Direkt zum Hauptinhalt
Für ArbeitnehmerFortgeschritten

Elterngeld im öffentlichen Dienst und bei Beamten: Besonderheiten und Vorteile

Spezialwissen für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst: Alle Besonderheiten beim Elterngeld, von Besoldung bis Beihilfe.

E
Elterngeld Zentrum Team
22 min Lesezeit

Der öffentliche Dienst in Deutschland bietet für werdende Eltern eine der stabilsten und familienfreundlichsten Arbeitsumgebungen. Doch wer glaubt, dass beim Elterngeld für Beamte, Soldaten und Tarifbeschäftigte alles "von selbst" läuft, übersieht oft die komplexen rechtlichen Verzahnungen. Während Angestellte in der Privatwirtschaft sich primär mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) auseinandersetzen, müssen Beschäftigte im Staatsdienst zusätzlich das Beamtenrecht, spezifische Beihilfeverordnungen und die Feinheiten der Tarifverträge (TVöD, TV-L) kennen.

Info

Stand: Januar 2026 – Dieser Artikel berücksichtigt alle Änderungen des BEEG, einschließlich der seit April 2024 geltenden Neuregelungen zum parallelen Elterngeldbezug und der seit April 2025 geltenden Einkommensgrenze von 175.000 €.

In diesem Leitfaden tauchen wir tief in die Materie ein. Wir klären, warum Beamte bei der Elterngeld-Berechnung oft besser wegkommen, warum das Weihnachtsgeld für Tarifbeschäftigte zur Enttäuschung werden kann und wie Sie Ihre Elternzeit im öffentlichen Dienst strategisch perfekt planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berechnungsvorteil: Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Bei der Elterngeld-Berechnung wird daher kein pauschaler SV-Abzug (ca. 21 %) vorgenommen, was zu einem höheren "Elterngeld-Netto" führt.
  • Mutterschutz-Privileg: Beamtinnen erhalten während der Schutzfristen ihre volle Besoldung weiter, was die Koordination mit dem Elterngeld vereinfacht.
  • Beihilfe-Kontinuität: Der Beihilfeanspruch bleibt während der Elternzeit bestehen – ein entscheidender Faktor für die Absicherung der gesamten Familie.
  • Jahressonderzahlung: Einmalzahlungen (sonstige Bezüge nach § 2c BEEG) werden bei der Elterngeld-Berechnung nicht berücksichtigt. Das Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst erhöht Ihr Elterngeld daher nicht.
  • Soldaten & Richter: Auch für diese Berufsgruppen gelten die Elterngeldregeln, jedoch mit spezifischen Verweisen im Soldatengesetz bzw. Richtergesetz.

1. Die Elterngeld-Systematik im öffentlichen Dienst#

Grundsätzlich haben alle Eltern in Deutschland Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob sie verbeamtet, angestellt oder selbstständig sind. Das Elterngeld dient als Einkommensersatzleistung und gleicht den Ausfall des Erwerbseinkommens nach der Geburt des Kindes aus.

Die drei Säulen des Elterngeldes#

Bevor wir zu den Besonderheiten kommen, hier die Basis-Optionen, die Ihnen auch im öffentlichen Dienst zur Verfügung stehen:

Achtung

Wichtige Änderung seit April 2024: Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich. Ausnahmen gelten bei Frühgeburten (mind. 6 Wochen vor ET), Mehrlingen und Kindern mit Behinderung.

  1. Basiselterngeld: Der Klassiker. Es wird für bis zu 12 Monate (bzw. 14 Monate bei Nutzung der Partnermonate) gezahlt. Es beträgt 65 % bis 100 % des Elterngeld-Nettos, abhängig vom Einkommen (mind. 300 €, max. 1.800 €).
  2. Elterngeld Plus: Ideal für den Teilzeit-Wiedereinstieg. Ein Monat Basiselterngeld wird in zwei Monate Elterngeld Plus umgewandelt. Die Auszahlung ist monatlich geringer, aber der Bezugszeitraum verdoppelt sich.
  3. Partnerschaftsbonus: Bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus für jeden Elternteil, wenn beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

2. Besonderheiten für Beamte (Bund und Länder)#

Beamte (sowie Richter und Berufssoldaten) nehmen eine Sonderrolle ein, da sie nicht in die gesetzlichen Sozialversicherungen einzahlen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes.

Die Berechnung des "Elterngeld-Nettos" bei Beamten#

Das Elterngeld wird nicht nach Ihrem tatsächlichen Netto berechnet, sondern nach einem gesetzlich definierten "Elterngeld-Netto".

Die Formel für Beamte:

Brutto-Besoldung (Durchschnitt 12 Monate)

  • Abzug der Steuern (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer)
  • Abzug einer Werbungskostenpauschale (ca. 102,50 € monatlich) = Maßgebliches Elterngeld-Netto

Der Vorteil: Bei Angestellten werden zusätzlich pauschal ca. 21 % für Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Da Beamte diese Beiträge nicht leisten, fällt ihr Elterngeld-Netto bei gleichem Brutto deutlich höher aus als bei Angestellten.

Ein Beispiel: Ein Beamter mit einem Brutto von 4.000 € hat nach Abzug der Steuern vielleicht 3.200 € zur Verfügung. Eine Angestellte mit 4.000 € Brutto kommt nach Steuern UND Sozialversicherung vielleicht auf 2.600 €. Da das Elterngeld für den Beamten auf Basis der 3.200 € berechnet wird (gedeckt durch den Höchstsatz), erreicht er deutlich schneller den Maximalbetrag von 1.800 € monatlich.

Besoldung während der Mutterschutzfrist#

Beamtinnen haben einen entscheidenden Vorteil: Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen (meist 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten sie ihre volle Besoldung ohne Unterbrechung weiter.

  • Es muss kein Antrag bei der Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld gestellt werden.
  • Die Monate des Mutterschutzes gelten als Monate mit "Einkommensersatzleistung, die dem Mutterschaftsgeld vergleichbar ist". Sie werden bei der 12-Monats-Berechnung des Elterngeldes übersprungen (ausgeklammert).

Beihilfe und Krankenversicherung#

Beamte sind in der Regel privat krankenversichert und erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherrn.

  1. Beihilfe während der Elternzeit: Der Anspruch auf Beihilfe bleibt uneingeschränkt bestehen. Das Kind ist meist zu 80 % beihilfeberechtigt.
  2. PKV-Beiträge: Diese müssen Sie während der Elternzeit weiterzahlen. Da Sie jedoch keine Bezüge erhalten (außer dem Elterngeld), gibt es in vielen Besoldungsordnungen (Bund und Länder) Zuschussmöglichkeiten.
    • Bundesbeamte: Erhalten bei Bezügen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze einen Beitragszuschuss von 31 € monatlich zur PKV.
    • Landesbeamte: Hier lohnt ein Blick in das jeweilige Landesbeamtengesetz. Bayern, NRW oder Baden-Württemberg haben hier teils unterschiedliche Härtefallregelungen oder Beitragszuschüsse.

3. Besonderheiten für Tarifbeschäftigte (TVöD / TV-L)#

Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen den Tarifverträgen TVöD (Bund/Kommunen) oder TV-L (Länder). Hier gibt es spezifische Klauseln, die für die Elternzeit relevant sind.

Das Dilemma der Jahressonderzahlung#

Die Jahressonderzahlung (oft als Weihnachtsgeld bezeichnet) ist im öffentlichen Dienst fest verankert (§ 20 TVöD bzw. § 20 TV-L). Doch für das Elterngeld ist sie quasi "wertlos".

  • Grund: Nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG werden nur laufende Arbeitsentgelte zur Berechnung herangezogen. Einmalzahlungen gelten als "sonstige Bezüge" im Sinne des Einkommensteuerrechts und werden bei der Durchschnittsberechnung ignoriert.
  • Praktischer Effekt: Ihr Weihnachtsgeld von z.B. 3.000 € erhöht Ihr Elterngeld um exakt 0 €.
  • Realität im ÖD: Anders als in der Privatwirtschaft ist eine Umwandlung in laufendes Gehalt im öffentlichen Dienst praktisch nicht möglich, da die Tarifverträge hier keine Flexibilität bieten.

Die betriebliche Altersvorsorge (VBL / ZVK)#

Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind meist über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) oder eine Zusatzversorgungskasse (ZVK) zusätzlich abgesichert.

  • Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es werden keine Beiträge zur VBL gezahlt.
  • Aber: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Elterngeld besteht, werden dem Versicherungskonto fiktive Beiträge gutgeschrieben. Dies sichert Ihre Betriebsrente ab, ohne dass Sie selbst einzahlen müssen. Informieren Sie Ihre ZVK/VBL proaktiv über die Geburt!

4. Sonderfall: Soldaten und Richter#

Auch wenn für Soldaten und Richter oft eigene Gesetze gelten, sind die Elterngeld-Regeln weitgehend harmonisiert.

Soldaten der Bundeswehr#

Für Soldaten ist die Elternzeit in § 28 Abs. 7 des Soldatengesetzes (SG) in Verbindung mit der Elternzeitverordnung für Soldaten (EltZSoldV) geregelt.

  • Besoldung: Wie Beamte erhalten Soldatinnen während des Mutterschutzes ihre vollen Dienstbezüge.
  • Antrag: Der Antrag auf Elternzeit wird beim nächsten Disziplinarvorgesetzten eingereicht.
  • Besonderheit: Auslandseinsätze können die Planung der Elternzeit erschweren. Hier gibt es jedoch Schutzvorschriften, die sicherstellen, dass Soldaten nicht während einer geplanten Elternzeit unvorhergesehen versetzt werden.

Richter des Bundes und der Länder#

Richter unterliegen dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Die Elternzeitregeln für Beamte werden hier meist analog angewendet. Ein interessanter Punkt ist hier die Unabhängigkeit der Justiz: Auch Richter in Elternzeit behalten ihr Amt, werden aber für die Zeit der Elternzeit von ihren richterlichen Aufgaben entbunden.


5. Strategische Planung: Elternzeit und Teilzeit im ÖD#

Der öffentliche Dienst ist Vorreiter bei flexiblen Arbeitszeitmodellen. Das sollten Sie nutzen.

Teilzeit in Elternzeit (TiE)#

Sie können während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Im öffentlichen Dienst ist der Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit meist sehr einfach durchsetzbar, solange keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.

  • Vorteil: Sie behalten Ihren Status als Vollzeitkraft (ruhend) und arbeiten faktisch in Teilzeit. Dies bietet maximale Sicherheit für die Rückkehr nach der Elternzeit.
  • Anrechnung: Verdienen Sie während des Elterngeldbezugs Geld hinzu, wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Nutzen Sie hier das Elterngeld Plus, um die Anrechnungsverluste zu minimieren.

Die 7-Wochen-Frist#

Vergessen Sie nicht die formale Anmeldung. Sie müssen Ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn einreichen. Seit Mai 2025 ist hierfür die Textform ausreichend (z.B. per E-Mail) – die Schriftform ist nicht mehr erforderlich. Geben Sie direkt an, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre Sie Elternzeit planen (Bindungszeitraum).


6. Case Studies: Praxisbeispiele aus dem öffentlichen Dienst#

Um die Theorie zu verdeutlichen, schauen wir uns drei typische Szenarien an:

Fall 1: Die Grundschullehrerin in Bayern (Beamtin)#

Frau Maier ist verbeamtete Lehrerin (A13). Ihr Brutto beträgt ca. 4.800 €. Durch den fehlenden Sozialversicherungsabzug liegt ihr Elterngeld-Netto weit über der Kappungsgrenze für den Höchstsatz.

  • Ergebnis: Sie erhält die vollen 1.800 € Basiselterngeld.
  • Strategie: Da sie privat versichert ist, nutzt sie einen Teil des Elterngeldes für ihre PKV-Beiträge. Sie beantragt beim Freistaat Bayern den Beitragszuschuss für die Krankenversicherung.

Fall 2: Der Polizist im Schichtdienst (Beamter)#

Herr Schmidt arbeitet bei der Bundespolizei. Er hat viele steuerfreie Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit.

  • Problem: Seine steuerfreien Zulagen werden bei der Elterngeld-Berechnung nicht berücksichtigt. Nur sein steuerpflichtiges Grundgehalt und die steuerpflichtigen Zulagen zählen.
  • Lösung: Er wechselt 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III, um sein steuerpflichtiges Netto künstlich zu erhöhen und so näher an den Höchstsatz zu kommen.

Fall 3: Der Sachbearbeiter im Rathaus (TVöD)#

Herr Müller ist Angestellter (E10). Er erhält im November eine Jahressonderzahlung von 3.000 €.

  • Enttäuschung: Diese 3.000 € erhöhen sein Elterngeld um genau 0 Euro, da es sich um eine Einmalzahlung handelt.
  • Vorteil: Er ist gesetzlich versichert. Während der Elternzeit ist er beitragsfrei in der GKV versichert, solange er kein weiteres Einkommen hat.

7. Pension und Ruhegehalt: Die langfristige Perspektive#

Für Beamte ist die Frage der "ruhegehaltfähigen Dienstzeit" essentiell.

Kindererziehungszuschlag (KEZ)#

Ähnlich wie bei den Rentenpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Beamte für die Zeit der Kindererziehung eine Erhöhung ihres Ruhegehalts (§ 50a BeamtVG für Bundesbeamte bzw. entsprechende Landesgesetze).

