Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Elterngeld-Netto unter 1.000 EUR steigt die Ersatzrate schrittweise von 67 % bis auf 100 %
- Pro 2 EUR unter 1.000 EUR erhöht sich die Rate um 0,1 Prozentpunkte
- Bei einem Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR beträgt die Ersatzrate 67 %
- Zwischen 1.200 und 1.240 EUR sinkt die Rate stufenweise von 67 % auf 65 %
- Mindestens 300 EUR Basiselterngeld (150 EUR ElterngeldPlus) -- auch ganz ohne Einkommen
Wie Geringverdiener beim Elterngeld profitieren#
Das Elterngeld ist als Einkommensersatzleistung konzipiert. Dabei hat der Gesetzgeber eine Sozialkomponente eingebaut: Je niedriger Ihr Einkommen vor der Geburt, desto höher ist der prozentuale Einkommensersatz. Während Gutverdiener 65 % ihres Einkommensunterschieds erhalten, können Geringverdiener bis zu 100 % erhalten.
Diese gestaffelte Regelung findet sich in SS 2 Abs. 2 BEEG und soll sicherstellen, dass Familien mit geringem Einkommen nach der Geburt eines Kindes nicht in eine existenzielle Notlage geraten.
Die Staffelung im Detail#
Die Ersatzrate richtet sich nach der Höhe des monatlichen Elterngeld-Netto vor der Geburt. Es gibt drei Bereiche:
Bereich 1: Elterngeld-Netto über 1.240 EUR#
Hier gilt die reguläre Ersatzrate von 65 %. Dieser Bereich betrifft die Mehrzahl der Elterngeldempfänger.
Bereich 2: Elterngeld-Netto zwischen 1.200 und 1.240 EUR#
In diesem Übergangsbereich steigt die Ersatzrate stufenweise von 65 % auf 67 %. Die Formel:
Pro 2 EUR, die das Netto unter 1.240 EUR liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.
Beispiel: Bei einem Netto von 1.220 EUR liegt der Betrag 20 EUR unter 1.240 EUR. 20 EUR / 2 = 10 Stufen. 10 x 0,1 % = 1 Prozentpunkt. Die Ersatzrate beträgt: 65 % + 1 % = 66 %.
Bereich 3: Elterngeld-Netto zwischen 1.000 und 1.200 EUR#
Hier gilt die erhöhte Ersatzrate von 67 %.
Bereich 4: Elterngeld-Netto unter 1.000 EUR#
In diesem Bereich steigt die Ersatzrate weiter an. Die Formel:
Pro 2 EUR, die das Netto unter 1.000 EUR liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte (ausgehend von 67 %).
Bei einem Netto von 0 EUR ergibt sich rechnerisch: 1.000 EUR / 2 = 500 Stufen. 500 x 0,1 % = 50 Prozentpunkte. Die Ersatzrate beträgt: 67 % + 50 % = 117 %. Da maximal 100 % ersetzt werden, ist die Ersatzrate bei sehr niedrigem Einkommen auf 100 % begrenzt.
Die Ersatzrate kann rechnerisch über 100 % steigen, wird aber auf 100 % begrenzt. Das bedeutet: Bei sehr niedrigem Einkommen wird der gesamte Einkommensunterschied als Elterngeld ausgezahlt. Das Elterngeld kann das vorherige Nettoeinkommen also vollständig ersetzen.
Rechenbeispiel aus der Broschüre#
Ausgangslage: Maria hat ein Elterngeld-Netto von 700 EUR pro Monat vor der Geburt. Nach der Geburt arbeitet sie in einem Minijob und verdient 50 EUR.
Schritt 1: Ersatzrate bestimmen
Das Netto liegt 300 EUR unter 1.000 EUR:
- 300 EUR / 2 EUR = 150 Stufen
- 150 x 0,1 Prozentpunkte = 15 Prozentpunkte
- Ersatzrate: 67 % + 15 % = 82 %
Schritt 2: Einkommensunterschied berechnen
- Einkommen vor der Geburt: 700 EUR
- Einkommen nach der Geburt: 50 EUR
- Einkommensunterschied: 700 EUR - 50 EUR = 650 EUR
Schritt 3: Elterngeld berechnen
- 82 % x 650 EUR = 533 EUR Basiselterngeld pro Monat
Ohne die Geringverdiener-Aufstockung hätte Maria bei der regulären Rate von 65 % nur 422,50 EUR erhalten. Durch die erhöhte Ersatzrate bekommt sie 110,50 EUR mehr pro Monat.
