Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Steuern & Versicherung

Elterngeld und Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung.

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Ein Paar sitzt mit Unterlagen am Schreibtisch

Dein Elterngeld-Bescheid ist da, und jetzt tauchen die Fragen auf, die niemand in der Schwangerschaft bedenkt: Musst du das Geld versteuern, bleibst du krankenversichert, und was passiert mit deiner Rente oder deinem Arbeitslosengeld-Anspruch? Hier findest du für jede dieser Fragen die passende Antwort und den Artikel, der sie im Detail durchrechnet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elterngeld ist nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz auf dein übriges Einkommen an.
  • Schon ab rund 410 € Elterngeld im Jahr – oft schon nach zwei Monaten – bist du zur Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind während Elterngeld und Elternzeit beitragsfrei, freiwillig Versicherte zahlen weiter Mindestbeiträge, privat Versicherte alle Beiträge selbst.
  • Kindererziehungszeiten bringen dir für jedes Kind bis zu 36 Kalendermonate Rentenansprüche, auch ohne Elternzeit (§ 56 SGB VI).
  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes zählt zur Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I, danach nur mit freiwilliger Weiterversicherung (§ 26 Abs. 2a, § 28a SGB III).

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Musst du Elterngeld versteuern?#

Nein, Elterngeld selbst bleibt steuerfrei (§ 3 Nr. 67 Buchstabe b EStG). Über den Progressionsvorbehalt fließt es aber in die Berechnung deines persönlichen Steuersatzes ein, sodass dieser höhere Satz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen angewendet wird – das führt bei der Steuererklärung häufig zu einer Nachzahlung. Wie dieser Mechanismus genau wirkt und wie du die mögliche Nachzahlung selbst überschlägst, erklärt Elterngeld und Steuern: Wie der Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz erhöht.

Ab wann musst du Elterngeld in der Steuererklärung angeben?#

Sobald deine Progressionsvorbehalt-Leistungen im Jahr über 410 € liegen, entsteht die Pflicht zur Steuererklärung (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG) – bei Basiselterngeld ist das oft schon nach zwei Monaten der Fall. Deine Elterngeldstelle meldet den Betrag automatisch ans Finanzamt, du trägst ihn im Hauptvordruck unter den Einkommensersatzleistungen ein. Wo genau das steht, welche Frist gilt und was bei einer vergessenen Angabe passiert, steht in Elterngeld in der Steuererklärung angeben: Pflicht, Anlage und Frist.

Ändert ein Steuerklassenwechsel dein Elterngeld?#

Nein, für dein bereits bewilligtes Elterngeld nicht mehr. Die Elterngeldstelle rechnet mit der Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum vor der Geburt zuletzt galt, auch für angerechnetes Teilzeiteinkommen während des Bezugs (§ 2e Abs. 3 in Verbindung mit § 2c Abs. 3 BEEG). Ein Wechsel während der Elternzeit wirkt nur auf das laufende Nettogehalt und auf ein künftiges Kind – Details dazu in Steuerklasse während der Elternzeit: Was sich wirklich ändert. Willst du die Steuerklasse schon vor der Geburt mit Blick auf ein höheres Elterngeld-Netto planen, gehört das in den Bemessungszeitraum, nicht in die laufende Elternzeit.

Wer hilft wirklich beim Optimieren – Steuerberater oder Elterngeldberatung?#

Ein Steuerberater ist nach § 33 Steuerberatungsgesetz für Steuersachen zuständig, nicht für den Bemessungszeitraum oder die Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus – das sind Regeln des BEEG. Wer für welche Frage der richtige Ansprechpartner ist, von der Steuerklassenwahl bis zum Widerspruch gegen einen Bescheid, erklärt Steuerberater oder Elterngeldberatung: Wer hilft wirklich beim Optimieren?.

Bleibst du in der Elternzeit krankenversichert?#

Ja, du bleibst grundsätzlich so krankenversichert wie bisher, aber deine Beiträge hängen von deiner Versicherungsart ab:

Versicherungsart Beiträge während Elterngeld/Elternzeit
Pflichtversichert (gesetzlich) beitragsfrei, solange keine weiteren Einnahmen (§ 224 SGB V)
Familienversichert wie bisher beitragsfrei
Freiwillig versichert (gesetzlich) in der Regel Mindestbeitrag fällig
Privat versichert volle Beiträge selbst, auch der bisherige Arbeitgeberanteil

Wie sich Teilzeitarbeit während der Elternzeit auf diese Beiträge auswirkt und was bei einem Kassenwechsel gilt, steht in Krankenversicherung in der Elternzeit: Diese Regeln gelten für dich.

Was gilt, wenn ihr nicht verheiratet seid?#

Unverheiratete Paare können sich in der Elternzeit nicht gegenseitig kostenlos familienversichern, weil § 10 SGB V die kostenlose Familienversicherung Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehält. Euer gemeinsames Kind ist davon unabhängig beitragsfrei familienversichert, sobald ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Was das fürs Budget des unverheirateten Partners bedeutet, erklärt Familienversicherung in der Elternzeit ohne Trauschein.

Was bringt dir die Elternzeit für die Rente?#

Für jedes Kind erhältst du in den ersten 36 Kalendermonaten nach der Geburt Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei vor 1992 geborenen Kindern derzeit 30 Monate (§ 56, § 249 SGB VI). Entscheidend dafür ist, dass du dein Kind in Deutschland erziehst und mit ihm zusammenlebst – nicht, ob du tatsächlich Elternzeit nimmst. Wie viel das für deine spätere Rente ausmacht, wem die Zeit standardmäßig zugeordnet wird und wie du sie beantragst, steht in Kindererziehungszeiten: Was deine Elternzeit für die Rente bringt.

Was passiert mit deinem Arbeitslosengeld-Anspruch?#

Bis zum 3. Geburtstag deines Kindes bist du in der Elternzeit beitragsfrei arbeitslosenversichert, wenn du unmittelbar davor versicherungspflichtig warst (§ 26 Abs. 2a SGB III); diese Zeit zählt zur Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld I. Ab dem 3. Geburtstag entfällt das automatisch, und nur eine freiwillige Weiterversicherung nach § 28a SGB III, beantragt innerhalb von drei Monaten nach Beginn dieser Elternzeit, hält den Schutz aufrecht. Die Drei-Monats-Frist und was bei einer verpassten Frist droht, erklärt Elternzeit und Arbeitslosenversicherung: Was für dein Arbeitslosengeld zählt.

Diese Frist läuft parallel zu anderen Fristen deiner Elternzeit-Planung, etwa der Elternzeit-Anmeldung und dem Kündigungsschutz in der Elternzeit: Wer Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus plant, sollte alle drei im selben Zug prüfen.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Krankenkasse informieren: Melde Beginn und Ende deiner Elternzeit sowie deinen Elterngeld-Bescheid, damit die Beitragsfreiheit korrekt läuft.
  2. Steuererklärung einplanen: Sobald deine Elterngeld-Summe über 410 € im Jahr liegt, bist du zur Steuererklärung verpflichtet – plane eine mögliche Nachzahlung durch den Progressionsvorbehalt ein.
  3. Kindererziehungszeiten beantragen: Stelle den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung, unabhängig davon, ob ihr die Zeit der Mutter oder dem Vater zuordnen wollt.
  4. Drei-Monats-Frist zur Arbeitslosenversicherung im Blick behalten: Wer nach dem 3. Geburtstag des Kindes weiter Elternzeit nimmt, muss die freiwillige Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten beantragen, sonst entfällt der Schutz für diesen Abschnitt.

Für die individuelle Rechnung – welche Steuerklasse, welcher Zeitpunkt für den Antrag auf Kindererziehungszeiten, welche Auswirkung auf dein Elterngeld-Netto – lässt sich über Termin buchen ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Alle Artikel

8 Ratgeber zu diesem Thema, von der Grundlage bis zum Detail.

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Elterngeld in der Steuererklärung

Ab wann musst du Elterngeld in der Steuererklärung angeben, wo trägst du es ein und welche Frist gilt? Die 410-Euro-Grenze und der Ablauf einfach erklärt.
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Elterngeld optimieren: Der Steuerberater ist für Steuersachen zuständig, nicht für den Bemessungszeitraum nach dem BEEG. Wer wirklich der richtige Ansprechpartner ist.
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Ein Steuerklassenwechsel während der Elternzeit ändert dein laufendes Elterngeld nicht. Was er stattdessen bewirkt und wann er doch etwas bringt.
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