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Elterngeld und Minijob: Was Sie wissen müssen

Wie wird Minijob-Einkommen beim Elterngeld behandelt? Keine Steuer- und Sozialabzüge, Anrechnung während des Bezugs und wichtige Besonderheiten.

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Elterngeld Zentrum
11. März 2026
5 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkommen aus einem Minijob zählt als Einkommen bei der Elterngeld-Berechnung
  • Beim Minijob werden keine pauschalen Steuer- und Sozialabzüge vorgenommen -- das volle Brutto zählt
  • Auch während des Elterngeld-Bezugs dürfen Sie einen Minijob ausüben (max. 32 Stunden/Woche insgesamt)
  • Minijob-Einkommen während des Bezugs wird als Einkommen angerechnet und mindert das Elterngeld
  • Elternzeit ist auch bei einem Minijob möglich

Minijob-Einkommen zählt für das Elterngeld#

Viele Eltern sind überrascht: Auch die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) werden als Einkommen bei der Elterngeld-Berechnung berücksichtigt. Das stellt die offizielle Broschüre des BMBFSFJ klar: "Auch die Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung zählen zum Einkommen, zum Beispiel aus einem Minijob" (BMBFSFJ Broschüre, Kapitel 1.5.2).

Das gilt unabhängig davon, ob der Minijob Ihre einzige Beschäftigung ist oder ob Sie ihn neben einer Hauptbeschäftigung ausüben.

Der Vorteil: Keine pauschalen Abzüge#

Bei der Berechnung des Elterngeld-Nettos werden normalerweise pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen. Beim Minijob ist das anders:

Abzüge bei Minijob vs. regulärer Beschäftigung

Merkmal

Da Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Steuern pauschal abführt und Sie als Minijobber keine eigenen Sozialabgaben zahlen, wird Ihr Minijob-Einkommen ohne Abzüge in die Elterngeld-Berechnung einbezogen. Das gesamte Brutto-Einkommen aus dem Minijob entspricht damit dem Elterngeld-Netto (Familienportal FAQ).

Midijob: Geringere Abzüge

Wenn Sie einen sogenannten Midijob (Übergangsbereich) haben, werden zwar Sozialabgaben abgezogen, aber mit geringeren Prozentsätzen als bei einer regulären Beschäftigung.

Minijob während des Elterngeld-Bezugs#

Sie dürfen auch während des Elterngeld-Bezugs einen Minijob ausüben -- solange Sie insgesamt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei gilt:

  • Das Einkommen aus dem Minijob wird als Einkommen während des Bezugs berücksichtigt
  • Es mindert Ihr Elterngeld, weil das Elterngeld den Einkommensunterschied zwischen "vorher" und "nachher" ersetzt
  • Auch hier werden keine pauschalen Steuer- und Sozialabzüge vom Minijob-Einkommen abgezogen
Arbeitszeitgrenze beachten

Die 32-Stunden-Grenze gilt für Ihre gesamte Arbeitszeit -- also die Summe aus allen Beschäftigungen. Wenn Sie neben dem Minijob noch eine Teilzeitstelle haben, werden beide Arbeitszeiten addiert. Bei mehr als 32 Stunden pro Woche entfällt der Elterngeld-Anspruch für den betroffenen Lebensmonat.

Elternzeit und Minijob#

Elternzeit steht Ihnen in jedem Arbeitsverhältnis zu -- auch bei einem Minijob. Sie können bei Ihrem Minijob-Arbeitgeber Elternzeit nehmen und genießen während dieser Zeit den gleichen Kündigungsschutz wie in einem regulären Arbeitsverhältnis (BEEG § 18).

Praktisches Beispiel#

Situation: Eine Mutter hat vor der Geburt ausschließlich einen Minijob mit 520 EUR monatlich.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Bemessungszeitraum

    Die 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz werden herangezogen. In jedem Monat betrug das Einkommen 520 EUR brutto.

  2. Elterngeld-Netto berechnen

    Da beim Minijob keine pauschalen Abzüge vorgenommen werden, beträgt das Elterngeld-Netto ebenfalls 520 EUR.

  3. Ersatzrate anwenden

    Bei einem Netto von 520 EUR greift die erhöhte Ersatzrate für Geringverdiener. Die Ersatzrate steigt stufenweise auf bis zu 100 %. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 EUR.

Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen

Selbst wenn Sie vor der Geburt keinen Minijob oder andere Beschäftigung hatten, erhalten Sie den Mindestbetrag: 300 EUR Basiselterngeld oder 150 EUR ElterngeldPlus pro Monat.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1, 2c, 18 -- Gesetze im Internet
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.5.2 und 1.5.3 -- BMBFSFJ Broschüre
  • Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.

Inhalt

  • Minijob-Einkommen zählt für das Elterngeld
  • Der Vorteil: Keine pauschalen Abzüge
  • Minijob während des Elterngeld-Bezugs
  • Elternzeit und Minijob
  • Praktisches Beispiel
  • Quellen & Rechtsgrundlagen

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