Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elternzeit anmelden: Fristen, Textform und Muster für den Antrag

Du meldest Elternzeit deinem Arbeitgeber in Textform an – ein Brief ohne Unterschrift oder eine E-Mail reicht. Die Frist beträgt sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes liegt, und 13 Wochen für den Zeitraum danach. Bei der Anmeldung vor dem 3. Geburtstag legst du gleichzeitig fest, für welche Zeiträume der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nimmst.

Stand September 20268 Min. Lesezeit4 amtliche Quellen

Ein Vater liest seinem Baby ein Bilderbuch vor
Elternzeit
Inhalt10 Abschnitte
  1. Wie lange vor Beginn musst du die Elternzeit anmelden?
  2. Reicht eine E-Mail für die Anmeldung?
  3. Was du bei der Anmeldung gleich mit festlegen musst
  4. Was passiert, wenn du die Frist verpasst oder dein Kind früher kommt?
  5. Elternzeit anmelden und Elterngeld-Monate gleich mitplanen
  6. Musterschreiben für die Anmeldung deiner Elternzeit
  7. Ab wann greift der Kündigungsschutz nach der Anmeldung?
  8. Was jetzt zu tun ist
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen und Stand

Insa ist im achten Monat schwanger, Jonas will ab dem Tag der Geburt zu Hause bleiben. Beide fragen sich: Wann genau muss die Elternzeit beim Arbeitgeber angekommen sein, reicht eine E-Mail, und wie passt das mit dem Elterngeld zusammen? Hier stehen die Fristen, ein Musterschreiben und der Punkt, an dem Elternzeit-Anmeldung und Elterngeld-Planung sich gegenseitig beeinflussen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 7 Wochen vor Beginn: So früh musst du die Elternzeit anmelden, wenn sie vor dem 3. Geburtstag deines Kindes liegt; danach sind es 13 Wochen.
  • Textform genügt: Ein Brief ohne Unterschrift oder eine E-Mail reicht, eine mündliche Anmeldung nicht (§ 16 Abs. 1 BEEG).
  • Keine Genehmigung nötig: Vor dem 3. Geburtstag kann dein Arbeitgeber die fristgerecht angemeldete Elternzeit nicht ablehnen.
  • Zwei Jahre festlegen: Meldest du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag an, legst du gleichzeitig fest, in welchen Abschnitten du sie innerhalb der nächsten zwei Jahre nimmst.
  • Kündigungsschutz beginnt früher: Er greift schon mit der Anmeldung, spätestens aber 8 beziehungsweise 14 Wochen vor dem Start.
  • Elternzeit und Elterngeld laufen getrennt: Nur wenn du beide Zeitpläne abstimmst, verschenkst du keine Elterngeld-Monate.

Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.

Erstgespräch buchen

Wie lange vor Beginn musst du die Elternzeit anmelden?#

Für Elternzeit, die vor dem 3. Geburtstag deines Kindes beginnt, muss deine Anmeldung spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Start beim Arbeitgeber ankommen. Beginnt sie erst zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag, sind es 13 Wochen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Merkmal Vor dem 3. Geburtstag Zwischen 3. und 8. Geburtstag
Anmeldefrist 7 Wochen vor Beginn 13 Wochen vor Beginn
Zustimmung des Arbeitgebers nötig Nein Nein, außer für einen dritten Zeitabschnitt
Gleichzeitige Festlegung für 2 Jahre Ja Nein
Kündigungsschutz beginnt 8 Wochen vor Beginn 14 Wochen vor Beginn

Willst du direkt ab der Geburt zu Hause bleiben, kennst du das genaue Datum bei der Anmeldung noch nicht. Als anderer Elternteil rechnest du dann sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, nicht vor dem tatsächlichen. Nimmst du als Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist, zählt die Frist ab dem voraussichtlichen Ende dieser Frist.

Reicht eine E-Mail für die Anmeldung?#

Ja. Das Gesetz verlangt Textform, und eine E-Mail erfüllt das genauso wie ein unterschriebener Brief oder ein Brief ohne Unterschrift (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Eine mündliche Anmeldung reicht dagegen nicht, selbst wenn dein Vorgesetzter sie im Gespräch zur Kenntnis nimmt.

Entscheidend für die Frist ist der Zugang, nicht der Absendetag: Wann die E-Mail beim Arbeitgeber ankommt, zählt, nicht wann du sie abschickst.

Was du bei der Anmeldung gleich mit festlegen musst#

Meldest du Elternzeit für die Zeit vor dem 3. Geburtstag an, erklärst du im selben Schreiben, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre du Elternzeit nehmen willst (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Für die Zeit danach musst du dich noch nicht festlegen. Nimmst du die Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz, verkürzt sich dieser Zweijahreszeitraum um die Wochen der Mutterschutzfrist, denn die zählen für dein Kind ohnehin schon mit.

Innerhalb der gesamten Elternzeit darfst du sie außerdem auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilen, ohne dass dein Arbeitgeber zustimmen muss. Für einen vierten Abschnitt brauchst du seine Zustimmung, und liegt ein dritter Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, kann er ihn innerhalb von acht Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Mehr zu den Zeiträumen und zur Gesamtdauer steht im Artikel zur Dauer der Elternzeit und ihren Zeitabschnitten.

Jonas: Anmeldung vor dem errechneten GeburtsterminVereinfachtes Beispiel
Errechneter Geburtstermin
3. Februar 2027
Elternzeit soll beginnen
mit dem Tag der Geburt
Anmeldefrist (7 Wochen vor dem errechneten Termin)
spätestens bis 16. Dezember 2026
Tatsächliche Geburt
27. Januar 2027
Elternzeit beginnt trotzdemam 27. Januar 2027, dem tatsächlichen Geburtstag

Vereinfachtes Beispiel. Jonas hat rechtzeitig vor dem errechneten Termin angemeldet, sein Sohn kommt eine Woche früher als geplant. Die Elternzeit folgt dem echten Geburtstag, nicht dem Termin aus der Anmeldung; für die Tage davor überbrückt Jonas mit Resturlaub.

Was passiert, wenn du die Frist verpasst oder dein Kind früher kommt?#

Verpasst du die Anmeldefrist, verschiebt sich der Beginn deiner Elternzeit nicht automatisch auf ein neues Datum bei gleichbleibender Anmeldung. Maßgeblich ist, wann der Arbeitgeber deine Anmeldung tatsächlich erhält: Von diesem Tag an laufen erneut sieben beziehungsweise 13 Wochen, wenn kein dringender Grund für eine kürzere Frist vorliegt (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BEEG).

Kommt dein Kind deutlich früher zur Welt als errechnet und reißt dadurch deine Anmeldefrist, zählt das als dringender Grund. Melde die Elternzeit dann, sobald du kannst, notfalls per E-Mail noch aus dem Krankenhaus. Kommt dein Kind dagegen später als errechnet, ist das kein Problem: Die Elternzeit beginnt ohnehin erst mit der tatsächlichen Geburt, nicht mit dem in der Anmeldung genannten Termin, und die Tage dazwischen überbrückst du in der Regel mit Resturlaub.

Elternzeit anmelden und Elterngeld-Monate gleich mitplanen#

Die Anmeldung der Elternzeit und der Antrag auf Elterngeld sind zwei getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Adressaten: Die Elternzeit geht an deinen Arbeitgeber, das Elterngeld beantragst du bei deiner Elterngeldstelle. Rechtlich brauchst du für Elterngeld nicht einmal Elternzeit, nur eine Arbeitszeit von höchstens 32 Wochenstunden. Trotzdem lohnt es sich, beide Zeitpläne zusammen zu denken, denn Elterngeld wird in Lebensmonaten deines Kindes gezahlt, während du deine Elternzeit frei nach Kalenderdatum anmeldest.

Beginnt deine Elternzeit nicht am Geburtstag deines Kindes, sondern erst ein paar Tage später, fällt der Rest des ersten Lebensmonats noch in deine reguläre Arbeitszeit – und das dort erzielte Einkommen wird auf das Elterngeld für den gesamten Lebensmonat angerechnet, nicht nur für die einzelnen Tage. Wie du Elternzeit-Start und Lebensmonate exakt aufeinander abstimmst, zeigt unser Artikel Elternzeit und Elterngeld optimal aufeinander abstimmen.

Willst du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, kommt eine dritte Frist dazu: Der Teilzeitantrag braucht dieselben sieben beziehungsweise 13 Wochen wie die Elternzeit selbst, läuft aber über einen eigenen Anspruch mit eigenen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 7 BEEG), nachzulesen im Artikel zur Teilzeit in der Elternzeit. Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zum Elterngeld kostenlos, entscheidet aber nicht darüber, welche Variante sich für euch lohnt oder wie ihr Elternzeit und Lebensmonate am besten timt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit euch durch, wir sind keine Behörde.

