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Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen: Mehr Geld, mehr Monate, mehr Anspruch

Zwillinge oder Drillinge? So profitieren Mehrlingseltern vom Mehrlingszuschlag, längerer Elternzeit und besonderen Regelungen beim Elterngeld.

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Elterngeld Zentrum Team
22 min Lesezeit

Die Nachricht, dass Sie nicht nur ein, sondern zwei oder gar drei Kinder erwarten, ist oft eine emotionale Achterbahnfahrt. Nach der ersten Überraschung und der großen Freude folgen meist schnell die ganz praktischen Fragen: Wie sollen wir das finanziell stemmen? Reicht unser Elterngeld für zwei Babys? Und wie lange können wir eigentlich gemeinsam zu Hause bleiben?

Für Eltern von Mehrlingen hält der Gesetzgeber einige Besonderheiten bereit. Während die gute Nachricht lautet, dass Sie finanziell durch den sogenannten Mehrlingszuschlag unterstützt werden und deutlich flexibler bei der Elternzeit sind, gibt es auch eine kleine Enttäuschung: Die Anzahl der Elterngeldmonate verdoppelt sich leider nicht automatisch.

In diesem umfassenden Ratgeber führen wir Sie durch den Dschungel der Regelungen für Zwillinge, Drillinge und Co. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Anspruch maximieren, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie die Zeit mit Ihren Kindern optimal planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrlingszuschlag: Sie erhalten pro Monat zusätzlich 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (Elterngeld Plus) für jedes weitere Mehrlingskind.
  • Keine Verdopplung der Monate: Trotz doppelter Freude bleibt der zeitliche Rahmen des Elterngeldes (12 + 2 Monate) als ein Leistungsfall bestehen.
  • Elternzeit-Privileg: Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind separat (36 Monate pro Kind). Das ermöglicht eine Gesamtdauer von bis zu 6 Jahren bei Zwillingen.
  • Verlängerter Mutterschutz: Nach einer Mehrlingsgeburt verlängert sich die Schutzfrist von 8 auf 12 Wochen.
  • Einkommensanrechnung: Der Mehrlingszuschlag wird nicht auf andere Sozialleistungen (wie das Bürgergeld) angerechnet und bleibt anrechnungsfrei.

1. Der Mehrlingszuschlag: So viel Geld steht Ihnen zu#

Die wichtigste finanzielle Nachricht zuerst: Wenn Sie Mehrlinge bekommen, erhöht sich Ihr Elterngeldanspruch. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie durch die gleichzeitige Versorgung mehrerer Säuglinge einen höheren finanziellen Bedarf haben, aber gleichzeitig nur ein Einkommen ersetzen müssen.

Die Systematik des Zuschlags#

Das Elterngeld für Mehrlinge setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Das einkommensabhängige Elterngeld: Dies wird auf Basis Ihres Erwerbseinkommens vor der Geburt für den "Leistungsfall" berechnet (als hätten Sie nur ein Kind).
  2. Der Mehrlingszuschlag: Ein fixer Betrag, der für jedes zweite und weitere Mehrlingskind oben drauf gezahlt wird.
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Für jedes weitere Mehrlingskind erhalten Sie:

  • 300 € monatlich beim Bezug von Basiselterngeld.
  • 150 € monatlich beim Bezug von Elterngeld Plus.

Ein Beispiel für Drillinge:

  • Kind 1: Einkommensersatz (z. B. 1.200 €)
  • Kind 2: Mehrlingszuschlag (300 €)
  • Kind 3: Mehrlingszuschlag (300 €)
  • Gesamtbetrag: 1.800 € monatlich.

Der Sockelbetrag bei Mehrlingen#

Selbst wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten (z. B. als Studierende oder Hausfrau), haben Sie Anspruch auf das Mindestelterngeld. Bei Zwillingen bedeutet das: 300 € Mindestbetrag + 300 € Mehrlingszuschlag = 600 € monatlich.


2. Die Dauer des Elterngeldbezugs: 12 + 2 bleibt die Regel#

Ein häufiges Missverständnis bei Mehrlingseltern ist die Annahme, dass sich durch zwei Kinder auch die Bezugsdauer auf 24 Monate Basiselterngeld verdoppelt. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Das Bundessozialgericht hat bereits vor Jahren klargestellt: Eine Mehrlingsgeburt gilt als ein einziger "Leistungsfall". Das bedeutet:

  • Sie haben als Paar insgesamt Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld.
  • Nutzen beide Partner das Elterngeld (Partnermonate), erhöht sich der Anspruch auf insgesamt 14 Monate.
Achtung

Wichtig für die Planung: Sie können die 14 Monate nicht "hintereinanderschalten", um 28 Monate zu Hause zu bleiben, während Sie für beide Kinder Elterngeld beziehen. Die Monate laufen für die Mehrlinge parallel ab.

Elterngeld Plus als Lösung#

Um den Zeitraum der finanziellen Unterstützung zu dehnen, ist das Elterngeld Plus für Mehrlingseltern oft der rettende Anker. Hierbei wird ein Monat Basiselterngeld in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt. Die Auszahlung halbiert sich zwar (einschließlich des Mehrlingszuschlags auf 150 €), aber Sie können so bis zu 28 Monate (bzw. 36 Monate mit Partnerschaftsbonus) lang eine monatliche Zahlung erhalten.

Der Partnerschaftsbonus bei Mehrlingen#

Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Wochenstunden), können Sie den Partnerschaftsbonus beantragen. Dies sind 4 zusätzliche, aufeinanderfolgende Monate Elterngeld Plus pro Elternteil.

Bei Mehrlingen ist dies besonders attraktiv:

  • Sie erhalten 4 Monate lang Elterngeld Plus.
  • Inklusive des Mehrlingszuschlags von 150 € pro Kind.
  • Da Sie gleichzeitig arbeiten, federt der Bonus den Einkommensverlust ab, während Sie beide Zeit für die aufwendige Betreuung Ihrer Mehrlinge haben.

3. Elternzeit bei Mehrlingen: Der wahre Zeit-Joker#

Während das Elterngeld zeitlich begrenzt ist, ist die Elternzeit bei Mehrlingen ein mächtiges Instrument. Hier gilt nämlich ein anderer Grundsatz als beim Elterngeld: Der Anspruch auf Elternzeit besteht für jedes Kind einzeln.

36 Monate pro Kind#

Für jedes Ihrer Kinder haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Bei Zwillingen sind das insgesamt 72 Monate (6 Jahre), bei Drillingen sogar 108 Monate (9 Jahre).

Wie können Sie diese Zeit nutzen?

  1. Parallel: Beide Elternteile nehmen gleichzeitig Elternzeit für beide Kinder. Dies ist in den ersten Monaten fast immer notwendig, um die Versorgung zu gewährleisten.
  2. Überlappend: Ein Elternteil nimmt erst die Zeit für Kind A, dann für Kind B. So lässt sich die Zeit mit Kündigungsschutz extrem verlängern.
  3. Übertragung: Sie können bis zu 24 Monate Elternzeit pro Kind auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Bei Zwillingen können Sie also insgesamt 48 Monate (4 Jahre) für die spätere Zeit aufsparen.
Tipp

Strategie-Tipp: Wenn Sie die Elternzeit für Ihre Zwillinge geschickt hintereinander hängen, könnten Sie theoretisch bis zum Schuleintritt der Kinder zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten, wobei der volle Kündigungsschutz der Elternzeit bestehen bleibt. Beachten Sie jedoch, dass Elterngeld nur in den ersten 14 bis 36 Lebensmonaten des Kindes gezahlt wird - die Zeit danach ist unbezahlt, sofern Sie nicht arbeiten.

Kündigungsschutz bei Mehrlingen#

Der Kündigungsschutz beginnt bereits mit der Anmeldung der Elternzeit (frühestens 8 Wochen vor Beginn bei Kindern unter 3 Jahren). Da Sie bei Mehrlingen zwei separate Elternzeiten anmelden, genießen Sie diesen Schutz für die gesamte Dauer beider Zeiträume. Das gibt Ihnen eine enorme Sicherheit für Ihren beruflichen Wiedereinstieg nach einer so intensiven Familienphase.


4. Mutterschutz: Längere Schonfrist für Mehrlingsmamas#

Frauen, die Mehrlinge erwarten, leisten körperliche Höchstarbeit. Das Gesetz trägt dem Rechnung, indem es die Schutzfristen nach der Geburt verlängert.

  • Vor der Geburt: 6 Wochen (wie bei Einlingsgeburten).
  • Nach der Geburt: 12 Wochen (statt der üblichen 8 Wochen).

Sollten Ihre Mehrlinge zudem als Frühgeburten zur Welt kommen (was bei Mehrlingen häufig der Fall ist), addieren sich die nicht genutzten Tage aus der Schutzfrist vor der Geburt zu den 12 Wochen nach der Geburt hinzu.

Auswirkung auf das Elterngeld:

Da das Mutterschaftsgeld während der 12 Wochen in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet wird, beginnt die tatsächliche Auszahlung des Elterngeldes für die Mutter meist erst im 4. Lebensmonat der Kinder. Die ersten rund drei Monate gelten jedoch formal bereits als verbrauchte Elterngeldmonate (genauer: 12 Wochen entsprechen etwa 2,8 Lebensmonaten).


5. Beispielrechnung: Einling vs. Zwillinge#

Um die finanziellen Unterschiede zu verdeutlichen, betrachten wir eine Beispielmutter mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 2.000 € vor der Geburt.

PostenEinling (Basiselterngeld)Zwillinge (Basiselterngeld)
Elterngeldsatz (65 %)1.300 €1.300 €
Mehrlingszuschlag0 €300 €
Monatliche Auszahlung1.300 €1.600 €
Bezugsdauer (max. mit Partner)14 Monate14 Monate
Gesamtsumme Elterngeld18.200 €22.400 €

Bei Drillingen würde sich die monatliche Summe auf 1.900 € erhöhen (1.300 € + 300 € + 300 €).

Info

Gut zu wissen: Der Mehrlingszuschlag von 300 € wird zusätzlich zum Höchstsatz von 1.800 € gezahlt. Der Höchstbetrag deckelt nur das einkommensabhängige Elterngeld - nicht den Mehrlingszuschlag. Ein Gutverdiener mit Zwillingen kann also bis zu 2.100 € Basiselterngeld pro Monat erhalten (1.800 € + 300 €). Bei Drillingen sind sogar 2.400 € möglich.


6. Spezialfall: Zwillinge und ein älteres Geschwisterkind#

Wenn Sie bereits ein Kind haben und nun Zwillinge erwarten, stellt sich die Frage: Gibt es zusätzlich zum Mehrlingszuschlag auch den Geschwisterbonus?

Die Antwort lautet: Ja!

Wenn ein älteres Geschwisterkind im Haushalt lebt, das zum Zeitpunkt der Geburt der Zwillinge noch unter 3 Jahre alt ist (oder zwei Kinder unter 6 Jahren), erhalten Sie zusätzlich zum Mehrlingszuschlag auch den Geschwisterbonus in Höhe von 10 % Ihres errechneten Elterngeldes (mindestens 75 € beim Basiselterngeld).

Beispielrechnung mit Geschwisterbonus:

  • Berechnetes Elterngeld (65 %): 1.000 €
  • Geschwisterbonus (10 %): 100 €
  • Mehrlingszuschlag (Zwilling 2): 300 €
  • Gesamtauszahlung: 1.400 € monatlich.

Dies ist eine der lukrativsten Konstellationen im Elterngeldrecht, da sich verschiedene Boni summieren.


7. Praktische Herausforderungen und Organisation#

Mehrlinge bedeuten nicht nur doppeltes Glück, sondern auch doppelte Kosten für Windeln, Kleidung, Nahrung und später für die Kinderbetreuung.

Verdoppelte Kita-Kosten?#

In vielen Kommunen gibt es Geschwisterrabatte für die Kita. Dennoch sind die Kosten für zwei Plätze gleichzeitig oft eine enorme Belastung.

Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie Anspruch auf eine Übernahme der Beiträge durch das Jugendamt haben, falls Ihr Elterngeld und das Gehalt des Partners nicht ausreichen.

Haushaltshilfe#

Wussten Sie, dass Sie bei einer Mehrlingsgeburt Anspruch auf eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse haben können? Wenn die Mutter die Versorgung der Säuglinge und den Haushalt nicht allein bewältigen kann (besonders nach einem Kaiserschnitt), ist dies eine enorme Entlastung. Ein ärztliches Attest ist hierfür notwendig.


8. Optimierungstipps für Mehrlingseltern#

1. Steuerklassenwechsel: Das Fundament für mehr Elterngeld#

Wie bei allen Eltern gilt: Das Elterngeld berechnet sich vom Netto. Ein Wechsel der werdenden Mutter in Steuerklasse III kann das monatliche Elterngeld um mehrere hundert Euro steigern. Bei Mehrlingen ist dies besonders wertvoll, da auch der Mehrlingszuschlag auf Basis dieser stabilen Grundlage gezahlt wird.

Warum ist das bei Mehrlingen so wichtig?

Da Sie mit zwei oder drei Babys gleichzeitig höhere Ausgaben haben, zählt jeder Euro. Wenn Sie durch den Wechsel 200 € mehr Basis-Elterngeld erhalten, summiert sich das über 12 Monate auf 2.400 €.

Die 7-Monats-Regel:

Damit die neue Steuerklasse für die Berechnung herangezogen wird, muss sie in der Mehrzahl der Monate des Bemessungszeitraums (die 12 Monate vor dem Mutterschutz) vorliegen. Bei Mehrlingen, die oft früher kommen, sollten Sie den Wechsel sofort nach dem positiven Schwangerschaftstest (oder sogar bei Kinderwunsch) beantragen.

Achtung

Vorsicht bei Frühgeburten: Wenn Ihre Babys deutlich vor dem errechneten Termin kommen, verkürzt sich der Bemessungszeitraum. Wer zu spät wechselt, riskiert, dass die günstigere Steuerklasse nicht mehr rechtzeitig "greift".

2. Partnermonate nutzen: Gemeinsam statt einsam#

Gerade bei Zwillingen ist es fast unmöglich, die ersten Monate allein zu bewältigen. Nutzen Sie die 2 Partnermonate (oder mehr), um gemeinsam als Team zu starten. Viele Mehrlingseltern entscheiden sich dafür, die ersten zwei Monate nach dem Mutterschutz gemeinsam Elterngeld zu beziehen.

3. Elterngeld Plus für den Wiedereinstieg#

Wenn ein Elternteil nach einem Jahr wieder in Teilzeit einsteigen möchte, ist Elterngeld Plus die ideale Wahl. Durch den Mehrlingszuschlag von 150 € bleibt trotz Anrechnung des Teilzeiteinkommens oft mehr Geld übrig, als man denkt.


9. Unterstützung und Ressourcen für Mehrlingsfamilien#

Sie sind nicht allein! In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Unterstützung für Familien mit Mehrlingen:

  • ABC-Clubs e.V. (Drillinge und mehr): Spezialisierte Beratung für Familien mit drei oder mehr Kindern.
  • Landesstiftungen: In vielen Bundesländern (z.B. Bayern "Zentrum Bayern Familie und Soziales") gibt es einmalige Beihilfen für Mehrlingsgeburten bei Erreichen bestimmter Einkommensgrenzen.
  • Ehrenpatenschaften: In einigen Städten übernimmt der Bürgermeister oder der Ministerpräsident eine Ehrenpatenschaft für Drillinge, die oft mit einem einmaligen Patengeschenk verbunden ist.
  • Mehrlingsrabatte: Viele Hersteller von Babyartikeln bieten direkte Rabatte an, wenn man die Geburtsurkunden einsendet. Fragen Sie aktiv nach!

10. Häufige Fehler vermeiden#

  1. Antrag nur für ein Kind: Achten Sie darauf, dass im Elterngeldantrag beide Kinder (bzw. alle) mit ihren Geburtsurkunden aufgeführt sind. Der Mehrlingszuschlag muss explizit erfasst werden.
  2. Fristen für die Elternzeit: Sie müssen die Elternzeit für beide Kinder gleichzeitig beim Arbeitgeber anmelden, wenn Sie die volle Flexibilität behalten wollen. Geben Sie direkt an, für welches Kind Sie welche Zeiträume beanspruchen.
  3. Unterschätzung der Kosten: Beginnen Sie frühzeitig mit Rücklagen. Der Mehrlingszuschlag deckt meist nur einen Bruchteil der tatsächlichen Mehrkosten für das zweite Kind.

Häufig gestellte Fragen


Fazit: Planung ist alles#

Eine Mehrlingsgeburt ist eine logistische und finanzielle Herausforderung, aber der deutsche Staat unterstützt Sie mit dem Mehrlingszuschlag und einer extrem flexiblen Elternzeitregelung besser als viele andere Länder. Der Schlüssel liegt in der strategischen Kombination von Basiselterngeld, Elterngeld Plus und der Nutzung der separaten Elternzeit-Ansprüche pro Kind.

Da die Konstellationen bei Mehrlingen oft komplex sind - besonders wenn noch ältere Geschwister vorhanden sind oder eine Teilzeitbeschäftigung geplant ist - lohnt sich eine professionelle Prüfung fast immer.

Info

Unser Rat an Sie: Genießen Sie die Schwangerschaft, so gut es geht. Um den Papierkram und die optimale Aufteilung der Monate kümmern wir uns gerne gemeinsam mit Ihnen.

Nutzen Sie unseren Beratungsservice#

Mehrlingsfamilien haben bei uns Priorität. Wir wissen, dass Sie gerade andere Sorgen haben als Gesetzestexte zu wälzen.

  • Wir erstellen einen individuellen Bezugsplan für Ihre Mehrlinge.
  • Wir maximieren Ihren Anspruch durch die richtige Wahl zwischen Basis und Plus.
  • Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Arbeitgeber bezüglich der 72 Monate Elternzeit.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Sie die finanzielle Freiheit haben, sich voll und ganz auf Ihre kleinen Wunder zu konzentrieren.

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