Checkliste: Unterlagen für den Elterngeld-Antrag
Wie Sie die Unterlagen für den Elterngeld-Antrag anhand des amtlichen Formulars und Ihrer individuellen Situation vorbereiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Antragsformular der zuständigen Stelle ist die verbindliche Checkliste für Ihren Fall
- Bereiten Sie die darin verlangten Angaben und Nachweise vor
- Bei Angaben zum voraussichtlichen Einkommen ist nach dem Bezugszeitraum das tatsächliche Einkommen nachzuweisen
- Arbeitgeber müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde erforderliche Angaben zu Entgelt und Arbeitszeit bescheinigen
- Klären Sie abweichende oder fehlende Nachweise direkt mit der Elterngeldstelle
Mit dem Formular beginnen#
Es gibt keine bundesweit für jeden Fall identische Unterlagenliste. Das Familienportal verweist auf die Antragsformulare und Stellen der Länder. Das Formular der zuständigen Elterngeldstelle zeigt, welche Angaben und Nachweise in Ihrer Situation vorgesehen sind.
Praktische Vorbereitung#
- Zuständige Elterngeldstelle und aktuelles Formular ermitteln
- Angaben zu den beantragten Lebensmonaten vorbereiten
- Im Formular verlangte Nachweise zusammentragen
- Kopien oder eigene Unterlagen für Rückfragen geordnet bereithalten
- Bei Besonderheiten vor Einreichung bei der Elterngeldstelle nachfragen
Einkommen und Arbeitszeit#
§ 9 BEEG regelt, dass Arbeitgeber der zuständigen Behörde erforderliche Angaben zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit auf Verlangen bescheinigen. Wenn im Antrag voraussichtliches Erwerbseinkommen angegeben wird, ist nach Ablauf des Bezugszeitraums für diese Zeit das tatsächliche Erwerbseinkommen nachzuweisen (§ 8 Absatz 1 BEEG).
Individuelle Nachweise
Ob und welche Nachweise etwa zu Einkommen, Arbeitszeit oder besonderen Lebenssituationen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich sind das Formular und die Hinweise der zuständigen Stelle.
Vor der Einreichung prüfen#
Prüfen Sie, ob alle Pflichtangaben ausgefüllt und die im Formular angeforderten Nachweise beigefügt oder auf dem vorgesehenen Weg übermittelt sind. Bei Unklarheiten ist die Elterngeldstelle die verbindliche Anlaufstelle.
Zuletzt aktualisiert: 20. August 2026
Quellen
- § 8 BEEG: Nachweis des tatsächlichen Erwerbseinkommens bei Angaben zum voraussichtlichen Einkommen -- Gesetze im Internet
- § 9 BEEG: Einkommens- und Arbeitszeitnachweise, Auskunftspflicht des Arbeitgebers -- Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Wie kann ich Elterngeld beantragen?
- Familienportal des Bundes: Antragsformulare und zuständige Stellen
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