Das Wichtigste in Kürze
- Alleinerziehende können alle 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen
- Zwei Voraussetzungen: Der andere Elternteil lebt nicht im Haushalt und Sie gelten steuerrechtlich als alleinerziehend
- Auch der Partnerschaftsbonus kann allein genutzt werden (2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus)
- Sonderfälle: Bei schwerer Krankheit oder Behinderung des anderen Elternteils gelten dieselben Vorteile
- Die Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist besonders vorteilhaft
Wann gelten Sie als alleinerziehend?#
Beim Elterngeld gelten Sie als alleinerziehend, wenn Sie zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen:
Definition: Alleinerziehend beim Elterngeld
Getrennte Haushalte
Der andere Elternteil wohnt weder mit Ihnen noch mit dem Kind zusammen. Es reicht nicht aus, dass Sie sich getrennt haben -- die Haushalte müssen tatsächlich getrennt sein.
Steuerrechtlich alleinerziehend
Sie können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erhalten. Das ist normalerweise nur möglich, wenn Sie nicht mit einer anderen erwachsenen Person zusammenwohnen.
Es genügt nicht, nur eine der beiden Voraussetzungen zu erfüllen. Wenn Sie zum Beispiel mit einem neuen Partner zusammenleben, gelten Sie steuerrechtlich nicht als alleinerziehend -- auch wenn der andere Elternteil des Kindes nicht im Haushalt lebt. Bei Fragen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Alle 14 Monate allein nutzen#
Als Alleinerziehende oder Alleinerziehender können Sie das Basiselterngeld für alle 14 Lebensmonate allein beziehen. Bei Paaren ist dies nur möglich, wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und mindestens einer von ihnen in mindestens 2 Lebensmonaten weniger Einkommen hat als vor der Geburt.
Für Sie als alleinerziehenden Elternteil entfällt diese Anforderung. Sie können die vollen 14 Monate Basiselterngeld allein nutzen, sofern Sie nach der Geburt weniger Einkommen haben als davor.
Kombination der Varianten#
Als Alleinerziehende haben Sie dieselben Möglichkeiten zur Kombination der Elterngeld-Varianten wie Paare:
- Basiselterngeld: Bis zu 14 Monate (300 bis 1.800 EUR pro Monat)
- ElterngeldPlus: Jeden Monat Basiselterngeld in 2 Monate ElterngeldPlus umwandeln (150 bis 900 EUR pro Monat)
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus (siehe nächster Abschnitt)
Eine alleinerziehende Mutter bezieht in den ersten 8 Lebensmonaten Basiselterngeld. Danach bezieht sie 2 Monate kein Elterngeld. Vom 11. bis zum 16. Lebensmonat bezieht sie ElterngeldPlus, vom 17. bis zum 20. Lebensmonat den Partnerschaftsbonus und vom 21. bis zum 26. Lebensmonat nochmals ElterngeldPlus. So verlängert sie die finanzielle Unterstützung deutlich über die 14 Monate hinaus.
Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende#
Obwohl der Name "Partnerschaftsbonus" anderes vermuten lässt, können auch Alleinerziehende diesen Bonus allein nutzen. Sie erhalten 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Voraussetzungen#
Für Alleinerziehende gelten vereinfachte Voraussetzungen:
- Sie arbeiten in den Bonus-Monaten mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche
- Sie beantragen den Partnerschaftsbonus für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate
- Der Partnerschaftsbonus kann auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden -- maximal bis zum 32. Lebensmonat
Anders als bei Paaren müssen Sie den Partnerschaftsbonus nicht gleichzeitig mit dem anderen Elternteil nutzen. Es genügt, wenn nur Sie die Arbeitszeit-Voraussetzung erfüllen.
Sonderfälle: Krankheit oder Behinderung des anderen Elternteils#
Auch wenn Sie formal nicht alleinerziehend sind, können Sie unter bestimmten Umständen Elterngeld wie ein alleinerziehender Elternteil bekommen:
- Schwere Krankheit: Wenn der andere Elternteil aufgrund einer schweren Krankheit das Kind nicht betreuen kann
- Behinderung: Wenn der andere Elternteil aufgrund einer Behinderung das Kind nicht betreuen kann
In beiden Fällen müssen Sie die medizinischen Gründe nachweisen. Sie können dann die vollen 14 Monate Basiselterngeld allein beziehen und auch den Partnerschaftsbonus allein nutzen.
In Sonderfällen wie schwerer Krankheit oder Behinderung des anderen Elternteils müssen Sie die Gründe gegenüber der Elterngeldstelle nachweisen. Ein ärztliches Attest oder ein Nachweis über den Grad der Behinderung kann hierfür erforderlich sein.
Übersicht: Alleinerziehende vs. Paare#
Elterngeld-Anspruch im Vergleich
| Merkmal | ||
|---|---|---|
| Bis zu 14 Monate allein | Bis zu 14 Monate zu zweit | |
| Entfallen (bereits in 14 Monaten enthalten) | 2 zusätzliche Monate bei Einkommensreduzierung | |
| Allein nutzbar (24-32 Std./Woche) | Beide gleichzeitig (je 24-32 Std./Woche) | |
| Wie bei Paaren | Bis zum 32. Lebensmonat |
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 4, 4a, 4b -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Abschnitt 1.2.2 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.