Übersichtstabelle: Elterngeld-Netto und Ersatzrate#
| Elterngeld-Netto | Ersatzrate | Elterngeld (ohne Einkommen nach Geburt) |
|---|---|---|
| 0 EUR | 100 % (Mindestbetrag 300 EUR) | 300 EUR |
| 200 EUR | 100 % | 300 EUR (Mindestbetrag) |
| 400 EUR | 97 % | 388 EUR |
| 600 EUR | 87 % | 522 EUR |
| 800 EUR | 77 % | 616 EUR |
| 1.000 EUR | 67 % | 670 EUR |
| 1.200 EUR | 67 % | 804 EUR |
| 1.240 EUR | 65 % | 806 EUR |
| 1.500 EUR | 65 % | 975 EUR |
| 2.000 EUR | 65 % | 1.300 EUR |
| 2.770 EUR | 65 % | 1.800 EUR (Höchstbetrag) |
Der Mindestbetrag: 300 EUR bzw. 150 EUR#
Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, steht Ihnen der Mindestbetrag zu:
- Basiselterngeld: 300 EUR pro Monat
- ElterngeldPlus: 150 EUR pro Monat
Der Mindestbetrag gilt für alle Eltern gleich -- unabhängig davon, ob Sie vor der Geburt erwerbstätig waren. Er steht Hausfrauen und -männern, Studierenden, Erwerbslosen und allen anderen Eltern zu, die die grundsätzlichen Voraussetzungen für Elterngeld erfüllen.
Der Mindestbetrag von 300 EUR (Basiselterngeld) wird auch dann gezahlt, wenn Sie nach der Geburt ein Einkommen erzielen. Er wird nicht durch das Einkommen nach der Geburt gemindert. Der Mindestbetrag stellt eine absolute Untergrenze dar.
Besondere Situationen für Geringverdiener#
Minijob vor der Geburt#
Wenn Sie vor der Geburt ausschliesslich einen Minijob hatten (z. B. 520 EUR/Monat), werden beim Minijob keine pauschalen Steuer- und Sozialabzüge vorgenommen. Ihr Elterngeld-Netto entspricht dem Bruttoverdienst. Bei 520 EUR Netto ergibt sich eine Ersatzrate von:
- 1.000 EUR - 520 EUR = 480 EUR unter 1.000 EUR
- 480 / 2 = 240 Stufen x 0,1 % = 24 Prozentpunkte
- Ersatzrate: 67 % + 24 % = 91 %
- Elterngeld: 91 % x 520 EUR = 473,20 EUR
Bürgergeld und Elterngeld#
Bürgergeld zählt nicht als Einkommen bei der Elterngeld-Berechnung. Wenn Sie vor der Geburt Bürgergeld bezogen haben und daneben kein Erwerbseinkommen hatten, erhalten Sie den Mindestbetrag von 300 EUR. Das Elterngeld wird allerdings auf das Bürgergeld angerechnet -- mit einem Freibetrag von bis zu 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus), wenn Sie vor der Geburt erwerbstätig waren.
Kombination aus Minijob und Bürgergeld#
Wenn Sie vor der Geburt neben dem Bürgergeld einen Minijob hatten, zählt das Einkommen aus dem Minijob für die Elterngeld-Berechnung. Das Bürgergeld selbst bleibt unberücksichtigt.
ElterngeldPlus für Geringverdiener#
Auch beim ElterngeldPlus profitieren Geringverdiener von der erhöhten Ersatzrate. Die Deckelung (maximal die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt) gilt weiterhin, wird aber auf Basis der höheren Ersatzrate berechnet.
Beispiel: Elterngeld-Netto 800 EUR, kein Einkommen nach Geburt:
- Ersatzrate: 77 %
- Basiselterngeld: 77 % x 800 EUR = 616 EUR
- ElterngeldPlus: maximal die Hälfte = 308 EUR/Monat, dafür doppelt so lange
Quellen & Rechtsgrundlagen#
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) -- SS 2 Abs. 2 -> Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de
- BMBFSFJ -- Broschüre "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage (November 2025), Kapitel 1.4.2 -> Zur Broschüre
- Familienportal des Bundes -- Elterngeld bei geringem Einkommen -> familienportal.de
Stand: März 2026. Gilt für Geburten ab dem 1. April 2024. Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle.