Inhalt9 Abschnitte
- Wird ein Minijob beim Elterngeld berücksichtigt?
- Wie berechnet sich dein Elterngeld-Netto aus dem Minijob?
- Minijob als einziges Einkommen: Wie hoch fällt dein Elterngeld aus?
- Minijob neben einem Hauptjob: Was ändert sich?
- Minijob während des Elterngeldbezugs: Was passiert mit deinem Geld?
- Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Nadja gibt zwei Nachmittage die Woche Nachhilfe, 500 € im Monat, mehr Einkommen hat sie vor der Geburt ihres Sohnes nicht. Als sie den Elterngeldantrag vorbereitet, fragt sie sich, ob dieser kleine Verdienst überhaupt zählt – und was am Ende an Elterngeld dabei herauskommt. Beides lässt sich aus dem Gesetz genau beantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Minijob zählt beim Elterngeld als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und wird im Bemessungszeitraum der zwölf Kalendermonate vor der Geburt berücksichtigt (§ 2b, § 2c BEEG).
- Für das Elterngeld-Netto werden von Minijob-Einkünften in der Regel keine Steuern und Sozialabgaben abgezogen, nur ein anteiliger Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,50 € im Monat.
- Ist der Minijob dein einziges Einkommen vor der Geburt, liegt dein Elterngeld-Netto meist unter 1.000 €, dann steigt deine Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %.
- Auch ohne jedes Vorher-Einkommen zahlt die Elterngeldstelle mindestens 300 € Basiselterngeld im Monat.
- Arbeitest du während des Bezugs weiter im Minijob, wird dieses Einkommen über die Differenzmethode von deinem Elterngeld-Netto vor der Geburt abgezogen.
- Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit Januar 2026 bei 603 € im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn.
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Erstgespräch buchenWird ein Minijob beim Elterngeld berücksichtigt?#
Ja, ein Minijob zählt beim Elterngeld wie jede andere nichtselbständige Arbeit: Die Elterngeldstelle berücksichtigt das Einkommen daraus im Bemessungszeitraum, den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt deines Kindes (§ 2b Abs. 1 BEEG). Rechtlich ist ein Minijob eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 SGB IV, elterngeldrechtlich aber ganz normal Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 2c BEEG.
Deinem Anspruch steht der Minijob nicht im Weg. Elterngeld setzt voraus, dass du keine volle Erwerbstätigkeit ausübst, und das ist erfüllt, solange deine Arbeitszeit unter 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats bleibt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Ein klassischer Minijob mit wenigen Stunden pro Woche liegt weit darunter.
Hast du mehrere Arbeitsverhältnisse, etwa den Minijob neben einer Haupttätigkeit, brauchst du Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus allen Arbeitsverhältnissen für den Bemessungszeitraum. Die Elterngeldstelle rechnet die Einkünfte zusammen, es gibt keine getrennte Berechnung pro Arbeitgeber.
Wie berechnet sich dein Elterngeld-Netto aus dem Minijob?#
Dein Elterngeld-Netto aus dem Minijob ist der Verdienst, vermindert um einen anteiligen Werbungskosten-Pauschbetrag – Steuern und Sozialabgaben werden in der Regel nicht abgezogen (§ 2c Abs. 1 BEEG). Der Grund liegt im Minijob selbst: Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuer mit einer einheitlichen Pauschsteuer von 2 Prozent abgelten und zahlt die Sozialversicherungsbeiträge meist pauschal (§ 40a Abs. 2 EStG). Bei dir kommt dadurch in der Regel nichts zum Abzug an, und genau das übernimmt die Elterngeldstelle in ihre Berechnung.
Abgezogen wird trotzdem ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags für Werbungskosten, aktuell 1.230 € im Jahr, also 102,50 € im Monat (§ 2c Abs. 1 BEEG in Verbindung mit § 9a EStG). Verdienst du im Minijob 500 €, bleiben nach diesem Abzug 397,50 € als Elterngeld-Netto übrig, nicht die vollen 500 €. Wie das Elterngeld-Netto bei angestelltem Einkommen im Detail zusammenkommt, erklärt unser Artikel zur Elterngeld-Netto-Berechnung.
Minijob als einziges Einkommen: Wie hoch fällt dein Elterngeld aus?#
Ist der Minijob deine einzige Einnahmequelle vor der Geburt, bekommst du meist eine höhere Ersatzrate als die üblichen 65 bis 67 Prozent. Grundsätzlich ersetzt Elterngeld 67 Prozent des Elterngeld-Nettos. Liegt dieses unter 1.000 €, steigt der Satz um 0,1 Prozentpunkte je 2 €, die das Einkommen die 1.000-Euro-Grenze unterschreitet, bis auf 100 Prozent (§ 2 Abs. 2 BEEG). Bei einem klassischen Minijob-Verdienst greift diese Regel fast immer.
- Minijob-Verdienst vor der Geburt
- 522,50 € im Monat
- Abzug: Anteil Werbungskosten-Pauschbetrag
- 102,50 €
- Elterngeld-Netto
- 420 €
- Unterschreitung der 1.000-Euro-Grenze
- 580 €
- Ersatzrate (67 % + 0,1 Punkte je 2 €)
- 96 %
Vereinfachtes Beispiel. Angenommen sind ein voller Bemessungszeitraum mit gleichbleibendem Verdienst und keine Steuer- oder Sozialabgaben, wie bei einem Minijob üblich. Dein echter Betrag hängt von deinem tatsächlichen Verdienst in den zwölf Monaten vor der Geburt ab.
Bei einem sehr niedrigen Minijob-Verdienst kann das Elterngeld-Netto nach Abzug des Pauschbetrags rechnerisch klein oder sogar null ausfallen. Das ist kein Problem: Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 € gezahlt, auch wenn du vor der Geburt kein oder kaum Einkommen hattest (§ 2 Abs. 4 BEEG). Mehr zu Mindest- und Höchstbetrag steht im Artikel zu Mindestbetrag und Höchstbetrag beim Elterngeld.
Minijob neben einem Hauptjob: Was ändert sich?#
Hast du neben deiner Haupttätigkeit einen Minijob, zählt beides zusammen als ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit. Es gibt keinen separaten Topf für den Minijob-Anteil: Die Elterngeldstelle addiert die durchschnittlichen Monatseinnahmen aus allen Beschäftigungen und zieht davon die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben ab, die für den jeweiligen Teil tatsächlich angefallen sind (§ 2c Abs. 1 BEEG). Für dein Hauptgehalt bedeutet das reguläre Abzüge, für den Minijob-Anteil in der Regel keine.
Eine Ausnahme lohnt sich zu kennen: Bekommst du im Minijob eine Einmalzahlung, etwa eine Prämie, zählt sie nur dann zu deinem Elterngeld-Netto, wenn sie lohnsteuerlich als laufender Arbeitslohn behandelt wird. Als sonstiger Bezug eingestufte Zahlungen bleiben außen vor, egal wie sie im Vertrag heißen (§ 2c Abs. 1 BEEG). Diese Unterscheidung gilt für jedes Arbeitsverhältnis, nicht nur für Minijobs, ausführlicher dazu unser Artikel zu sonstigen Bezügen beim Elterngeld.
Minijob während des Elterngeldbezugs: Was passiert mit deinem Geld?#
Arbeitest du während des Elterngeldbezugs im Minijob weiter, wird dieses Einkommen von deinem Elterngeld-Netto vor der Geburt abgezogen, nicht einfach draufgerechnet. Für Lebensmonate mit Einkommen nach der Geburt zahlt die Elterngeldstelle die maßgebliche Ersatzrate auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Ein Minijob-Verdienst nach der Geburt senkt also den ausgezahlten Betrag, ersetzt aber nur einen Teil davon.
Die 32-Stunden-Grenze gilt weiter für deine gesamte Erwerbstätigkeit, nicht nur für den Minijob allein (§ 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Kombinierst du mehrere Tätigkeiten, zählen alle Wochenstunden zusammen. Weil dein Verdienst während des Bezugs bei der Antragstellung noch nicht feststeht, zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig und rechnet nach dem Bezug anhand deiner echten Lohnbescheinigungen endgültig ab. Weicht dein tatsächliches Einkommen nach oben ab, musst du zu viel gezahltes Elterngeld zurückzahlen. Wie sich Hinzuverdienst als Angestellte oder Angestellter konkret auf den Bezug auswirkt, erklärt unser Artikel zu Elterngeld und Hinzuverdienst für Angestellte, das Rechenprinzip hinter der Differenzmethode zeigt der Artikel zur Elterngeld-Teilzeit-Berechnung.
Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?#
Die Minijob-Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt: Sie ergibt sich, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Seit der letzten Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde steigt damit auch die Verdienstgrenze automatisch mit.
| Jahr | Mindestlohn pro Stunde | Minijob-Verdienstgrenze |
|---|---|---|
| 2024 | 12,41 € | 538 € |
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
Überschreitest du diese Grenze dauerhaft, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern eine reguläre oder als Übergangsbereich geförderte Beschäftigung mit normalen Steuer- und Sozialabgaben. Für die Elterngeldberechnung ändert das die Rechnung: Ab diesem Zeitpunkt zieht die Elterngeldstelle die tatsächlichen Abzüge ab, nicht mehr nur den Werbungskosten-Pauschbetrag. Ein unvorhergesehenes, kurzzeitiges Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten im Jahr ändert am Minijob-Status nichts (§ 8 Abs. 1b SGB IV).
Was jetzt zu tun ist#
- Stelle den Antrag rechtzeitig: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG) – warte nicht, bis alle Unterlagen vollständig sind.
- Sammle die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus allen Arbeitsverhältnissen des Bemessungszeitraums, auch aus jedem einzelnen Minijob.
- Rechne dein Elterngeld mit und ohne Minijob-Einkommen durch, bevor du dich zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus entscheidest.
- Melde einen Minijob während des Bezugs sofort der Elterngeldstelle, damit die vorläufige Zahlung stimmt und keine Rückzahlung droht.
- Behalte die 32-Stunden-Grenze im Blick, wenn du während des Bezugs mehrere Tätigkeiten kombinierst.
Häufige Fragen
Zählt ein Minijob als Erwerbstätigkeit für den Elterngeldanspruch?
Ja, aber er steht deinem Anspruch nicht im Weg. Elterngeld setzt voraus, dass du keine volle Erwerbstätigkeit ausübst, und das ist bei einem Minijob mit seinen wenigen Wochenstunden praktisch immer erfüllt (§ 1 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6 BEEG). Das Einkommen daraus wird trotzdem für die Höhe des Elterngeldes berücksichtigt.
Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 € im Monat. Sie ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und ergibt sich aus 130 mal Mindestlohn geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV).
Werden vom Minijob-Einkommen Steuern und Sozialabgaben abgezogen, bevor das Elterngeld berechnet wird?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt für Minijobs meist eine Pauschsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge selbst, sodass bei dir nichts abgezogen wird. Genau deshalb rechnet die Elterngeldstelle für dieses Einkommen auch bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos keine Steuern und Sozialabgaben heraus.
Darf ich während des Elterngeldbezugs einen Minijob annehmen?
Ja. Das Einkommen wird dann als Erwerbstätigkeit nach der Geburt gewertet und über die Differenzmethode auf dein Elterngeld angerechnet (§ 2 Abs. 3 BEEG). Solange deine gesamte Erwerbstätigkeit unter 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt bleibt, bleibt der Anspruch dem Grunde nach bestehen.
Was passiert, wenn mein Minijob-Verdienst über die Geringfügigkeitsgrenze steigt?
Dann ist es kein Minijob mehr, sondern eine reguläre Beschäftigung mit normalen Steuer- und Sozialabgaben. Für die Elterngeldberechnung ändert das die Rechnung: Ab diesem Zeitpunkt werden die tatsächlichen Abzüge vom Einkommen abgesetzt, nicht mehr nur der Pauschbetrag.
Bekomme ich mit nur einem Minijob überhaupt Elterngeld?
Ja, mindestens 300 € Basiselterngeld im Monat, selbst wenn dein Elterngeld-Netto aus dem Minijob nach Abzug des Pauschbetrags rechnerisch niedrig oder null ist (§ 2 Abs. 4 BEEG). Oft liegt dein tatsächlicher Betrag darüber, weil die Ersatzrate bei niedrigem Einkommen steigt.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 1 BEEG: Berechtigte – Gesetze im Internet
- § 2 BEEG: Höhe des Elterngeldes – Gesetze im Internet
- § 2b BEEG: Bemessungszeitraum – Gesetze im Internet
- § 2c BEEG: Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit – Gesetze im Internet
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit – Gesetze im Internet
- § 40a EStG: Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen – Gesetze im Internet
- Familienportal des Bundes: Wie wird das Elterngeld-Netto berechnet?
- Familienportal des Bundes: Arbeit und Einkommen mit Elterngeld
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro


