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Elternzeit und Rente: Kindererziehungszeiten verstehen

Wie wirkt sich die Kindererziehung auf Ihre Rente aus? Kindererziehungszeiten, Beruecksichtigungszeiten und der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung erklaert.

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Elterngeld Zentrum
11. März 2026
7 min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Fuer die ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes erhalten Sie Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Pro Jahr Kindererziehungszeit steigt Ihre monatliche Rente um rund 37,60 EUR (Stand 2026, alte Bundeslaender)
  • Darueber hinaus gibt es Kinderberuecksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
  • Die Zeiten werden standardmaessig der Mutter zugeordnet -- eine Zuordnung zum Vater ist moeglich
  • Ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ist erforderlich

Was sind Kindererziehungszeiten?#

Kindererziehungszeiten sind Zeiten, die Ihnen auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben werden, wenn Sie ein Kind erziehen, das noch keine 3 Jahre alt ist. Sie muessen dafuer nicht zwingend Elternzeit nehmen -- entscheidend ist, dass Sie Ihr Kind in Deutschland erziehen und mit ihm zusammenleben.

Waehrend der Kindererziehungszeit werden Ihnen Rentenansprueche gutgeschrieben, als haetten Sie in dieser Zeit ein Einkommen in Hoehe des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten erzielt. Das ist eine erhebliche Aufwertung Ihres Rentenkontos, insbesondere wenn Sie waehrend der Kindererziehung nicht oder nur wenig erwerbstaetig sind.

Rentenanspruch auch ohne Elternzeit

Sie muessen keine Elternzeit nehmen, um Kindererziehungszeiten zu erhalten. Auch Eltern, die weiterhin arbeiten, bekommen diese Zeiten gutgeschrieben. Falls Sie neben der Kindererziehung arbeiten, bekommen Sie die Rentenansprueche aus Kindererziehungszeiten normalerweise zusaetzlich zu den Anspruechen aus Ihrer Erwerbstaetigkeit.

Wie hoch ist der Rentengewinn?#

Pro Jahr Kindererziehungszeit erhalten Sie einen sogenannten Entgeltpunkt. Dieser entspricht dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten. Fuer 3 Jahre Kindererziehung ergibt sich folgender Rentengewinn:

ZeitraumEntgeltpunkteMonatliche Rente (ca.)
1 Jahr Kindererziehungszeit1,0 Entgeltpunktca. 37,60 EUR
2 Jahre Kindererziehungszeit2,0 Entgeltpunkteca. 75,20 EUR
3 Jahre Kindererziehungszeit3,0 Entgeltpunkteca. 112,80 EUR

Berechnung auf Basis des aktuellen Rentenwerts von 37,60 EUR (alte Bundeslaender, Stand 2026). Der tatsaechliche Wert kann je nach Rentenanpassung abweichen.

Mehrere Kinder: Zeiten addieren sich

Falls waehrend der Kindererziehungszeit ein weiteres Kind geboren wird, werden die Kindererziehungszeiten zusammengerechnet. Wenn Sie beispielsweise ein Jahr nach der Geburt Ihres 1. Kindes Ihr 2. Kind bekommen, endet die gesamte Kindererziehungszeit erst 6 Jahre nach der Geburt des 1. Kindes.

Kinderberuecksichtigungszeiten: Schutz bis zum 10. Lebensjahr#

Neben den Kindererziehungszeiten (bis zum 3. Geburtstag) gibt es die sogenannten Kinderberuecksichtigungszeiten. Diese gelten bis zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes und wirken sich folgendermassen aus:

  • Aufwertung bei geringem Einkommen: Falls Sie nach dem Ende der Kindererziehungszeit nur wenig verdienen (z. B. wegen Teilzeit), kann Ihr versicherungspflichtiges Einkommen um bis zu 50 % aufgewertet werden -- jedoch nicht ueber den Durchschnittsverdienst hinaus.
  • Schutz fuer nicht erwerbstaetige Eltern: Wenn Sie mehrere Kinder gleichzeitig erziehen und nicht arbeiten, erhalten Sie fuer die Zeit nach der Kindererziehungszeit eine Gutschrift auf Ihrem Rentenkonto, solange mindestens 2 Kinder unter 10 Jahre alt sind.
  • Voraussetzungen: Dieselben wie fuer Kindererziehungszeiten -- Sie muessen mit Ihrem Kind in Deutschland leben und es erziehen.

Zuordnung: Mutter oder Vater?#

Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet -- demjenigen, der das Kind ueberwiegend erzogen hat.

Zuordnung der Kindererziehungszeiten

  1. Standardmaessig: Zuordnung zur Mutter

    Wenn beide Elternteile das Kind gemeinsam erziehen, wird die Kindererziehungszeit zunaechst automatisch der Mutter zugeordnet.

  2. Zuordnung zum Vater ist moeglich

    Falls Sie moechten, dass die Kindererziehungszeit dem Vater zugeordnet wird, muessen Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Dies kann fuer die gesamte Erziehungszeit oder fuer einzelne Zeitabschnitte geschehen.

  3. Fruehzeitig mitteilen

    Die Aenderung der Zuordnung wirkt nur fuer die Zukunft und hoechstens 2 Monate rueckwirkend. Teilen Sie die gewuenschte Zuordnung daher moeglichst frueh mit -- am besten direkt nach der Geburt.

Tipp: Zuordnung strategisch planen

Es kann sich lohnen, die Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen, der weniger verdient oder kuerzere Beitragszeiten hat. So wird dessen Rentenkonto staerker aufgewertet. Lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung#

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch auf Ihrem Rentenkonto erfasst. Sie muessen einen Antrag stellen:

So beantragen Sie Kindererziehungszeiten

  1. Antragsvordruck besorgen

    Den "Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Beruecksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" koennen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen oder auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen.

  2. Online-Antrag nutzen

    Alternativ koennen Sie den Antrag direkt online unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag stellen.

  3. Unterlagen einreichen

    Sie benoetigen die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls eine Erklaerung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit, falls diese nicht der Mutter zugeordnet werden soll.

  4. Zeitpunkt des Antrags

    Sie koennen den Antrag jederzeit stellen. Es empfiehlt sich aber, dies zeitnah nach der Geburt zu tun, damit die Zeiten fruehzeitig auf Ihrem Versicherungskonto erfasst werden.

Haeufig gestellte Fragen#

Erhalten auch Vaeter Kindererziehungszeiten?#

Ja. Vaeter haben denselben Anspruch auf Kindererziehungszeiten wie Muetter. Die Zuordnung muss jedoch aktiv beantragt werden, wenn sie nicht der Mutter zufallen soll.

Was gilt fuer Adoptiveltern?#

Adoptiveltern erhalten ebenfalls Kindererziehungszeiten. Die 3-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt.

Zaehlen Kindererziehungszeiten auch fuer die Mindestversicherungszeit?#

Ja. Kindererziehungszeiten zaehlen als Pflichtbeitragszeiten und werden auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren angerechnet, die fuer den Bezug einer regulaeren Altersrente erforderlich ist.

Was ist, wenn ich waehrend der Kindererziehung arbeite?#

In diesem Fall erhalten Sie die Entgeltpunkte aus der Kindererziehungszeit zusaetzlich zu den Entgeltpunkten aus Ihrer Erwerbstaetigkeit. Es gibt jedoch eine Obergrenze: Insgesamt duerfen die Entgeltpunkte nicht die Beitragsbemessungsgrenze ueberschreiten.

Quellen & Rechtsgrundlagen#

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) -- Gesetze im Internet
  • BMBFSFJ -- Broschuere "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 2.13 -> Zur Broschuere
  • Deutsche Rentenversicherung -- Kindererziehung: Ihr Plus fuer die Rente -> deutsche-rentenversicherung.de
  • Familienportal des Bundes -- Rentenversicherung waehrend der Elternzeit -> familienportal.de
Hinweis

Die Informationen in diesem Artikel gelten fuer Geburten ab dem 01.04.2024. Fuer fruehere Geburten koennen abweichende Regelungen gelten. Die angegebenen Rentenbetraege basieren auf dem aktuellen Rentenwert und koennen sich durch kuenftige Rentenanpassungen aendern. Stand: Maerz 2026.

Inhalt

  • Was sind Kindererziehungszeiten?
  • Wie hoch ist der Rentengewinn?
  • Kinderberuecksichtigungszeiten: Schutz bis zum 10. Lebensjahr
  • Zuordnung: Mutter oder Vater?
  • Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Haeufig gestellte Fragen
  • Erhalten auch Vaeter Kindererziehungszeiten?
  • Was gilt fuer Adoptiveltern?
  • Zaehlen Kindererziehungszeiten auch fuer die Mindestversicherungszeit?
  • Was ist, wenn ich waehrend der Kindererziehung arbeite?
  • Quellen & Rechtsgrundlagen

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