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Elterngeld-Berechnung für Paare: Wer sollte wann wie viel beantragen?

Optimale Elterngeld-Aufteilung für Paare: Strategien, Partnerschaftsbonus und Berechnungsbeispiele für maximale Auszahlung.

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Elterngeld Zentrum Team
15 min Lesezeit

Die Geburt eines Kindes stellt das Leben eines Paares auf den Kopf - nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Eine der wichtigsten Fragen, die sich werdende Eltern stellen, lautet: "Wie teilen wir das Elterngeld am besten auf?"

Was auf den ersten Blick wie eine einfache Rechenaufgabe wirkt, entpuppt sich bei naherem Hinsehen als komplexes Puzzle aus Lebensmonaten, Bezugsarten und neuen gesetzlichen Regelungen. Seit den Verschärfungen beim gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld im April 2024 müssen Paare noch genauer planen, um keine Monate zu verschenken.

In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wie Sie das Maximum aus dem Elterngeld herausholen, welche Strategien für welche Einkommenssituationen sinnvoll sind und wie Sie den Partnerschaftsbonus optimal nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 12+2 Regelung: Paare haben Anspruch auf insgesamt 14 Monate Basiselterngeld, wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als vorher.
  • Basiselterngeld-Einschränkung (April 2024): Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist seit 1. April 2024 nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich.
  • Einkommensgrenzen: Für Geburten ab 1. April 2024 liegt die Grenze bei 200.000 € zvE. Ab 1. April 2025 sinkt sie auf 175.000 € zvE für Paare und Alleinerziehende.
  • ElterngeldPlus als Flexibilitäts-Garant: Ideal für den sanften Wiedereinstieg - und unbegrenzt gleichzeitig mit dem Partner beziehbar.
  • Partnerschaftsbonus: Bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus pro Elternteil bei gleichzeitiger Teilzeit (24-32 Stunden/Woche).

Die Grundlagen: Das 12+2 Prinzip für Paare#

Grundsätzlich hat jeder Elternteil Anspruch auf Elterngeld. Wenn Sie als Paar gemeinsam planen, stehen Ihnen standardmäßig 14 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. Dieses Modell wird oft als "12+2" bezeichnet.

Damit Sie die vollen 14 Monate ausschöpfen können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Beide Elternteile beantragen mindestens zwei Monate Elterngeld.
  2. Mindestens ein Elternteil hat nach der Geburt weniger Einkommen als vorher (Einkommenswegfall).
  3. Das zu versteuernde Einkommen liegt unter der Einkommensgrenze.

Diese 14 Monate sind flexibel aufteilbar. Ein Partner kann maximal 12 Monate nehmen, der andere mindestens 2. Sie können aber auch 7+7 oder 10+4 Monate wählen.

Info

Tipp zur Aufteilung: Die 14 Monate müssen nicht am Stück genommen werden. Sie können Pausen zwischen den Bezugsmonaten lassen, solange alle Monate bis zum 14. Lebensmonat (beim Basiselterngeld) bzw. 32. Lebensmonat (beim ElterngeldPlus) verbraucht sind.

Die neue Hürde: Gleichzeitiger Bezug seit April 2024#

Die wohl wichtigste Änderung für Paare in den letzten Jahren betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Früher war es üblich, dass beide Elternteile im 1. und 2. Lebensmonat gemeinsam zu Hause blieben.

Seit dem 1. April 2024 gilt: Paare können Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig innerhalb der ersten 12 Lebensmonate beziehen.

Ausnahmen von der Regelung#

Die Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug gilt nicht für:

  • Frühgeborene: Kinder, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden
  • Mehrlinge: Zwillinge, Drillinge und weitere Mehrlinge
  • Kinder mit Behinderung: Neugeborene mit Behinderung sowie Geschwisterkinder mit Behinderung, für die der Geschwisterbonus gewährt wird

In diesen Fällen dürfen beide Elternteile weiterhin für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Strategien für die neue Regelung#

  1. Splitting Basis & Plus: Ein Elternteil bezieht Basiselterngeld, der andere ElterngeldPlus. Hier ist der gleichzeitige Bezug weiterhin unbegrenzt möglich!
  2. Nacheinander: Die Partner nehmen ihre Monate strikt nacheinander.
  3. Der eine Monat: Man nutzt den 1. Lebensmonat gemeinsam mit Basiselterngeld und danach übernimmt einer wieder die Arbeit, während der andere das Elterngeld fortführt.
Achtung

Wichtig zum 13. und 14. Lebensmonat: Ab dem 13. Lebensmonat kann ein Elternteil nur dann Basiselterngeld bekommen, wenn der andere Elternteil im selben Zeitraum entweder kein Elterngeld oder ElterngeldPlus bezieht.

Einkommensoptimierung: Wer bekommt wie viel?#

Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Die Ersatzrate liegt je nach Einkommenshöhe zwischen 65 % und 100 %.

Der Bemessungszeitraum für Paare#

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass für beide Partner der gleiche Zeitraum zählt.

  • Bei Angestellten: Die 12 Monate vor dem Geburtsmonat (bei der Mutter werden Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert).
  • Bei Selbstständigen: Immer das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt.
  • Misch-Einkommen: Hier gilt oft die Regelung für Selbstständige (Kalenderjahr).

Kappungsgrenze beachten#

Egal wie viel Sie verdienen: Das Basiselterngeld ist bei 1.800 € pro Monat gedeckelt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 €.

  • Verdient Partner A 5.000 € Netto und Partner B 2.000 € Netto?
  • Partner A bekommt 1.800 € (Höchstbetrag).
  • Partner B bekommt ca. 1.300 € (65 %).

Finanz-Tipp: Wenn ein Partner deutlich über der Kappungsgrenze verdient, lohnt es sich oft, wenn dieser Partner die Basiselterngeld-Monate nimmt, während der Geringverdiener (der näher an seinem echten Netto bleibt) schneller wieder in Teilzeit (mit ElterngeldPlus) arbeitet.

ElterngeldPlus: Der Geheimtipp für Paare#

ElterngeldPlus wurde eingeführt, um Eltern den frühen Wiedereinstieg in Teilzeit schmackhaft zu machen. Für Paare ist es das flexibelste Instrument überhaupt.

  • Dauer: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus.
  • Höhe: Zwischen 150 € und 900 € - maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das man ohne Zuverdienst bekäme.
  • Vorteil beim Zuverdienst: Während im Basiselterngeld fast jeder Euro Gehalt das Elterngeld "auffrisst", ist beim ElterngeldPlus ein Teilzeitverdienst oft ohne große Abzüge möglich.
MerkmalBasiselterngeldElterngeldPlus
Beide zu HauseMax. 1 Monat gleichzeitig (seit April 2024)Unbegrenzt gleichzeitig möglich
Einer arbeitet TeilzeitStarke Anrechnung des GehaltsOptimiert für Zuverdienst
Lange BetreuungszeitMax. 14 Monate (Paar)Bis zu 28 Monate (oder mehr mit Bonus)
Finanzieller PufferHohe Summe in kurzer ZeitGleichmäßiger Geldfluss über lange Zeit

Der Partnerschaftsbonus: Bis zu 8 Monate Extra-Geld für Paare#

Wenn Sie sich die Erziehung wirklich teilen wollen, belohnt der Staat Sie mit dem Partnerschaftsbonus. Jeder Elternteil kann bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten - bei Paaren also bis zu 8 Monate insgesamt.

Die Regeln:

  • Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig in Teilzeit.
  • Der Stundenumfang liegt zwischen 24 und 32 Wochenstunden (im Monatsdurchschnitt).
  • Der Partnerschaftsbonus wird für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate beantragt.
  • Das Kind wird in dieser Zeit gemeinsam betreut.

Der Ertrag: Jeder Elternteil erhält für diese Monate zwischen 150 € und 900 € zusätzliches ElterngeldPlus. Bei 4 Monaten pro Elternteil können das bis zu 7.200 € extra für die Familie sein.

Achtung

Achtung bei Stundenabweichung: Wenn Sie in einem Lebensmonat weniger als 24 oder mehr als 32 Wochenstunden arbeiten, müssen Sie den Partnerschaftsbonus für diesen Monat zurückzahlen. Auch wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlieren beide den Bonus für diesen Monat.

Einkommensgrenze: Wer ist vom Elterngeld ausgeschlossen?#

Ein wichtiger Punkt in der Beratung ist die Einkommensgrenze für den Anspruch.

Zeitlich gestaffelte Grenzen:

GeburtszeitraumEinkommensgrenze (zvE)
Bis 31.03.2024300.000 € (Paare) / 250.000 € (Alleinerziehende)
Ab 01.04.2024200.000 € (für Paare und Alleinerziehende)
Ab 01.04.2025175.000 € (für Paare und Alleinerziehende)

Wichtig: Es zählt nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen (zvE) laut Steuerbescheid des Kalenderjahres vor der Geburt. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet.

Durch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und andere Abzüge kann ein gemeinsames Bruttoeinkommen von ca. 207.000 € durchaus unter die 175.000 € zvE fallen.

Tipp

ZVE senken: Wenn Sie knapp über der Grenze liegen, können Sie durch Investitionen, Einzahlungen in die Rentenvorsorge oder das Vorziehen von Ausgaben Ihr zvE für das maßgebliche Jahr unter die Grenze drücken. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Elterngeld steuerlich optimieren.

Praxis-Szenarien für Paare#

Szenario 1: Der "Einkommens-Gap" (Vielverdiener & Durchschnittsverdiener)#

  • Partner A: 4.500 € Netto
  • Partner B: 2.200 € Netto

Empfehlung: Partner A sollte 2 Monate Basiselterngeld nehmen (z.B. Monat 13 und 14), um den Höchstsatz von 1.800 € zu sichern. Partner B übernimmt die ersten 12 Monate. Da Partner B unter der Kappungsgrenze liegt, bekommt er/sie 65 % von 2.200 € = 1.430 €.

Szenario 2: Der "Frühe Wiedereinstieg" (Gleichberechtigt)#

  • Beide: 2.800 € Netto

Empfehlung:

  • Monat 1: Beide Basiselterngeld (der erlaubte gemeinsame Monat).
  • Monat 2-6: Partner A Basiselterngeld (1.800 €).
  • Monat 7-14: Beide ElterngeldPlus (jeweils bis zu 900 €) und beide arbeiten 25h/Woche.
  • Monat 15-18: Partnerschaftsbonus (beide weiterhin 24-32h/Woche).

Dieses Modell sichert einen langen Bezug bis in das zweite Lebensjahr hinein und sorgt für finanzielle Stabilität bei gleichzeitiger beruflicher Präsenz.

Der Geschwisterbonus: Schneller Nachwuchs zahlt sich aus#

Wenn Sie bereits ein Kind unter 3 Jahren (oder zwei Kinder unter 6 Jahren) haben, erhalten Sie den Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € beim Basiselterngeld (37,50 € bei ElterngeldPlus).

Für Paare bedeutet das: Wenn das zweite Kind kommt, während das erste noch klein ist, erhöht sich der Gesamtauszahlungsbetrag der Familie spürbar.

Checkliste: So planen Sie die Aufteilung als Paar#

Schritt-für-Schritt Planung

    Häufige Fragen (FAQ)#

    Häufig gestellte Fragen

    Fazit: Individuelle Planung schlägt Standardlösungen#

    Es gibt kein "klassisches" Modell mehr, das für jedes Paar funktioniert. Die gesetzlichen Änderungen von April 2024 (gleichzeitiger Bezug) und April 2025 (niedrigere Einkommensgrenze) erfordern eine präzise Kalkulation. Paare, die ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus geschickt einsetzen, können nicht nur länger Zeit mit ihrem Kind verbringen, sondern oft auch die Gesamtsumme der staatlichen Förderung maximieren.

    Vergessen Sie nicht: Elterngeld ist eine Brückenleistung. Sie soll Ihnen helfen, die erste Zeit als Familie finanziell abzusichern. Eine kluge Aufteilung nimmt den Druck von den Schultern und schafft Raum für das Wichtigste: Ihr Kind.

    Info

    Unterstützung bei der optimalen Aufteilung gesucht?#

    Die Elterngeld-Regeln sind so individuell wie Ihre Familie. Ein kleiner Fehler bei der Wahl der Monate oder der Anrechnung von Teilzeitgehalt kann Sie viel Geld kosten. Unsere Experten prüfen Ihre Einkommenssituation und erstellen für Sie den optimalen Bezugsplan - inklusive Berücksichtigung aller aktuellen Regelungen.

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