Musterschreiben für die Anmeldung deiner Elternzeit#

In die Anmeldung gehören der gewünschte Zeitraum und, wenn du vor dem 3. Geburtstag anmeldest, deine Festlegung für die nächsten zwei Jahre. Eine kurze E-Mail reicht:

Betreff: Anmeldung meiner Elternzeit

Sehr geehrte Frau Berger,

hiermit melde ich Elternzeit für meinen Sohn Elias an, geboren am 27. Januar 2027. Ich nehme Elternzeit vom 27. Januar 2027 bis zum 26. Januar 2028. Für den restlichen Zeitraum bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes nehme ich derzeit keine weitere Elternzeit in Anspruch und behalte mir die verbleibende Zeit für einen späteren Zeitpunkt vor.

Diese Anmeldung erfolgt nach § 16 Abs. 1 BEEG. Bitte bestätigen Sie mir kurz, dass die Anmeldung bei Ihnen eingegangen ist.

Viele Grüße Jonas Reimann

Lass dir den Zugang bestätigen, am besten schriftlich mit Datum. Dein Arbeitgeber ist ohnehin verpflichtet, dir die Elternzeit zu bescheinigen (§ 16 Abs. 1 Satz 8 BEEG) – frag danach, wenn die Bestätigung nach ein paar Tagen nicht von selbst kommt.

Ab wann greift der Kündigungsschutz nach der Anmeldung?#

Der besondere Kündigungsschutz beginnt nicht erst mit dem Start deiner Elternzeit, sondern schon mit der Anmeldung selbst – frühestens aber acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag und 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit im Zeitraum danach (§ 18 Abs. 1 BEEG). Meldest du sehr früh an, beginnt der Schutz trotzdem erst zu diesem gesetzlichen Zeitpunkt, nicht schon am Tag der Anmeldung. Ausführlich erklärt das der Artikel zum Kündigungsschutz in der Elternzeit.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Fristen rückwärts rechnen: Vom gewünschten Start sieben Wochen (vor dem 3. Geburtstag) oder 13 Wochen (danach) zurückrechnen und daraus deinen spätesten Absendetermin bestimmen.
  2. Zeiträume für die nächsten zwei Jahre festlegen, wenn deine Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beginnt.
  3. Elternzeit-Start und Elterngeld-Lebensmonate abgleichen, bevor du dich endgültig festlegst.
  4. Anmeldung in Textform verschicken und dir den Zugang bestätigen lassen.
  5. Bescheinigung vom Arbeitgeber einfordern, falls sie nicht von selbst innerhalb weniger Tage kommt.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?

Nein. Vor dem 3. Geburtstag deines Kindes reicht die fristgerechte Anmeldung, eine Zustimmung ist nicht nötig (§ 16 Abs. 1 BEEG). Nur für Teilzeit während der Elternzeit oder einen dritten Zeitabschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag kann er innerhalb der Frist widersprechen.

Was passiert, wenn ich die Anmeldefrist verpasse?

Die Elternzeit beginnt nicht automatisch zum ursprünglich gewünschten Datum. Maßgeblich ist, wann deine Anmeldung beim Arbeitgeber tatsächlich ankommt; von dort an laufen erneut sieben beziehungsweise 13 Wochen, außer ein dringender Grund rechtfertigt eine kürzere Frist.

Muss ich mich sofort auf drei Jahre Elternzeit festlegen?

Nein. Bei der Anmeldung vor dem 3. Geburtstag legst du nur fest, in welchen Zeiträumen du innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nimmst. Für die Zeit danach entscheidest du dich später.

Ab wann beginnt der Kündigungsschutz nach der Anmeldung?

Mit dem Tag der Anmeldung, frühestens aber acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag beziehungsweise 14 Wochen davor im Zeitraum bis zum 8. Geburtstag (§ 18 BEEG).

Kann ich Elternzeit und Elterngeld getrennt beantragen?

Ja, das sind zwei getrennte Vorgänge. Die Elternzeit meldest du deinem Arbeitgeber, das Elterngeld beantragst du separat bei deiner Elterngeldstelle. Beide sollten zeitlich zueinander passen, sonst verschenkst du Elterngeld-Monate.

Was gilt, wenn mein Kind früher als errechnet zur Welt kommt?

Reißt du dadurch deine Anmeldefrist, zählt das als dringender Grund für eine ausnahmsweise kürzere Frist (§ 16 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Melde die Elternzeit dann so schnell wie möglich nach der Geburt an, notfalls per E-Mail aus dem Krankenhaus.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

4,9aus 139 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien

Frage zu deinem Fall?15 Minuten, kostenlos

Termin buchen