Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld für ein älteres Kind wird als Entgeltersatzleistung auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet
- Trotz Anrechnung erhalten Sie zusätzlich mindestens 300 EUR Basiselterngeld oder 150 EUR ElterngeldPlus für das jüngere Kind
- Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld für beide Kinder um 10 %, mindestens 75 EUR (Basis) bzw. 37,50 EUR (Plus)
- Sie können für jedes Kind gleichzeitig Elterngeld beziehen
Elterngeld für zwei Kinder gleichzeitig#
Wenn Sie ein weiteres Kind bekommen, während Sie noch Elterngeld für ein älteres Kind beziehen, können Sie zweimal Elterngeld erhalten -- einmal für jedes Kind. Allerdings wird das Elterngeld für das ältere Kind als Entgeltersatzleistung auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet.
Was bedeutet die Anrechnung?#
Das Elterngeld für das ältere Kind wird auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet. Dabei bleibt ein Mindestbetrag geschützt:
- Mindestens 300 EUR Basiselterngeld oder
- mindestens 150 EUR ElterngeldPlus
für das jüngere Kind bleiben Ihnen zusätzlich erhalten.
Sie erhalten das Elterngeld für beide Kinder parallel. Die Anrechnung mindert lediglich einen Teil des Elterngelds für das jüngere Kind, aber der geschützte Mindestbetrag bleibt bestehen.
Der Geschwisterbonus#
Wenn Sie weitere Kinder haben, die in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie einen Zuschlag zum Elterngeld -- den sogenannten Geschwisterbonus. Dieser gilt für beide Kinder und erhöht das Elterngeld um:
- 10 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat beim Basiselterngeld
- 10 Prozent, mindestens aber um 37,50 EUR pro Monat beim ElterngeldPlus
Voraussetzungen für den Geschwisterbonus#
Den Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn in Ihrem Haushalt:
- mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
- mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind.
Bei Adoptivkindern kommt es auf die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt an, nicht auf das Geburtsdatum. Ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkindes gibt es keinen Geschwisterbonus mehr.
Rechenbeispiel: Elterngeld mit Geschwisterbonus
Ausgangslage
Die Mutter bezieht Basiselterngeld für ihr jüngeres Kind. Ihr älteres Kind (Schwester) wird im 7. Lebensmonat des jüngeren Kindes 3 Jahre alt.
Basiselterngeld berechnen
Ohne Geschwisterbonus beträgt das Basiselterngeld 1.300 EUR (65 % des bisherigen Nettoeinkommens).
Geschwisterbonus in den ersten 6 Monaten
10 % von 1.300 EUR = 130 EUR Geschwisterbonus. Das Basiselterngeld steigt auf 1.430 EUR.
Ab dem 7. Lebensmonat
Die ältere Schwester wird 3 Jahre alt. Der Geschwisterbonus entfällt. Das Basiselterngeld beträgt wieder 1.300 EUR.
Höchst- und Mindestbeträge mit Geschwisterbonus#
Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch die Grenzen des Elterngelds:
Elterngeld mit und ohne Geschwisterbonus
| Merkmal | ||
|---|---|---|
Auswirkung auf den Bemessungszeitraum#
Monate, in denen Sie Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten bezogen haben, können im Bemessungszeitraum für das jüngere Kind "übersprungen" werden. Das bedeutet: Diese Monate fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds für das jüngere Kind ein. Stattdessen werden weiter zurückliegende Monate herangezogen, in denen Sie möglicherweise ein höheres Einkommen hatten.
Wenn Sie ein weiteres Kind erwarten, kann es sich lohnen, die Elterngeld-Varianten für das ältere Kind neu zu planen. Übersprungen werden nur Monate mit Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elterngeldstelle beraten.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 2a, 3 -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.4.4 und 1.7.4 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.