Die Geburt eines Kindes ist ein lebensveränderndes Ereignis, das nicht nur emotionale, sondern auch erhebliche finanzielle Fragen aufwirft. Eine der wichtigsten Säulen der staatlichen Unterstützung in Deutschland ist das Elterngeld. Doch seit den Reformen der Jahre 2024 und 2025 hat sich das Spielfeld für Gutverdiener massiv verändert. Wer heute sein Elterngeld maximieren möchte, muss weit vor dem errechneten Entbindungstermin aktiv werden.
Besonders für Paare und Alleinerziehende, deren Einkommen sich im Bereich der neuen Kappungsgrenzen bewegt, ist die gezielte Senkung des zu versteuernden Einkommens (zvE) zur Überlebensstrategie für den Anspruch auf Elterngeld geworden. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Finanzen für 2026 strategisch ausrichten.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Einkommensgrenzen: Seit April 2025 gilt eine einheitliche Grenze von 175.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE) – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende.
- zvE ist nicht Brutto: Durch geschickte Abzüge können Sie Ihr zvE unter die Kappungsgrenze drücken.
- Steuerklassenwechsel: Die Wahl der richtigen Steuerklasse (insb. Klasse 3) erhöht das für das Elterngeld relevante Nettoeinkommen.
- Timing ist alles: Viele Optimierungen müssen mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes eingeleitet werden.
- Selbstständige vs. Angestellte: Die Strategien unterscheiden sich je nach Einkunftsart erheblich.
1. Die neue Realität: Elterngeld-Kappung nach dem zvE#
Früher orientierte sich die Elterngeldstelle an groben Bruttowerten. Das hat sich grundlegend geändert. Seit der Reform 2024/2025 ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) der entscheidende Maßstab. Diese Änderung wurde eingeführt, um die soziale Treffsicherheit zu erhöhen, stellt aber viele Familien vor große Herausforderungen.
Die aktuellen Grenzen für 2026#
Wer über dieser Grenze liegt, verliert den Anspruch auf Elterngeld komplett (sogenannter "Null-Anspruch"):
:Einkommensgrenze für Geburten ab 1. April 2025:
- 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und Alleinerziehende
Zum Vergleich – die historische Entwicklung:
- Bis 31.03.2024: 300.000 € (Paare) / 250.000 € (Alleinerziehende)
- 01.04.2024 – 31.03.2025: 200.000 € (einheitlich)
- Ab 01.04.2025: 175.000 € (einheitlich)
Viele Paare mit einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von etwa 200.000 € bis 220.000 € fallen zunächst in Panik, da sie befürchten, keinen Cent Elterngeld zu erhalten. Hier setzt die steuerliche Optimierung an: Das zvE ist das Einkommen nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Wer hier klug plant, kann oft "unter die Grenze rutschen".
2. Was genau ist das "zu versteuernde Einkommen"?#
Bevor wir optimieren, müssen wir verstehen, was wir senken wollen. Das zvE steht am Ende Ihrer Steuererklärung. Es ist nicht Ihr Bruttogehalt und auch nicht Ihr Nettoverdienst.
Die detaillierte Berechnung des zvE:
- Summe der Einkünfte: Bruttolohn minus Werbungskosten (Angestellte) oder Einnahmen minus Betriebsausgaben (Selbstständige).
- Gesamtbetrag der Einkünfte: Summe aller Einkunftsarten (Miete, Kapitalerträge, etc.) abzüglich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Einkommen: Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Sonderausgaben (Vorsorge, Kirchensteuer, Spenden) und außergewöhnlicher Belastungen.
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Einkommen abzüglich Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag).
Für die Prüfung der Elterngeld-Grenze ist das zvE des Kalenderjahres vor der Geburt maßgeblich. Wenn Ihr Kind im Juni 2026 geboren wird, zählt das zvE aus dem Jahr 2025. Das bedeutet: Sie müssen die Optimierung bereits im Jahr 2025 abschließen!
3. Strategie 1: Der strategische Steuerklassenwechsel#
Dies ist der Klassiker der Elterngeld-Optimierung. Ziel ist es hier nicht unbedingt, das zvE zu senken (da die Steuerklasse das zvE am Jahresende nicht beeinflusst), sondern das relevante Nettoeinkommen zu erhöhen.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor dem Mutterschutz). Die Elterngeldstelle nutzt dafür ein "pauschaliertes Netto". Die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der Monate im Bemessungszeitraum vorlag, wird für die gesamte Berechnung herangezogen.
Warum in Steuerklasse 3 wechseln?#
Wenn der Elternteil, der überwiegend Elterngeld beziehen möchte, in die Steuerklasse 3 wechselt, steigt sein monatliches Nettoeinkommen. Da das Elterngeld etwa 65 % dieses Nettos beträgt, erhöht sich die monatliche Auszahlung – im Idealfall auf den Höchstsatz von 1.800 €.
| Merkmal | Steuerklasse 4/4 | Steuerklasse 3/5 (Optimum) |
|---|---|---|
| Netto-Einkommen (werdende Mutter) | Niedriger | Höher |
| Elterngeld-Auszahlung | Standard | Maximal (+ bis zu 400 €/Monat) |
| Frist für Wechsel | Keine | Min. 7 Monate vor Mutterschutz |
Wichtig für 2026: Achten Sie auf die 7-Monats-Regel! Der Wechsel muss dazu führen, dass die neue Steuerklasse in der Mehrzahl der Monate des Bemessungszeitraums (die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes) gilt. In der Praxis bedeutet das: Sie sollten den Wechsel mindestens 7-8 Monate vor dem Mutterschutz beim Finanzamt beantragen, da der Wechsel erst zum Folgemonat wirksam wird.
Fallbeispiel: Der "400-Euro-Effekt"#
Frau Schmidt verdient 5.000 € brutto. In Steuerklasse 4 beträgt ihr pauschaliertes Netto ca. 3.000 €. Das Elterngeld läge bei ca. 1.500 €. Wechselt sie rechtzeitig in Steuerklasse 3, steigt ihr pauschaliertes Netto auf ca. 3.600 €. Ihr Elterngeldanspruch steigt auf den Deckelbetrag von 1.800 €. Über 12 Monate bedeutet das 3.600 € mehr Elterngeld.
4. Strategie 2: Werbungskosten maximieren (zvE senken)#
Dies ist das effektivste Mittel, um das zvE unter die 175.000 € Grenze zu drücken. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die Sie tätigen, um Ihr Einkommen zu erzielen. Für das Elterngeld ist dies entscheidend, da Werbungskosten das zvE direkt mindern.
Investitionen vorziehen#
Planen Sie beruflich notwendige Anschaffungen nicht erst nach der Geburt, sondern im relevanten Kalenderjahr davor:
- Arbeitsmittel: Laptop, Smartphone, Fachliteratur oder Büroeinrichtung für das Homeoffice. Achten Sie auf die GWG-Grenze (Geringwertige Wirtschaftsgüter) von 800 € netto (952 € brutto), die sofort abgeschrieben werden können.
- Fortbildungen: Teure Zertifizierungen, Master-Studiengänge oder berufsbegleitende Seminare können das zvE um mehrere tausend Euro senken.
- Fahrtkosten & Dienstreisen: Dokumentieren Sie jeden Kilometer. Auch die Entfernungspauschale mindert das zvE direkt. Wenn Sie eine weite Anfahrt zur Arbeit haben, ist dies ein massiver Hebel.
Das häusliche Arbeitszimmer#
Seit 2023 gibt es vereinfachte Regeln für die Homeoffice-Pauschale. Sie können bis zu 1.260 € pro Jahr (6 € pro Tag, max. 210 Tage) pauschal absetzen, ohne ein separates Zimmer nachweisen zu müssen. Wenn Sie ein echtes Arbeitszimmer haben, das den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit bildet, können Sie sogar alle anteiligen Kosten (Miete, Strom, Heizung) unbegrenzt absetzen.
