Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elterngeld-Höhe: Mindestbetrag, Höchstbetrag und Ersatzrate

Basiselterngeld liegt zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und 1.800 Euro (Höchstbetrag) im Monat. Die Ersatzrate beträgt meist 65 bis 67 Prozent deines wegfallenden Nettoeinkommens vor der Geburt, bei Einkommen unter 1.000 Euro steigt sie schrittweise bis auf 100 Prozent. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zahlen jeweils die Hälfte, dafür doppelt so lange. Maßgeblich ist höchstens ein Einkommen von 2.770 Euro netto.

Stand September 20267 Min. Lesezeit4 amtliche Quellen

Eltern halten ihr neugeborenes Baby am Fenster
Elterngeld Grundlagen
Inhalt8 Abschnitte
  1. Der Mindestbetrag: 300 Euro auch ohne eigenes Einkommen
  2. Der Höchstbetrag: Maximal 1.800 Euro Basiselterngeld
  3. Wie die Ersatzrate deine Elterngeld-Höhe bestimmt
  4. ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Halbierte Beträge
  5. Was passiert, wenn du nach der Geburt wieder arbeitest?
  6. Was jetzt zu tun ist
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen und Stand

Sina hat vor der Geburt ihrer Tochter als Studentin gejobbt, mal mehr, mal weniger. Ihr Partner Malik verdient als Ingenieur deutlich mehr, macht sich aber Sorgen, dass sein Elterngeld gedeckelt wird. Beide stellen sich dieselbe Frage: Wie viel Elterngeld bekommen wir tatsächlich? Die Antwort hat drei Teile – einen Mindestbetrag, einen Höchstbetrag und eine Ersatzrate dazwischen, die vom bisherigen Einkommen abhängt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mindestbetrag: Mindestens 300 Euro Basiselterngeld im Monat, auch ohne Einkommen vor der Geburt.
  • Höchstbetrag: Höchstens 1.800 Euro Basiselterngeld im Monat, berechnet aus maximal 2.770 Euro Elterngeld-Netto.
  • Ersatzrate: Meist 65 bis 67 % des wegfallenden Nettoeinkommens, bei Einkommen unter 1.000 Euro schrittweise bis zu 100 %.
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Jeweils halbe Beträge – mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro – dafür über die doppelte Zeit.
  • Geschwisterbonus: Kommt zusätzlich auf den bereits berechneten Betrag drauf und kann über 1.800 Euro hinausgehen.

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Der Mindestbetrag: 300 Euro auch ohne eigenes Einkommen#

Das Elterngeld sichert nach § 2 Abs. 4 BEEG einen Mindestbetrag von 300 Euro im Monat beim Basiselterngeld, bei ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus sind es 150 Euro (§ 4a BEEG). Diesen Betrag bekommst du auch dann, wenn du vor der Geburt kein Einkommen hattest, etwa als Studentin wie Sina, als Hausfrau oder Hausmann, oder wenn dein Einkommen nach der Geburt gleich hoch bleibt wie vorher.

Beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe wird der Mindestbetrag anders behandelt als bei den meisten anderen Sozialleistungen. Für Wohngeld, BAföG oder Kindergeldzuschlag bleibt das Elterngeld bis zu 300 Euro grundsätzlich als Einkommen unberücksichtigt (§ 10 Abs. 1 BEEG). Beim Bürgergeld und der Sozialhilfe gilt eine engere Regel: Unberücksichtigt bleibt dort nur der Teil deines Elterngelds, der deinem Einkommen vor der Geburt entspricht, ebenfalls gedeckelt auf 300 Euro (§ 10 Abs. 5 BEEG). Hattest du vor der Geburt kein Einkommen, ist dieser Freibetrag null – dein Mindestbetrag zählt dann voll als Einkommen und kann dein Bürgergeld mindern. Was das für deinen konkreten Fall bedeutet, steht im Artikel zu Elterngeld und Bürgergeld.

Der Höchstbetrag: Maximal 1.800 Euro Basiselterngeld#

Das Basiselterngeld ist auf höchstens 1.800 Euro im Monat gedeckelt (§ 2 Abs. 1 BEEG). Für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus liegt die Grenze bei 900 Euro, jeweils der halbe Basisbetrag (§ 4a BEEG).

Für die Berechnung wird dein Einkommen vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro Elterngeld-Netto angesetzt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Verdiente Malik vor der Geburt netto mehr als das, wird trotzdem nur mit 2.770 Euro gerechnet. Bei einer Ersatzrate von 65 % ergibt das rechnerisch 1.800,50 Euro, gekappt auf die 1.800 Euro Höchstbetrag – die beiden Grenzen greifen also praktisch gemeinsam.

Der Höchstbetrag von 1.800 Euro gilt nur für das Elterngeld nach § 2 BEEG. Lebst du mit einem weiteren Kind unter drei Jahren oder zwei weiteren Kindern unter sechs Jahren im selben Haushalt, kommt der Geschwisterbonus von 10 %, mindestens 75 Euro, zusätzlich auf den bereits berechneten Betrag (§ 2a BEEG). Deine tatsächliche Auszahlung kann dadurch über 1.800 Euro liegen. Details dazu findest du im Artikel zum Geschwisterbonus.

Wie die Ersatzrate deine Elterngeld-Höhe bestimmt#

Die Ersatzrate legt fest, welcher Anteil deines wegfallenden Nettoeinkommens ersetzt wird, und sie ist nicht für alle gleich (§ 2 Abs. 1 und 2 BEEG):

Elterngeld-Netto vor der Geburt Ersatzrate
unter 1.000 € 67 % plus 0,1 Prozentpunkte je 2 € unter 1.000 €, bis zu 100 %
1.000 € bis 1.200 € 67 %
1.200 € bis 1.240 € 67 % minus 0,1 Prozentpunkte je 2 € über 1.200 €, bis zu 65 %
über 1.240 € 65 %
maximal berücksichtigtes Netto 2.770 €

Bei 1.100 Euro Elterngeld-Netto und keinem Einkommen nach der Geburt ergeben sich zum Beispiel 67 % von 1.100 Euro, also 737 Euro Basiselterngeld. Zwischen 1.200 und 1.240 Euro sinkt die Rate gleitend: Bei 1.220 Euro Elterngeld-Netto liegen 20 Euro über der 1.200-Euro-Grenze, das sind 10 Stufen à 0,1 Prozentpunkte, also 66 % statt 67 %. Unter 1.000 Euro greift die sogenannte Geringverdiener-Komponente: Für je 2 Euro, die das Einkommen unter dieser Grenze liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte über 67 % hinaus (§ 2 Abs. 2 BEEG). Wie diese Aufstockung im Detail funktioniert und was sie für unregelmäßige Einkommen bedeutet, erklärt der Artikel zur Geringverdiener-Berechnung.

Sina: Geringverdiener-Aufstockung bei 840 Euro Elterngeld-NettoVereinfachtes Beispiel
Elterngeld-Netto vor der Geburt
840 €
Unterschreitung der 1.000-Euro-Grenze
160 €
Aufstockungsstufen (160 € ÷ 2)
80 Stufen à 0,1 Prozentpunkte
Ersatzrate (67 % + 8 Prozentpunkte)
75 %
Basiselterngeld pro Monat630 €

Vereinfachtes Beispiel. Annahme: Sina arbeitet nach der Geburt gar nicht. Dein tatsächliches Elterngeld-Netto hängt von deinem Bemessungszeitraum und den pauschalen Abzügen nach §§ 2c bis 2f BEEG ab, mehr dazu im Artikel zur Elterngeld-Netto-Berechnung.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Halbierte Beträge#

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus rechnen sich nach denselben Regeln wie das Basiselterngeld, nur werden die Beträge halbiert (§ 4a Abs. 2 BEEG): 150 Euro Mindestbetrag statt 300 Euro, 900 Euro Höchstbetrag statt 1.800 Euro. Die Ersatzrate selbst bleibt gleich, nur der ausgezahlte Monatsbetrag ist gekappt.

Der Vorteil: Du bekommst ElterngeldPlus über die doppelte Zeit. Arbeitest du in Teilzeit, erreicht dein Basiselterngeld die halbierte Obergrenze oft ohnehin nicht mehr, sodass ElterngeldPlus im Monat genauso viel bringt, nur über doppelt so viele Monate. Wie sich das konkret mit einem Teilzeiteinkommen verrechnet, zeigt der Artikel zum ElterngeldPlus.

Was passiert, wenn du nach der Geburt wieder arbeitest?#

Arbeitest du nach der Geburt weniger als vorher, ersetzt das Elterngeld nur noch einen Teil der Differenz zwischen deinem Elterngeld-Netto vor der Geburt und deinem Einkommen danach (§ 2 Abs. 3 BEEG). Maliks Elterngeld-Netto vor der Geburt wird dabei höchstens mit 2.770 Euro angesetzt, selbst wenn er tatsächlich mehr verdient hat.

Verdient Malik nach der Geburt in Teilzeit 1.500 Euro und lag sein Elterngeld-Netto vorher bei 2.770 Euro, wird die Differenz von 1.270 Euro mit 65 % Ersatzrate verrechnet: 826 Euro Basiselterngeld. Auch hier gilt mindestens der Mindestbetrag von 300 Euro, falls die Berechnung darunter läge. Nimmt Malik dieselben Monate stattdessen als ElterngeldPlus, bleiben die 826 Euro unverändert, denn die 900-Euro-Obergrenze für ElterngeldPlus greift hier gar nicht erst – er bekommt den Betrag dann aber über doppelt so viele Lebensmonate ausgezahlt.

Weil dein Teilzeiteinkommen bei der Antragstellung oft noch nicht endgültig feststeht, zahlt die Elterngeldstelle in solchen Fällen häufig zunächst vorläufig und rechnet später mit deinen echten Gehaltsnachweisen ab. Wurde zu viel gezahlt, musst du die Differenz zurückzahlen. Was dabei zu beachten ist, steht im Artikel zum vorläufigen Elterngeld.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Ermittle dein Elterngeld-Netto aus deinem Bemessungszeitraum – nicht dein Gehaltsnetto, sondern der Wert nach pauschalen Abzügen für Steuern und Sozialabgaben.
  2. Ordne dein Einkommen einer Ersatzrate zu (67 % im Regelfall, weniger oder mehr an den Rändern) und rechne den Mindest- und Höchstbetrag dagegen.
  3. Prüfe vor dem Antrag, ob ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus für euch günstiger sind, gerade wenn einer von euch nach der Geburt weiterarbeitet.
  4. Frag bei laufendem Bürgergeld- oder Sozialhilfebezug früh nach der Anrechnung, damit keine Nachzahlung an anderer Stelle fehlt.
  5. Sichere dir das kostenlose Erstgespräch, bevor du die Lebensmonate festlegst: Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen kostenlos und entscheidet über deinen Antrag, aber welche Variante sich für euch lohnt, rechnen wir als private Beratung mit euch durch.

Die endgültige Entscheidung über die Höhe trifft immer deine zuständige Elterngeldstelle anhand deiner eingereichten Nachweise.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Studentin ohne eigenes Einkommen überhaupt Elterngeld?

Ja. Der Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld steht dir auch ohne Einkommen vor der Geburt zu (§ 2 Abs. 4 BEEG), etwa als Studierende, Hausfrau oder Hausmann.

Warum ist mein Elterngeld niedriger als 65 Prozent meines Bruttogehalts?

Die Ersatzrate bezieht sich nicht auf dein Bruttogehalt, sondern auf dein Elterngeld-Netto: dein Einkommen abzüglich pauschaler Steuern und Sozialabgaben nach §§ 2c bis 2f BEEG. Dieser Wert liegt meist deutlich unter deinem Gehaltszettel-Netto.

Zählt der Geschwisterbonus zum Höchstbetrag von 1.800 Euro dazu?

Nein, er kommt oben drauf. Lebst du mit einem weiteren Kind unter drei Jahren (oder zwei weiteren unter sechs) im Haushalt, erhöht der Geschwisterbonus dein bereits berechnetes Elterngeld um 10 Prozent, mindestens 75 Euro (§ 2a BEEG) – auch über 1.800 Euro hinaus.

Wird der Mindestbetrag von 300 Euro auf mein Bürgergeld angerechnet?

Anders als bei den meisten anderen Sozialleistungen bleibt beim Bürgergeld nur der Teil des Elterngelds unberücksichtigt, der deinem Einkommen vor der Geburt entspricht, höchstens 300 Euro (§ 10 Abs. 5 BEEG). Ohne Einkommen vor der Geburt zählt dein Mindestbetrag also voll als Einkommen.

Ändert sich der Höchstbetrag, wenn ich ElterngeldPlus statt Basiselterngeld nehme?

Ja, er halbiert sich auf 900 Euro monatlich, ebenso der Mindestbetrag auf 150 Euro (§ 4a BEEG). Dafür läufst du bei ElterngeldPlus doppelt so lange, sodass der Gesamtbetrag über die Bezugszeit gleich hoch ausfallen kann.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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