Das Wichtigste in Kürze
- Getrennt erziehend bedeutet: Sie leben als Eltern getrennt, teilen sich aber die Betreuung
- Entscheidend ist, dass das Kind mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen lebt
- Lebt das Kind weniger als ein Drittel bei einem Elternteil, erhält dieser kein Elterngeld
- Auch getrennt Erziehende können den Partnerschaftsbonus gemeinsam nutzen
- Im Unterschied zu Alleinerziehenden teilen sich getrennt Erziehende die 14 Monate auf
Was bedeutet "getrennt erziehend"?#
Getrennt erziehend sind Sie, wenn Sie als Eltern getrennt voneinander leben und sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen. Das unterscheidet sich von Alleinerziehenden, bei denen der andere Elternteil weder mit dem Kind zusammenlebt noch eine relevante Betreuungsrolle übernimmt.
Für den Elterngeldanspruch als getrennt Erziehende ist entscheidend, dass beide Elternteile eine häusliche Gemeinschaft mit dem Kind haben.
Die Ein-Drittel-Regel#
Die zentrale Voraussetzung für getrennt Erziehende ist die sogenannte Ein-Drittel-Regel:
Das Kind muss mindestens ein Drittel der Zeit bei beiden Elternteilen wohnen. Lebt das Kind bei einem Elternteil weniger als ein Drittel der Zeit, hat dieser Elternteil keinen Anspruch auf Elterngeld. Der andere Elternteil wird dann als alleinerziehend behandelt und kann die vollen 14 Monate allein nutzen.
Was bedeutet "ein Drittel der Zeit"?#
Das Kind muss regelmäßig und in erheblichem Umfang bei beiden Elternteilen leben. Gelegentliche Besuche am Wochenende reichen in der Regel nicht aus. Die genaue Aufteilung kann flexibel gestaltet werden -- entscheidend ist, dass das Kind bei beiden Elternteilen eine häusliche Gemeinschaft hat.
Getrennt erziehend vs. Alleinerziehend
| Merkmal | ||
|---|---|---|
| Mind. 1/3 bei beiden Eltern | Kein relevanter Anteil beim anderen Elternteil | |
| Bis zu 14 Monate gemeinsam aufteilen | Bis zu 14 Monate allein | |
| Gemeinsam nutzbar | Allein nutzbar | |
| Nicht erforderlich | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
Elterngeld-Aufteilung bei getrennt Erziehenden#
Als getrennt Erziehende teilen Sie sich den Elterngeldanspruch grundsätzlich wie ein Elternpaar auf:
Basiselterngeld#
- Jeder Elternteil kann bis zu 12 Monate Basiselterngeld beziehen
- Insgesamt stehen Ihnen als getrennt Erziehende bis zu 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung
- Die zusätzlichen 2 "Partnermonate" erhalten Sie, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und mindestens ein Elternteil in mindestens 2 Lebensmonaten weniger Einkommen hat als vor der Geburt
ElterngeldPlus#
- Beide Elternteile können Basiselterngeld-Monate in ElterngeldPlus umwandeln (1 Monat Basis = 2 Monate Plus)
- ElterngeldPlus kann auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, maximal bis zum 32. Lebensmonat
Partnerschaftsbonus bei getrennt Erziehenden#
Der Partnerschaftsbonus steht ausdrücklich auch getrennt Erziehenden zur Verfügung. Sie müssen das Angebot nicht als Paar nutzen, das zusammenlebt -- es reicht, wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes aufteilen.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus
Gleichzeitige Nutzung
Beide Elternteile nutzen den Partnerschaftsbonus gleichzeitig für 2, 3 oder 4 direkt aufeinanderfolgende Lebensmonate.
Arbeitszeit einhalten
Beide Elternteile arbeiten in dieser Zeit mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche.
Zusätzliche Monate
Jeder Elternteil erhält 2, 3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Der Partnerschaftsbonus kann besonders attraktiv sein, wenn beide Elternteile ohnehin in Teilzeit arbeiten, um sich die Betreuung aufzuteilen. Prüfen Sie, ob Ihre Arbeitszeiten in den Korridor von 24 bis 32 Stunden pro Woche passen.
Was passiert bei einer Trennung während des Bezugs?#
Wenn Sie sich während des Elterngeld-Bezugs trennen, ändert sich Ihr Status von einem Elternpaar zu getrennt Erziehenden oder -- falls der andere Elternteil keine relevante Betreuungsrolle mehr übernimmt -- zu Alleinerziehenden.
In solchen Fällen sollten Sie:
- Die Elterngeldstelle informieren: Änderungen in der Lebenssituation müssen der Elterngeldstelle mitgeteilt werden
- Den Elterngeld-Bezug ggf. anpassen: Je nach neuer Betreuungssituation können sich Ihre Ansprüche ändern
- Prüfen, ob Sie als alleinerziehend gelten: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die restlichen Monate allein nutzen
Elterngeld wird rückwirkend für maximal 3 Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn sich Ihre Situation ändert, können Sie Ihren Antrag nachträglich anpassen lassen.
Einschränkungen beim gleichzeitigen Bezug#
Seit April 2024 gilt auch für getrennt Erziehende die Einschränkung, dass Basiselterngeld grundsätzlich nur für maximal einen Monat gleichzeitig bezogen werden darf. Ausnahmen gelten bei:
- Frühgeburten (mindestens 6 Wochen vor dem Termin)
- Zwillingen und anderen Mehrlingen
- Neugeborenen Kindern mit Behinderung
In diesen Fällen können auch getrennt Erziehende gleichzeitig über mehrere Monate Basiselterngeld beziehen.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1, 4, 4a, 4b -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Abschnitt 1.2.2 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.