Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Elterngeld in der Steuererklärung angeben: Pflicht, Anlage und Frist

Ja, Elterngeld musst du in der Steuererklärung angeben, sobald deine Progressionsvorbehalt-Leistungen im Jahr über 410 € liegen – das ist schon bei zwei Monaten Basiselterngeld der Fall (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Deine Elterngeldstelle meldet den Betrag automatisch ans Finanzamt, du findest ihn vorausgefüllt im Hauptvordruck unter „Einkommensersatzleistungen“. Ohne Steuerberatung endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres.

Stand September 20268 Min. Lesezeit4 amtliche Quellen

Ein Paar sitzt mit Unterlagen am Schreibtisch
Steuern & Versicherung
Inhalt9 Abschnitte
  1. Musst du Elterngeld in der Steuererklärung angeben?
  2. In welche Anlage kommt das Elterngeld?
  3. Woher weiß das Finanzamt von deinem Elterngeld?
  4. Welche Frist gilt für die Steuererklärung mit Elterngeld?
  5. Was passiert, wenn du Elterngeld in der Erklärung vergisst?
  6. Wirkt sich die Steuerklasse auch auf die Steuererklärung mit Elterngeld aus?
  7. Was jetzt zu tun ist
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen und Stand

Finn hat seit April Basiselterngeld für seine Tochter bekommen, im September liegt die Steuererklärung für das laufende Jahr vor ihm auf dem Tisch. Muss das Elterngeld überhaupt rein? Und wenn ja, wo? Beides lässt sich vorher klären, ohne dass am Jahresende eine böse Überraschung auf ihn wartet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sobald deine Progressionsvorbehalt-Leistungen wie Elterngeld über 410 € im Jahr liegen, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
  • Zwei Monate Basiselterngeld zum Mindestbetrag von 300 € reichen dafür bereits aus.
  • Es gibt keine eigene Anlage für Elterngeld: Es steht im Hauptvordruck, im Abschnitt für Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, nicht in Anlage N.
  • Deine Elterngeldstelle meldet den Betrag elektronisch ans Finanzamt (§ 32b Abs. 3 EStG), meist ist er in der vorausgefüllten Steuererklärung schon eingetragen.
  • Ohne Steuerberatung endet die Frist am 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberatung Ende Februar des übernächsten Jahres.

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Musst du Elterngeld in der Steuererklärung angeben?#

Ja, in fast jedem Fall. Elterngeld ist zwar steuerfrei (§ 3 Nr. 67 Buchstabe b EStG), zählt aber zu den Leistungen mit Progressionsvorbehalt: Es erhöht rechnerisch deinen Steuersatz auf dein übriges Einkommen, ohne selbst besteuert zu werden. Wie dieser Mechanismus im Detail wirkt, erklären wir in unserem Artikel zum Progressionsvorbehalt beim Elterngeld.

Für die Angabepflicht selbst reicht ein einfacher Schwellenwert: Sobald die Summe deiner Progressionsvorbehalt-Leistungen im Kalenderjahr 410 € übersteigt, bist du zur Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Weil Basiselterngeld mindestens 300 € im Monat beträgt, reißt schon der zweite Bezugsmonat diese Grenze. Beziehst du zwölf Monate Basiselterngeld oder wechselst zu ElterngeldPlus, bleibt die Pflicht während der gesamten Bezugszeit bestehen.

Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob du sonst als Angestellte oder Angestellter zur Steuererklärung verpflichtet wärst. Auch wer sonst nie eine Erklärung abgeben musste, etwa weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer korrekt abgeführt hat, muss in einem Jahr mit Elterngeldbezug eine Erklärung einreichen.

In welche Anlage kommt das Elterngeld?#

In keine eigene Anlage – Elterngeld gehört in den Hauptvordruck deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibt es einen eigenen Abschnitt für Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, und dort trägst du den Gesamtbetrag für das Kalenderjahr ein.

Das ist ein Unterschied zu Kurzarbeitergeld: Das zahlt dein Arbeitgeber aus und weist es auf deiner Lohnsteuerbescheinigung aus, deshalb landen diese Daten über die Anlage N in deiner Erklärung. Elterngeld kommt nicht über deinen Arbeitgeber, sondern direkt von der Elterngeldstelle, und die meldet es auf einem eigenen Weg – genau wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I, die von der Krankenkasse oder Arbeitsagentur kommen und ebenfalls nicht in der Anlage N, sondern im Hauptvordruck landen.

Leistung Woher sie kommt Wo sie in der Steuererklärung steht
Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I Elterngeldstelle, Krankenkasse oder Arbeitsagentur, elektronisch ans Finanzamt gemeldet Hauptvordruck, Abschnitt „Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt“
Kurzarbeitergeld Arbeitgeber, auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen Anlage N, über die Lohnsteuerbescheinigungsdaten erfasst

Nutzt du ELSTER oder eine Steuersoftware, findest du den Betrag in aller Regel schon vorausgefüllt: Prüfe ihn gegen die Mitteilung deiner Elterngeldstelle, statt ihn neu einzutippen. Fehlt er, trägst du ihn selbst im entsprechenden Feld nach.

Woher weiß das Finanzamt von deinem Elterngeld?#

Deine Elterngeldstelle ist gesetzlich verpflichtet, Höhe und Dauer deines Elterngelds für das Kalenderjahr elektronisch an das für dich zuständige Finanzamt zu übermitteln (§ 32b Abs. 3 Satz 1 EStG). Zusätzlich muss sie dich auf die steuerliche Behandlung und deine Steuererklärungspflicht hinweisen (§ 32b Abs. 3 Satz 2 EStG), üblicherweise mit einem Hinweis im Bewilligungsbescheid oder einer separaten Mitteilung.

Das hat zwei praktische Folgen: Du musst selbst keine Bescheinigung anfordern, denn die Daten liegen dem Finanzamt bereits vor, und du solltest den Betrag nicht auf eigene Faust schätzen oder weglassen. Weicht deine Erklärung von der elektronisch übermittelten Summe ab, fällt das dem Finanzamt auf, meist über eine Rückfrage oder einen geänderten Steuerbescheid.

Finn: Reicht sein Elterngeld für die Pflichtveranlagung?Vereinfachtes Beispiel
Basiselterngeld
1.100 € pro Monat
Bezugsmonate im Kalenderjahr
9 Monate (April bis Dezember)
Summe Elterngeld im Jahr
9.900 €
Grenze für die Steuererklärungspflicht
410 €
Steuererklärung für dieses JahrPflicht, weit über der Grenze

Vereinfachtes Beispiel. Schon nach dem ersten vollen Monat läge Finn mit 1.100 € deutlich über der 410-Euro-Grenze, die Pflicht entsteht also unabhängig davon, wie hoch sein Elterngeld genau ausfällt. Bezieht ein Elternteil nur den gesetzlichen Mindestbetrag von 300 €, reicht bereits der zweite Monat.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung mit Elterngeld?#

Für die Pflichtveranlagung wegen Elterngeld gelten dieselben Fristen wie für jede andere Steuererklärung, es gibt keine Sonderfrist wegen des Progressionsvorbehalts.

Situation Frist
Ohne Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein Grundsätzlich 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO)
Mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein Grundsätzlich Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO)
Fristverlängerung darüber hinaus Nur auf begründeten Antrag beim Finanzamt (§ 109 AO)

Verpasst du die Frist ohne Verlängerung, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Weil deine Elterngeldstelle die Daten ohnehin schon elektronisch übermittelt hat, ist es für das Finanzamt leicht nachzuvollziehen, wenn eine Erklärung ausbleibt.

Was passiert, wenn du Elterngeld in der Erklärung vergisst?#

Meist nichts Dramatisches, aber auch nichts, was von selbst verschwindet. Weil das Finanzamt die Daten bereits von deiner Elterngeldstelle hat, gleicht es sie gegen deine Angaben ab. Fehlt der Betrag, setzt es ihn entweder selbst an und ändert deinen Bescheid, oder es fragt bei dir nach.

Teurer wird es vor allem durch die Zeit, die dabei verstreicht: Ein geänderter Bescheid kann eine Nachzahlung samt Zinsen nach sich ziehen, wenn zwischen Abgabe und Korrektur mehrere Monate liegen. Fällt dir der Fehler selbst auf, kannst du deine Erklärung jederzeit berichtigen, ohne auf eine Aufforderung des Finanzamts zu warten.

Wirkt sich die Steuerklasse auch auf die Steuererklärung mit Elterngeld aus?#

Indirekt ja, auch wenn Steuerklasse und Progressionsvorbehalt zwei unterschiedliche Stellschrauben sind. Die Steuerklasse, die du vor der Geburt wählst, beeinflusst über die pauschalen Abzüge dein Elterngeld-Netto und damit die Höhe deines Elterngelds selbst (§ 2c und § 2e BEEG). Ist dein Elterngeld höher, wird auch der Betrag größer, der später über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz anhebt.

Beide Effekte lassen sich nicht unabhängig voneinander planen. Wer die Steuerklasse allein mit Blick auf ein höheres Elterngeld wählt, kann bei der folgenden Steuererklärung von der Nachzahlung überrascht werden, und umgekehrt. Mehr zu dieser Wechselwirkung und den Fristen für einen Steuerklassenwechsel steht in unserem Artikel zur Steuerklasse während der Elternzeit.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Prüfe die Mitteilung deiner Elterngeldstelle: Sie informiert dich automatisch über den ausgezahlten Betrag und deine Steuererklärungspflicht.
  2. Rechne kurz nach, ob du über 410 € liegst: Bei Basiselterngeld ist das fast immer bereits im zweiten Bezugsmonat der Fall.
  3. Trag den Betrag im Hauptvordruck ein oder prüfe die Vorausfüllung: Elterngeld steht nicht in Anlage N, sondern im Abschnitt für Einkommensersatzleistungen.
  4. Plane die Frist ein: 31. Juli des Folgejahres ohne, Ende Februar des übernächsten Jahres mit Steuerberatung.
  5. Rechne Steuerklasse und Elterngeld gemeinsam durch, bevor du dich für eine Steuerklasse entscheidest, statt erst bei der Steuererklärung von der Wechselwirkung zu erfahren.

Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zu deinem Antrag kostenlos, entscheidet aber nicht für dich, welche Steuerklasse oder Elterngeld-Kombination sich für eure Familie lohnt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch.

Häufige Fragen

In welche Anlage trage ich Elterngeld in der Steuererklärung ein?

In keine eigene Anlage. Elterngeld gehört in den Hauptvordruck deiner Einkommensteuererklärung, in den Abschnitt für Einkommensersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt. Die Anlage N ist für Arbeitslohn und für Leistungen wie Kurzarbeitergeld, die dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist – Elterngeld läuft nicht über deinen Arbeitgeber.

Muss ich Elterngeld angeben, wenn ich sonst gar keine Steuererklärung mache?

Ja. Sobald deine Progressionsvorbehalt-Leistungen 410 € im Jahr übersteigen, entsteht die Pflicht unabhängig davon, ob du sonst dazu verpflichtet wärst (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Für die meisten, die Elterngeld beziehen, ist das ab dem zweiten Bezugsmonat der Fall.

Merkt das Finanzamt es, wenn ich Elterngeld nicht angebe?

Ja, in aller Regel. Deine Elterngeldstelle ist verpflichtet, die Höhe und Dauer deines Elterngelds elektronisch an dein Finanzamt zu übermitteln (§ 32b Abs. 3 EStG). Fehlt dein Betrag in der Erklärung, weicht das Finanzamt von deinen Angaben ab und du bekommst meist eine Rückfrage oder einen geänderten Bescheid.

Für welches Jahr gilt Elterngeld, das über den Jahreswechsel ausgezahlt wird?

Für das Jahr, in dem es dir tatsächlich zugeflossen ist, nicht für den Monat, für den es dir zusteht (Zuflussprinzip, § 11 Abs. 1 EStG). Eine Nachzahlung, die erst im Januar auf deinem Konto ankommt, zählt steuerlich zum neuen Jahr, selbst wenn sie einen älteren Elterngeld-Monat betrifft.

Gilt die Angabepflicht auch für ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus?

Ja, für jede Form des Elterngelds gleichermaßen. Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zählen zusammen für die 410-Euro-Grenze, auch wenn die einzelnen ElterngeldPlus-Beträge pro Monat kleiner sind.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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