEEG setzt dagegen voraus, dass beide Elternteile gemeinsam die Voraussetzungen erfüllen.

Für Alleinerziehende gilt nach § 4c Abs. 2 BEEG:

  • Du arbeitest in den Bonus-Monaten im Schnitt mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden.
  • Das gilt für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate.
  • Für jeden dieser Monate bekommst du einen zusätzlichen Monatsbetrag ElterngeldPlus.
  • Diese Monate kannst du auch nach dem 14. Lebensmonat nehmen, spätestens bis zum 32. Lebensmonat des Kindes (§ 4 Abs. 1 BEEG).

Details zur Berechnung und zu den Arbeitszeitgrenzen findest du im Artikel zum Partnerschaftsbonus. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Arbeitszeit in einzelnen Monaten doch nicht genau in den Korridor passte, gilt die Voraussetzung „aufeinanderfolgende Lebensmonate“ trotzdem als erfüllt (§ 4b Abs. 5 in Verbindung mit § 4c Abs. 2 BEEG); das befreit dich aber nicht davon, die Stundengrenze selbst einzuhalten.

Kombinationen über die 14 Monate hinaus#

Die 14 Monate Basiselterngeld sind nur der eine Baustein. Weil sich jeder Basiselterngeld-Monat in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln lässt und der Bonus für Teilzeitarbeit noch einmal 2 bis 4 Monate dazugibt, kannst du die finanzielle Unterstützung über deutlich mehr als 14 Lebensmonate strecken. Pausen ohne Elterngeldbezug sind nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate möglich; läuft ElterngeldPlus darüber hinaus, muss es ab dem 15. Lebensmonat lückenlos in aufeinanderfolgenden Monaten bezogen werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BEEG).

Baustein Umfang für Alleinerziehende Rechtsgrundlage
Basiselterngeld Bis zu 14 Monate, 300 bis 1.800 € pro Monat § 4 Abs. 3, 4 und § 4c Abs. 1 BEEG
ElterngeldPlus 1 Basismonat wird zu 2 Plus-Monaten, höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes § 4 Abs. 3 Satz 3, § 4a Abs. 2 BEEG
Bonus für Teilzeitarbeit 2 bis 4 zusätzliche Monate bei 24 bis 32 Wochenstunden, auch nach dem 14. Lebensmonat § 4c Abs. 2 BEEG

Wie du diese Monate am besten verteilst, hängt davon ab, wann du wieder arbeiten willst und wie hoch dein Teilzeiteinkommen dann ausfällt. Verdienst du während des Bezugs schon wieder Geld, ersetzt das Elterngeld nur einen Teil der Differenz zu deinem Einkommen vor der Geburt, dazu mehr im Artikel zur Teilzeit in der Elternzeit.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Prüfe deine Meldeadresse und die des anderen Elternteils, bevor du den Antrag stellst. Sie ist die Grundlage für den Nachweis der getrennten Haushalte.
  2. Kläre mit deinem Finanzamt, ob die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei dir vorliegen, falls du dir nicht sicher bist.
  3. Leg dir die Nachweise bereit: Finanzamts-Bescheinigung oder ärztliches Attest, je nachdem, welcher der drei Wege bei dir zutrifft.
  4. Beantrage die vollen 14 Monate ausdrücklich, denn ohne die zusätzliche Angabe rechnet die Elterngeldstelle zunächst nur mit den regulären 12 Monaten.
  5. Plane den Bonus für Teilzeitarbeit rechtzeitig ein, wenn du in bestimmten Monaten 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten willst.

Die Elterngeldstelle prüft deine Unterlagen kostenlos und entscheidet über deinen Antrag, sie berät aber nicht dazu, welche Monatsaufteilung sich für dich am meisten lohnt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch, unabhängig von einer Behörde.

Häufige Fragen

Reicht es, dass ich mich vom anderen Elternteil getrennt habe?

Nein. Getrenntleben allein genügt nicht. Zusätzlich müssen die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG vorliegen, und der andere Elternteil darf weder mit dir noch mit dem Kind in einer Wohnung wohnen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig zutreffen.

Verliere ich den Status, wenn ich mit einem neuen Partner zusammenziehe?

In einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft ja, unabhängig vom Melderegister. Bei anderen volljährigen Mitbewohnern kommt es darauf an, ob eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne von § 24b Abs. 3 EStG vorliegt; das Finanzamt prüft das im Zweifel gesondert.

Bekommt der andere Elternteil trotzdem etwas, wenn ich alleinerziehend bin?

Nein. Die zusätzlichen Monate stehen dir zu, weil beim anderen Elternteil keine eigene Berechtigung besteht. Lebt das Kind zeitweise auch beim anderen Elternteil, handelt es sich rechtlich meist um getrennt Erziehende, nicht um Alleinerziehende.

Muss ich die 14 Monate am Stück nehmen?

Nein. Innerhalb der ersten 14 Lebensmonate kannst du die Monate auf Basiselterngeld und ElterngeldPlus verteilen und Pausen einlegen, in denen du kein Elterngeld beziehst. Läuft ElterngeldPlus über den 14. Lebensmonat hinaus, muss es ab dem 15. Lebensmonat lückenlos in aufeinanderfolgenden Monaten bezogen werden (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BEEG). Ein Basiselterngeld-Monat wird dabei zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.

Was muss ich der Elterngeldstelle nachweisen?

In der Regel den Bescheid oder die Bestätigung über den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vom Finanzamt sowie eine Meldebescheinigung, die zeigt, dass der andere Elternteil nicht unter deiner Adresse gemeldet ist. Bei Krankheit oder Schwerbehinderung verlangt die Elterngeldstelle ein ärztliches Attest oder den Schwerbehindertenausweis.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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