Das Wichtigste in Kürze
- Freie Wahl: Für jeden Lebensmonat können Sie frei zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus wählen.
- Umrechnung: 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus.
- Basiselterngeld: Nur in den ersten 14 Lebensmonaten möglich, maximal 12 Monate pro Elternteil.
- Ab 15. Lebensmonat: Keine Unterbrechung mehr – mindestens ein Elternteil muss durchgehend ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beziehen.
- Nachträgliche Änderung: Die gewählte Kombination kann auch nach Antragstellung angepasst werden.
Die drei Elterngeld-Varianten im Überblick#
Das Elterngeldsystem bietet Ihnen drei Varianten, die Sie flexibel miteinander kombinieren können:
| Merkmal | ||
|---|---|---|
Das Besondere: Sie können für jeden einzelnen Lebensmonat des Kindes frei entscheiden, welche Variante Sie nutzen möchten. Diese Flexibilität ermöglicht maßgeschneiderte Lösungen für jede Familiensituation.
Die Umrechnungsregel: Basis zu Plus#
Die zentrale Umrechnungsregel lautet: 1 Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. Statt einen Monat Basiselterngeld zu beziehen, können Sie also zwei Monate ElterngeldPlus erhalten. Die monatliche Zahlung ist beim ElterngeldPlus maximal halb so hoch wie beim Basiselterngeld, dafür erstreckt sich der Bezug über den doppelten Zeitraum.
ElterngeldPlus kann sich besonders lohnen, wenn Sie während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeiten. Da ElterngeldPlus auf die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen gedeckelt ist, kann die tatsächliche Auszahlung beim ElterngeldPlus genauso hoch sein wie beim Basiselterngeld – nur über einen doppelt so langen Zeitraum.
Wichtige Einschränkungen bei der Kombination#
So flexibel das System auch ist – es gibt klare Regeln, die Sie beachten müssen:
Mindest- und Höchstgrenzen#
- Mindestens 2 Lebensmonate muss jeder Elternteil beziehen, der Elterngeld beantragt.
- Maximal 12 Monate Basiselterngeld kann ein einzelner Elternteil erhalten.
- Basiselterngeld ist ausschließlich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes möglich.
Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld#
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine wichtige Neuregelung: Beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat beziehen, und das nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate.
Ausnahmen gelten für Eltern von Frühgeborenen (mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin), Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung. Diese Familien dürfen weiterhin unbegrenzt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Wichtig zu wissen: Wenn beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, werden zwei Monatsbeträge verbraucht – einer pro Elternteil.
Mutterschutz und Basiselterngeld#
Die Monate, in denen die Mutter nach der Geburt Mutterschaftsleistungen erhält, gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate. Diese Monate können nicht in ElterngeldPlus umgewandelt werden. In der Regel sind das die Lebensmonate 1 und 2 (bei normaler Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt).
Kombination mit ElterngeldPlus#
Sobald ein Elternteil ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil auch über den einen Monat hinaus gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen. Diese Regelung eröffnet zusätzliche Flexibilität in der Planung.
Regeln ab dem 15. Lebensmonat#
Ab dem 15. Lebensmonat gelten strengere Regeln: Der Bezug von ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus darf nicht mehr unterbrochen werden. Mindestens ein Elternteil muss durchgehend ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beziehen. In den ersten 14 Lebensmonaten hingegen ist eine Unterbrechung und spätere Fortsetzung des Bezugs jederzeit möglich.
Planen Sie den Übergang ab dem 15. Lebensmonat sorgfältig. Wenn kein Elternteil mehr ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bezieht, können Sie den Bezug danach nicht wieder aufnehmen.
Praxisbeispiele: So kombinieren Sie optimal#
Beispiel 1: Klassisch mit Vätermonaten und langem ElterngeldPlus#
Die Mutter bezieht Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 6. Der Vater nimmt Basiselterngeld in den Lebensmonaten 3 und 4 (ein Monat gleichzeitig mit der Mutter innerhalb der ersten 12 LM). Anschließend wechselt der Vater auf ElterngeldPlus für die Lebensmonate 5 bis 24 und arbeitet in Teilzeit.
Vorteil: Die Familie erhält über einen langen Zeitraum finanzielle Unterstützung, während der Vater in Teilzeit arbeitet und die Kinderbetreuung mit übernimmt.
Beispiel 2: Beide in Teilzeit mit Partnerschaftsbonus#
Beide Elternteile beziehen ElterngeldPlus in den Lebensmonaten 7 bis 10, während sie jeweils in Teilzeit arbeiten. Anschließend nutzen sie den Partnerschaftsbonus in den Lebensmonaten 15 bis 18 – beide arbeiten dabei 24 bis 32 Stunden pro Woche.
Vorteil: Die Kombination aus ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglicht eine partnerschaftliche Aufteilung über einen langen Zeitraum mit maximaler finanzieller Unterstützung.
Beispiel 3: Alleinerziehende mit maximaler Flexibilität#
Eine alleinerziehende Mutter bezieht Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis 8. In den Lebensmonaten 9 und 10 pausiert sie (Unterbrechung in den ersten 14 LM erlaubt). Ab Lebensmonat 11 wechselt sie auf ElterngeldPlus bis Lebensmonat 16, nutzt dann den Partnerschaftsbonus in den Lebensmonaten 17 bis 20 (mit 24–32 Wochenstunden) und bezieht abschließend nochmals ElterngeldPlus in den Lebensmonaten 21 bis 26.
Vorteil: Alleinerziehende können alle Monatsbeträge allein nutzen und haben damit besonders viel Spielraum für eine individuelle Planung.
Nachträgliche Änderung der Kombination#
Sie haben Ihre Elterngeld-Varianten bereits beantragt und möchten die Aufteilung ändern? Das ist grundsätzlich möglich. Sie können bei Ihrer Elterngeldstelle eine Änderung beantragen – zum Beispiel von Basiselterngeld auf ElterngeldPlus umstellen oder die Partnerschaftsbonus-Monate anpassen.
Nutzen Sie den Elterngeldrechner auf familienportal.de, um verschiedene Kombinationen durchzuspielen. So finden Sie die optimale Variante für Ihre persönliche Situation, bevor Sie den Antrag stellen.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Regeln auf einen Blick#
| Regel | Details |
|---|---|
| Mindestbezug pro Elternteil | 2 Lebensmonate |
| Max. Basiselterngeld pro Elternteil | 12 Monate |
| Basiselterngeld möglich bis | 14. Lebensmonat |
| Gleichzeitig Basis (ab 01.04.2024) | Max. 1 Monat in den ersten 12 LM |
| ElterngeldPlus/PB möglich bis | 32. Lebensmonat |
| Unterbrechung bis 14. LM | Erlaubt |
| Unterbrechung ab 15. LM | Nicht erlaubt |
| Umrechnung | 1 Monat Basis = 2 Monate Plus |
| Mutterschutz-Monate | Automatisch Basiselterngeld |
Quellen & Rechtsgrundlagen#
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – §§ 4, 4a, 4b, 4c, 4d → Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
- BMBFSFJ – Broschüre „Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage (November 2025), Kapitel 1.3.6–1.3.7 → Zur Broschüre
- BMBFSFJ – Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024 sowie ab 1. April 2025 → Zur Übersicht
- Familienportal des Bundes – Elterngeldrechner → familienportal.de
Stand: März 2026. Gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle.