Inhalt9 Abschnitte
- Wie berechnest du dein Elterngeld als Angestellte oder Angestellter?
- Welcher Zeitraum zählt für deine Berechnung?
- Welche Lohnunterlagen braucht die Elterngeldstelle?
- Wie wird aus deinem Bruttolohn das Elterngeld-Netto?
- Was zählt als Einkommen – und was nicht?
- Was passiert bei mehreren Arbeitgebern oder einem Jobwechsel?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Jonas ist Industriemechaniker, sein erstes Kind kommt im Frühjahr. Seine Gehaltsabrechnung zeigt eine Zahl, der Elterngeldrechner im Internet eine andere, und keine der beiden ist die, die am Ende auf seinem Bescheid steht. Hier steht, welcher Zeitraum zählt, welche Unterlagen die Elterngeldstelle von dir will und wie sie aus deinem Bruttogehalt dein Elterngeld errechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich sind grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, dein Bemessungszeitraum (§ 2b Abs. 1 BEEG).
- Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent deines Elterngeld-Netto, bei niedrigem Einkommen bis zu 100 Prozent (§ 2 Abs. 1 und 2 BEEG).
- Es liegt mindestens bei 300 €, höchstens bei 1.800 € im Monat (§ 2 Abs. 1 und 4 BEEG).
- Die Elterngeldstelle rechnet mit Lohn- und Gehaltsbescheinigungen und pauschalen Abzügen, nicht mit deinem Auszahlungsnetto (§§ 2c bis 2f BEEG).
- Als sonstige Bezüge behandelte Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen meist nicht mit.
- Elterngeld wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG).
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Erstgespräch buchenWie berechnest du dein Elterngeld als Angestellte oder Angestellter?#
Dein Basiselterngeld ist ein Prozentsatz deines Elterngeld-Netto aus der Zeit vor der Geburt, nicht dein Gehalt selbst (§ 2 Abs. 1 BEEG). Bei einem Elterngeld-Netto zwischen 1.000 € und 1.200 € liegt die Ersatzrate bei 67 %. Darüber sinkt sie in Schritten von 0,1 Prozentpunkten je 2 € Mehreinkommen, bis sie ab 1.240 € bei 65 % bleibt. Darunter steigt sie in denselben Schritten, bis sie unter 340 € theoretisch 100 % erreicht (§ 2 Abs. 2 BEEG).
| Elterngeld-Netto vor der Geburt | Ersatzrate |
|---|---|
| unter 1.000 € | steigt schrittweise bis 100 % |
| 1.000 € bis 1.200 € | 67 % |
| 1.200 € bis 1.240 € | sinkt schrittweise auf 65 % |
| ab 1.240 € | 65 % |
Egal wie hoch dein Gehalt war: Ausgezahlt werden mindestens 300 € und höchstens 1.800 € im Monat (§ 2 Abs. 1 und 4 BEEG). Arbeitest du während des Bezugs weiter, ersetzt Elterngeld nur noch den Unterschiedsbetrag zwischen deinem Einkommen vorher und nachher, wie unser Artikel zu Elterngeld mit Teilzeit-Einkommen im Detail zeigt. Für diesen Vergleich wird dein Einkommen vor der Geburt höchstens mit 2.770 € angesetzt (§ 2 Abs. 3 BEEG).
Welcher Zeitraum zählt für deine Berechnung?#
Für angestellte Arbeit sind grundsätzlich die zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt maßgeblich, dein Bemessungszeitraum (§ 2b Abs. 1 BEEG). Bekommt dein Kind im Mai das Licht der Welt, zählt der Zeitraum von Mai des Vorjahres bis April des Geburtsjahres, unabhängig vom genauen Geburtstag.
Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Krankheit oder Wehr- beziehungsweise Zivildienst fallen automatisch heraus, ein früherer Monat rutscht dann nach. Wann das gilt, welche Nachweise die Elterngeldstelle dafür braucht und wann ein Verzicht auf diese Ausklammerung günstiger sein kann, erklärt unser Artikel zum Bemessungszeitraum ausführlich.
Welche Lohnunterlagen braucht die Elterngeldstelle?#
Grundlage sind deine Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für jeden Monat im Bemessungszeitraum, ausgestellt von deinem Arbeitgeber (§ 2c Abs. 2 BEEG). Ihre Angaben gelten dabei als richtig und vollständig, solange nichts dagegenspricht. Hattest du im Zeitraum mehrere Arbeitgeber, zählen die Bescheinigungen aller Arbeitsverhältnisse zusammen.
Für Abzugsmerkmale wie deine Steuerklasse ist grundsätzlich die letzte Bescheinigung mit Einnahmen im Bemessungszeitraum maßgeblich. Hat sich ein Merkmal während des Zeitraums geändert, gilt stattdessen die Angabe, die in der überwiegenden Zahl der Monate galt (§ 2c Abs. 3 BEEG). Ein Steuerklassenwechsel kurz vor der Geburt wirkt sich also nicht automatisch aus, wie unser Artikel zu Steuerklasse und Elterngeld genauer zeigt. Was genau du zusätzlich einreichen musst, richtet sich nach den Formularen deiner zuständigen Elterngeldstelle; einen vollständigen Überblick gibt unsere Checkliste für die Antragsunterlagen.
Wie wird aus deinem Bruttolohn das Elterngeld-Netto?#
Die Elterngeldstelle führt keine individuelle Lohnabrechnung durch, sondern rechnet dein Elterngeld-Netto nach festen gesetzlichen Pauschalen aus (§§ 2c bis 2f BEEG). Grundlage ist dein durchschnittliches monatliches Brutto aus dem Bemessungszeitraum, vermindert um ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Davon zieht sie pauschale Steuern und pauschale Sozialabgaben ab, nicht deine tatsächlichen Beiträge.
Für die Sozialabgaben gelten feste Sätze, unabhängig davon, was tatsächlich von deinem Gehalt abgeht (§ 2f Abs. 1 BEEG):
| Abzug | Pauschale | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 9 % | gesetzlich krankenversicherungspflichtig |
| Rentenversicherung | 10 % | rentenversicherungspflichtig |
| Arbeitsförderung | 2 % | versicherungspflichtig nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch |
Der Steuerabzug folgt dagegen dem gesetzlich festgelegten Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung und richtet sich nach deiner Steuerklasse; die Steuerklasse VI bleibt dabei unberücksichtigt (§ 2e Abs. 3 BEEG). Bist du kirchensteuerpflichtig, rechnet die Elterngeldstelle pauschal mit 8 % Kirchensteuer, unabhängig vom tatsächlichen Satz in deinem Bundesland (§ 2e Abs. 5 BEEG). Wie genau sich diese Bausteine zu deinem Elterngeld-Netto zusammensetzen, erklärt unser Artikel zur Elterngeld-Netto-Berechnung.
- Elterngeld-Netto vor der Geburt
- 1.900 €
- Ersatzrate bei diesem Einkommen
- 65 %
Vereinfachtes Beispiel. Annahme: Jonas arbeitet ohne Unterbrechung im gesamten Bemessungszeitraum bei einem Arbeitgeber, sein Elterngeld-Netto von 1.900 € ergibt sich nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und der pauschalen Steuer- und Sozialabgaben aus seinem Bruttogehalt. Weil sein Einkommen über 1.240 € liegt, gilt die niedrigste Ersatzrate von 65 % (§ 2 Abs. 2 BEEG). Dein echter Betrag hängt von deiner Steuerklasse, deinem Bemessungszeitraum und deinen tatsächlichen Gehaltsabrechnungen ab.
Was zählt als Einkommen – und was nicht?#
Für dein Elterngeld-Netto zählt laufender Arbeitslohn, nicht jede Zahlung auf deiner Gehaltsabrechnung. Entscheidend ist die lohnsteuerliche Einordnung: Behandelt dein Arbeitgeber eine Zahlung im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstigen Bezug, fließt sie nicht in die Berechnung ein (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Bei Sonderzahlungen entscheidet also die lohnsteuerliche Einordnung: Als sonstiger Bezug behandelte Einmalzahlungen werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt. Das betrifft je nach Ausgestaltung Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt oder Provisionen, unser Artikel zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Elterngeld zeigt die einzelnen Fälle.
Auch geldwerte Vorteile wie ein Dienstwagen können als laufender Arbeitslohn zählen, je nachdem, wie sie lohnsteuerlich verbucht sind. Details dazu stehen im Artikel zu Dienstwagen und geldwerten Vorteilen. Ein Blick allein auf die Bezeichnung einer Position auf deiner Abrechnung reicht in keinem der beiden Fälle aus.
Was passiert bei mehreren Arbeitgebern oder einem Jobwechsel?#
Hattest du im Bemessungszeitraum mehr als einen Arbeitgeber, addiert die Elterngeldstelle die Einnahmen aus allen Arbeitsverhältnissen. Du brauchst deshalb von jedem Arbeitgeber eine vollständige Bescheinigung für die betroffenen Monate, auch von einem Job, den du inzwischen nicht mehr hast. Fehlt eine davon, kann die Elterngeldstelle zunächst nur vorläufig entscheiden, meist mit einem niedrigeren Betrag, den sie nach Nachreichung korrigiert.
