Das Wichtigste in Kürze
- Zusätzliche Monate: Seit September 2021 erhalten Eltern von Frühgeborenen bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld.
- Staffelung: Die Anzahl der Bonusmonate hängt davon ab, wie viele Wochen das Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde (6, 8, 12 oder 16 Wochen).
- Mutterschutz: Bei einer medizinischen Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Bei anderen Frühgeburten werden die "verlorenen" Tage vor der Geburt angehängt.
- Flexibilität: Die zusätzlichen Monate können als Basiselterngeld oder (verdoppelt) als ElterngeldPlus bezogen werden.
- Nachweis: Ein ärztliches Zeugnis oder eine Bescheinigung der Hebamme über den errechneten Geburtstermin ist erforderlich.
Einleitung: Wenn der Start ins Leben früher erfolgt#
Die Nachricht, dass ein Kind deutlich vor dem errechneten Termin zur Welt kommt, ist für Eltern meist ein Schock. Plötzlich dreht sich alles um medizinische Werte, Inkubatoren und die Hoffnung auf eine stabile Entwicklung. In dieser emotionalen Ausnahmesituation ist das Letzte, worüber man nachdenken möchte, die bürokratische Abwicklung des Elterngeldes.
Doch gerade für Frühchen-Eltern hat der Gesetzgeber wichtige Verbesserungen geschaffen. Da Frühgeborene oft eine längere Zeit der intensiven Betreuung benötigen und der Start in den Alltag verzögert stattfindet, steht diesen Familien mehr Zeit und finanzielle Unterstützung zu.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie der sogenannte Frühchen-Bonus funktioniert, wie viele zusätzliche Monate Sie erhalten und was Sie bei der Beantragung beachten müssen.
Diese Regelungen gelten für alle Geburten seit dem 1. September 2021. Sie sind in § 4 Absatz 5 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) verankert und werden auch 2026 unverändert angewandt.
Was gilt beim Elterngeld als Frühgeburt?#
Bevor wir zu den zusätzlichen Monaten kommen, müssen wir definieren, was im Sinne des Elterngeldrechts als Frühgeburt gilt. Hier gibt es eine wichtige Unterscheidung zwischen der medizinischen Definition und der rechtlichen Grenze für den Elterngeld-Bonus.
Die medizinische Definition#
Medizinisch spricht man von einer Frühgeburt, wenn ein Baby vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche geboren wird. Eine medizinische Frühgeburt im engeren Sinne liegt vor, wenn das Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm liegt oder die Reifezeichen des Kindes nicht voll ausgebildet sind.
Die Definition für den Elterngeld-Bonus#
Für den Erhalt der zusätzlichen Elterngeldmonate ist allein der zeitliche Abstand zum errechneten Geburtstermin (ET) entscheidend. Der Gesetzgeber gewährt den Bonus, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren wurde.
Wurde Ihr Kind beispielsweise 5 Wochen und 6 Tage vor dem Termin geboren, erhalten Sie keinen zusätzlichen Elterngeldmonat, da die Grenze von exakt 6 Wochen nicht erreicht wurde. Die verlängerte Mutterschutzfrist steht Ihnen jedoch in jedem Fall zu.
Die zusätzlichen Monate: Der Frühchen-Bonus im Detail#
Seit der Reform im Jahr 2021 erhalten Eltern von Frühgeborenen gestaffelt nach dem Grad der Frühgeburtlichkeit bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese Monate sollen den Mehraufwand und die längere Entwicklungszeit des Kindes ausgleichen.
Die Staffelung der Zusatzmonate#
Die Anzahl der Monate richtet sich exakt nach den Wochen, die das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kam:
| Geburtszeitpunkt | Zusätzliche Monate (Basiselterngeld) |
|---|---|
| Mindestens 6 Wochen vor dem ET | + 1 Monat |
| Mindestens 8 Wochen vor dem ET | + 2 Monate |
| Mindestens 12 Wochen vor dem ET | + 3 Monate |
| Mindestens 16 Wochen vor dem ET | + 4 Monate |
Übersicht Frühchen-Bonus
| Merkmal | Standard-Geburt | Frühgeburt (z.B. 12 Wochen zu früh) |
|---|---|---|
| Basis-Bezugszeitraum | 12 Monate (+2 Partner) | 12 Monate (+2 Partner) |
| Frühchen-Bonus | 0 Monate | + 3 Monate |
| Gesamt-Bezugsdauer (Basis) | Max. 14 Monate | Max. 17 Monate |
| Umwandlung in EGPlus | Ja | Ja (Bonus wird verdoppelt) |
Ein konkretes Fallbeispiel: Der "Fall Jonas"#
Um die Auswirkungen zu verdeutlichen, schauen wir uns die fiktive Familie Müller an. Ihr Sohn Jonas sollte eigentlich am 20. Mai zur Welt kommen. Er wird jedoch bereits am 25. Februar geboren, also exakt 12 Wochen vor dem errechneten Termin.
