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Elterngeld und Elternzeit speziell für Angestellte, Beamte und Minijobber.

5 Artikel

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Arbeitnehmer gilt ein Bemessungszeitraum von 12 Kalendermonaten vor dem Mutterschutz bzw. der Geburt
  • Das Elterngeld ersetzt 65--67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR)
  • Sonstige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld fließen nicht in die Berechnung ein
  • Auch Minijob-Einkommen zählt als Einkommen -- ohne Steuer- und Sozialabzüge
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben besondere Regelungen bei Krankenversicherung und Elternzeit

Elterngeld für Arbeitnehmer: Der Überblick#

Das Elterngeld ist eine zentrale Familienleistung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach der Geburt eines Kindes einen Teil des wegfallenden Einkommens ersetzt. Es gibt drei Varianten -- Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus --, die sich frei kombinieren lassen.

Für Angestellte gelten bei der Berechnung des Elterngelds besondere Regeln, die sich von denen für Selbstständige unterscheiden. In diesem Cluster erfahren Sie alles, was Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wissen müssen.

Wie wird das Elterngeld für Angestellte berechnet?#

Die Berechnung des Elterngelds für Arbeitnehmer basiert auf dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen der 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz (bei Müttern) bzw. vor der Geburt (bei Vätern). Dieser Zeitraum wird als Bemessungszeitraum bezeichnet.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Bemessungszeitraum bestimmen

    Für Nicht-Selbstständige werden die 12 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes (Mütter) bzw. vor dem Geburtsmonat (Väter) herangezogen. Bestimmte Monate können übersprungen werden, z. B. Monate mit Elterngeldbezug für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Erkrankung.

  2. Brutto-Einkommen ermitteln

    Alle laufenden Einkünfte aus nicht-selbstständiger Tätigkeit werden berücksichtigt -- inklusive Nebenbeschäftigungen und Minijobs. Sonstige Bezüge (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Abfindungen, Provisionen) bleiben außen vor.

  3. Elterngeld-Netto berechnen

    Vom Brutto wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 EUR/Jahr) abgezogen, dann pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben (9 % KV/PV, 10 % RV, 2 % AV). Das maximale Elterngeld-Netto beträgt 2.770 EUR.

  4. Ersatzrate anwenden

    Vom Elterngeld-Netto werden 65--67 % als Elterngeld gezahlt. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.240 EUR steigt die Ersatzrate stufenweise auf bis zu 100 %.

Wichtige Themen für Arbeitnehmer#

Sonderzahlungen und sonstige Bezüge#

Ein häufiger Irrtum: Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihr Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld in die Elterngeld-Berechnung einfließt. Das ist nicht der Fall. Das Gesetz unterscheidet klar zwischen laufendem Arbeitslohn und sogenannten sonstigen Bezügen -- und nur der laufende Arbeitslohn wird berücksichtigt.

Minijob und Elterngeld#

Auch Einkommen aus einem Minijob zählt zum Einkommen bei der Elterngeld-Berechnung. Der Vorteil: Beim Minijob werden keine pauschalen Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen, sodass das gesamte Brutto-Einkommen in die Berechnung einfließt.

Geldwerte Vorteile#

Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs weiterhin Leistungen Ihres Arbeitgebers erhalten -- beispielsweise einen Dienstwagen --, gilt dies als Einkommen und wird angerechnet. Das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Beamte und öffentlicher Dienst#

Für Beamtinnen und Beamte gelten beim Elterngeld dieselben Grundregeln wie für Angestellte. Bei der Elternzeit gibt es jedoch spezielle Regelungen durch die jeweiligen Elternzeitverordnungen der Dienstherren. Auch bei der Krankenversicherung bestehen Besonderheiten durch die Beihilfe.

Individuelle Berechnung

Jede Familiensituation ist anders. Nutzen Sie den Elterngeldrechner auf familienportal.de, um Ihren voraussichtlichen Anspruch zu ermitteln. Bei der optimalen Aufteilung zwischen den Elternteilen und der Wahl der richtigen Varianten-Kombination unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1--2b -- Gesetze im Internet
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025 -- BMBFSFJ Broschüre
  • Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.

Alle Artikel

Elterngeld für Angestellte: Berechnung und Besonderheiten

Wie wird das Elterngeld für Angestellte berechnet? Bemessungszeitraum, Lohnnachweise, übersprungene Monate und Netto-Berechnung verständlich erklärt.

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Elterngeld für Beamte und öffentlichen Dienst

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Wie wird Minijob-Einkommen beim Elterngeld behandelt? Keine Steuer- und Sozialabzüge, Anrechnung während des Bezugs und wichtige Besonderheiten.

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Dienstwagen, geldwerte Vorteile und Elterngeld

Wie wirken sich Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile auf das Elterngeld aus? Warum die Nutzung während des Bezugs als Einkommen zählt und was Sie beachten müssen.

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Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Elterngeld

Warum Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere sonstige Bezüge nicht in die Elterngeld-Berechnung einfließen -- und was das für Ihr Elterngeld bedeutet.

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