Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle am Wohnort Ihres Kindes
- Verwenden Sie das offizielle Antragsformular Ihres Bundeslandes
- Elterngeld wird maximal 3 Lebensmonate rückwirkend vor dem Antragsmonat gezahlt
- Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben -- auch wenn nur einer Elterngeld bezieht
- Den Antrag können Sie erst nach der Geburt stellen, sollten ihn aber zeitnah einreichen
Wo beantrage ich Elterngeld?#
Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle, die für den Wohnort Ihres Kindes zuständig ist. Welche Stelle das ist, hängt von Ihrem Bundesland ab -- die Zuständigkeit liegt je nach Land bei unterschiedlichen Behörden, z. B. beim Jugendamt, beim Versorgungsamt oder bei der Kreisverwaltung. (Quelle: § 12 BEEG, familienportal.de)
Unter www.familienportal.de können Sie mit wenigen Klicks die für Sie zuständige Elterngeldstelle ermitteln. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort ein.
Welches Formular brauche ich?#
Für den Elterngeld-Antrag müssen Sie das Formular Ihres Bundeslandes verwenden. Ein bundeseinheitliches Formular gibt es nicht. Jedes Bundesland hat ein eigenes Antragsformular mit landesspezifischen Besonderheiten.
Sie erhalten das Formular:
- Online unter www.familienportal.de
- Bei Ihrer Elterngeldstelle direkt vor Ort
- Bei vielen Gemeinde-Verwaltungen
- Bei den meisten Krankenkassen
- Bei Krankenhäusern mit Geburten-Station
(Quelle: BMBFSFJ-Broschüre, Kapitel 1.11.1)
Verwenden Sie immer das Formular des Bundeslandes, in dem Ihr Kind wohnt. Ein Formular aus einem anderen Bundesland wird von Ihrer Elterngeldstelle nicht akzeptiert.
Wann sollte ich den Antrag stellen?#
Den Elterngeld-Antrag können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Eine vorherige Antragstellung ist nicht möglich, da die Geburtsurkunde als zwingend erforderliche Unterlage erst nach der Geburt ausgestellt wird.
Die 3-Monats-Frist#
Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Das bedeutet: Wenn Sie den Antrag zu spät stellen, können Ihnen Elterngeld-Monate verloren gehen. (Quelle: § 7 Abs. 1 BEEG)
Schritt-für-Schritt Anleitung
Geburt Ihres Kindes
Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Antrag stellen. Die Geburtsurkunde wird in der Regel innerhalb weniger Tage vom Standesamt ausgestellt.
Innerhalb der ersten 3 Lebensmonate
Stellen Sie den Antrag möglichst innerhalb der ersten 3 Lebensmonate. So erhalten Sie Elterngeld ab dem 1. Lebensmonat ohne Verluste.
Nach dem 3. Lebensmonat
Wenn Sie den Antrag später stellen, wird Elterngeld erst ab dem Monat gezahlt, der 3 Monate vor dem Antragsmonat liegt. Frühere Monate verfallen.
Beispiel: Ihr Kind wird am 15. Januar geboren. Sie stellen den Antrag erst im Juni (6. Lebensmonat). In diesem Fall erhalten Sie Elterngeld rückwirkend ab dem 3. Lebensmonat (März). Die Lebensmonate 1 und 2 (Januar und Februar) gehen verloren.
Die Lebensmonate, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, gelten automatisch als Basiselterngeld-Monate -- unabhängig davon, ob Sie Elterngeld beantragen. Diese Monate gehen Ihnen also nicht verloren, auch wenn der Antrag noch nicht gestellt ist.
Wer muss den Antrag unterschreiben?#
Einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen: der Antrag wird nur von einem Elternteil unterschrieben. Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, und zwar unabhängig davon:
- ob Sie gemeinsam Elterngeld beantragen,
- ob der andere Elternteil einen eigenen Antrag stellt,
- ob der andere Elternteil gar kein Elterngeld beantragen möchte.
Mit der Unterschrift bestätigt der andere Elternteil, dass er nicht mehr Elterngeld beanspruchen wird als das, was vom gemeinsamen Anspruch noch übrig ist. (Quelle: BMBFSFJ-Broschüre, Kapitel 1.11.1)
Alleinerziehende müssen den Antrag nur selbst unterschreiben. Als alleinerziehend gelten Sie, wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben und das alleinige Sorgerecht haben oder der andere Elternteil nicht erreichbar ist.
Der Antrag Schritt für Schritt#
Schritt-für-Schritt Anleitung
Elterngeldstelle ermitteln
Finden Sie unter www.familienportal.de die für den Wohnort Ihres Kindes zuständige Elterngeldstelle.
Formular Ihres Bundeslandes besorgen
Laden Sie das Antragsformular herunter oder holen Sie es bei Ihrer Elterngeldstelle, Gemeinde-Verwaltung oder Krankenkasse ab.
Lebensmonate festlegen
Entscheiden Sie, für welche Lebensmonate Sie welche Elterngeld-Variante beantragen möchten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus). Planen Sie gemeinsam als Paar.
Formular ausfüllen
Tragen Sie Ihre persönlichen Daten, die gewünschten Bezugsmonate und Angaben zu Einkommen und Arbeitszeit ein. Achten Sie auf Vollständigkeit.
Unterlagen beifügen
Legen Sie alle erforderlichen Nachweise bei: Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, ggf. Mutterschaftsgeld-Bescheinigung und weitere Dokumente.
Unterschriften einholen
Beide Elternteile unterschreiben den Antrag.
Antrag einreichen
Senden Sie den Antrag per Post an Ihre Elterngeldstelle oder reichen Sie ihn persönlich ein. In vielen Bundesländern ist auch eine digitale Einreichung über ElterngeldDigital möglich.
Was passiert nach der Antragstellung?#
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Elterngeldstelle Ihre Angaben und Unterlagen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann es deutlich länger dauern.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem die Höhe Ihres Elterngelds und der Bezugszeitraum festgelegt sind. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, falls Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller wird Ihr Antrag bearbeitet. Fehlende Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Nutzen Sie unsere Unterlagen-Checkliste, um nichts zu vergessen.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 7, 12 -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.11.1 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen? -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.