Inhalt9 Abschnitte
- Was heißt es, Elterngeld-Varianten zu kombinieren?
- Wie rechnest du Basiselterngeld in ElterngeldPlus um?
- Wie lange kannst du die Varianten kombinieren?
- Dürfen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?
- Was macht der Partnerschaftsbonus in der Kombination?
- Kannst du die Kombination nach der Geburt noch ändern?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Sina und Tobias erwarten ihr erstes Kind im Frühjahr 2027. Beide wollen Zeit mit dem Baby, beide wollen weiter arbeiten, keiner will am Ende draufzahlen. Zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus liegen mehr Kombinationsmöglichkeiten, als die meisten Eltern erwarten – und ein paar feste Grenzen, an denen sich eine gute Planung entscheidet.
Das Wichtigste in Kürze
- Du wählst für jeden Lebensmonat einzeln, ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus fließt (§ 4 Abs. 1 BEEG).
- 1 Monat Basiselterngeld = 2 Monate ElterngeldPlus. Beim Umrechnen halbiert sich der Betrag, die Bezugsdauer verdoppelt sich.
- Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Lebensmonaten, höchstens 12 Monatsbeträge pro Elternteil, gemeinsam maximal 14 mit Partnermonaten.
- Ab dem 15. Lebensmonat darf mindestens ein Elternteil den Bezug von ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus nicht mehr unterbrechen, bis spätestens zum 32. Lebensmonat.
- Nach der Antragstellung lässt sich die Aufteilung nur für noch nicht ausgezahlte Monate frei ändern, für bereits gezahlte nur in eine Richtung.
Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.
Erstgespräch buchenWas heißt es, Elterngeld-Varianten zu kombinieren?#
Elterngeld-Varianten kombinieren bedeutet, dass ihr für jeden einzelnen Lebensmonat eures Kindes neu entscheidet, welche der drei Formen ihr bezieht (§ 4 Abs. 1 BEEG). Basiselterngeld ist die klassische Variante mit dem vollen Monatsbetrag. ElterngeldPlus zahlt höchstens die Hälfte davon, dafür doppelt so lange, und passt besonders zu Teilzeitarbeit. Der Partnerschaftsbonus kommt als zusätzlicher Monatsbetrag hinzu, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.
Diese Varianten sind kein Entweder-oder. Die meisten Familien mischen: ein paar Monate Basiselterngeld direkt nach der Geburt, danach ElterngeldPlus während der Teilzeitphase, am Ende vielleicht der Partnerschaftsbonus. Die Reihenfolge, in der ihr die Monate anordnet, bestimmt ihr selbst, solange ihr die Grenzen weiter unten einhaltet.
Wie rechnest du Basiselterngeld in ElterngeldPlus um?#
Ein Monat Basiselterngeld lässt sich gegen zwei Monate ElterngeldPlus tauschen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Der monatliche Betrag beim ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld ohne eigenes Einkommen während des Bezugs (§ 4a Abs. 2 BEEG). Auch Mindestbetrag, Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag halbieren sich in der Plus-Variante.
Damit ist ElterngeldPlus vor allem für Eltern interessant, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten: Weil das Teilzeiteinkommen die Auszahlung ohnehin auf die Differenz zum vorherigen Einkommen begrenzt, erreicht das Basiselterngeld die Deckelung durch die Plus-Obergrenze oft gar nicht mehr. Dann bekommst du mit ElterngeldPlus pro Monat genauso viel wie mit Basiselterngeld, nur über den doppelten Zeitraum. Wie sich Teilzeiteinkommen konkret auswirkt, steht im Artikel zur ElterngeldPlus-Berechnung mit Teilzeit.
- Sinas Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2.000 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen (über 1.240 €)
- 65 %
- Basiselterngeld ohne Einkommen, pro Monat
- 1.300 €
- Davon automatisch Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 und 2 (Mutterschutz)
- 2 Monatsbeträge
- Verbleibende Basiselterngeld-Monatsbeträge aus ihrem Anspruch
- 10
- Umgerechnet in ElterngeldPlus (10 × 2)
- 20 Monate
- ElterngeldPlus pro Monat (die Hälfte von 1.300 €)
- 650 €
Vereinfachtes Beispiel ohne Einkommen während des ElterngeldPlus-Bezugs. Arbeitet Sina in dieser Zeit in Teilzeit, wird ihr Elterngeld nach der Differenz zum vorherigen Einkommen neu berechnet und kann niedriger oder – dank der halbierten Obergrenze – manchmal genauso hoch ausfallen. Ihr echter Betrag hängt vom Bemessungszeitraum und vom tatsächlichen Teilzeiteinkommen ab.