  • Für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder werden 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit anerkannt (für davor Geborene: 30 Monate).
  • Die Zeit beginnt mit dem Kalendermonat nach der Geburt.
  • Ausschluss: Der Kindererziehungszuschlag wird nicht gewährt, wenn Sie für dieselbe Zeit bereits Rentenpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (Vermeidung der Doppelleistung).
  • Wichtig bei Teilzeit: Wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, wird diese Zeit nur im Umfang der tatsächlichen Arbeitszeit ruhegehaltfähig angerechnet. Der Kindererziehungszuschlag kann dies jedoch teilweise kompensieren.

8. Vergleichstabelle: Wer profitiert wie?#

KategorieBundesbeamteTarifbeschäftigte (Bund/TVöD)
Elterngeld-BerechnungVorteilhaft (kein SV-Abzug)Standard (mit ca. 21% SV-Abzug)
MutterschutzVolle Besoldung weitergezahltMutterschaftsgeld + AG-Zuschuss
EinmalzahlungenKeine Anrechnung (§ 2c BEEG)Keine Anrechnung (§ 2c BEEG)
KV/Beihilfe in EZBeihilfe bleibt, PKV-Zuschuss möglichGKV beitragsfrei
AltersvorsorgeKindererziehungszuschlag (§ 50a BeamtVG)VBL/ZVK-Gutschriften
Teilzeit-AnspruchSehr hoch (§ 92 BBG)Sehr hoch (§ 11 TVöD)

9. Checkliste: Ihr Weg zum Elterngeld im ÖD#

Damit Sie keinen Termin verpassen und alle Vorteile ausschöpfen, folgen Sie dieser Liste:

  1. Monat 4 der Schwangerschaft: Informieren Sie Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber (optional, aber für die Planung hilfreich).
  2. 7 Monate vor der Geburt: Prüfen Sie einen Steuerklassenwechsel (besonders wichtig für Beamte!).
  3. 8 Wochen vor der Geburt: Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen für die Beihilfe aktuell sind.
  4. Nach der Geburt: Melden Sie das Kind bei der Besoldungsstelle für den Kinderzuschlag.
  5. Spätestens 7 Wochen vor EZ-Beginn: Reichen Sie Ihren Elternzeitantrag ein (seit Mai 2025 auch per E-Mail möglich).
  6. Innerhalb der ersten 3 Lebensmonate: Stellen Sie den Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle (rückwirkende Zahlung nur für 3 Monate!).

10. FAQ – Fragen aus der Praxis des öffentlichen Dienstes#

Häufig gestellte Fragen


Fazit: Den Heimvorteil im öffentlichen Dienst nutzen#

Beamte und Tarifbeschäftigte haben eine hervorragende Ausgangsbasis für eine entspannte Elternzeit. Die Kombination aus sicherem Arbeitsplatz, hohen Teilzeit-Standards und vorteilhaften Berechnungsmodellen (insbesondere für Beamte) macht die Familienplanung planbar. Dennoch zeigen die Details bei Beihilfe-Zuschüssen, VBL-Anrechnungen und der Ausklammerung von Mutterschutzmonaten, dass "Standardlösungen" oft Geld verschenken.

Info

Pro-Tipp: Nutzen Sie die Trägheit des Systems zu Ihrem Vorteil. Da im öffentlichen Dienst Abläufe oft lange dauern, sollten Sie Anträge für Elternzeit und Teilzeitmodelle so früh wie möglich einreichen, um pünktlich zum Ende des Mutterschutzes die ersten Zahlungen zu erhalten.

So unterstützt Sie das Elterngeld Zentrum#

Wir haben bereits hunderten Beschäftigten aus Ministerien, Kommunen, Schulen und Polizeibehörden dabei geholfen, das Maximum aus ihrem Elterngeldantrag herauszuholen.

  • Wir berechnen Ihr exaktes Elterngeld-Netto unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Besonderheiten.
  • Wir prüfen Ihre Beihilfe- und PKV-Konstellation.
  • Wir entwerfen Ihre Anträge für Elternzeit und Teilzeit im ÖD-Konformitäts-Check.

Lassen Sie nicht unnötig Geld liegen, weil Sie die spezifischen Vorteile Ihres Status nicht voll ausschöpfen.

Jetzt kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Das könnte Sie auch interessieren

Maximieren Sie Ihr Elterngeld

Unsere Experten analysieren Ihre Situation und erstellen einen individuellen Plan für maximales Elterngeld. Im Durchschnitt holen unsere Kunden 2.400 EUR mehr heraus.