Das Wichtigste in Kürze
- Waehrend der Elternzeit sind Sie so krankenversichert wie waehrend des Elterngeld-Bezugs
- Die Regelungen gelten unabhaengig davon, ob Sie tatsaechlich Elterngeld beziehen
- Bei Teilzeitarbeit koennen Sie unter Umstaenden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden
- Privat Versicherte koennen sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
- Beamte behalten ihren Beihilfeanspruch waehrend der Elternzeit
Grundregel: Gleicher Schutz wie im Elterngeld-Bezug#
Die Krankenversicherung waehrend der Elternzeit folgt denselben Regelungen wie waehrend des Elterngeld-Bezugs. Das gilt auch dann, wenn Sie Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen -- beispielsweise im 3. Lebensjahr des Kindes, wenn der Elterngeld-Anspruch bereits ausgeschoepft ist.
Auch wenn Sie in der Elternzeit kein Elterngeld mehr beziehen, bleiben Ihre Versicherungsverhaeltnisse unveraendert. Pflichtversicherte bleiben beitragsfrei, Familienversicherte zahlen weiterhin nichts, und privat Versicherte tragen ihre Beitraege selbst.
Versicherungsschutz nach Versicherungsart#
Gesetzlich pflichtversichert#
- Beitragsfrei waehrend der Elternzeit, solange keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen vorliegen
- Die Beitragsfreiheit gilt auch fuer die Pflegeversicherung
- Bei zusaetzlichen Einnahmen (z. B. aus Teilzeittaetigkeit) werden auf diese Einnahmen Beitraege erhoben
Familienversichert#
- Keine Aenderung: Sie zahlen weiterhin keine eigenen Beitraege
- Achten Sie darauf, dass Sie bei einer Teilzeittaetigkeit die Einkommensgrenzen der Familienversicherung nicht ueberschreiten
Freiwillig gesetzlich versichert#
- In der Regel fallen Mindestbeitraege an
- Moeglichkeit der Familienversicherung pruefen, falls der Ehepartner gesetzlich versichert ist
Privat versichert#
- Sie tragen alle Beitraege selbst, einschliesslich des bisherigen Arbeitgeberanteils
- Waehrend der Elternzeit entfaellt der Arbeitgeberzuschuss
- Einige Tarife sehen Erleichterungen waehrend der Elternzeit vor -- fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach
Besonderheit: Teilzeitarbeit waehrend der Elternzeit#
Wenn Sie waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten (bis zu 32 Stunden pro Woche), kann sich Ihr Versicherungsstatus aendern:
Auswirkungen von Teilzeit auf die Krankenversicherung
Gesetzlich Pflichtversicherte
Sie bleiben pflichtversichert. Auf Ihr Teilzeiteinkommen werden Beitraege erhoben. Die Beitragsfreiheit fuer den Teil ohne Arbeitsentgelt bleibt bestehen.
Privat Versicherte mit Teilzeit
Falls Ihr Teilzeiteinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze faellt (2026: 73.800 EUR/Jahr), werden Sie unter Umstaenden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie weiterhin privat versichert bleiben moechten, koennen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Krankenversicherungs-Unternehmen.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden. Sie gilt dann fuer die gesamte Dauer der Beschaeftigung. Lassen Sie sich vorab beraten, denn eine Befreiung ist unwiderruflich.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich fuer die Dauer der jeweiligen Beschaeftigung. Wenn Sie sich befreien lassen, koennen Sie nicht zurueck in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, solange das Beschaeftigungsverhaeltnis besteht. Waegen Sie diese Entscheidung sorgfaeltig ab.
Beamte: Beihilfe waehrend der Elternzeit#
Fuer Beamtinnen und Beamte gelten besondere Regelungen:
- Der Beihilfeanspruch bleibt waehrend der Elternzeit bestehen
- In vielen Bundeslaendern und beim Bund erhoeht sich der Beihilfebemessungssatz waehrend der Elternzeit, da kein Diensteinkommen bezogen wird
- Die private Restkostenversicherung laeuft weiter -- die Beitraege muessen Sie selbst tragen
- Informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle ueber die konkreten Regelungen in Ihrem Fall
Haeufig gestellte Fragen#
Muss ich meine Krankenkasse ueber die Elternzeit informieren?#
Ja, Sie sollten Ihre Krankenkasse oder Ihr Versicherungsunternehmen ueber den Beginn der Elternzeit informieren. So kann Ihre Beitragsfreiheit korrekt eingerichtet und Ihr Versicherungsschutz nahtlos fortgefuehrt werden.
Was passiert nach Ende der Elternzeit?#
Nach Ende der Elternzeit kehren Sie in Ihr bisheriges Versicherungsverhaeltnis zurueck. Pflichtversicherte zahlen wieder die regulaeren Beitraege auf Ihr Arbeitseinkommen. Privat Versicherte erhalten wieder den Arbeitgeberzuschuss, wenn sie ein versicherungspflichtiges Beschaeftigungsverhaeltnis aufnehmen.
Bin ich waehrend der Elternzeit auch pflegeversichert?#
Ja. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wenn Sie beitragsfrei krankenversichert sind, sind Sie auch beitragsfrei pflegeversichert.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) -- Gesetze im Internet
- BMBFSFJ -- Broschuere "Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 2.8 -> Zur Broschuere
- Familienportal des Bundes -- Elternzeit: Arbeit und Versicherung -> familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten fuer Geburten ab dem 01.04.2024. Fuer fruehere Geburten koennen abweichende Regelungen gelten. Stand: Maerz 2026.