Ohne Frühchen-Bonus: Die Müllers hätten Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld (12 Monate + 2 Partnermonate). Da Jonas im Februar geboren wurde, würde das Elterngeld im April des Folgejahres enden.
Mit Frühchen-Bonus: Da Jonas 12 Wochen zu früh kam, erhält die Familie 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld.
- Das Gesamtkontingent steigt von 14 auf 17 Monate.
- Die Familie kann nun entscheiden, wie sie diese Monate nutzt. Die Mutter könnte beispielsweise 14 Monate nehmen und der Vater 3 Monate.
- Oder sie wandeln die 3 Bonusmonate in 6 Monate ElterngeldPlus um. Dadurch verlängert sich die finanzielle Absicherung erheblich, was besonders wichtig ist, da Frühgeborene oft erst später einen Kitaplatz erhalten oder eine längere Eingewöhnung benötigen.
Was bedeutet das für Ihren Bezug?#
Normalerweise haben Eltern Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld (bzw. 14 Monate, wenn beide Partner es nutzen). Bei einem Kind, das 12 Wochen zu früh geboren wurde, erhöht sich dieser Anspruch auf 15 bzw. 17 Monate.
Dieser Zeitgewinn ist unschätzbar wertvoll, da er es ermöglicht, die Phase der Klinikbetreuung finanziell abzusichern und dennoch die volle Zeit mit dem Baby zu Hause zu verbringen, sobald es entlassen wurde.
Verlängerter Mutterschutz bei Frühgeburten#
Neben dem Elterngeld spielt der Mutterschutz eine zentrale Rolle. Bei einer Frühgeburt ändert sich die Berechnung der Mutterschutzfrist, was wiederum Auswirkungen auf das Elterngeld hat.
Die verschiedenen Szenarien#
Der Mutterschutz unterscheidet drei Fälle bei frühen Geburten:
1. Geburt innerhalb der Mutterschutzfrist (weniger als 6 Wochen zu früh): Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 8 Wochen. Die Tage, die vor der Geburt "verloren" gingen, werden hinten angehängt.
2. Geburt vor Beginn der Mutterschutzfrist (6+ Wochen zu früh): Sie erhalten die regulären 8 Wochen nach der Geburt plus die vollen 6 Wochen, die vor der Geburt nicht genutzt werden konnten. Das ergibt mindestens 14 Wochen.
3. Medizinische Frühgeburt (unter 2.500 g oder unvollständige Reifezeichen): Die Schutzfrist nach der Geburt beträgt 12 Wochen statt 8 Wochen. Zusätzlich werden die nicht genutzten Tage vor der Geburt angehängt. Bei einer sehr frühen Geburt kann das bis zu 18 Wochen Mutterschutz ergeben.
Für die 12-Wochen-Frist benötigen Sie ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wog oder seine Reifezeichen nicht voll ausgebildet waren. Lassen Sie sich dieses Attest noch in der Klinik ausstellen.
Berechnung der Mutterschutzfrist#
Beispiel:
- Errechneter Geburtstermin: 20. Mai
- Tatsächliche Geburt: 25. Februar (12 Wochen zu früh)
- Medizinische Frühgeburt bestätigt
Berechnung:
- Schutzfrist nach Geburt: 12 Wochen (84 Tage) wegen medizinischer Frühgeburt
- "Verlorene" Tage vor Geburt: 6 Wochen (42 Tage)
- Gesamte Schutzfrist nach Geburt: 84 + 42 = 126 Tage (18 Wochen)
Auswirkungen auf das Elterngeld#
Da Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss) auf das Elterngeld angerechnet werden, "verbraucht" der verlängerte Mutterschutz die ersten Monate des Elterngelds. Sie erhalten in dieser Zeit zwar kein Elterngeld ausgezahlt, aber in der Regel Ihre vollen Bezüge durch die Mutterschaftsleistungen.
Auch wenn der Mutterschutz die Auszahlung des Elterngeldes in den ersten Monaten ersetzt, stehen Ihnen die zusätzlichen Frühchen-Monate am Ende des Bezugszeitraums voll zur Verfügung. Das bedeutet, Ihr Elterngeld-Anspruch wird nicht verkürzt, sondern nach hinten verschoben.
Wie berechnet man die "Wochen zu früh"?#
Die Berechnung ist für die Elterngeldstelle rein mathematisch. Es wird nicht geschaut, wie reif das Kind medizinisch ist, sondern nur auf das Datum.
Die Formel#
- Nehmen Sie den errechneten Geburtstermin (ET), der im Mutterpass steht.
- Nehmen Sie das tatsächliche Geburtsdatum.
- Zählen Sie die vollen Wochen dazwischen.
Wichtig: Es zählt der ET, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis oder dem Zeugnis einer Hebamme ergibt. Maßgeblich ist der ET zum Zeitpunkt der Geburt. Spätere Korrekturen finden in der Regel nicht statt.
Sonderfall: Geplanter Kaiserschnitt#
Ein geplanter Kaiserschnitt vor dem ET löst den Frühchen-Bonus nur aus, wenn das Kind tatsächlich mindestens 6 Wochen vor dem ET geboren wird. Ein Kaiserschnitt in der 38. Woche (also 2 Wochen vor ET) begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Monate, auch wenn er medizinisch notwendig war.
Beantragung und notwendige Dokumentation#
Die Beantragung des Frühchen-Bonus erfolgt im Rahmen des normalen Elterngeldantrags. Da der Aufwand in der Klinikzeit enorm ist, empfehlen wir, den Antrag so weit wie möglich vorzubereiten, aber die spezifischen Frühchen-Daten erst nach der Geburt zu ergänzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?#
Zusätzlich zu den Standardunterlagen (Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Krankenkassenbescheinigung) benötigt die Elterngeldstelle:
- Nachweis über den errechneten Termin: Das ärztliche Zeugnis oder die Bescheinigung der Hebamme über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Diese Information findet sich auch im Mutterpass.
- Geburtsbescheinigung: Aus dieser geht das tatsächliche Geburtsdatum hervor, womit die Elterngeldstelle die Differenz berechnen kann.
Der Weg zum Frühchen-Elterngeld
Bescheinigungen sammeln
Lassen Sie sich noch in der Klinik die Geburtsbescheinigung ausstellen. Stellen Sie sicher, dass der ursprüngliche ET dokumentiert ist (Mutterpass oder separate ärztliche Bescheinigung).
Krankenkasse informieren
Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Frühgeburt, damit das Mutterschaftsgeld für die verlängerte Frist berechnet werden kann. Bei medizinischer Frühgeburt legen Sie das entsprechende Attest vor.
Elterngeldantrag ausfüllen
Geben Sie im Antrag an, dass eine Frühgeburt vorliegt und wie viele Wochen das Kind vor dem Termin kam. Nutzen Sie nach Möglichkeit digitale Antragsportale wie ElterngeldDigital, die diese Logik bereits integriert haben.
Fristen wahren
Reichen Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate ein, da Elterngeld maximal drei Monate rückwirkend gezahlt wird.
ElterngeldPlus und der Frühchen-Bonus#
Eine der häufigsten Fragen ist: "Kann ich die zusätzlichen Monate auch als ElterngeldPlus nehmen?"
Die Antwort lautet: Ja!
Die zusätzlichen Monate werden wie ganz normale Monate des Basiselterngelds behandelt. Das bedeutet, Sie können jeden dieser Bonusmonate in zwei Monate ElterngeldPlus umwandeln.
Strategische Nutzung des Bonus#
Gerade bei Frühgeborenen ist die Planung oft unsicher. ElterngeldPlus bietet hier den Vorteil, dass Sie länger finanziell abgesichert sind, falls das Kind eine längere Regenerationsphase benötigt und Sie nicht so früh wie geplant wieder arbeiten können.
Beispiel für eine Strategie:
- Die ersten Lebensmonate (Klinikzeit + erste Zeit zu Hause) werden durch Mutterschutz und Basiselterngeld abgedeckt.
- Ab dem 7. oder 8. Monat wechseln Sie in ElterngeldPlus.
- Die Bonusmonate hängen Sie als ElterngeldPlus hinten an. So können Sie bis zum 2. oder sogar 3. Geburtstag des Kindes Unterstützung erhalten.
Finanzielle Besonderheiten: Einkommen und Anrechnung#
Bei Frühgeburten gibt es finanzielle Aspekte, die oft übersehen werden und die Höhe Ihres Elterngeldes beeinflussen können:
1. Ausklammerung von Monaten#
Wurde die Mutter vor der Geburt aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankungen (was bei drohenden Frühgeburten oft der Fall ist) krankgeschrieben und hatte dadurch ein geringeres Einkommen?
Diese Monate können bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. Die Elterngeldstelle schaut dann weiter in die Vergangenheit, um den Durchschnitt zu berechnen. So wird sichergestellt, dass die Frühgeburt bzw. die Komplikationen davor nicht zu einem niedrigeren Elterngeldsatz führen.
2. Mutterschaftsgeld-Anrechnung#
Wie bereits erwähnt, wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Bei einer sehr frühen Geburt kann der Mutterschutz bis zu 4 oder 5 Monate dauern. In dieser Zeit "verbrauchen" Sie Elterngeldmonate, erhalten aber effektiv das höhere Mutterschaftsgeld. Der Frühchen-Bonus sorgt dafür, dass Ihnen am Ende dennoch genug Monate für die Zeit ohne Mutterschaftsgeld bleiben.
3. Steuerklassenwechsel#
Da eine Frühgeburt per Definition überraschend kommt, ist ein geplanter Steuerklassenwechsel oft nicht mehr voll wirksam. Dennoch sollten Sie prüfen, ob durch die Ausklammerung von Krankheitsmonaten der Bemessungszeitraum so verschoben wird, dass ein Steuerklassenwechsel doch noch Wirkung zeigt.
Partnerschaftsbonus und Frühgeburt#
Der Partnerschaftsbonus (zusätzliche Monate ElterngeldPlus für beide Elternteile bei gleichzeitiger Teilzeit) lässt sich hervorragend mit dem Frühchen-Bonus kombinieren.
Wenn beide Elternteile nach der Klinikzeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten möchten, können sie zwei bis vier Monate Partnerschaftsbonus nutzen. Zusammen mit den Frühchen-Bonusmonaten ergibt sich so ein sehr langer Zeitraum, in dem die Familie gemeinsam Zeit für die Entwicklung des Kindes hat.
Besonderheit bei Frühgeburten: Paralleler Basiselterngeld-Bezug#
Normalerweise dürfen beide Elternteile nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Bei Frühgeburten im Sinne des § 4 Absatz 5 BEEG gibt es eine Ausnahme: Beide Elternteile dürfen gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, auch in mehreren Monaten.
Geschwisterbonus bei Frühgeborenen#
Sollten Sie bereits ein älteres Kind haben (unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter 6 Jahren), erhalten Sie zusätzlich den Geschwisterbonus: 10 % Aufschlag auf Ihr Elterngeld, mindestens 75 EUR beim Basiselterngeld bzw. 37,50 EUR bei ElterngeldPlus.
Da der Frühchen-Bonus den Bezugszeitraum verlängert, erhalten Sie den Geschwisterbonus auch über einen längeren Zeitraum ausgezahlt.
Weitere Unterstützungsangebote für Frühchen-Familien#
Neben dem Elterngeld gibt es weitere Leistungen, die Sie kennen sollten:
- Kinderkrankengeld: Wenn das Kind aufgrund der Frühgeburtlichkeit häufiger krank ist, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Haushaltshilfe: Wenn Sie während der Klinikzeit noch weitere Kinder zu Hause haben oder selbst körperlich stark belastet sind, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe finanzieren.
- Sozialmedizinische Nachsorge (z.B. "Bunter Kreis"): Diese Organisationen helfen beim Übergang von der Klinik nach Hause. Die Kosten werden oft von den Krankenkassen übernommen.
- Fahrtkosten: Die Krankenkasse kann die Fahrtkosten zum Besuch Ihres Kindes im Krankenhaus erstatten.
Die emotionale Dimension: Nehmen Sie sich die Zeit#
Wir wissen, dass Zahlen und Paragrafen in diesem Moment kalt wirken können. Eine Frühgeburt ist ein einschneidendes Erlebnis, das verarbeitet werden muss. Der Gesetzgeber hat mit den Zusatzmonaten einen Rahmen geschaffen, damit Sie genau das tun können: Atmen, heilen und für Ihr Kind da sein.
Es ist keine Schande, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Austausch mit anderen Frühchen-Eltern, zum Beispiel über den Bundesverband "Das frühgeborene Kind" e.V., kann helfen, das Erlebte einzuordnen.
Häufig gestellte Fragen
Fazit: Gut informiert durch eine schwere Zeit#
Die Regelungen zum Elterngeld bei Frühgeburten sind fair gestaltet und bieten einen wertvollen Puffer, um die intensivsten ersten Monate abzufedern.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Prüfen Sie den zeitlichen Abstand zum ET (6, 8, 12, 16 Wochen).
- Nutzen Sie die Verlängerung des Mutterschutzes.
- Wandeln Sie bei Bedarf Bonusmonate in ElterngeldPlus um, um die Zeit zu strecken.
- Lassen Sie sich alle notwendigen Bescheinigungen noch in der Klinik ausstellen.
Wir unterstützen Sie persönlich#
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Wir wünschen Ihnen und Ihrem kleinen Kämpfer alles Gute, viel Kraft und eine baldige, gesunde Zeit in den eigenen vier Wänden.