Inhalt8 Abschnitte
Jonas wird in drei Monaten Vater. Im Kollegenkreis kursieren viele Halbwahrheiten: Die einen sagen, ihm stünden „automatisch zwei Monate“ zu, die anderen, er könne nach der Geburt einfach einen Monat nehmen und dann weitersehen. Beides stimmt so nicht. Hier steht, wie viele Monate Väter wirklich bekommen, wann sie sie nehmen dürfen und wo der Antrag zu spät kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eltern haben gemeinsam Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld. Bezieht ein Elternteil in 2 Lebensmonaten weniger Einkommen, kommen 2 weitere Monate dazu – die Partnermonate (§ 4 Abs. 3 BEEG).
- Ein Elternteil bekommt nie mehr als 12 Monate allein und hat nur Anspruch, wenn er Elterngeld für mindestens 2 Lebensmonate bezieht (§ 4 Abs. 4 BEEG).
- Die Berechnung ist für Väter identisch zur Berechnung für Mütter: dieselbe Ersatzrate von 65 bis 67 %, dieselben Grenzen von 300 € bis 1.800 € Basiselterngeld.
- Deine Vätermonate kannst du frei über die ersten 14 Lebensmonate verteilen, auch direkt nach der Geburt, solange sie nicht mit dem Mutterschutz deiner Partnerin kollidieren.
- Der Antrag wird rückwirkend nur 3 Monate ausgezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Ein zu später Antrag kostet Monate, die niemand nachzahlt.
Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.
Erstgespräch buchenWie viele Vätermonate bekommst du beim Elterngeld?#
Väter haben nach § 1 BEEG genau denselben Anspruch auf Elterngeld wie Mütter, sofern sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und nicht voll erwerbstätig sind. Der Begriff „Vätermonate“ steht im Gesetz nicht, gemeint sind die Partnermonate aus § 4 Abs. 3 BEEG.
Die Grundregel: Den Eltern stehen gemeinsam 12 Monatsbeträge Basiselterngeld zu. Ist das Einkommen aus Erwerbstätigkeit eines Elternteils in 2 Lebensmonaten gemindert – weil er oder sie in dieser Zeit weniger oder gar nicht arbeitet –, kommen 2 weitere gemeinsame Monate dazu. Diese 2 Partnermonate stehen dem Paar nur zu, wenn tatsächlich beide Elternteile Elterngeld beziehen. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, bleibt es bei 12 Monaten, weil § 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG die Obergrenze pro Person auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld festlegt.
Damit die 2 Partnermonate überhaupt entstehen, muss der zweite Elternteil sie auch nehmen: Ein Elternteil hat nach § 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG „nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es mindestens für zwei Lebensmonate bezieht“. Ein einzelner Vätermonat ist deshalb keine Option, es sind immer mindestens 2. Wer weniger Zeit zu Hause verbringen will, kann stattdessen ElterngeldPlus nutzen: Aus 1 Basiselterngeld-Monat werden dann 2 ElterngeldPlus-Monate zum halben Betrag, aber auch diese 2 Monate bleiben Pflicht.
Wann kannst du deine Vätermonate nehmen?#
Du beantwortest diese Frage am besten rückwärts von der Frist, nicht vorwärts vom Wunschtermin. Basiselterngeld kannst du bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats deines Kindes beziehen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 BEEG), danach nur noch als ElterngeldPlus. Innerhalb dieser 14 Monate bist du frei, wann genau deine 2 Vätermonate liegen. Es gibt dafür keine Pflicht zu aufeinanderfolgenden Monaten, solange du beim Basiselterngeld bleibst.
Drei Muster sind in der Praxis am häufigsten:
| Zeitpunkt | Typischer Grund | Worauf achten |
|---|---|---|
| Direkt nach der Geburt (Lebensmonat 1–2) | Unterstützung im Wochenbett, gemeinsame Anfangszeit | Kollidiert oft mit dem Mutterschutz der Mutter, siehe unten |
| Am Ende des Bezugszeitraums (Lebensmonat 13–14) | Übergabe vor der Kita, „13. Monat“-Modell | Klassisches Muster: Mutter nimmt Monat 1 bis 12, Vater Monat 13 und 14 |
| Verteilt über das erste Jahr | Elternzeit am Stück ist beruflich schwer planbar | Jeder einzelne Block braucht trotzdem mindestens 2 Monate |
Beim „13. Monat“-Modell übernimmt meist die Mutter die ersten 12 Monate, und der Vater schließt mit seinen 2 Partnermonaten direkt an. Das ist rechtlich unproblematisch, weil Monat 13 und 14 außerhalb des Zeitraums liegen, in dem beide Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen könnten – diese Frage stellt sich dann gar nicht.
Kannst du deine Vätermonate gleichzeitig mit dem Mutterschutz nehmen?#
Ja, aber nur begrenzt, und genau hier passieren Timing-Fehler. Während des Mutterschutzes nach der Geburt bezieht deine Partnerin Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss dazu. Diese Leistungen werden auf ihr Elterngeld angerechnet, und der Gesetzgeber geht noch einen Schritt weiter: Nach § 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG gilt jeder Lebensmonat, in dem ihr diese Mutterschutzleistungen zustehen, automatisch als Monat, in dem sie Basiselterngeld bezieht – auch wenn kein Elterngeld-Cent fließt.
Das trifft auf eine zweite Regel: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile ist nur in einem der ersten 12 Lebensmonate möglich (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Der Mutterschutz dauert in der Regel 8 Wochen nach der Geburt und reicht damit oft in einen zweiten Lebensmonat hinein. Nimmt der Vater in dieser Zeit seine 2 Monate direkt am Stück, liegen beide im Mutterschutz-Zeitraum der Mutter – und das wären 2 gleichzeitige Monate statt der erlaubten 1. Die Elterngeldstelle akzeptiert das nicht ohne Weiteres, was in der Praxis dazu führt, dass einer der beiden beantragten Vätermonate gekürzt oder verschoben wird.
Wie beantragst du deine Vätermonate?#
Elterngeld wird schriftlich beantragt (§ 7 Abs. 1 BEEG), meist über den Online-Antrag deines Bundeslandes. Ihr könnt als Paar einen gemeinsamen Antrag stellen oder getrennte Anträge, die sich gegenseitig bestätigen. Wichtig für deine Vätermonate: Im Antrag müsst ihr konkret angeben, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus beantragst.
Stellt nur die Mutter einen Antrag und zeigt der andere Elternteil nicht an, wie viele Monatsbeträge er beansprucht, gehen laut § 7 Abs. 3 BEEG sämtliche Monatsbeträge an die antragstellende Person. Ein späterer Antrag des Vaters bekommt dann nur noch die Monate, die vom Gesamtanspruch übrig sind. Wollt ihr die Monate im Nachhinein anders aufteilen, als es der ursprüngliche Antrag vorsah, ist das bis zum Ende des Bezugszeitraums möglich (§ 7 Abs. 2 BEEG) – außer für bereits ausgezahlte Monate, die bleiben grundsätzlich unverändert.
Wie du den Elterngeldantrag stellst, Formulare und die zuständige Stelle findest du, ist im Detail dort beschrieben. Für deine Vätermonate zählt vor allem eine Frist: Die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Eingang deines Antrags (§ 7 Abs. 1 BEEG).
- Geburtstermin des Kindes
- 1. Februar 2027
- Bezugszeitraum der Mutter
- Lebensmonat 1 bis 12
- Geplante Vätermonate von Jonas
- Lebensmonat 13 und 14
- Letzter Lebensmonat, für den er rückwirkend beantragen darf, ohne etwas zu verlieren
- 3 Monate vor Antragseingang
Vereinfachtes Beispiel. Reicht Jonas seinen Antrag für die Vätermonate erst ein, wenn Lebensmonat 13 schon läuft, verfällt kein Anspruch, solange er innerhalb der 3-Monats-Frist bleibt. Stellt er ihn aber erst deutlich später ein, zahlt die Elterngeldstelle Lebensmonat 13 nicht mehr rückwirkend nach.
Wie viel Elterngeld bekommst du als Vater?#
Die Höhe deines Elterngeldes hängt nicht davon ab, ob du Mutter oder Vater bist, sondern allein von deinem eigenen Einkommen vor der Geburt (§ 2 BEEG). Das Basiselterngeld ersetzt meist 65 bis 67 % des wegfallenden Einkommens; bei niedrigeren Einkommen kann die Ersatzrate bis auf 100 % steigen. Mindestens 300 € und höchstens 1.800 € zahlt die Elterngeldstelle pro Monat, ElterngeldPlus höchstens die Hälfte davon.
- Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 2.600 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen
- 65 %
- Basiselterngeld pro Monat
- 1.690 €
Vereinfachtes Beispiel ohne Anrechnung von Nebeneinkommen. Das Elterngeld-Netto ist ein nach festen Pauschalen berechneter Wert, nicht dein Überweisungsbetrag vom Gehaltszettel. Wie genau dein Bemessungszeitraum ermittelt wird, hängt von deiner Anstellung ab.
Während deiner Vätermonate darfst du nicht voll erwerbstätig sein: Deine Arbeitszeit darf im Durchschnitt des Lebensmonats 32 Wochenstunden nicht übersteigen (§ 1 Abs. 6 BEEG). Arbeitest du in dieser Zeit in Teilzeit weiter, wird dein Teilzeiteinkommen angerechnet, wie im Artikel zu Teilzeit in der Elternzeit beschrieben. Arbeiten du und deine Partnerin gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden, kann zusätzlich der Partnerschaftsbonus greifen – ein eigenes Modell mit eigenen Voraussetzungen, das über die 2 Partnermonate hinausgeht und nicht mit ihnen verwechselt werden sollte.
Was jetzt zu tun ist#
- Kläre den Geburtstermin und den Mutterschutz-Zeitraum, bevor ihr eure Vätermonate festlegt, damit sie nicht ungewollt mit dem Mutterschutz der Mutter zusammenfallen.
- Entscheidet gemeinsam, ob die Vätermonate direkt nach der Geburt oder am Ende des Bezugszeitraums liegen sollen, zum Beispiel im 13. und 14. Lebensmonat.
- Legt im Antrag fest, welcher Elternteil welche Lebensmonate bekommt, und stimmt euch ab, ob ihr gemeinsam oder getrennt beantragt.
- Reicht den Antrag für deine Vätermonate rechtzeitig ein: Die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur 3 Lebensmonate vor Antragseingang nach.
- Prüft vorher, ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus besser passt, vor allem wenn du während deiner Vätermonate weiterarbeiten willst.
Häufige Fragen
Kann ich als Vater nur 1 Monat Elterngeld nehmen?
Nein. Ein Elternteil hat nach § 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es für mindestens 2 Lebensmonate bezieht. Willst du weniger Zeit zu Hause bleiben, bleibt dir nur die Kombination mit ElterngeldPlus: 1 Basiselterngeld-Monat lässt sich in 2 ElterngeldPlus-Monate zu je halbem Betrag tauschen, weniger als 2 Monate am Stück gehen aber nicht.
Bekomme ich als Vater weniger Elterngeld als die Mutter?
Nein, die Berechnung nach § 2 BEEG ist für beide Elternteile identisch: Ersatzrate, Mindest- und Höchstbetrag hängen vom eigenen Einkommen vor der Geburt ab, nicht vom Geschlecht. Wer vor der Geburt mehr verdient hat, bekommt in der Regel den höheren Betrag – unabhängig davon, ob das die Mutter oder der Vater ist.
Müssen meine Vätermonate direkt aufeinanderfolgen?
Nein, für reines Basiselterngeld gibt es keine Pflicht zu aufeinanderfolgenden Monaten. Nur wer Elterngeld über den 14. Lebensmonat hinaus als ElterngeldPlus verlängert, muss es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten nehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 4 BEEG). Für den Partnerschaftsbonus gilt zusätzlich eine eigene Regel.
Kann ich als Vater die vollen 14 Monate allein nehmen?
Nur wenn du alleinerziehend im Sinne von § 4c BEEG bist. Sonst gilt: Ein Elternteil bekommt höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, die restlichen 2 stehen nur zu, wenn der andere Elternteil sie tatsächlich nimmt oder ausdrücklich freigibt (§ 4 Abs. 4, § 7 Abs. 3 BEEG).
Verlieren wir Monate, wenn ich meinen Antrag zu spät stelle?
Ja. Die Elterngeldstelle zahlt rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Eingang deines Antrags (§ 7 Abs. 1 BEEG). Reichst du deinen Antrag für deine Vätermonate zu spät ein, sind ältere Lebensmonate unwiederbringlich weg, auch wenn die Mutter ihren Teil rechtzeitig beantragt hatte.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