Haben Sie im Jahr vor der Geburt eine berufliche Umorientierung geplant? Nutzen Sie die Kosten für Coaching und Bewerbungen, um Ihr zvE strategisch zu senken.
5. Strategie 3: Sonderausgaben und Vorsorge#
Sonderausgaben mindern das zvE massiv, da sie vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Hier gibt es für 2026 einige interessante Hebel:
Altersvorsorge als "Retter"#
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu zertifizierten Basisrenten (Rürup-Verträge) sind seit 2023 zu 100 % steuerlich absetzbar. Die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen betragen:
- 2025: 29.344 € pro Person (58.688 € für Ehepaare)
- 2026: 30.826 € pro Person (61.652 € für Ehepaare)
Wenn Sie als Paar bei 185.000 € zvE liegen, kann eine Einmalzahlung von 10.000 € in einen Rürup-Vertrag Sie unter die 175.000 € Grenze bringen und Ihnen den Elterngeldanspruch von insgesamt bis zu 43.200 € (2 Personen x 1.800 € x 12 Monate) sichern.
Kirchensteuer und Spenden#
Die gezahlte Kirchensteuer im Kalenderjahr wird vom Einkommen abgezogen. Ein Austritt aus der Kirche sollte daher zeitlich gut geplant sein – wer im Optimierungsjahr noch drin bleibt, senkt sein zvE. Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen reduzieren das zu versteuernde Einkommen direkt (bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte).
Kinderbetreuungskosten#
Sollten Sie bereits ein Kind haben, können Sie zwei Drittel der Betreuungskosten (max. 4.000 € pro Kind) als Sonderausgaben absetzen. Auch dies mindert das zvE für das nächste Kind.
6. Strategie 4: Besonderheiten für Selbstständige#
Für Selbstständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) gelten andere Regeln. Der Bemessungszeitraum ist hier meist das Kalenderjahr vor der Geburt.
Gewinnverschiebung#
Selbstständige haben den großen Vorteil, dass sie ihren Gewinn durch Investitionen steuern können.
- Investitionsabzugsbetrag (IAB): Sie können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für geplante Investitionen (z.B. ein neues Firmenfahrzeug oder IT) bereits im Vorjahr gewinnmindernd ansetzen.
- Degressive Abschreibung: Nutzen Sie alle Möglichkeiten der beschleunigten Abschreibung, um den Gewinn im relevanten Jahr zu drücken.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜ-Rechnung): Wenn Sie nach der EÜ-Rechnung versteuern, gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Schieben Sie Rechnungsstellungen in das Folgejahr oder zahlen Sie Verbindlichkeiten noch im alten Jahr.
Selbstständige, die auch Angestellte sind (Mischeinkünfte), werden oft wie reine Selbstständige behandelt. Hier ist die Komplexität besonders hoch, da der Steuerklassenwechsel für das Angestellten-Einkommen eventuell wirkungslos bleibt, wenn der Gewinn aus der Selbstständigkeit dominiert.
7. Der Umgang mit Boni und Einmalzahlungen#
Ein häufiger Stolperstein für Gutverdiener sind Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese zählen bei Angestellten als "sonstige Bezüge".
Das Problem: Sonstige Bezüge werden bei der Berechnung des Elterngeldes (Netto-Erhöhung) nicht berücksichtigt. Sie erhöhen aber das zvE am Jahresende und können Sie somit über die Kappungsgrenze von 175.000 € katapultieren.
Lösung: Umwandlung in monatliches Gehalt#
Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Boni in monatliche Zulagen umgewandelt werden können. Wenn diese "laufender Arbeitslohn" werden, zählen sie sowohl für die Erhöhung des Elterngeldes als auch (leider) für das zvE – aber Sie haben zumindest den Vorteil eines höheren monatlichen Elterngeldbetrags. Wenn Sie jedoch über der 175.000 € Grenze liegen, ist die Strategie eher, Boni in ein Jahr nach der Geburt zu verschieben.
8. Timing: Wann müssen Sie was tun?#
Steueroptimierung für das Elterngeld ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Wer erst im 7. Monat der Schwangerschaft anfängt, hat die meisten Chancen bereits verpasst.
Zeitplan für Ihre Optimierung
Sobald Kinderwunsch besteht
Analysieren Sie Ihre Steuerbescheide der letzten zwei Jahre. Wo liegt Ihr zvE im Durchschnitt? Planen Sie grob die Elternzeitmonate.
Mindestens 9-10 Monate vor der Geburt
Führen Sie den Steuerklassenwechsel durch. Stellen Sie sicher, dass der Elternteil mit dem Elterngeldwunsch für mindestens 6-7 Monate in Steuerklasse 3 ist.
Im relevanten Kalenderjahr (Jahr vor der Geburt)
Überwachen Sie monatlich Ihr Einkommen. Droht die Überschreitung der 175.000 €? Tätigen Sie Sonderzahlungen (Riester/Rürup) oder Investitionen im November/Dezember.
Direkt nach der Geburt
Sammeln Sie alle Unterlagen. Für die Elterngeldstelle benötigen Sie nicht nur die Lohnabrechnungen, sondern oft auch den Steuerbescheid, um den Anspruch dem Grunde nach nachzuweisen.
9. Häufige Fehler und Mythen#
Mythos: "Ich verdiene 200.000 €, ich kriege eh nichts."#
Falsch. Wie bereits erwähnt, ist das zvE entscheidend. Ein Angestellter mit 200.000 € Brutto hat nach Abzug von Werbungskosten (Pauschale oder real), Krankenversicherung, Rentenvorsorge und Sonderausgaben oft ein zvE von nur 160.000 €. Er hat also vollen Anspruch auf Elterngeld.
Fehler: Den Mutterschutz nicht einplanen#
Das Elterngeld für angestellte Mütter wird basierend auf den 12 Monaten vor dem Monat des Beginns der Mutterschutzfrist berechnet. Viele berechnen die 12 Monate vor der Geburt – das ist bei Angestellten falsch und kann die Steuerklassenplanung ruinieren.
Fehler: Kapitalerträge vergessen#
Wenn Sie hohe Zinserträge oder Dividenden haben, zählen diese zum zvE, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Auch Mieteinnahmen fließen in das zvE ein. Diese passiven Einkommen können Sie oft schwerer kurzfristig senken – planen Sie diese also fest ein.
10. Wann eine professionelle Beratung essentiell ist#
Die Elterngeld-Regelungen in Deutschland basieren auf dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) und sind eng mit dem Einkommensteuergesetz (EStG) verzahnt. Besonders in folgenden Fällen sollten Sie nicht auf eigene Faust planen:
- Geschäftsführende Gesellschafter: Hier verschwimmen die Grenzen zwischen Angestellt und Selbstständig.
- Expats und Grenzgänger: Einkünfte aus dem Ausland werden für die 175.000 € Grenze oft mitgerechnet (Progressionsvorbehalt).
- Hohe Abfindungen: Eine Abfindung im Jahr vor der Geburt kann den Elterngeldanspruch komplett vernichten. Hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten durch die Fünftelregelung.
Häufig gestellte Fragen
Fazit: Elterngeld ist strategische Finanzplanung#
Die Reformen der letzten Jahre haben das Elterngeld von einer einfachen Sozialleistung zu einem komplexen Instrument der Finanzplanung gemacht. Besonders für die Leistungsträger unserer Gesellschaft ist es heute eine Notwendigkeit, sich frühzeitig mit dem "zu versteuernden Einkommen" auseinanderzusetzen. Wer die Hebel der Werbungskosten, der Altersvorsorge und des Steuerklassenwechsels klug nutzt, sichert sich nicht nur die monatliche Unterstützung, sondern vermeidet auch das bittere Erwachen durch einen Null-Bescheid.
Denken Sie daran: Jeder Euro, den Sie in die Senkung Ihres zvE investieren, kann sich durch den Erhalt des Elterngeldanspruchs verzehnfachen.
Sie möchten mehr über die Grundlagen wissen? Lesen Sie auch unsere Artikel unter Grundlagen des Elterngeldes.
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