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Für SelbstständigeFortgeschritten

Elterngeld und Krankenversicherung für Selbstständige: Was Sie beachten müssen

PKV oder GKV während des Elterngeldbezugs? So wirkt sich Elterngeld auf Ihre Krankenversicherungsbeiträge als Selbstständiger aus.

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Elterngeld Zentrum Team
12 min Lesezeit

Für viele Selbstständige ist die Geburt eines Kindes nicht nur ein emotionaler Meilenstein, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Zäsur. Während Angestellte oft "nur" ihren Elterngeldantrag ausfüllen müssen, stehen Sie als Unternehmer vor einem komplexen Geflecht aus Elterngeldrecht und Sozialversicherungsrecht. Eines der teuersten Missverständnisse betrifft dabei die Krankenversicherung.

In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, wie sich das Elterngeld auf Ihre Beiträge in der gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV) auswirkt, welche Fallstricke bei der Familienversicherung lauern und wie Sie Ihre Kosten während der Elternzeit minimieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesetzlich Versicherte (GKV): Das Elterngeld selbst ist beitragsfrei. Aber: Als freiwillig versicherte Selbstständige müssen Sie auf andere Einkünfte (Miete, Zinsen, Gewinn aus Teilzeit) Beiträge zahlen – oft mindestens den Mindestbeitrag von ca. 250–280 € monatlich (2026).
  • Privat Versicherte (PKV): Hier ändert sich nichts automatisch. Die Beiträge laufen in voller Höhe weiter. Es gibt keine Beitragsfreiheit durch Elterngeld.
  • Familienversicherung: Dies kann der rettende Anker sein, um Beiträge komplett zu sparen – sofern Ihr Gesamteinkommen (ohne Elterngeld) unter 565 € monatlich liegt (Stand 2026).

Die Ausgangslage: Warum Selbstständige anders behandelt werden#

In Deutschland gilt für die Krankenversicherung während des Elterngeldes ein fundamentaler Unterschied zwischen Pflichtversicherten (meist Angestellte) und freiwillig Versicherten (meist Selbstständige).

Während Angestellte in der GKV während des Bezugs von Basiselterngeld oft komplett beitragsfrei gestellt sind (sofern sie keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben), bleiben Selbstständige grundsätzlich beitragspflichtig. Der Grund: Sie gelten in der GKV als "freiwillig versichert". Für diese Gruppe sieht das Gesetz (§ 240 SGB V) vor, dass die Mitgliedschaft bestehen bleibt und Beiträge auf Basis der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben werden.

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Selbstständige#

Wenn Sie als Selbstständiger in der GKV sind, führen Sie dort eine sogenannte freiwillige Versicherung. Das bedeutet, dass Ihre Beiträge auf Basis Ihres Gewinns aus dem letzten Steuerbescheid berechnet werden – bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 € monatlich bzw. 69.750 € jährlich).

Die gute Nachricht: Beitragsfreiheit des Elterngeldes#

Das Elterngeld selbst ist eine staatliche Transferleistung und gehört nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen nach § 226 SGB V. Das bedeutet: Auf die Euros, die Sie von der Elterngeldstelle erhalten, zahlen Sie 0,00 € Krankenversicherungsbeiträge.

Die schlechte Nachricht: Die Mindestbemessungsgrundlage#

Auch wenn Sie während des Elterngeldes gar nicht arbeiten und Ihr Gewinn auf Null sinkt, verlangt die GKV einen Mindestbeitrag. Die Krankenkassen unterstellen jedem freiwillig versicherten Selbstständigen ein fiktives Mindesteinkommen.

Für das Jahr 2026 liegt diese Mindestbemessungsgrundlage bei 1.318,33 € (ein Drittel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 €). Davon werden der allgemeine Beitragssatz (14,6 %), der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 % in 2026) und die Pflegeversicherung (3,6 %) berechnet.

Achtung

Selbst wenn Sie während des gesamten Elterngeldbezugs keinen einzigen Euro verdienen, müssen Sie mit monatlichen Fixkosten für die GKV von ca. 250 € bis 280 € rechnen (inkl. Pflegeversicherung), sofern Sie nicht über einen Partner familienversichert werden können. Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ab.

Berücksichtigung weiterer Einkünfte#

Als freiwillig versichertes Mitglied werden alle Einnahmen zur Beitragsberechnung herangezogen, die "Ihren Lebensunterhalt bestreiten". Dazu gehören:

  • Gewinne aus einer verbleibenden (Teilzeit-)Selbstständigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge (über den Sparerpauschbetrag hinaus)
  • Renten oder andere Versorgungsbezüge

Diese werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über der Mindestgrenze (ca. 1.318 €), steigen die Beiträge proportional bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.

2. Private Krankenversicherung (PKV) für Selbstständige#

In der PKV gibt es kein Solidarprinzip und keine prozentuale Kopplung an das Einkommen. Ihre Beiträge richten sich nach Ihrem gewählten Tarif, Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand bei Eintritt.

Beiträge laufen unvermindert weiter#

In der PKV gibt es keine Beitragsfreiheit während des Elterngeldbezugs. Die Versicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag. Ob Sie 100.000 € im Monat verdienen oder gerade Basiselterngeld in Höhe von 1.800 € beziehen, interessiert das Versicherungsunternehmen zunächst nicht.

Wegfall des Arbeitgeberzuschusses#

Ein häufig unterschätzter Punkt: Während Angestellte in der PKV einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, müssen Selbstständige ohnehin den vollen Betrag tragen. Wer jedoch als Selbstständiger plant, während des Elterngeldes in ein Angestelltenverhältnis (Teilzeit) zu wechseln, sollte wissen: Ein Arbeitgeberzuschuss wird nur gezahlt, wenn auch tatsächlich ein Gehalt fließt. Während einer kompletten Arbeitsunterbrechung trägt man die PKV-Kosten allein.

Strategien zur Kostenreduktion in der PKV#

Wenn die monatlichen PKV-Beiträge von vielleicht 600 € oder 800 € während der Elternzeit zur finanziellen Belastung werden, haben Sie folgende Optionen:

  1. Tarifwechsel nach § 204 VVG: Sie können in einen günstigeren Tarif Ihres aktuellen Anbieters wechseln (unter Mitnahme der Altersrückstellungen).
  2. Selbstbehalt erhöhen: Eine kurzfristige Erhöhung des Selbstbehalts senkt die monatliche Prämie (Vorsicht bei bevorstehenden Behandlungen).
  3. Beitragsentlastungstarife ruhen lassen: Falls Sie einen Tarif zur Beitragsminderung im Alter besparen, können Sie diesen meist vorübergehend beitragsfrei stellen.
Tipp für PKV-Mitglieder

Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Beitragsfreistellung bei Elternzeit enthält. Manche modernen Tarife bieten dies für bis zu 6 Monate an – das ist jedoch die Ausnahme und muss explizit vereinbart sein.

3. Die Familienversicherung: Der "Geheimtipp" für GKV-Mitglieder#

Die Familienversicherung nach § 10 SGB V ist für viele selbstständige Eltern die beste Möglichkeit, während der Elternzeit massiv Kosten zu sparen. Dabei werden Sie über den Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem LPartG) kostenfrei mitversichert.

Voraussetzungen für die Familienversicherung#

Damit Sie als Selbstständiger in die kostenlose Familienversicherung Ihres Partners wechseln können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ihr Partner muss gesetzlich versichert sein (als Pflichtmitglied oder freiwilliges Mitglied).
  2. Sie müssen verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  3. Ihr Gesamteinkommen darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  4. Sie dürfen nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sein.

Die Einkommensgrenze (Stand 2026)#

Die Grenze liegt bei einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V. Für das Jahr 2026 bedeutet das:

  • Reguläre Einkommensgrenze: 565 € monatlich (3.955 € ÷ 7)
  • Bei Minijobs: 603 € monatlich (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/Std.)

Wichtig für die Berechnung:

  • Das Elterngeld zählt nicht zum Gesamteinkommen für die Familienversicherung – ein großer Vorteil!
  • Der Gewinn aus der Selbstständigkeit wird auf Monatsbasis betrachtet (oder Jahresgewinn geteilt durch 12, je nach Kasse).
  • Einkünfte aus Vermietung oder Kapital werden voll angerechnet.
Wichtig

Das Elterngeld – auch wenn es 1.800 € beträgt – zählt nicht als Einkommen für die Familienversicherung. Sie können also trotz Elterngeldbezug familienversichert sein, solange Ihr sonstiges Einkommen unter 565 € liegt.

4. Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs#

Viele Selbstständige entscheiden sich für das Modell ElterngeldPlus, um nebenher in geringem Umfang (bis zu 32 Stunden pro Woche) weiterzuarbeiten. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Krankenversicherung.

Auswirkungen in der GKV#

Wenn Sie weiterarbeiten, erzielen Sie einen Gewinn. Dieser Gewinn wird zur Beitragsberechnung herangezogen.

  • Liegt der Gewinn unter der Mindestbemessungsgrundlage (ca. 1.318 €), zahlen Sie den Mindestbeitrag.
  • Liegt der Gewinn darüber, zahlen Sie Ihren normalen Prozentsatz auf den tatsächlichen Gewinn.

Das Risiko bei der Familienversicherung#

Sobald Ihr monatlicher Gewinn die Einkommensgrenze von 565 € überschreitet, verlieren Sie den Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung und müssen sich wieder selbst (freiwillig) versichern – inklusive der Pflicht zum Mindestbeitrag.

Rechenbeispiel

Rechnen Sie genau nach! Oft lohnt es sich nicht, für einen Gewinn von 600 € zu arbeiten, wenn Sie dadurch:

  • Die Familienversicherung verlieren (~250 € zusätzliche KV-Kosten)
  • Eine Elterngeld-Kürzung hinnehmen müssen

Der Nettoeffekt kann negativ sein!

5. Vergleich der Kostenmodelle#

Hier ein Überblick über die monatlichen Belastungen während des Bezugs von Basiselterngeld (Annahme: keine Arbeit, keine weiteren Einkünfte außer Elterngeld).

Vergleich GKV vs. PKV für Selbstständige im Elterngeld (Stand 2026)

MerkmalGKV (Freiwillig)PKV
Monatlicher BeitragMindestbeitrag (~250–280 €)Voller Tarifbeitrag (z.B. 500–800 €)
Beitragsfreiheit für ElterngeldJa (Elterngeld nicht beitragspflichtig)Nein (Beitrag unabhängig vom Einkommen)
Abhängigkeit vom EinkommenJa (aber Mindestbeitrag gilt)Nein (Tarif bleibt gleich)
Möglichkeit der FamilienversicherungJa (bei Einkommen unter 565 €)Nein

6. Wechsel zwischen den Systemen: Ein strategisches Fenster?#

Kann man die Geburt eines Kindes nutzen, um von der teuren PKV zurück in die günstigere GKV zu wechseln?

Für Selbstständige ist dieser Weg steinig. Ein direkter Wechsel ist meist nur möglich, wenn:

  1. Eine abhängige Beschäftigung (Angestelltenverhältnis) aufgenommen wird.
  2. Das Gehalt aus dieser Beschäftigung über der Minijob-Grenze (603 € in 2026), aber unter der Versicherungspflichtgrenze (6.450 € monatlich in 2026) liegt.
  3. Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Elternzeit kann hierbei als Katalysator dienen, wenn Sie die Selbstständigkeit vorübergehend aufgeben oder in den Status eines Angestellten wechseln. Dies erfordert jedoch eine sehr präzise zeitliche Planung und Abstimmung mit der Krankenkasse.

7. Meldepflichten und Dokumentation#

Sie sind verpflichtet, Ihrer Krankenkasse Änderungen in Ihren Einkommensverhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Viele Selbstständige machen den Fehler, erst nach Erhalt des Steuerbescheids (oft 1-2 Jahre später) auf die Kasse zuzugehen. Das kann zu massiven Nachforderungen führen, die die Liquidität Ihres Unternehmens gefährden.

Schritte für Selbstständige in der GKV#

  1. Modifikationsantrag stellen: Sobald Sie den Elterngeldbescheid haben und Ihre Tätigkeit reduzieren, beantragen Sie bei der GKV die Herabstufung auf den Mindestbeitrag oder die Einstufung nach dem erwarteten (niedrigeren) Gewinn. Dies nennt sich "Antrag auf Beitragsanpassung wegen Einkommensminderung".

  2. Bescheid über Elterngeld einreichen: Die Krankenkasse benötigt den schriftlichen Nachweis über die Höhe und den Zeitraum des Bezugs.

  3. Steuerbescheid nachreichen: Die Krankenkasse setzt Beiträge für Selbstständige vorläufig fest. Nach Ende des Jahres wird anhand des Einkommensteuerbescheids endgültig abgerechnet. Wichtig: Seit 2018 erfolgt die Beitragsfestsetzung für freiwillig versicherte Selbstständige grundsätzlich vorläufig und wird rückwirkend nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids endgültig festgesetzt.

Besonderheit: Die "hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit"#

Ein kritischer Punkt in der GKV ist die Frage, ob Sie weiterhin als "hauptberuflich selbstständig" eingestuft werden. Wenn Sie Ihre Tätigkeit während des Elterngeldes extrem reduzieren (z.B. auf unter 18 Stunden pro Woche), kann sich Ihr Status ändern. Dies ist besonders relevant für die Familienversicherung: Hauptberuflich Selbstständige sind davon ausgeschlossen. Die Krankenkassen prüfen hierbei das Verhältnis von Arbeitseinsatz und Einkommen zu anderen Einnahmequellen.

8. Strategische Tipps zur Beitragsoptimierung#

Um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten, sollten Sie folgende Strategien prüfen:

A. Gewinnverschiebung#

Da der Gewinn des Kalenderjahres (durch 12 geteilt) oft die Basis für die KV-Beiträge ist, kann es sinnvoll sein, Betriebsausgaben vorzuziehen oder Einnahmen zu verschieben. Wenn Sie im Jahr der Geburt einen niedrigeren steuerlichen Gewinn ausweisen, sinken Ihre GKV-Beiträge – oft sogar rückwirkend für den gesamten Zeitraum.

B. ElterngeldPlus zur Beitragsstreckung#

Beziehen Sie ElterngeldPlus statt Basiselterngeld, verdoppelt sich der Bezugszeitraum (bis zu 28 statt 14 Monate). Für die GKV bedeutet das: Sie können länger von der Beitragsfreiheit des Elterngeldes profitieren, sofern Ihr sonstiges Einkommen niedrig bleibt. Besonders in Kombination mit der Familienversicherung ist ElterngeldPlus ein mächtiges Werkzeug, um über einen längeren Zeitraum keine eigenen Beiträge zahlen zu müssen.

C. Ruhendstellung des Gewerbes#

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit während der Elternzeit komplett pausieren, sollten Sie dies der Krankenkasse explizit mitteilen. Eine offizielle Gewerbeabmeldung ist meist nicht nötig, aber eine schriftliche Bestätigung, dass die Tätigkeit ruht und keine Akquise oder Rechnungsstellung erfolgt, hilft bei der Einstufung in den günstigsten Tarif (oder die Familienversicherung).

9. Sonderfall: Künstlersozialkasse (KSK)#

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, gelten besondere Regeln:

  • KSK-Versicherte sind pflichtversichert in der GKV, nicht freiwillig versichert
  • Während des Elterngeldbezugs können Sie bei der KSK eine Beitragsreduzierung beantragen
  • Das Elterngeld zählt nicht zum Arbeitseinkommen für die KSK-Beitragsberechnung
  • Bei Arbeitsunterbrechung können die Beiträge auf Basis des tatsächlich erzielten (niedrigeren) Einkommens angepasst werden

Informieren Sie die KSK rechtzeitig über Ihren Elterngeldbezug und die geplante Einkommensreduzierung.

10. Checkliste: Ihr Fahrplan zur richtigen Versicherung#

Gehen Sie diese Punkte chronologisch durch, um optimal vorbereitet zu sein:

  • Status prüfen: Sind Sie freiwillig gesetzlich, über die KSK oder privat versichert?
  • Partner-Check: Ist Ihr Partner in der GKV? Falls ja, prüfen Sie die Familienversicherung.
  • Einkommensprognose: Wie viel Gewinn werden Sie während des Elterngeldbezugs voraussichtlich erzielen? Liegt er unter 565 €/Monat?
  • Hauptberuflichkeit prüfen: Werden Sie während des Elterngeldes noch als hauptberuflich selbstständig eingestuft?
  • PKV-Tarifprüfung: Bietet Ihr Tarif eine Beitragsfreistellung bei Elternzeit? Falls nein: Tarifwechsel prüfen.
  • Antragstellung: Informieren Sie Ihre Krankenkasse spätestens eine Woche nach Erhalt des Elterngeldbescheids.
  • Liquidität planen: Legen Sie den monatlichen Mindestbeitrag (~250–280 €) zur Seite, falls die Kasse noch nicht umgestellt hat.

11. Dokumente, die Sie bereithalten sollten#

  • Elterngeldbescheid (Kopie)
  • Bestätigung über die Ruhendstellung oder Reduzierung des Gewerbes
  • Letzter Einkommensteuerbescheid (für die vorläufige Einstufung)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ggf. Heiratsurkunde (für Familienversicherung)
  • Bei KSK: Nachweis über den Elterngeldbezug

FAQ: Häufige Fragen zur Krankenversicherung und Elterngeld#

Häufig gestellte Fragen

Fazit: Rechtzeitige Planung spart tausende Euro#

Die Krankenversicherung für Selbstständige während des Elterngeldes ist kein Selbstläufer. Während Angestellte oft automatisch beitragsfrei gestellt werden, müssen Sie als Unternehmer selbst aktiv werden.

Ob der Wechsel in die Familienversicherung (bei Einkommen unter 565 €), die Reduzierung auf den Mindestbeitrag oder die Optimierung Ihres PKV-Tarifs – jede Entscheidung sollte auf einer soliden Datenbasis getroffen werden. Ein Fehler bei der Einkommensprognose kann dazu führen, dass Sie am Ende des Jahres hohe Beiträge nachzahlen müssen, die das erhaltene Elterngeld empfindlich schmälern.

Individuelle Beratung ist unverzichtbar

Die Sozialversicherungsregeln ändern sich jährlich. Besonders die Kombination aus gewerblichem Gewinn, Mieteinnahmen und Elterngeld-Anrechnung ist hochgradig individuell. Die in diesem Artikel genannten Werte gelten für 2026 – prüfen Sie immer die aktuellen Rechengrößen.

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Zuletzt aktualisiert: 21. Januar 2026

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