Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Was ist Elternzeit? Voraussetzungen, Dauer und Fristen

Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch, dass dein Arbeitgeber dich bis zu drei Jahre je Kind unbezahlt von der Arbeit freistellt, damit du es selbst betreust (§ 15 BEEG). Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder befristet. Du meldest sie nur an, spätestens sieben Wochen vor Beginn, ohne Zustimmung deines Arbeitgebers.

Stand September 20268 Min. Lesezeit5 amtliche Quellen

Ein Vater liest seinem Baby ein Bilderbuch vor
Elternzeit
Inhalt10 Abschnitte
  1. Was ist Elternzeit genau?
  2. Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
  3. Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?
  4. Für welche Kinder gilt Elternzeit?
  5. Brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers?
  6. Was passiert mit deinem Arbeitsvertrag während der Elternzeit?
  7. Kannst du während der Elternzeit arbeiten?
  8. Was jetzt zu tun ist
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen und Stand

Tobias hat gerade den positiven Schwangerschaftstest in der Hand und weiß sofort: Er will die ersten Monate mit seinem Kind zu Hause sein, nicht nur ein paar Urlaubstage. Was er nicht weiß: Muss sein Arbeitgeber zustimmen? Wie lange geht das, und was passiert mit seinem Job währenddessen? Genau diese Grundlagen klärt dieser Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, auf die du bis zu drei Jahre pro Kind Anspruch hast (§ 15 Abs. 2 BEEG).
  • Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, befristet oder in der Probezeit.
  • Jeder Elternteil hat einen eigenen, unabhängigen Anspruch und kann ihn gleichzeitig mit dem anderen nutzen (§ 15 Abs. 3 BEEG).
  • Elternzeit meldest du nur in Textform an, spätestens sieben Wochen vor Beginn – eine Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du dafür nicht.
  • Bis zu 24 Monate kannst du dir für die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes aufsparen (§ 15 Abs. 2 BEEG).
  • Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Ansprüche: Das eine geht auch ohne das andere.

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Was ist Elternzeit genau?#

Elternzeit ist der gesetzliche Anspruch, dass dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellt, damit du dein Kind selbst betreust und erziehst (§ 15 Abs. 1 BEEG). Dein Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit: Du musst nicht arbeiten, dein Arbeitgeber zahlt dir aber auch keinen Lohn. Der Arbeitsvertrag selbst bleibt bestehen, er wird nur vorübergehend ausgesetzt.

Anders als beim Elterngeld ist Elternzeit kein Antrag, über den jemand entscheidet. Du meldest sie bei deinem Arbeitgeber an, er muss dich freistellen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und die Frist einhältst. Zum finanziellen Ausgleich für den fehlenden Lohn gibt es das Elterngeld, das die Elterngeldstelle auf Antrag zahlt. Beide Regelungen laufen unabhängig voneinander: Elternzeit ohne Elterngeld ist möglich, und umgekehrt brauchst du für den Elterngeldbezug keine Elternzeit. Wie du beides sinnvoll aufeinander abstimmst, damit dein Elterngeld möglichst gut zu deinen freien Monaten passt, steht im Artikel zur Abstimmung von Elternzeit und Elterngeld.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?#

Anspruch auf Elternzeit hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die oder der mit dem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht (§ 15 Abs. 1 BEEG). Das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach Umfang oder Art der Beschäftigung.

Beschäftigungsform Gilt der Anspruch?
Vollzeit und Teilzeit Ja, in gleicher Weise
Minijob (geringfügige Beschäftigung) Ja
Befristeter Arbeitsvertrag Ja, der Vertrag selbst verlängert sich dadurch aber nicht automatisch
Probezeit Ja, vom ersten Arbeitstag an
Ausbildung oder Umschulung Ja, Auszubildende sind Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes

Für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten gilt das BEEG nicht. Ihre Elternzeit regeln die jeweiligen Dienstvorschriften des Bundes oder Landes, nicht dieses Gesetz.

Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?#

Dein Anspruch auf Elternzeit läuft bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres deines Kindes (§ 15 Abs. 2 BEEG). Davon kannst du bis zu 24 Monate aufsparen und stattdessen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag deines Kindes nehmen, zum Beispiel für die Einschulung. Bei mehreren Kindern hast du diesen Anspruch für jedes Kind einzeln, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden.

Wie du die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilst und was bei einer Verlängerung oder vorzeitigen Beendigung gilt, erklärt der Artikel zur Dauer und den Zeitabschnitten der Elternzeit im Detail.

Für welche Kinder gilt Elternzeit?#

Elternzeit gilt nicht nur für dein leibliches Kind. Das Gesetz erkennt mehrere Konstellationen an, mit jeweils eigenen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 und 4 BEEG):

Kind Voraussetzung Paragraph
Eigenes leibliches Kind Haushalt und eigene Betreuung reichen § 15 Abs. 1 Nr. 1a BEEG
Stiefkind Kind deines Ehegatten oder Lebenspartners, in deinem Haushalt aufgenommen § 1 Abs. 3 Nr. 2 BEEG
Adoptivkind Ab Aufnahme mit dem Ziel der Annahme als Kind, auch während laufendem Verfahren § 1 Abs. 3 Nr. 1 BEEG
Pflegekind Vollzeitpflege bei dir, nicht nur zeitweise Betreuung § 15 Abs. 1 Nr. 1c BEEG, § 33 SGB VIII
Enkelkind Ein Elternteil des Kindes ist minderjährig oder in einer vor dem 18. Geburtstag begonnenen Ausbildung § 15 Abs. 1a BEEG
Kind von Verwandten bis 3. Grad Eltern können wegen schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht selbst betreuen § 1 Abs. 4 BEEG

Die letzten beiden Zeilen werden oft verwechselt: Elternzeit für ein Enkelkind läuft über eine eigene Vorschrift mit eigenen Bedingungen, nicht automatisch über Krankheit oder Tod der Eltern. Umgekehrt gilt die Krankheits- oder Todesfall-Regel für Verwandte bis zum dritten Grad allgemein, also auch für Tanten, Onkel oder Großeltern außerhalb der Enkelkind-Regel. Für ein angenommenes Kind oder ein Kind in Adoptionspflege zählt statt des Geburtstermins der Tag der Aufnahme bei dir als Stichtag für alle Fristen.

Brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers?#

Nein, für die Elternzeit selbst nicht. Du musst sie nur in Textform anmelden, spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn sie vor dem 3. Geburtstag deines Kindes liegen soll, und spätestens 13 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt (§ 16 Abs. 1 BEEG). Bei der ersten Anmeldung musst du gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren du Elternzeit nehmen willst.

Eine Ausnahme gibt es: Willst du die Elternzeit auf mehr als drei Zeitabschnitte verteilen, braucht der vierte Abschnitt die Zustimmung deines Arbeitgebers. Liegt ein dritter Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag, kann er ihn innerhalb von acht Wochen nach Zugang deines Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nicht sorgeberechtigte Elternteile brauchen zusätzlich die Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Wie die Anmeldung formal aussehen muss und was bei einem Arbeitgeberwechsel gilt, steht im Artikel zum Anmelden der Elternzeit.

Aylin meldet ihre erste Elternzeit anVereinfachtes Beispiel
Geplanter Beginn der Elternzeit
1. Juni 2027
Anmeldefrist (7 Wochen vorher)
spätestens 13. April 2027
Kündigungsschutz beginnt (8 Wochen vorher)
6. April 2027
Aylin muss ihren Arbeitgeber informierenbis spätestens 13. April 2027

Vereinfachtes Beispiel für eine Elternzeit, die vor dem 3. Geburtstag des Kindes beginnt. Der besondere Kündigungsschutz beginnt bereits eine Woche vor der spätestmöglichen Anmeldefrist, weil er an den Beginn der Elternzeit, nicht an die Anmeldung selbst anknüpft (§ 18 Abs. 1 BEEG). Meldet Aylin früher an, beginnt der Schutz entsprechend früher.

Was passiert mit deinem Arbeitsvertrag während der Elternzeit?#

Dein Arbeitsverhältnis ruht, es endet nicht. Du erbringst keine Arbeitsleistung, dein Arbeitgeber zahlt keinen Lohn, aber der Vertrag bleibt formal bestehen. Nach der Elternzeit hast du Anspruch auf die Arbeitszeit, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war (§ 15 Abs. 5 BEEG).

