Inhalt10 Abschnitte
- Zählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?
- Was unterscheidet laufenden Arbeitslohn von sonstigen Bezügen?
- Welche Sonderzahlungen zählen typischerweise nicht mit?
- Wann zählt ein Bonus doch mit?
- Was zählt, während du schon Elterngeld beziehst?
- Kannst du den Auszahlungstermin verschieben, um mehr Elterngeld zu bekommen?
- Welche Nachweise braucht die Elterngeldstelle für deine Sonderzahlungen?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Jonas arbeitet im Vertrieb, sein Grundgehalt ist überschaubar, dazu kommen Weihnachtsgeld im November und eine Jahresprovision im Dezember. Als er seinen Elterngeldantrag vorbereitet, will er wissen, ob diese Zahlungen sein Elterngeld erhöhen. Die Antwort hängt nicht davon ab, wie die Zahlung heißt, sondern wie sie auf seiner Lohnabrechnung eingeordnet ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Nur laufender Arbeitslohn zählt für die Elterngeldberechnung mit, sonstige Bezüge bleiben nach § 2c Abs. 1 BEEG außen vor.
- Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehälter, Abfindungen, Leistungsprämien und Provisionen nennt das Familienportal als typische Beispiele für sonstige Bezüge.
- Entscheidend ist die lohnsteuerliche Behandlung auf der Abrechnung, nicht der Name der Zahlung.
- Auch steuerfreie Einnahmen wie Trinkgelder oder steuerfreie Nacht- und Wochenendzuschläge zählen nicht mit.
- Dieselbe Regel gilt während des Elterngeldbezugs: ein sonstiger Bezug in dieser Zeit senkt dein Elterngeld nicht zusätzlich (§ 2 Abs. 3 BEEG).
- Den Auszahlungstermin zu verschieben, macht aus einem sonstigen Bezug keinen laufenden Arbeitslohn.
Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.
Erstgespräch buchenZählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?#
Weihnachtsgeld zählt für die Elterngeldberechnung nur mit, wenn es lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn behandelt wird, und das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Nach § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG werden Einnahmen nicht berücksichtigt, die im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge gelten. Weihnachtsgeld gehört in den meisten Betrieben genau in diese Kategorie, weil es einmal im Jahr und unabhängig vom laufenden Monatsgehalt gezahlt wird.
Das bedeutet für Jonas: Sein Novembergehalt inklusive Grundlohn fließt in die Berechnung ein, das separat ausgewiesene Weihnachtsgeld dagegen nicht. Ob das bei dir genauso ist, siehst du auf deiner Lohn- oder Gehaltsbescheinigung.
Was unterscheidet laufenden Arbeitslohn von sonstigen Bezügen?#
Das Einkommensteuerrecht trifft diese Unterscheidung, nicht das Elterngeldrecht selbst, und § 2c Abs. 1 Satz 3 BEEG übernimmt sie unverändert. Nach § 38a Abs. 1 EStG gilt laufender Arbeitslohn in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, meist also der jeweilige Monat. Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt wird, gilt als sonstiger Bezug und wird in dem Jahr besteuert, in dem er dir tatsächlich zufließt.
Für die Abgrenzung zählt also, wie dein Arbeitgeber die Zahlung im Lohnsteuerabzug behandelt, dokumentiert in der Lohnabrechnung. Eine allgemeine Liste, die für jeden Betrieb gilt, gibt es nicht: Dieselbe Zahlung kann je nach Arbeitsvertrag und Abrechnungspraxis unterschiedlich eingeordnet sein.
Auch die zeitliche Zuordnung folgt dieser Unterscheidung. Laufender Arbeitslohn gilt nach § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der jeweilige Lohnzahlungszeitraum endet, üblicherweise also das Jahr der Arbeitsleistung. Ein sonstiger Bezug gilt dagegen erst dann als bezogen, wenn er dir tatsächlich zufließt. Für die Elterngeldberechnung ändert das nichts an der Grundregel: Als sonstiger Bezug eingeordnete Zahlungen bleiben unberücksichtigt, unabhängig davon, welchem Monat oder Jahr sie zeitlich zugeordnet werden.
