Das Wichtigste in Kürze
- Geldwerte Vorteile, die Sie während des Elterngeld-Bezugs weiterhin erhalten, gelten als Einkommen
- Der Dienstwagen ist der häufigste Fall: Die private Nutzung wird als Einkommen angerechnet
- Das gilt für alle Leistungen des Arbeitgebers, die während des Bezugs fortbestehen
- Geldwerte Vorteile im Bemessungszeitraum vor der Geburt erhöhen Ihr Elterngeld-Netto
- Die Anrechnung kann Ihr Elterngeld spürbar mindern -- planen Sie dies ein
Was sind geldwerte Vorteile?#
Geldwerte Vorteile (auch Sachbezüge genannt) sind Leistungen Ihres Arbeitgebers, die Sie nicht als Geld, sondern als Sachleistung erhalten. Steuerlich werden sie wie Einkommen behandelt. Typische Beispiele:
- Dienstwagen zur privaten Nutzung
- Jobticket (soweit steuerpflichtig)
- Dienstwohnung (wenn unter Marktmiete)
- Mitarbeiterrabatte (soweit steuerpflichtig)
- Mobiltelefon zur privaten Nutzung
Für das Elterngeld sind geldwerte Vorteile in zwei Situationen relevant: vor der Geburt (im Bemessungszeitraum) und während des Elterngeld-Bezugs.
Geldwerte Vorteile vor der Geburt#
Im Bemessungszeitraum werden geldwerte Vorteile als Teil Ihres Bruttoeinkommens berücksichtigt -- sofern sie als laufender Arbeitslohn versteuert werden. Sie erhöhen damit Ihr durchschnittliches Monatseinkommen und in der Folge auch Ihr Elterngeld.
Beispiel: Sie haben einen Dienstwagen, dessen private Nutzung monatlich mit 400 EUR (1-%-Regelung) versteuert wird. Diese 400 EUR fließen in Ihr Bruttoeinkommen ein und erhöhen Ihr Elterngeld-Netto.
Geldwerte Vorteile während des Elterngeld-Bezugs#
Hier wird es für viele Eltern überraschend: Die offizielle Broschüre des BMBFSFJ stellt klar:
"Wenn Sie zum Beispiel Ihren Dienstwagen behalten dürfen, während Sie Elterngeld bekommen, dann gilt diese Nutzungsmöglichkeit als geldwerter Vorteil und wird als Einkommen während des Elterngeld-Bezugs berücksichtigt. Das gilt für alle Leistungen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers, die Sie in diesem Zeitraum weiterhin bekommen." (BMBFSFJ Broschüre, Kapitel 1.6.1)
Das bedeutet: Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs den Dienstwagen weiterhin privat nutzen dürfen, wird der geldwerte Vorteil als Einkommen angerechnet -- und mindert Ihr Elterngeld.
Bei einem Dienstwagen mit einem geldwerten Vorteil von z. B. 400 EUR monatlich wird dieser Betrag als Einkommen während des Bezugs angerechnet. Dadurch sinkt der Einkommensunterschied zwischen "vorher" und "nachher", und das Elterngeld fällt entsprechend niedriger aus.
Dienstwagen: Die häufigste Frage#
Der Dienstwagen ist der mit Abstand häufigste Fall eines geldwerten Vorteils beim Elterngeld. So funktioniert die Anrechnung:
Dienstwagen: Behalten vs. Zurückgeben
| Merkmal | ||
|---|---|---|
Rechnen Sie vor der Geburt durch, ob es sich finanziell lohnt, den Dienstwagen während des Elterngeld-Bezugs zu behalten. In manchen Fällen ist die Minderung des Elterngelds höher als die Kosten für ein alternatives Fahrzeug. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine vorübergehende Rückgabe des Dienstwagens möglich ist.
Rechenbeispiel#
Situation: Ein Vater verdiente vor der Geburt 4.000 EUR brutto monatlich (inkl. 400 EUR geldwerter Vorteil Dienstwagen). Sein Elterngeld-Netto beträgt 2.500 EUR. Während des Elterngeld-Bezugs arbeitet er nicht, behält aber den Dienstwagen.
- Elterngeld ohne Dienstwagen: 65 % von 2.500 EUR = 1.625 EUR
- Einkommen während Bezug (geldwerter Vorteil): 400 EUR brutto, nach Abzügen ca. 280 EUR Elterngeld-Netto
- Einkommensunterschied: 2.500 EUR - 280 EUR = 2.220 EUR
- Elterngeld mit Dienstwagen: 65 % von 2.220 EUR = 1.443 EUR
Die Differenz beträgt in diesem Beispiel rund 182 EUR weniger Elterngeld pro Monat.
Weitere geldwerte Vorteile#
Neben dem Dienstwagen können auch andere Sachbezüge relevant werden:
- Dienstwohnung: Wenn Sie während des Elterngeld-Bezugs eine vergünstigte Dienstwohnung nutzen, wird der geldwerte Vorteil (Differenz zur Marktmiete) als Einkommen angerechnet
- Arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen: Alle steuerpflichtigen Sachbezüge, die während des Bezugs fortbestehen, werden berücksichtigt
Steuerfreie Sachbezüge (z. B. innerhalb der monatlichen Freigrenze) werden dagegen nicht als Einkommen angerechnet -- weder vor noch während des Bezugs.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 2, 2c -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.6.1 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.