Wie lange kannst du die Varianten kombinieren?#
Basiselterngeld ist ausschließlich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes möglich, ElterngeldPlus dagegen bis zum 32. Lebensmonat (§ 4 Abs. 1 BEEG). Bis zum 14. Lebensmonat könnt ihr den Bezug jederzeit unterbrechen und später fortsetzen, solange Monate übrig sind.
Ab dem 15. Lebensmonat gilt eine strengere Regel: ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus dürfen dann nicht mehr unterbrochen werden, mindestens ein Elternteil muss sie in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten durchgängig beziehen, bis der gemeinsame Anspruch aufgebraucht ist oder der 32. Lebensmonat erreicht ist. Legt ihr eine Pause ein, ohne dass noch ein Elternteil weiterbezieht, lässt sich der Bezug danach nicht wieder aufnehmen.
Dürfen beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?#
Gleichzeitig Basiselterngeld beziehen dürft ihr nur in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate (§ 4 Abs. 6 BEEG). Nehmt ihr diesen einen Monat gemeinsam, verbraucht das zwei Monatsbeträge auf einmal, einen pro Elternteil. Ohne besonderen Grund bleibt für einen zweiten gemeinsamen Basis-Monat kein Anspruch mehr übrig.
Ausnahmen ohne diese Grenze gelten bei Mehrlingsgeburten, bei Frühgeburten im Sinne des § 4 Abs. 5 BEEG, bei Kindern mit einer ärztlich festgestellten Behinderung und bei Kindern mit Geschwisterbonus: Diese Familien dürfen durchgehend gleichzeitig Basiselterngeld nehmen. Bezieht dagegen ein Elternteil bereits ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil gleichzeitig weiter Basiselterngeld oder ebenfalls ElterngeldPlus beziehen, diese Kombination fällt nicht unter die Ein-Monats-Grenze.
| Variante | Wie lange möglich | Betrag pro Monat | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Basiselterngeld | Bis 14. Lebensmonat (bei Frühgeburt später) | 300–1.800 € | Höchstens 12 Monatsbeträge pro Elternteil |
| ElterngeldPlus | Bis 32. Lebensmonat | 150–900 € | Ab 15. Lebensmonat ohne Unterbrechung |
| Partnerschaftsbonus | 2 bis 4 Monate je Elternteil | 150–900 € | Beide 24–32 Wochenstunden, gleichzeitig |
Was macht der Partnerschaftsbonus in der Kombination?#
Der Partnerschaftsbonus gibt jedem Elternteil bis zu vier zusätzliche Monatsbeträge ElterngeldPlus, wenn beide im selben Lebensmonat zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt arbeiten (§ 4b BEEG). Ihr müsst ihn gemeinsam, gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten nehmen, mindestens zwei Monate am Stück, sonst entfällt der Anspruch für diese Monate ganz.
Für Alleinerziehende und in besonderen Fällen – etwa wenn der andere Elternteil das Kind wegen Krankheit oder Schwerbehinderung nicht betreuen kann – lässt sich der Bonus auch allein beziehen, wenn diese eine Person zwei bis vier Monate lang 24 bis 32 Wochenstunden arbeitet (§ 4c BEEG). Fällt die Arbeitszeit in einem der beantragten Monate unter 24 oder über 32 Stunden, entfällt der Bonus rückwirkend für den betroffenen Monat, auch wenn ihr das erst später merkt. Mehr zu den Voraussetzungen und typischen Stolperfallen steht im Partnerschaftsbonus-Ratgeber.