Welche Sonderzahlungen zählen typischerweise nicht mit?#
Das Familienportal des Bundes nennt mehrere Beispiele für sonstige Bezüge, die bei der Elterngeldberechnung unberücksichtigt bleiben:
| Zahlung | Typische Einordnung |
|---|---|
| Urlaubsgeld | sonstiger Bezug |
| Weihnachtsgeld | sonstiger Bezug |
| 13. Monatsgehalt | sonstiger Bezug |
| Abfindung | sonstiger Bezug |
| Leistungsprämie | sonstiger Bezug |
| Provision (einmalig, z. B. jährlich) | meist sonstiger Bezug |
„Typisch“ heißt: So werden diese Zahlungen in vielen, aber nicht in allen Lohnabrechnungen behandelt. Ob es bei dir genauso ist, steht ausschließlich auf deiner eigenen Abrechnung. Daneben bleiben auch steuerfreie Einnahmen außen vor, etwa Trinkgelder oder steuerfreie Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit, weil sie schon steuerlich nicht zum zu versteuernden Arbeitslohn zählen, aus dem sich das Elterngeld berechnet.
Wann zählt ein Bonus doch mit?#
Ein Bonus oder eine Provision zählt für das Elterngeld mit, sobald er lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn abgerechnet wird, üblicherweise weil er regelmäßig mit dem Monatsgehalt ausgezahlt wird. Ein Vertriebsmitarbeiter mit monatlich schwankender, aber laufend abgerechneter Provision hat damit ein anderes Bild als jemand, dessen Jahresbonus einmal im Dezember als sonstiger Bezug kommt.
Das macht die Antwort in der Praxis unübersichtlich, weil zwei Arbeitsverträge mit ähnlichem Wortlaut ganz unterschiedlich abgerechnet werden können. Wer auf der sicheren Seite sein will, braucht die eigene Abrechnung, keine allgemeine Regel aus dem Internet.
Auch eine Umwandlung hilft dabei nicht automatisch weiter: Ob eine Zahlung als laufender Arbeitslohn oder als sonstiger Bezug gilt, ergibt sich aus der Art der Vereinbarung und der tatsächlichen Abrechnungspraxis im Betrieb, nicht aus einem einseitigen Wunsch. Wer im Bewerbungsgespräch oder bei einer Gehaltsverhandlung Wert auf Elterngeld legt, kann höchstens danach fragen, wie eine variable Vergütung im Unternehmen üblicherweise abgerechnet wird, sich aber nicht darauf verlassen, dass sich das später noch ändern lässt.
- Monatliches Grundgehalt (laufender Arbeitslohn)
- 3.200 €
- Weihnachtsgeld im November (sonstiger Bezug)
- 1.500 €
- Elterngeld-Netto, berechnet nur aus dem Grundgehalt
- 2.050 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen
- 65 %
Vereinfachtes Beispiel. Annahmen: Das Weihnachtsgeld wird im Lohnsteuerabzug als sonstiger Bezug geführt und fließt deshalb nicht in die Berechnung ein. Das Elterngeld-Netto ist ein nach festen Pauschalen berechneter Wert, nicht der Betrag auf dem Gehaltszettel. Wäre das Weihnachtsgeld ein laufender Bestandteil des Monatsgehalts gewesen, läge Jonas' Elterngeld-Netto und damit sein Elterngeld höher.
Was zählt, während du schon Elterngeld beziehst?#
Dieselbe Regel gilt auch, während du bereits Elterngeld beziehst und nebenbei arbeitest. § 2 Abs. 3 BEEG berechnet dein Einkommen in den Lebensmonaten nach der Geburt nach denselben §§ 2c bis 2f BEEG wie das Einkommen vor der Geburt. Erhältst du während des Bezugs einen sonstigen Bezug, etwa eine nachträglich ausgezahlte Provision aus dem Vorjahr, mindert er dein laufendes Elterngeld nicht zusätzlich, weil er auch dann nicht als Erwerbseinkommen dieses Lebensmonats zählt.
Für Eltern in Teilzeit während des Bezugs heißt das: Nur der laufende Teilzeitlohn wird der Berechnung zugrunde gelegt, nicht ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld für diesen Zeitraum. Mehr zur Berechnung mit Teilzeiteinkommen findest du im Artikel zur Elterngeldberechnung für Angestellte.
Weil dein tatsächliches Einkommen während der Bezugszeit bei Antragstellung oft noch nicht endgültig feststeht, zahlt die Elterngeldstelle in solchen Fällen zunächst vorläufig. Erst mit den echten Abrechnungen nach Ende des Bezugszeitraums rechnet sie endgültig ab, und zu viel gezahltes Elterngeld musst du zurückzahlen. Auch für diese Abrechnung gilt: Ein sonstiger Bezug in dieser Zeit fließt nicht als Erwerbseinkommen ein, muss aber auf den eingereichten Abrechnungen erkennbar bleiben, damit die Elterngeldstelle ihn korrekt aussortieren kann.
Kannst du den Auszahlungstermin verschieben, um mehr Elterngeld zu bekommen?#
Nein, verlässlich nicht. Ob eine Zahlung als sonstiger Bezug gilt, hängt an ihrer Art, nicht an dem Tag, an dem sie überwiesen wird. Ein Dezember-Bonus, der stattdessen im Januar kommt, bleibt lohnsteuerlich in aller Regel weiterhin ein sonstiger Bezug, verschiebt sich höchstens in ein anderes Steuerjahr und damit möglicherweise sogar in einen anderen Bemessungszeitraum.
Welche Nachweise braucht die Elterngeldstelle für deine Sonderzahlungen?#
Für jeden Monat im Bemessungszeitraum verlangt die Elterngeldstelle die vollständige Lohn- oder Gehaltsbescheinigung, nicht nur eine Zusammenfassung. Auf ihr steht, wie dein Arbeitgeber eine Zahlung eingeordnet hat, und genau das prüft die Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter bei der Berechnung. Fehlt eine Abrechnung oder ist die Einordnung unklar, verzögert sich dein Bescheid oder er ergeht zunächst vorläufig.
Bei Unsicherheiten kann deine Lohnbuchhaltung erklären, wie eine konkrete Zahlung im Lohnsteuerabzugsverfahren behandelt wurde. Die endgültige Entscheidung über die Berücksichtigung trifft die Elterngeldstelle im Antrag; sie berät dazu kostenlos, aber ohne die Varianten für dich durchzurechnen. Genau das übernehmen wir als private Beratung, keine Behörde, wenn du vorher wissen willst, mit welchem Einkommen du tatsächlich rechnen kannst.
Was jetzt zu tun ist#
- Sammle deine Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die zwölf Monate deines Bemessungszeitraums, nicht nur eine Jahresübersicht.
- Prüfe auf jeder Abrechnung, ob eine Sonderzahlung als laufender Arbeitslohn oder als sonstiger Bezug ausgewiesen ist.
- Frag bei Unklarheit deine Lohnbuchhaltung, wie eine konkrete Zahlung im Lohnsteuerabzugsverfahren eingeordnet wurde.
- Rechne dein Elterngeld auf Basis des laufenden Arbeitslohns durch, bevor du deinen Antrag stellst, statt mit dem Bruttojahresgehalt zu kalkulieren.
- Reiche vollständige Nachweise ein, damit die Elterngeldstelle nicht nur vorläufig entscheidet.
Häufige Fragen
Zählt Weihnachtsgeld beim Elterngeld?
In der Regel nicht. Weihnachtsgeld wird im Lohnsteuerabzugsverfahren meist als sonstiger Bezug behandelt und fließt dann nach § 2c Absatz 1 BEEG nicht in die Berechnung ein. Prüfe auf deiner Abrechnung, wie dein Arbeitgeber es tatsächlich eingeordnet hat.
Wird eine Abfindung beim Elterngeld angerechnet?
Eine Abfindung gehört zu den sonstigen Bezügen, die das Familienportal ausdrücklich als Beispiel nennt, und wirkt sich deshalb nicht auf die Höhe deines Elterngeldes aus. Sie ersetzt keinen laufenden Arbeitslohn im lohnsteuerlichen Sinn.
Kann ich den Auszahlungstermin verschieben, um mehr Elterngeld zu bekommen?
Nein, verlässlich nicht. Die Einordnung als sonstiger Bezug hängt an der Art der Zahlung, nicht am Kalendertag, und verschiebt sich mit dem Termin nicht automatisch in laufenden Arbeitslohn. Lass arbeits- und steuerrechtliche Folgen vorher fachlich prüfen, statt allein auf einen Termin zu setzen.
Zählt eine Provision zum Elterngeld?
Das hängt von der Lohnabrechnung ab. Wird sie regelmäßig mit dem Monatsgehalt als laufender Arbeitslohn abgerechnet, zählt sie mit; wird sie einmal im Jahr als sonstiger Bezug ausgezahlt, zählt sie nicht. Der Name „Provision“ allein entscheidet nicht.
Wie finde ich heraus, ob meine Sonderzahlung ein sonstiger Bezug ist?
Auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Zahlungsmonats steht die lohnsteuerliche Einordnung. Bist du unsicher, fragt deine Lohnbuchhaltung nach; die endgültige Entscheidung über die Berücksichtigung trifft die Elterngeldstelle im konkreten Antrag.
Gilt die Regel auch, während ich schon Elterngeld beziehe?
Ja. § 2 Absatz 3 BEEG verweist für das Einkommen während des Bezugs auf dieselben §§ 2c bis 2f BEEG wie für die Zeit davor. Ein sonstiger Bezug, den du während des Elterngeldbezugs erhältst, mindert dein Elterngeld also nicht zusätzlich.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

