Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuell:Geplante Elterngeld-Kürzung: 12 statt 14 Monate.

Elterngeld online beantragen: mein-elterngeldantrag statt ElterngeldDigital

Seit 17.08.2026 laufen neue Online-Anträge über mein-elterngeldantrag.de. Was aus ElterngeldDigital wird und bis wann Altanträge noch eingereicht werden können.

E
Herausgegeben von Elterngeld Zentrum
4 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Online-Anträge laufen seit dem 17.08.2026 über mein-elterngeldantrag.de, nicht mehr über ElterngeldDigital
  • ElterngeldDigital nimmt keine neuen Anträge mehr an
  • Bereits gestartete Anträge für Geburten vor dem 15.08.2026 können noch bis zum 31.08.2026 über ElterngeldDigital eingereicht werden
  • Die zuständige Elterngeldstelle entscheidet weiterhin über den Antrag
  • Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden

Was sich am 17.08.2026 geändert hat#

ElterngeldDigital war der bisherige Onlinedienst des Bundes zur Unterstützung beim Elterngeld-Antrag. Nach den Hinweisen auf elterngeld-digital.de können dort seit dem 17.08.2026 keine neuen Anträge mehr angelegt werden. Neue Anträge sollen über mein-elterngeldantrag.de gestellt werden.

Altanträge bis 31.08.2026#

Wer einen Antrag in ElterngeldDigital bereits begonnen hat und dessen Kind vor dem 15.08.2026 geboren wurde, kann diesen Antrag nach den Angaben des Dienstes noch bis zum 31.08.2026 dort einreichen. Danach ist auch für diese Fälle der neue Weg maßgeblich.

Keine neuen Anträge mehr in ElterngeldDigital

Legen Sie ab dem 17.08.2026 keinen neuen Antrag mehr in ElterngeldDigital an. Nutzen Sie mein-elterngeldantrag.de. Ob ein bereits begonnener Antrag noch über ElterngeldDigital abgeschlossen werden kann, prüfen Sie direkt im Dienst, nicht anhand älterer Ratgebertexte.

Den aktuellen Weg prüfen#

Digitale Verfahren werden von Bund, Ländern und zuständigen Stellen bereitgestellt. Deshalb sollte vor dem Ausfüllen geprüft werden:

  • ob der neue Onlinedienst für den Wohnsitz des Kindes und die zuständige Stelle den passenden Weg anzeigt,
  • ob ein landeseigenes Online-Verfahren zusätzlich oder stattdessen genutzt wird,
  • welche Schritte für Einreichung, Signatur und Nachweise vorgesehen sind.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Offiziellen Onlinedienst aufrufen

    Starten Sie über mein-elterngeldantrag.de. Der Dienst ermittelt über die Postleitzahl des Kindes die zuständige Elterngeldstelle.

  2. Zuständigkeit und Ablauf prüfen

    Lesen Sie die dortigen Hinweise vor der Eingabe. Länder können eigene Formulare oder vorübergehend abweichende Einreichungswege vorsehen.

  3. Angaben und Nachweise vorbereiten

    Richten Sie sich nach dem aktuellen Formular beziehungsweise den Hinweisen des Dienstes.

  4. Einreichung dokumentieren

    Bewahren Sie die vom jeweiligen Verfahren vorgesehenen Bestätigungen oder Unterlagen für Rückfragen auf.

Kein Versprechen zur Bearbeitungszeit#

Aus dem digitalen Antragsweg lässt sich keine bundesweit verlässliche Bearbeitungsdauer ableiten. Über den Stand eines konkreten Antrags informiert die zuständige Elterngeldstelle.

Aktuelle Angaben sind maßgeblich

Verfügbarkeit, technische Schritte und einzureichende Nachweise können sich nach Land und Verfahren unterscheiden. Verwenden Sie deshalb ausschließlich die aktuellen Hinweise des offiziellen Angebots.

Zuletzt aktualisiert: 23. August 2026

Quellen

Das könnte Sie auch interessieren

Was bedeutet das für Ihre Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für Ihren konkreten Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

4,9 von 5132 Google-Bewertungen2.000+ begleitete Familien