Ein Jobwechsel innerhalb des Bemessungszeitraums ändert an der Rechnung selbst nichts, solange beide Beschäftigungen im Inland zu versteuern sind. Wichtig ist nur, dass für jeden Monat eine Bescheinigung vorliegt, damit die Elterngeldstelle nicht mit einem geschätzten oder unvollständigen Einkommen rechnen muss.
Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zu deinem konkreten Antrag kostenlos und entscheidet über deinen Fall, das kann und will eine private Beratung dir nicht abnehmen. Was wir tun: mit dir vorab durchrechnen, welche Unterlagen zählen und wie hoch dein Elterngeld voraussichtlich ausfällt, damit dich der Bescheid nicht überrascht.
Was jetzt zu tun ist#
- Bemessungszeitraum bestimmen: Zähle zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat zurück und prüfe, ob Mutterschutz, Krankheit oder ein früherer Elterngeldbezug Monate ausklammert.
- Lohn- und Gehaltsbescheinigungen für den gesamten Zeitraum sammeln, auch von früheren oder zusätzlichen Arbeitgebern.
- Prüfen, welche Zahlungen als sonstiger Bezug gelten und deshalb nicht in dein Elterngeld-Netto einfließen.
- Elterngeld-Netto und Ersatzrate überschlagen, bevor du dich zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus entscheidest.
- Antrag rechtzeitig stellen: Rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle höchstens drei Lebensmonate, notfalls mit vorläufigen Angaben (§ 7 Abs. 1 BEEG).
Häufige Fragen
Warum ist mein Elterngeld-Netto niedriger als das Netto auf meiner Gehaltsabrechnung?
Die Elterngeldstelle rechnet nicht mit deinen individuellen Abzügen, sondern mit gesetzlichen Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben (§§ 2e und 2f BEEG). Tatsächliche Freibeträge, Vorsorgeaufwendungen oder freiwillige Versicherungen aus deiner echten Abrechnung fließen so nicht ein.
Zählt Weihnachtsgeld oder eine Bonuszahlung zu meinem Elterngeld-Netto?
Das hängt von der lohnsteuerlichen Einordnung ab, nicht vom Namen der Zahlung. Als sonstiger Bezug behandelte Einmalzahlungen werden bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt, laufender Arbeitslohn dagegen schon (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG).
Was passiert, wenn ich während des Bemessungszeitraums den Job gewechselt habe?
Dann zählen die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aller Arbeitgeber im Zeitraum zusammen. Für die Abzugsmerkmale wie die Steuerklasse ist grundsätzlich die letzte Bescheinigung mit Einnahmen maßgeblich, bei einem Wechsel innerhalb des Zeitraums die Angabe, die in den meisten Monaten galt (§ 2c Abs. 3 BEEG).
Wie weit rückwirkend kann ich Elterngeld beantragen, wenn die Berechnung länger dauert?
Elterngeld wird höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Eingang deines Antrags gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Eine offene Berechnung ist deshalb kein Grund, den Antrag selbst hinauszuzögern, du kannst ihn auch mit vorläufigen Angaben stellen.
Ändert eine Gehaltserhöhung während der Elternzeit mein bereits bewilligtes Elterngeld?
Nein. Maßgeblich für die Höhe ist dein Einkommen im Bemessungszeitraum vor der Geburt (§ 2b BEEG), eine spätere Gehaltserhöhung ändert daran nichts. Relevant wird ein späteres Einkommen nur, wenn du während des Bezugs arbeitest, dann zählt der Unterschiedsbetrag zum vorgeburtlichen Einkommen (§ 2 Abs. 3 BEEG).
Was, wenn sich meine Steuerklasse im Bemessungszeitraum geändert hat?
Dann ist die Steuerklasse maßgeblich, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate des Bemessungszeitraums galt, nicht automatisch die letzte (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Ein Wechsel kurz vor der Geburt hilft deshalb nicht immer wie erhofft.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 2b BEEG: Bemessungszeitraum – Gesetze im Internet
- § 2c BEEG: Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit – Gesetze im Internet
- § 2f BEEG: Abzüge für Sozialabgaben – Gesetze im Internet
- § 7 BEEG: Antragstellung – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Wie wird mein bisheriges Einkommen für die Berechnung des Elterngelds bestimmt?

