Inhalt12 Abschnitte
- Wie viel darfst du in der Elternzeit arbeiten?
- Drei Wege in die Teilzeit
- Wann hast du einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit?
- Die Fristen für den Antrag
- Musterantrag für Teilzeit in der Elternzeit
- Wenn dein Arbeitgeber ablehnt
- Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig
- Was Teilzeit mit deinem Elterngeld macht
- Nach der Elternzeit
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Lena ist Projektleiterin, ihr Sohn kommt im Januar. Ein ganzes Jahr ohne Job kann sie sich nicht vorstellen, ein ganzes Jahr ohne ihr Kind noch weniger. Ihr Plan: nach sechs Monaten mit 20 Stunden zurück, und zwar mitten in der Elternzeit. Das geht, und in vielen Fällen muss der Arbeitgeber mitspielen. Hier steht, wann, mit welchen Fristen, und warum Lena dabei auf ihr Elterngeld schauen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Elternzeit darfst du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, gerechnet im Monatsdurchschnitt.
- Einen Rechtsanspruch auf 15 bis 32 Stunden hast du bei mehr als 15 Beschäftigten, mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mindestens zwei Monaten Teilzeit.
- Der Antrag geht in Textform an deinen Arbeitgeber: sieben Wochen vor Beginn, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen.
- Lehnt dein Arbeitgeber nicht rechtzeitig und begründet ab, gilt die Teilzeit als genehmigt.
- Dein Teilzeiteinkommen senkt das Elterngeld. Mit ElterngeldPlus trifft es dich oft deutlich weniger.
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Erstgespräch buchenWie viel darfst du in der Elternzeit arbeiten?#
Elternzeit heißt nicht, dass du gar nicht arbeiten darfst. Die Grenze liegt bei 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats (§ 15 Abs. 4 BEEG). Eine Woche mit 36 Stunden ist also kein Problem, wenn eine ruhigere Woche sie ausgleicht.
Zwei Details, die oft übersehen werden: Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit und damit zur Grenze, Rufbereitschaft nur dann, wenn du tatsächlich eingesetzt wirst. Und eine Ausnahme: Arbeitest du als Tagesmutter oder Tagesvater, also als geeignete Kindertagespflegeperson, gilt die 32-Stunden-Grenze für diese Tätigkeit nicht.
Drei Wege in die Teilzeit#
Wie du zu deiner Teilzeit kommst, hängt davon ab, was du vorher gearbeitet hast und ob dein Arbeitgeber zustimmt.
| Weg | Wann er passt | Braucht es die Zustimmung? |
|---|---|---|
| Bisherige Teilzeit fortsetzen | Du arbeitest schon heute höchstens 32 Stunden | Nein, du darfst einfach weiterarbeiten |
| Einvernehmliche Vereinbarung | Du willst weniger arbeiten, dein Arbeitgeber ist offen dafür | Ja, beide einigen sich, möglichst innerhalb von vier Wochen |
| Rechtsanspruch | Ihr einigt euch nicht, die Voraussetzungen unten sind erfüllt | Nein, er kann nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen |
Der Rechtsanspruch ist dein Sicherheitsnetz: Klappt die Einigung nicht, kannst du die Verringerung während der gesamten Elternzeit zweimal verlangen (§ 15 Abs. 6 BEEG).
Wann hast du einen Rechtsanspruch auf Teilzeit in der Elternzeit?#
Alle fünf Bedingungen müssen erfüllt sein (§ 15 Abs. 7 BEEG):
| Bedingung | Was genau zählt |
|---|---|
| Betriebsgröße | Dein Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Menschen. Auszubildende zählen nicht mit. |
| Betriebszugehörigkeit | Du arbeitest dort seit mehr als sechs Monaten ohne Unterbrechung. |
| Umfang und Dauer | Du willst für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden reduzieren. |
| Keine dringenden betrieblichen Gründe | Der Betrieb kann die Teilzeit organisieren. Die Hürde für eine Ablehnung ist hoch. |
| Rechtzeitiger Antrag | Du hast die Teilzeit fristgerecht in Textform beantragt. |
Arbeitest du in einem kleinen Betrieb mit 15 Beschäftigten oder weniger, bleibt dir der Weg über die Einigung. Viele Arbeitgeber machen mit, weil sie erfahrene Leute nicht verlieren wollen.
Die Fristen für den Antrag#
Die Frist hängt davon ab, wann die Teilzeit liegt:
| Teilzeit liegt … | Antrag spätestens | Ablehnung durch den Arbeitgeber spätestens |
|---|---|---|
| vor dem 3. Geburtstag deines Kindes | 7 Wochen vor Beginn | 4 Wochen nach Zugang deines Antrags |
| zwischen dem 3. und 8. Geburtstag | 13 Wochen vor Beginn | 8 Wochen nach Zugang deines Antrags |
- Beginn der Teilzeit
- 1. März 2027
- Antrag muss zugegangen sein
- spätestens 11. Januar 2027
- Antrag geht tatsächlich zu
- 11. Januar 2027
- Letzter Tag für eine Ablehnung
- 8. Februar 2027
Angenommen ist ein Kind unter drei Jahren, also sieben Wochen Antragsfrist und vier Wochen für die Antwort. Plane ein paar Tage Puffer ein: Maßgeblich ist, wann dein Antrag beim Arbeitgeber ankommt, nicht wann du ihn abschickst.
Am einfachsten ist es, die Teilzeit gleich zusammen mit der Elternzeit anzumelden. Auch die Elternzeit selbst meldest du inzwischen in Textform an, eine E-Mail genügt also (§ 16 Abs. 1 BEEG). Wie das genau geht, steht in unserem Artikel zum Anmelden der Elternzeit.
Musterantrag für Teilzeit in der Elternzeit#
In den Antrag gehören der Beginn und der Umfang der Teilzeit. Die gewünschte Verteilung der Stunden soll drinstehen, sie ist aber kein Muss. Eine kurze E-Mail reicht:
Betreff: Antrag auf Teilzeit während meiner Elternzeit
Sehr geehrte Frau Weber,
während meiner Elternzeit möchte ich ab dem 1. März 2027 bis zum 31. August 2027 in Teilzeit arbeiten, und zwar 20 Stunden pro Woche. Am liebsten verteile ich die Stunden auf Montag bis Donnerstag, jeweils 8 bis 13 Uhr.
Ich stelle diesen Antrag nach § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG. Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass er bei Ihnen eingegangen ist.
Viele Grüße Lena Hoffmann
Ob du im Brief „Sie“ oder „du“ schreibst, richtet sich nach eurem Umgang im Betrieb. Wichtig ist, dass du später belegen kannst, wann der Antrag zugegangen ist.
Wenn dein Arbeitgeber ablehnt#
Ablehnen darf er nur mit dringenden betrieblichen Gründen, und das ist mehr als „passt uns gerade nicht“. Die Ablehnung muss begründet sein, in Textform kommen und die Frist aus der Tabelle oben einhalten.
Verpasst dein Arbeitgeber die Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt. Die Teilzeit läuft dann so, wie du sie beantragt hast, einschließlich der gewünschten Verteilung der Stunden (§ 15 Abs. 7 BEEG). Lehnt er fristgerecht ab und du hältst die Gründe für vorgeschoben, kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen.
Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig#
Auch ein zweiter Job oder eine selbstständige Tätigkeit ist in der Elternzeit möglich. Dafür brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen nach deinem Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern (§ 15 Abs. 4 BEEG). Die 32 Stunden gelten für alles zusammen.
Was Teilzeit mit deinem Elterngeld macht#
Hier wird es für Lena spannend, denn Elterngeld und Teilzeit hängen direkt zusammen. Verdienst du nach der Geburt wieder Geld, ersetzt das Elterngeld nur noch einen Teil der Differenz zwischen deinem Einkommen vorher und nachher (§ 2 Abs. 3 BEEG).
Das spricht oft für ElterngeldPlus. Es ist monatlich höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne Einkommen, läuft aber doppelt so lange. Mit Teilzeiteinkommen erreicht das Basiselterngeld diese Obergrenze oft gar nicht, und dann bekommst du mit ElterngeldPlus pro Monat genauso viel, nur doppelt so lange (§ 4a Abs. 2 BEEG).
- Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2.400 €
- Elterngeld-Netto in Teilzeit mit 20 Stunden
- 1.200 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen
- 65 %
- Basiselterngeld ohne Teilzeit (65 % von 2.400 €)
- 1.560 €
- Basiselterngeld mit Teilzeit (65 % von 1.200 € Differenz)
- 780 €
- Obergrenze ElterngeldPlus (Hälfte von 1.560 €)
- 780 €
Das Elterngeld-Netto ist nicht dein Überweisungsbetrag vom Gehaltszettel, sondern ein nach festen Pauschalen berechneter Wert. Die Zahlen zeigen das Prinzip, dein echter Betrag hängt von deinem Bemessungszeitraum ab: Für jeden Basiselterngeld-Monat, den Lena gegen zwei ElterngeldPlus-Monate tauscht, bekommt sie in diesem Fall den Betrag doppelt.
Arbeitet auch dein Partner oder deine Partnerin zur gleichen Zeit 24 bis 32 Stunden pro Woche, kommt der Partnerschaftsbonus dazu: zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate für jeden von euch, sofern ihr sie gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten nehmt (§ 4b BEEG). Mehr dazu im Artikel zum Partnerschaftsbonus.
Ein Punkt, der viele überrascht: Weil dein Teilzeitverdienst bei der Antragstellung noch nicht feststeht, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig. Nach dem Bezug rechnet sie mit deinen echten Gehaltsnachweisen ab, und zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen.
Nach der Elternzeit#
Mit dem Ende der Elternzeit endet auch die Elternzeit-Teilzeit. Du hast dann wieder Anspruch auf die Arbeitszeit, die vor der Elternzeit vereinbart war (§ 15 Abs. 5 BEEG). Willst du dauerhaft weniger arbeiten, brauchst du eine neue Vereinbarung, etwa über den allgemeinen Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Vorzeitig beenden kannst du die Elternzeit-Teilzeit übrigens nicht einseitig. Willst du zurück in die volle Elternzeit ohne Arbeit, braucht es grundsätzlich die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Was jetzt zu tun ist#
- Prüfe die fünf Bedingungen für den Rechtsanspruch, vor allem die Betriebsgröße und deine Betriebszugehörigkeit.
- Leg Beginn, Dauer und Stunden fest und rechne rückwärts: Dein Antrag muss sieben Wochen vor dem Start beim Arbeitgeber sein, ab dem 3. Geburtstag 13 Wochen.
- Rechne dein Elterngeld mit Teilzeit durch, bevor du dich festlegst, und entscheide dann zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
- Schick den Antrag in Textform und sichere dir einen Nachweis über den Zugang.
- Behalte die Antwortfrist im Blick: Kommt bis dahin keine begründete Ablehnung, gilt deine Teilzeit als genehmigt.
Häufige Fragen
Kann mein Arbeitgeber die Teilzeit in der Elternzeit ablehnen?
Nur wenn eine gesetzliche Voraussetzung fehlt oder dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Ablehnung muss begründet und in Textform kommen, und zwar innerhalb von vier Wochen nach deinem Antrag (acht Wochen, wenn die Teilzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt). Verpasst er die Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt.
Reicht eine E-Mail für den Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit?
Ja. Das Gesetz verlangt Textform, und dazu zählt auch eine E-Mail. Wichtig ist, dass du den Zugang nachweisen kannst, etwa über eine Antwort oder Lesebestätigung, denn ab dem Zugang laufen die Fristen.
Wie oft kann ich die Arbeitszeit in der Elternzeit verringern?
Könnt ihr euch nicht einigen, kannst du die Verringerung während der gesamten Elternzeit zweimal verlangen. Einvernehmliche Vereinbarungen sind darüber hinaus jederzeit möglich.
Darf ich in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?
Ja, mit Zustimmung deines Arbeitgebers, auch als Selbstständige oder Selbstständiger. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern. Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt für alle Tätigkeiten zusammen.
Welche Arbeitszeit habe ich nach der Elternzeit?
Nach dem Ende der Elternzeit hast du Anspruch auf die Arbeitszeit, die vor der Elternzeit vereinbart war. Eine Teilzeit darüber hinaus musst du eigens vereinbaren, zum Beispiel über den allgemeinen Teilzeitanspruch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Wird mein Elterngeld weniger, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, dein Teilzeiteinkommen wird angerechnet: Elterngeld ersetzt dann nur einen Teil der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und dem in Teilzeit. Mit ElterngeldPlus fällt die Anrechnung oft deutlich milder aus, weil du den Betrag doppelt so lange bekommst.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 15 BEEG: Anspruch auf Elternzeit, Teilzeit (Abs. 4 bis 7) – Gesetze im Internet
- § 16 BEEG: Inanspruchnahme der Elternzeit – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 4a BEEG: Berechtigte, Basiselterngeld und Elterngeld Plus – Gesetze im Internet
- § 4b BEEG: Partnerschaftsbonus – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?



