Direkt zum Hauptinhalt
Elterngeld Zentrum - Professionelle Elterngeldberatung
Startseite
PreiseWissen
KundenportalTermin buchen
WissenAndere LeistungenElterngeld für ein älteres Kind und Geschwisterbonus
Andere LeistungenFortgeschritten

Elterngeld für ein älteres Kind und Geschwisterbonus

Wie wird Elterngeld für ein älteres Kind angerechnet, wenn ein weiteres Kind geboren wird? Erfahren Sie alles zum Geschwisterbonus und zur Verrechnung bei überlappenden Bezugszeiträumen.

E
Elterngeld Zentrum
11. März 2026
6 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld für ein älteres Kind wird als Entgeltersatzleistung auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet
  • Trotz Anrechnung erhalten Sie zusätzlich mindestens 300 EUR Basiselterngeld oder 150 EUR ElterngeldPlus für das jüngere Kind
  • Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld für beide Kinder um 10 %, mindestens 75 EUR (Basis) bzw. 37,50 EUR (Plus)
  • Sie können für jedes Kind gleichzeitig Elterngeld beziehen

Elterngeld für zwei Kinder gleichzeitig#

Wenn Sie ein weiteres Kind bekommen, während Sie noch Elterngeld für ein älteres Kind beziehen, können Sie zweimal Elterngeld erhalten -- einmal für jedes Kind. Allerdings wird das Elterngeld für das ältere Kind als Entgeltersatzleistung auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet.

Was bedeutet die Anrechnung?#

Das Elterngeld für das ältere Kind wird auf das Elterngeld für das jüngere Kind angerechnet. Dabei bleibt ein Mindestbetrag geschützt:

  • Mindestens 300 EUR Basiselterngeld oder
  • mindestens 150 EUR ElterngeldPlus

für das jüngere Kind bleiben Ihnen zusätzlich erhalten.

Beide Elterngelder werden gleichzeitig gezahlt

Sie erhalten das Elterngeld für beide Kinder parallel. Die Anrechnung mindert lediglich einen Teil des Elterngelds für das jüngere Kind, aber der geschützte Mindestbetrag bleibt bestehen.

Der Geschwisterbonus#

Wenn Sie weitere Kinder haben, die in Ihrem Haushalt leben, erhalten Sie einen Zuschlag zum Elterngeld -- den sogenannten Geschwisterbonus. Dieser gilt für beide Kinder und erhöht das Elterngeld um:

  • 10 Prozent, mindestens aber um 75 EUR pro Monat beim Basiselterngeld
  • 10 Prozent, mindestens aber um 37,50 EUR pro Monat beim ElterngeldPlus

Voraussetzungen für den Geschwisterbonus#

Den Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn in Ihrem Haushalt:

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind.

Bei Adoptivkindern kommt es auf die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt an, nicht auf das Geburtsdatum. Ab dem 14. Geburtstag des Adoptivkindes gibt es keinen Geschwisterbonus mehr.

Rechenbeispiel: Elterngeld mit Geschwisterbonus

  1. Ausgangslage

    Die Mutter bezieht Basiselterngeld für ihr jüngeres Kind. Ihr älteres Kind (Schwester) wird im 7. Lebensmonat des jüngeren Kindes 3 Jahre alt.

  2. Basiselterngeld berechnen

    Ohne Geschwisterbonus beträgt das Basiselterngeld 1.300 EUR (65 % des bisherigen Nettoeinkommens).

  3. Geschwisterbonus in den ersten 6 Monaten

    10 % von 1.300 EUR = 130 EUR Geschwisterbonus. Das Basiselterngeld steigt auf 1.430 EUR.

  4. Ab dem 7. Lebensmonat

    Die ältere Schwester wird 3 Jahre alt. Der Geschwisterbonus entfällt. Das Basiselterngeld beträgt wieder 1.300 EUR.

Höchst- und Mindestbeträge mit Geschwisterbonus#

Mit dem Geschwisterbonus erhöhen sich auch die Grenzen des Elterngelds:

Elterngeld mit und ohne Geschwisterbonus

Merkmal

Auswirkung auf den Bemessungszeitraum#

Monate, in denen Sie Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten bezogen haben, können im Bemessungszeitraum für das jüngere Kind "übersprungen" werden. Das bedeutet: Diese Monate fließen nicht in die Berechnung des Elterngelds für das jüngere Kind ein. Stattdessen werden weiter zurückliegende Monate herangezogen, in denen Sie möglicherweise ein höheres Einkommen hatten.

Elterngeld-Planung bei engem Geburtenabstand

Wenn Sie ein weiteres Kind erwarten, kann es sich lohnen, die Elterngeld-Varianten für das ältere Kind neu zu planen. Übersprungen werden nur Monate mit Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Elterngeldstelle beraten.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 2a, 3 -- Gesetze im Internet
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.4.4 und 1.7.4 -- BMBFSFJ Broschüre
  • Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.

Inhalt

  • Elterngeld für zwei Kinder gleichzeitig
  • Was bedeutet die Anrechnung?
  • Der Geschwisterbonus
  • Voraussetzungen für den Geschwisterbonus
  • Höchst- und Mindestbeträge mit Geschwisterbonus
  • Auswirkung auf den Bemessungszeitraum
  • Quellen & Rechtsgrundlagen

Persönliche Beratung

Holen Sie das Maximum aus Ihrem Elterngeld heraus. Unsere Experten helfen Ihnen.

Termin vereinbaren

Teilen

Teilen

Maximieren Sie Ihr Elterngeld

Unsere Experten analysieren Ihre Situation und erstellen einen individuellen Plan für maximales Elterngeld. Im Durchschnitt holen unsere Kunden 2.400 EUR mehr heraus.

Kostenlose Beratung buchenMehr Artikel lesen

Bereit für Ihre persönliche Elterngeld-Strategie?

Kostenlose Erstberatung in 15 Minuten. Persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.

Erstberatung starten0375 - 21 09 89 60
Elterngeld Zentrum - Professionelle Elterngeldberatung

Ihre Experten für maximales Elterngeld. Persönliche Beratung deutschlandweit.

0375 - 21 09 89 60
info@elterngeld-zentrum.de
WhatsApp Chat
Beratung deutschlandweit

Beratung

  • Arbeitnehmer
  • Selbstständige
  • Preise

Information

  • Über uns
  • Karriere
  • Wissen
  • Artikel-Suche
  • Elterngeldstellen
  • Einkommensgrenzen 2026

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Barrierefreiheit

Schnellzugriff

  • Termin buchen
  • Kundenportal

© 2026 Elterngeld Zentrum. Alle Rechte vorbehalten.

ImpressumDatenschutzAGBBarrierefreiheit

Das könnte Sie auch interessieren

andere leistungen

Elterngeld und Arbeitslosengeld I (ALG I)

Wie wirken sich Elterngeld und Arbeitslosengeld I gegenseitig aus? Erfahren Sie, wie die Anrechnung funktioniert und welche Reihenfolge für Sie günstiger ist.

6 min
andere leistungen

Elterngeld und Bürgergeld: Freibetrag für Erwerbstätige

Wie wirkt sich Elterngeld auf Bürgergeld aus? Erfahren Sie, wann ein Freibetrag gilt, wie hoch er ist und was ohne vorherige Erwerbstätigkeit passiert.

7 min
andere leistungen

Elterngeld und Krankengeld

Wie wird Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet? Erfahren Sie alles zur Entgeltersatzleistung, zum Unterschiedsbetrag bei Teilzeit und zur Berechnung des Krankengelds während der Elternzeit.

6 min