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Elterngeld-Höhe: Mindestbetrag, Höchstbetrag und Ersatzrate

Wie hoch ist das Elterngeld? Mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro. Erfahren Sie alles über Ersatzrate, Geringverdiener-Aufstockung und Berechnungslogik.

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Elterngeld Zentrum
11. März 2026
6 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Basiselterngeld: Mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro pro Monat.
  • ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus: Mindestens 150 Euro, höchstens 900 Euro pro Monat.
  • Ersatzrate: Zwischen 65 % und 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, je nach Einkommenshöhe.
  • Geringverdiener: Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise über 67 % hinaus.
  • Mindestbetrag: Auch ohne vorheriges Einkommen oder ohne Einkommenswegfall erhalten Sie den Mindestbetrag.

Der Mindestbetrag: Elterngeld für alle#

Das Elterngeld sichert gemäß § 2 Absatz 4 BEEG einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat beim Basiselterngeld. Beim ElterngeldPlus und beim Partnerschaftsbonus beträgt der Mindestbetrag jeweils 150 Euro pro Monat (§ 4a BEEG).

Besonders wichtig: Den Mindestbetrag erhalten Sie auch dann, wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten – zum Beispiel als Studentin, Hausfrau oder Hausmann. Ebenso steht Ihnen der Mindestbetrag zu, wenn kein Einkommenswegfall vorliegt, etwa weil Sie Ihre bisherige Teilzeittätigkeit in gleichem Umfang fortsetzen.

Info

Der Mindestbetrag von 300 Euro (Basis) bzw. 150 Euro (Plus) wird nicht auf andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet. Dadurch profitieren auch Familien mit geringem Einkommen in vollem Umfang.

Der Höchstbetrag: Die Obergrenze#

Das Basiselterngeld ist auf maximal 1.800 Euro pro Monat gedeckelt (§ 2 Absatz 1 BEEG). Für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus gilt ein Höchstbetrag von 900 Euro pro Monat – also jeweils die Hälfte des Basiselterngeld-Höchstbetrags.

Der Höchstbetrag greift, wenn Sie vor der Geburt ein hohes Einkommen hatten und danach gar nicht oder nur in geringem Umfang arbeiten. Konkret wird für die Berechnung maximal ein Elterngeld-Netto von 2.770 Euro berücksichtigt (§ 2 Absatz 1 BEEG). Verdienen Sie vor der Geburt netto mehr als 2.770 Euro, wird Ihr Elterngeld trotzdem nur auf Basis von 2.770 Euro berechnet.

Tipp

Wenn Sie nach der Geburt gar nicht arbeiten und Ihr Elterngeld-Netto über 2.770 Euro lag, erhalten Sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Arbeiten Sie nach der Geburt in Teilzeit, wird das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem berücksichtigten Elterngeld-Netto (max. 2.770 Euro) und Ihrem Einkommen nach der Geburt berechnet.

Die Ersatzrate: So wird das Elterngeld berechnet#

Die Ersatzrate bestimmt, welcher Prozentsatz Ihres wegfallenden Nettoeinkommens durch das Elterngeld ersetzt wird. Sie ist nicht für alle gleich, sondern staffelt sich nach der Höhe des Einkommens vor der Geburt:

Einkommen über 1.240 Euro netto#

Bei einem Elterngeld-Netto von über 1.240 Euro beträgt die Ersatzrate 65 %. Dies ist die niedrigste Stufe der Ersatzrate.

Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro netto#

In diesem Bereich bewegt sich die Ersatzrate stufenweise zwischen 67 % und 65 %. Für je 2 Euro, die das Einkommen über 1.200 Euro liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte – von 67 % bei genau 1.200 Euro auf 65 % bei 1.240 Euro.

Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto#

In diesem Einkommensbereich gilt die Standard-Ersatzrate von 67 %. Wenn Sie beispielsweise ein Elterngeld-Netto von 1.100 Euro hatten und nach der Geburt nicht arbeiten, erhalten Sie 67 % von 1.100 Euro = 737 Euro Basiselterngeld.

Einkommen unter 1.000 Euro netto: Die Geringverdiener-Aufstockung#

Hier greift die sogenannte Geringverdiener-Komponente: Für je 2 Euro, die das Elterngeld-Netto unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte über die 67 % hinaus. Theoretisch kann die Ersatzrate so bis auf 100 % steigen.

Info

Die Geringverdiener-Aufstockung ist in § 2 Absatz 2 BEEG geregelt und soll sicherstellen, dass Familien mit niedrigem Einkommen einen höheren Anteil ihres Einkommens ersetzt bekommen.

Rechenbeispiel: Geringverdiener-Aufstockung#

Eine Mutter hatte vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von 700 Euro und arbeitet nach der Geburt nicht.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Differenz zu 1.000 Euro berechnen

    1.000 Euro − 700 Euro = 300 Euro unter der Grenze.

  2. Aufstockungsstufen ermitteln

    300 Euro ÷ 2 = 150 Stufen à 0,1 Prozentpunkte.

  3. Erhöhung der Ersatzrate berechnen

    150 × 0,1 Prozentpunkte = 15 Prozentpunkte zusätzlich.

  4. Gesamte Ersatzrate bestimmen

    67 % + 15 % = 82 % Ersatzrate.

  5. Elterngeld berechnen

    82 % von 700 Euro = 574 Euro Basiselterngeld pro Monat.

Übersicht: Ersatzrate nach Einkommenshöhe#

Merkmal

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Halbierte Beträge#

Für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus gelten die gleichen Berechnungsregeln wie für das Basiselterngeld. Allerdings werden die resultierenden Beträge halbiert (§ 4a BEEG):

  • Mindestbetrag: 150 Euro statt 300 Euro
  • Höchstbetrag: 900 Euro statt 1.800 Euro
  • Ersatzrate: Die gleiche prozentuale Berechnung, aber der monatliche Auszahlungsbetrag ist auf die Hälfte des Basiselterngeldes gedeckelt

Der Vorteil: ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden. Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, kann das ElterngeldPlus monatlich genauso hoch ausfallen wie das Basiselterngeld – Sie erhalten es dann aber über den doppelten Zeitraum.

Einkommen nach der Geburt: So wird angerechnet#

Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, wird Ihr Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Die Berechnung erfolgt dann so:

  1. Elterngeld-Netto vor der Geburt ermitteln (maximal 2.770 Euro)
  2. Einkommen nach der Geburt abziehen
  3. Auf die Differenz wird die jeweilige Ersatzrate angewandt
  4. Der errechnete Betrag wird ausgezahlt, mindestens jedoch der Mindestbetrag
Achtung

Beachten Sie: Das „Elterngeld-Netto" ist nicht identisch mit Ihrem tatsächlichen Nettogehalt. Es wird nach einer pauschalierten Methode aus dem Bruttoeinkommen berechnet (§ 2f BEEG), bei der unter anderem pauschale Abzüge für Steuern und Sozialversicherung vorgenommen werden.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf folgenden offiziellen Quellen:

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – §§ 2, 2a, 4a → Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
  • BMBFSFJ – Broschüre „Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage (November 2025), Kapitel 1.4.1–1.4.2 → Zur Broschüre
  • Familienportal des Bundes – Höhe des Elterngelds → familienportal.de

Stand: März 2026. Gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle.

Inhalt

  • Der Mindestbetrag: Elterngeld für alle
  • Der Höchstbetrag: Die Obergrenze
  • Die Ersatzrate: So wird das Elterngeld berechnet
  • Einkommen über 1.240 Euro netto
  • Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro netto
  • Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro netto
  • Einkommen unter 1.000 Euro netto: Die Geringverdiener-Aufstockung
  • Rechenbeispiel: Geringverdiener-Aufstockung
  • Übersicht: Ersatzrate nach Einkommenshöhe
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus: Halbierte Beträge
  • Einkommen nach der Geburt: So wird angerechnet
  • Quellen & Rechtsgrundlagen

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