Kannst du die Kombination nach der Geburt noch ändern?#
Ja, aber nur für Lebensmonate, die noch nicht ausgezahlt sind (§ 7 Abs. 2 BEEG). Bis zum Ende eures Bezugszeitraums dürft ihr die im Antrag getroffene Aufteilung ändern, und auch das rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Änderungsantrags. Für Monatsbeträge, die schon ausgezahlt wurden, ist eine Änderung außer bei besonderer Härte ausgeschlossen – mit einer Ausnahme: Für einen Monat, in dem ihr bereits ElterngeldPlus bezogen habt, könnt ihr nachträglich noch Basiselterngeld beantragen. Der umgekehrte Weg, von bereits ausgezahltem Basiselterngeld zurück auf ElterngeldPlus, geht nicht mehr.
Genau das macht die Planung vor dem ersten Antrag wichtiger, als viele Eltern annehmen: Eine zu früh gewählte Basis-Monatszahl lässt sich später kaum noch korrigieren, sobald das Geld geflossen ist. Wie ihr einen laufenden Antrag formal änderst, steht im Artikel zum Elterngeld-Antrag ändern. Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen dazu kostenlos und entscheidet über euren Antrag, sie plant aber nicht für euch, welche Kombination sich über die gesamte Bezugszeit lohnt – das übernehmen wir als private Beratung.
Was jetzt zu tun ist#
- Klärt zuerst euren gemeinsamen Anspruch: 12 Basiselterngeld-Monatsbeträge, plus 2 Partnermonate, wenn ein Elternteil in mindestens zwei Monaten wegen der Kinderbetreuung weniger verdient.
- Prüft, ob eine Frühgeburt, Mehrlinge oder eine Behinderung des Kindes eure Grenzen verschieben, bevor ihr die Monate verplant.
- Legt die Reihenfolge fest, bevor ihr den ersten Antrag stellt: Welche Monate als Basiselterngeld, welche als ElterngeldPlus, wo der Partnerschaftsbonus passt.
- Gebt im Antrag für jeden Lebensmonat einzeln an, welche Variante ihr wollt, denn genau das verlangt die Elterngeldstelle (§ 7 Abs. 1 BEEG).
- Plant Änderungen nur für die Zukunft ein: Sobald ein Monatsbetrag ausgezahlt ist, lässt sich Basiselterngeld nicht mehr in ElterngeldPlus zurückverwandeln.
Häufige Fragen
Kann ich Basiselterngeld nachträglich in ElterngeldPlus umwandeln?
Nur solange der Monatsbetrag noch nicht ausgezahlt ist. Für bereits ausgezahlte Monate lässt sich Basiselterngeld nicht mehr in ElterngeldPlus umwandeln, außer bei besonderer Härte. Umgekehrt geht es leichter: Für einen Monat, in dem du schon ElterngeldPlus bezogen hast, kannst du nachträglich Basiselterngeld beantragen (§ 7 Abs. 2 BEEG).
Wie viele Monate Elterngeld bekommen wir insgesamt als Paar?
Grundsätzlich 12 Monatsbeträge Basiselterngeld gemeinsam, plus 2 zusätzliche Partnermonate, wenn ein Elternteil in zwei Monaten wegen der Kinderbetreuung weniger verdient, also 14 Monatsbeträge insgesamt. Jeder Monatsbetrag lässt sich einzeln in zwei ElterngeldPlus-Monate umrechnen.
Dürfen Mutter und Vater gleichzeitig Basiselterngeld nehmen?
Nur in einem der ersten 12 Lebensmonate. Ausnahmen ohne diese Grenze gelten für Mehrlingsgeburten, für Frühgeburten ab sechs Wochen vor dem errechneten Termin, für Kinder mit einer ärztlich festgestellten Behinderung und für Kinder mit Geschwisterbonus. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, kann der andere gleichzeitig weiter Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen.
Was passiert mit den Mutterschutzmonaten bei der Kombination?
Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld oder einen Arbeitgeberzuschuss dazu erhält, zählen automatisch als Basiselterngeld-Monate (§ 4 Abs. 4 BEEG). Diese Monate lassen sich nicht in ElterngeldPlus umwandeln, weil in ihnen bereits eine andere Leistung angerechnet wird.
Wie lange kann eine Kombination aus Basis, Plus und Bonus insgesamt laufen?
Maximal bis zum 32. Lebensmonat des Kindes, und das nur mit ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld ist auf die ersten 14 Lebensmonate begrenzt, bei einer Frühgeburt entsprechend später.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