Besonders wichtig ist der Kündigungsschutz: Er beginnt schon acht Wochen vor dem geplanten Start einer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag, beziehungsweise 14 Wochen vorher, wenn sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt, und gilt während der gesamten Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG). Eine ordentliche Kündigung durch deinen Arbeitgeber ist in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen. Details dazu, welche Ausnahmen es gibt und wie du dich bei einer unzulässigen Kündigung wehrst, findest du im Artikel zum Kündigungsschutz in der Elternzeit.

Auch dein Urlaubsanspruch ist betroffen: Dein Arbeitgeber darf ihn für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, außer du arbeitest währenddessen bei ihm in Teilzeit weiter (§ 17 Abs. 1 BEEG).

Kannst du während der Elternzeit arbeiten?#

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats, bei deinem bisherigen oder einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für eine Tätigkeit außerhalb deines bisherigen Arbeitsverhältnisses brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers, die er nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern kann. Wann du sogar einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Stundenzahl hast und wie der Antrag dafür aussieht, steht im Artikel zur Teilzeit in der Elternzeit.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Prüfe deinen Anspruch: Lebst du mit dem Kind in einem Haushalt und betreust es selbst, reicht das unabhängig von deiner Beschäftigungsform.
  2. Rechne deine Anmeldefrist aus: 7 Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag deines Kindes liegt, 13 Wochen, wenn sie später liegt.
  3. Leg die Zeitabschnitte fest, für die du Elternzeit willst, und erkläre sie bei der ersten Anmeldung gleich für die kommenden zwei Jahre mit.
  4. Melde die Elternzeit in Textform an und sichere dir einen Nachweis über den Zugang bei deinem Arbeitgeber.
  5. Kläre parallel dein Elterngeld, damit die freien Monate und der Elterngeldbezug zusammenpassen.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?

Nein. Elternzeit ist ein Anspruch, den du in Textform anmeldest, nicht beantragst. Dein Arbeitgeber kann sie nicht ablehnen. Nur wenn du mehr als drei Zeitabschnitte willst oder ein dritter Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegt, kann er unter engen Voraussetzungen widersprechen (§ 16 Abs. 1 BEEG).

Kann ich Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beantragen?

Ja. Elternzeit und Elterngeld sind zwei unabhängige Ansprüche. Du kannst Elternzeit ohne Elterngeld nehmen, und umgekehrt brauchst du für den Elterngeldbezug keine Elternzeit, solange du die Elterngeld-Voraussetzungen nach § 1 BEEG erfüllst.

Gilt Elternzeit auch für Minijobber und Azubis?

Ja. Das BEEG unterscheidet nicht nach Umfang oder Art der Beschäftigung. Ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, befristeter Vertrag, Probezeit oder Ausbildung: Der Anspruch nach § 15 BEEG gilt für jedes Arbeitsverhältnis.

Können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Ja. Jeder Elternteil hat einen eigenen, unabhängigen Anspruch. Ihr könnt die Elternzeit gleichzeitig, abwechselnd oder in unterschiedlichem Umfang nehmen, unabhängig davon, ob der andere Elternteil erwerbstätig ist (§ 15 Abs. 3 BEEG).

Was passiert mit meinem Gehalt während der Elternzeit?

Dein Arbeitgeber zahlt während der Elternzeit keinen Lohn, weil das Arbeitsverhältnis ruht. Zum finanziellen Ausgleich kannst du Elterngeld beantragen, das dein wegfallendes Einkommen anteilig ersetzt.

Bekomme ich Elternzeit auch für ein Pflege- oder Adoptivkind?

Ja, mit eigenen Voraussetzungen. Für ein Pflegekind gilt Elternzeit, wenn es in Vollzeitpflege bei dir lebt (§ 33 SGB VIII), für ein angenommenes Kind ab der Aufnahme mit dem Ziel der Adoption. Maßgeblich ist dann statt der Geburt der Tag der Aufnahme (§ 1 Abs. 3 BEEG).

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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