Das Wichtigste in Kürze
- Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern nach der Geburt finanziell absichert
- Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Anspruch haben Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Studierende und Erwerbslose
- Elterngeld wird in Lebensmonaten berechnet -- nicht in Kalendermonaten
- Auch Adoptiveltern und in bestimmten Fällen Stiefeltern haben Anspruch
Was ist Elterngeld?#
Elterngeld ist eine Familienleistung des Bundes, die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt ist. Sie soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen, damit sie sich um ihr Neugeborenes kümmern können, ohne auf ihr gesamtes Einkommen verzichten zu müssen.
Konkret ersetzt das Elterngeld einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt wegfällt, weil ein Elternteil die Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert. Die Ersatzrate beträgt je nach vorherigem Einkommen zwischen 65 % und 100 % des wegfallenden Nettoeinkommens.
Anders als viele andere staatliche Leistungen ist Elterngeld keine bedarfsabhängige Sozialleistung. Es steht grundsätzlich allen Eltern zu, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen -- unabhängig von ihrer finanziellen Situation. Lediglich eine Einkommensgrenze nach oben begrenzt den Anspruch seit April 2024.
Der Zweck: Warum gibt es Elterngeld?#
Das Elterngeld verfolgt mehrere Ziele:
- Einkommensersatz: Es gleicht das wegfallende Einkommen teilweise aus und sichert den Lebensunterhalt der Familie.
- Betreuungszeit ermöglichen: Eltern sollen sich ohne existenzielle Sorgen in den ersten Lebensmonaten ihrem Kind widmen können.
- Partnerschaftliche Aufgabenteilung: Durch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus werden Väter gezielt motiviert, sich aktiv an der Kinderbetreuung zu beteiligen.
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: ElterngeldPlus erleichtert den Wiedereinstieg in Teilzeit, sodass Beruf und Familie besser vereinbart werden können.
Auch Eltern ohne vorheriges Einkommen erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus) pro Monat. So ist eine finanzielle Grundabsicherung für alle Eltern gewährleistet.
Die drei Varianten des Elterngelds#
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die sich in Bezugsdauer, monatlicher Höhe und Zielgruppe unterscheiden. Sie können die Varianten miteinander kombinieren.
1. Basiselterngeld#
Das Basiselterngeld ist die klassische Form. Es wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt und beträgt 65-67 % des wegfallenden Nettoeinkommens.
- Bezugsdauer: Bis zu 12 Monate pro Elternteil, insgesamt bis zu 14 Monate als Paar
- Höhe: Mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR pro Monat
- Arbeitszeit: Maximal 32 Stunden pro Woche
2. ElterngeldPlus#
ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.
- Bezugsdauer: Doppelt so lang wie Basiselterngeld, bis zum 32. Lebensmonat
- Höhe: Maximal die Hälfte des Basiselterngelds (150 bis 900 EUR pro Monat)
- Vorteil: Bei Teilzeitarbeit kann die Gesamtsumme höher ausfallen als beim Basiselterngeld
3. Partnerschaftsbonus#
Der Partnerschaftsbonus ist ein Zusatzangebot für Paare, die sich die Betreuung partnerschaftlich teilen.
- Voraussetzung: Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche
- Leistung: Zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate pro Elternteil
- Flexibilität: Der Partnerschaftsbonus kann auch unabhängig von den anderen Varianten bezogen werden
Sie müssen sich nicht für eine einzige Variante entscheiden. In der Praxis kombinieren viele Familien Basiselterngeld in den ersten Monaten mit ElterngeldPlus für die spätere Teilzeitphase und schließen den Partnerschaftsbonus an. So verlängern Sie die Bezugsdauer und maximieren die Gesamtleistung.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?#
Elterngeld steht einem breiten Personenkreis zu. Anspruchsberechtigt sind:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -- unabhängig davon, ob in Voll- oder Teilzeit beschäftigt
- Beamtinnen und Beamte -- mit denselben Regelungen wie für Angestellte
- Selbstständige und Freiberufler -- auch bei schwankenden Einkünften
- Erwerbslose -- sie erhalten den Mindestbetrag von 300 EUR bzw. 150 EUR
- Studierende und Auszubildende -- die Arbeitszeitgrenze von 32 Stunden gilt für sie nicht
- Hausfrauen und Hausmänner -- auch ohne vorheriges Einkommen besteht Anspruch
Für welche Kinder wird Elterngeld gezahlt?#
Elterngeld erhalten Sie für:
- Leibliche Kinder -- der häufigste Fall
- Adoptivkinder -- ab dem Tag der Aufnahme in den Haushalt (nicht ab Geburtstag)
- Stiefkinder -- wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
- In Ausnahmefällen: Enkelkinder oder Kinder von Verwandten -- wenn die Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können (z. B. bei schwerer Krankheit, Behinderung oder Tod der Eltern)
Für Pflegekinder besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Pflegeeltern erhalten stattdessen Leistungen der Jugendhilfe nach dem SGB VIII. Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Pflegekind im gemeinsamen Haushalt lebt.
Was sind Lebensmonate?#
Ein häufiger Irrtum: Elterngeld wird nicht in Kalendermonaten, sondern in Lebensmonaten des Kindes berechnet und gezahlt. Lebensmonate orientieren sich am Geburtstag des Kindes, nicht am Ersten eines Monats.
So funktionieren Lebensmonate#
Ein Lebensmonat beginnt am Geburtstag des Kindes und endet am Tag vor dem gleichen Datum im Folgemonat.
Beispiel: Ihr Kind wird am 20. Mai geboren.
| Lebensmonat | Zeitraum |
|---|---|
| 1. Lebensmonat | 20. Mai bis 19. Juni |
| 2. Lebensmonat | 20. Juni bis 19. Juli |
| 3. Lebensmonat | 20. Juli bis 19. August |
| 4. Lebensmonat | 20. August bis 19. September |
Diese Berechnung ist wichtig, weil das Elterngeld immer für vollständige Lebensmonate beantragt und gezahlt wird. Sie können keinen halben Lebensmonat beantragen. Wenn Sie in einem Lebensmonat auch nur einen Tag Teilzeit arbeiten, wirkt sich das auf das Elterngeld für den gesamten Lebensmonat aus.
Planen Sie den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit an den Lebensmonaten Ihres Kindes. Wenn Ihr Kind am 20. eines Monats geboren wird, sollte die Elternzeit idealerweise am 20. eines Monats beginnen oder enden -- nicht am 1. oder 31. So vermeiden Sie Überschneidungen und nutzen jeden Lebensmonat optimal aus.
Warum ist das wichtig?#
Die Lebensmonat-Rechnung hat praktische Konsequenzen:
- Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach ist nur noch ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus möglich.
- Arbeitgeber und Elterngeldstelle benötigen exakte Angaben zu den Lebensmonaten, in denen Sie Elterngeld beziehen möchten.
- Mutterschaftsgeld wird automatisch als Basiselterngeld-Bezug der Mutter angerechnet. Dies umfasst in der Regel die ersten beiden Lebensmonate.
Wie beantrage ich Elterngeld?#
Elterngeld beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. In vielen Bundesländern ist die Antragstellung auch online über das Portal „Elterngeld Digital" (elterngeld-digital.de) möglich.
Wichtig: Der Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden. Elterngeld wird rückwirkend für maximal drei Lebensmonate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt. Es ist daher ratsam, den Antrag zeitnah nach der Geburt einzureichen.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1-2 -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Elterngeld und Elternzeit", 28. Auflage, November 2025, Kapitel 1.1 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.