Das Wichtigste in Kürze
- Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngelds, mindestens 75 EUR (Basiselterngeld) bzw. 37,50 EUR (ElterngeldPlus)
- Voraussetzung: mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren im Haushalt
- Bei Kindern mit Behinderung gilt eine Altersgrenze von 14 Jahren
- Der Bonus endet automatisch, wenn die Altersvoraussetzung wegfällt -- auch mitten im Bezugszeitraum
- Der Geschwisterbonus wird auf den errechneten Elterngeld-Betrag aufgeschlagen
Was ist der Geschwisterbonus?#
Der Geschwisterbonus ist ein Zuschlag auf das Elterngeld, der Familien mit mehreren kleinen Kindern finanziell unterstützt. Er ist in SS 2a Abs. 1 BEEG geregelt und beträgt 10 % des zustehenden Elterngelds, mindestens jedoch 75 EUR pro Monat beim Basiselterngeld bzw. 37,50 EUR beim ElterngeldPlus.
Der Bonus wird zusätzlich zum regulären Elterngeld gezahlt und erhöht damit die monatliche Leistung. Er soll den Mehraufwand anerkennen, der entsteht, wenn Eltern gleichzeitig ein Neugeborenes und ein oder mehrere Kleinkinder betreuen.
Voraussetzungen für den Geschwisterbonus#
Der Geschwisterbonus wird gewährt, wenn im Haushalt des Elterngeldberechtigten mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Variante 1: Ein Geschwisterkind unter 3 Jahren#
Wenn Sie ein weiteres Kind haben, das noch keine 3 Jahre alt ist und mit Ihnen im Haushalt lebt, erhalten Sie den Geschwisterbonus für das Neugeborene.
Variante 2: Zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren#
Wenn Sie mindestens zwei weitere Kinder haben, die noch keine 6 Jahre alt sind und mit Ihnen im Haushalt leben, erhalten Sie ebenfalls den Geschwisterbonus.
Variante 3: Ein Geschwisterkind mit Behinderung unter 14 Jahren#
Wenn ein Geschwisterkind eine Behinderung im Sinne von SS 2 Abs. 1 SGB IX hat und noch keine 14 Jahre alt ist, wird ebenfalls der Geschwisterbonus gewährt.
Bei Adoptivkindern wird nicht das Alter des Kindes herangezogen, sondern die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt. Ein Adoptivkind, das vor weniger als 3 Jahren in den Haushalt aufgenommen wurde, erfüllt die Voraussetzung, auch wenn es älter als 3 Jahre ist.
So wird der Geschwisterbonus berechnet#
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngelds, das Ihnen ohne Geschwisterbonus zustehen würde. Es gibt jedoch einen Mindestbetrag:
| Elterngeld-Variante | Geschwisterbonus (10 %) | Mindestbetrag |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 10 % des Elterngelds | 75 EUR/Monat |
| ElterngeldPlus | 10 % des Elterngelds | 37,50 EUR/Monat |
Rechenbeispiel#
Ausgangslage: Sandra hat ein Elterngeld-Netto von 2.000 EUR und bezieht Basiselterngeld. Sie hat bereits ein Kind, das 18 Monate alt ist.
- Elterngeld ohne Geschwisterbonus: 65 % x 2.000 EUR = 1.300 EUR
- Geschwisterbonus: 10 % x 1.300 EUR = 130 EUR
- Elterngeld mit Geschwisterbonus: 1.300 EUR + 130 EUR = 1.430 EUR pro Monat
Der Mindestbetrag von 75 EUR wird hier nicht relevant, da 130 EUR den Mindestbetrag übersteigt.
Wann greift der Mindestbetrag?#
Der Mindestbetrag von 75 EUR (Basiselterngeld) greift, wenn 10 % des Elterngelds weniger als 75 EUR ergeben. Das ist der Fall, wenn das Elterngeld unter 750 EUR liegt:
Beispiel: Elterngeld 500 EUR. 10 % = 50 EUR. Da 50 EUR unter dem Mindestbetrag von 75 EUR liegt, werden 75 EUR Geschwisterbonus gezahlt. Gesamtes Elterngeld: 500 EUR + 75 EUR = 575 EUR.
Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen profitieren: Beim Mindest-Basiselterngeld von 300 EUR beträgt der Geschwisterbonus 75 EUR, da 10 % von 300 EUR (= 30 EUR) unter dem Mindestbetrag liegt. Gesamtleistung: 375 EUR.
Erhöhte Höchstbeträge mit Geschwisterbonus#
Durch den Geschwisterbonus erhöhen sich auch die Mindest- und Höchstbeträge des Elterngelds:
| Ohne Geschwisterbonus | Mit Geschwisterbonus | |
|---|---|---|
| Basiselterngeld Minimum | 300 EUR | 375 EUR |
| Basiselterngeld Maximum | 1.800 EUR | 1.980 EUR |
| ElterngeldPlus Minimum | 150 EUR | 187,50 EUR |
| ElterngeldPlus Maximum | 900 EUR | 990 EUR |
Der Geschwisterbonus wird auf das berechnete Elterngeld aufgeschlagen. Der Höchstbetrag von 1.800 EUR (Basiselterngeld) steigt damit auf 1.980 EUR. Wer also bereits den Höchstbetrag erhält, bekommt mit Geschwisterbonus 180 EUR mehr pro Monat.
Wann endet der Geschwisterbonus?#
Der Geschwisterbonus endet, sobald die Altersvoraussetzung nicht mehr erfüllt ist -- und zwar sofort, auch mitten im Elterngeldbezug.
Beispiel: Ende des Geschwisterbonus#
Sie beziehen Elterngeld für Ihr zweites Kind und haben ein älteres Kind, das im 10. Lebensmonat Ihres Neugeborenen 3 Jahre alt wird.
- Lebensmonate 1-9: Geschwisterbonus wird gezahlt
- Ab Lebensmonat 10: Der Geschwisterbonus entfällt, da das ältere Kind nun 3 Jahre alt ist
Das Elterngeld sinkt dann um den Geschwisterbonus. Die Elterngeldstelle passt den Betrag automatisch an.
Der Geschwisterbonus wird monatsgenau berechnet. Wenn Ihr älteres Kind mitten in einem Lebensmonat 3 Jahre alt wird, entfällt der Bonus für den gesamten folgenden Lebensmonat. Planen Sie dies bei der Aufteilung Ihrer Elterngeldmonate ein.
Geschwisterbonus und gleichzeitiger Bezug#
Seit April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile grundsätzlich auf einen Lebensmonat beschränkt. Eine Ausnahme gilt jedoch für Familien mit einem Kind mit Behinderung, das den Geschwisterbonus auslöst -- in diesem Fall dürfen beide Elternteile weiterhin gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (SS 4 Abs. 6 BEEG).
Geschwisterbonus bei mehreren Geschwistern#
Der Geschwisterbonus wird einmal gewährt, unabhängig davon, wie viele Geschwisterkinder im Haushalt leben. Es gibt keinen doppelten Geschwisterbonus bei drei oder mehr Kindern. Die Anzahl der Geschwisterkinder ist nur für die Frage relevant, ob die Voraussetzung erfüllt ist (ein Kind unter 3 oder zwei Kinder unter 6).
Geschwisterbonus beantragen#
Der Geschwisterbonus muss nicht separat beantragt werden. Er wird im regulären Elterngeldantrag erfasst. Sie müssen lediglich die Geburtsdaten und Wohnsituation aller Kinder angeben. Die Elterngeldstelle prüft dann automatisch, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) -- SS 2a Abs. 1-3 -> Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
- BMBFSFJ -- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage (November 2025), Kapitel 1.4.4 -> Zur Broschüre
- Familienportal des Bundes -- Geschwisterbonus -> familienportal.de
Stand: März 2026. Gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle.