Das Wichtigste in Kürze
- 32-Stunden-Grenze: Sie dürfen im Durchschnitt des Lebensmonats maximal 32 Stunden pro Woche arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG).
- Gewinn zählt: Für die Anrechnung ist nicht Ihr Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) maßgeblich.
- ElterngeldPlus-Vorteil: Bei Zuverdienst ist ElterngeldPlus oft lukrativer als Basiselterngeld, da die Abzüge prozentual geringer ausfallen können.
- Prognose vs. Abrechnung: Die Elterngeldstelle zahlt zunächst vorläufig. Erst nach Vorlage der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder des Steuerbescheids erfolgt die endgültige Festsetzung.
- Strategische Ausgaben: Investitionen während des Bezugszeitraums können den Gewinn senken und so das Elterngeld erhöhen.
Einleitung: Die Freiheit der Selbstständigkeit im Elterngeld nutzen#
Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer stehen vor der Geburt eines Kindes oft vor einer besonderen Herausforderung: Das Geschäft kann meist nicht einfach für zwölf Monate komplett stillgelegt werden. Kundenbeziehungen müssen gepflegt, laufende Projekte abgeschlossen oder administrative Aufgaben erledigt werden.
Die gute Nachricht ist: Das Elterngeldgesetz bietet für Selbstständige eine enorme Flexibilität. Anders als viele Angestellte, die oft nur zwischen "ganz raus" oder "klassischer Teilzeit" wählen, können Sie Ihren Hinzuverdienst und Ihre Arbeitszeit strategisch steuern.
Doch Vorsicht: Wer die Regeln zum Hinzuverdienst nicht kennt, riskiert am Ende des Bezugszeitraums empfindliche Rückzahlungen. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die 32-Stunden-Regel optimal nutzen, warum der Gewinn Ihr wichtigster Hebel ist und weshalb ElterngeldPlus für Sie oft die bessere Wahl ist.
1. Die 32-Stunden-Regel: Der zeitliche Rahmen#
Seit der Elterngeldreform für Geburten ab dem 01.09.2021 liegt die Grenze für die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs bei 32 Wochenstunden (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG).
Wie wird die Arbeitszeit berechnet?#
Es zählt nicht die einzelne Woche, sondern der Durchschnitt im Lebensmonat des Kindes. Ein Lebensmonat beginnt mit dem Tag der Geburt und endet einen Tag vor dem entsprechenden Tag im Folgemonat (Beispiel: Geburt am 15. Januar -> Lebensmonat geht bis zum 14. Februar).
- Durchschnittsberechnung: Arbeiten Sie in einer Woche 40 Stunden und in der nächsten nur 20, ist das unproblematisch, solange der Monatsdurchschnitt die 32 Stunden nicht überschreitet.
- Was zählt als Arbeitszeit? Hierzu gehören nicht nur die fakturierten Stunden am Kunden, sondern auch Akquise, Buchhaltung, Fortbildung und Fahrtzeiten. Kurzum: Alles, was dem Erhalt oder der Förderung Ihres Unternehmens dient.
Sollten Sie in einem Lebensmonat die 32-Stunden-Grenze auch nur minimal überschreiten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für diesen kompletten Monat vollständig. Eine "Heilung" im Nachhinein ist kaum möglich.
Dokumentationspflicht für Selbstständige#
Da Sie als Selbstständiger keinen Arbeitsvertrag haben, der Ihre Stunden regelt, verlangt die Elterngeldstelle eine Eigenerklärung zur Arbeitszeit.
- Bei der Antragstellung geben Sie eine Prognose ab.
- Nach Ende des Bezugszeitraums müssen Sie die tatsächliche Arbeitszeit meist nur "glaubhaft machen".
Wie gelingt die Glaubhaftmachung?#
Die Elterngeldstelle möchte sicherstellen, dass Sie die 32-Stunden-Grenze nicht überschritten haben. Folgende Unterlagen können dabei helfen:
- Zeitprotokolle: Eine einfache Excel-Liste oder eine App-Auswertung, in der Sie Ihre täglichen Arbeitszeiten (auch Akquise, Orga etc.) erfassen.
- Projektlisten: Eine Übersicht der betreuten Kunden oder abgeschlossenen Projekte im Bezugszeitraum.
- Terminkalender: Ein Ausdruck Ihres Outlook- oder Google-Kalenders kann als Indiz für Ihre zeitliche Belastung dienen.
- Bestätigungen von Dritten: Falls Sie für andere Unternehmen als Subunternehmer tätig sind, können auch deren Bestätigungen über Ihren Zeitaufwand hilfreich sein.
Tipp: Führen Sie für sich selbst ein einfaches Zeitprotokoll, um im Falle einer Prüfung nachweisen zu können, dass Sie unter der 32-Stunden-Grenze geblieben sind.
2. Wie der Hinzuverdienst berechnet wird: Gewinn statt Umsatz#
Ein häufiger Irrtum ist, dass die Elterngeldstelle den Umsatz (Einnahmen) anrechnet. Das ist falsch. Maßgeblich ist immer der steuerliche Gewinn nach Abzug der Betriebsausgaben.
Die Formel für den Hinzuverdienst#
Für das Elterngeld wird Ihr Gewinn aus dem Bezugszeitraum in ein "Elterngeld-Brutto" umgerechnet und dann pauschaliert in ein Netto transformiert.
- Einnahmen im Bezugszeitraum (Zuflussprinzip beachten!)
- Abzüglich Betriebsausgaben (Tatsächliche Kosten oder Pauschale von 25%)
- = Gewinn im Bezugszeitraum
Betriebsausgaben-Pauschale#
Laut dem Familienportal des Bundes werden als Betriebsausgaben pauschal 25% Ihrer Einnahmen abgezogen. Ihre tatsächlichen Ausgaben werden nur abgezogen, wenn Sie dies beantragen und nachweisen können.
Das Zuflussprinzip – Fluch und Segen#
Bei Selbstständigen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, gilt das Zuflussprinzip. Das bedeutet: Geld gilt in dem Monat als verdient, in dem es auf Ihrem Konto eingeht – völlig egal, wann Sie die Leistung erbracht haben.
- Strategie: Wenn Sie vor der Geburt viel gearbeitet haben, versuchen Sie, die Rechnungen so zu stellen, dass das Geld noch vor dem ersten Elterngeld-Monat eingeht.
- Nachlaufende Zahlungen: Honorare, die während des Elterngeldbezugs eingehen, zählen als Hinzuverdienst, auch wenn die Arbeit Monate zuvor erledigt wurde.
Echte passive Einkünfte (z.B. Tantiemen aus einem Buch, das vor Jahren geschrieben wurde) zählen ebenfalls als Hinzuverdienst, wenn sie in den Bezugszeitraum fallen, führen aber nicht zu einer Erhöhung der Arbeitsstunden.
3. Sonderfall: Mischeinkünfte (Angestellt & Selbstständig)#
Viele Eltern sind nicht ausschließlich selbstständig, sondern haben zusätzlich eine Teilzeitstelle als Angestellte. In diesem Fall spricht man von Mischeinkünften.
Welche Regeln gelten hier?#
Wenn Sie Mischeinkünfte haben, werden Sie für das Elterngeld grundsätzlich wie Selbstständige behandelt. Das bedeutet:
- Bemessungszeitraum: Es zählt das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes (nicht die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz).
- Arbeitszeit: Die Stunden aus der angestellten Tätigkeit und der Selbstständigkeit werden addiert. Die Summe darf im Durchschnitt 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
- Hinzuverdienst: Sowohl Ihr Gehalt aus dem Job als auch Ihr Gewinn aus der Selbstständigkeit werden auf das Elterngeld angerechnet.
Falls Ihre monatlichen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit durchschnittlich unter 35 Euro lagen, können Sie beantragen, dass diese Einkünfte nicht berücksichtigt werden. Dann gilt für Sie der Bemessungszeitraum für Nicht-Selbstständige (12 Monate vor der Geburt).
4. Krankenversicherung und Hinzuverdienst#
Ein Punkt, der oft vergessen wird, ist die Auswirkung des Hinzuverdienstes auf Ihre Krankenversicherung.
Pflichtversicherte Selbstständige (Künstlerkasse/Handwerker)#
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) oder als pflichtversicherter Handwerker versichert sind, bleiben Sie während des Elterngeldbezugs beitragspflichtig, sofern Sie weiterhin Einkommen erzielen. Die Beiträge richten sich nach Ihrem tatsächlichen Gewinn.
Freiwillig Versicherte (GKV)#
Sind Sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sind Sie während des Elterngeldbezugs grundsätzlich beitragsfrei – aber nur, wenn Sie kein weiteres Einkommen haben.
- Sobald Sie während des Elterngelds arbeiten und Gewinn erzielen, fallen wieder Beiträge an.
- Die Krankenkasse prüft hierbei nicht nur den Gewinn aus der Arbeit, sondern auch andere Einkünfte (Mieten, Kapitalerträge).
Wichtig: Informieren Sie Ihre Krankenkasse vorab über Ihre Pläne, um nicht von hohen Beitragsnachforderungen überrascht zu werden.
5. Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus mit Hinzuverdienst#
Dies ist der wichtigste Punkt für Ihre finanzielle Planung. Das Gesetz unterscheidet massiv darin, wie Einkommen auf die beiden Varianten angerechnet wird.
Basiselterngeld: Die "harte" Anrechnung#
Beim Basiselterngeld wird jeder Euro Gewinn angerechnet. Das Elterngeld berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt und dem Nettoeinkommen während des Bezugs.
Das Problem: Da das Basiselterngeld nur ca. 65% des Wegfalls ersetzt, führt ein Hinzuverdienst oft dazu, dass vom selbst erarbeiteten Geld nach Abzug des reduzierten Elterngeldes nur ein kleiner Bruchteil übrig bleibt. Man arbeitet quasi "für die Elterngeldstelle".
ElterngeldPlus: Der "Deckelungsbeitrag"#
ElterngeldPlus wurde speziell für Eltern geschaffen, die während des Bezugs arbeiten möchten. Ein Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden.
Die monatliche Zahlung ist beim ElterngeldPlus maximal halb so hoch wie das mögliche Basiselterngeld ohne Zuverdienst (Deckelung). Der Vorteil: Bei Teilzeiteinkommen kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das mögliche Basiselterngeld mit Einkommen – trotzdem können Sie ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen.
Erst wenn Ihr Zuverdienst so hoch ist, dass das errechnete Elterngeld mit Zuverdienst unter den Deckelungsbetrag fällt, wird das ElterngeldPlus entsprechend gekürzt.
Hinzuverdienst: Basis vs. Plus (Beispiel: 2.500€ Netto vorher)
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Zuverdienst (Netto) | 1.000 € | 1.000 € |
| Anspruch ohne Arbeit | 1.625 € | 812,50 € |
| Anspruch mit Arbeit | ca. 975 € | 812,50 € (bleibt gleich!) |
| Gesamt (Arbeit + EG) | 1.975 € | 1.812,50 € (über 2 Monate!) |
| Effizienz | Gering (hohe Abzüge) | Hoch (keine/kaum Abzüge) |
Fazit: Wenn Sie planen, mehr als nur ein paar Stunden "E-Mails zu checken", ist ElterngeldPlus für Selbstständige oft die ökonomisch sinnvollere Wahl.
6. Der Partnerschaftsbonus für Selbstständige#
Der Partnerschaftsbonus ist eine hervorragende Möglichkeit für Selbstständige, den Bezugszeitraum um weitere zwei bis vier Monate zu verlängern.
Die Voraussetzungen#
- Beide Elternteile müssen gleichzeitig für mindestens zwei und maximal vier aufeinanderfolgende Lebensmonate ElterngeldPlus beziehen.
- Beide müssen in diesen Monaten zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Warum das für Selbstständige oft schwierig ist#
Die Spanne von 24 bis 32 Stunden ist recht schmal. Während Angestellte dies einfach im Arbeitsvertrag festschreiben können, müssen Sie als Selbstständiger punktgenau landen.
- Risiko: Liegen Sie in einem Monat bei 23 Stunden oder bei 33 Stunden, entfällt der Bonus für diesen Monat.
- Planung: Nutzen Sie den Partnerschaftsbonus nur, wenn Sie eine stabile Auftragslage haben, die dieses feste Zeitfenster über mehrere Monate hinweg garantiert.
Laut Rechtsprechung des BSG (B 10 EG 2/22 R) stehen vorübergehende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit einer Inanspruchnahme der Partnerschaftsbonusmonate nicht entgegen, solange Sie grundsätzlich im Arbeitszeitkorridor arbeiten würden.
7. Ein konkretes Berechnungsbeispiel (Schritt für Schritt)#
Schauen wir uns an, wie die Elterngeldstelle die Kürzung konkret berechnet.
Ausgangslage:
- Nettoeinkommen vor der Geburt (Durchschnitt): 3.000 €
- Geplanter Gewinn während ElterngeldPlus (Netto-Äquivalent): 1.200 €
Berechnung:
- Verlust: 3.000 € (vorher) - 1.200 € (jetzt) = 1.800 € Differenz.
- Elterngeld-Anspruch mit Zuverdienst: 65 % von 1.800 € = 1.170 €.
- ElterngeldPlus-Deckelung: Ohne Zuverdienst stünden Ihnen 1.950 € Basiselterngeld zu (65 % von 3.000 €). Die Deckelung für ElterngeldPlus liegt also bei 975 € (Hälfte von 1.950 €).
- Ergebnis: Da Ihr berechneter Anspruch (1.170 €) höher ist als die Deckelung (975 €), erhalten Sie den Deckelungsbetrag von 975 € pro Monat.
Ihr Gesamteinkommen: 1.200 € (Arbeit) + 975 € (ElterngeldPlus) = 2.175 €. Sie beziehen das ElterngeldPlus doppelt so lange wie das Basiselterngeld.
8. Praktische Szenarien für Selbstständige#
Szenario A: Die Projekt-Pause#
Sie sind Webdesigner und haben ein großes Projekt, das Sie im 4. Lebensmonat abschließen müssen. Danach planen Sie keine weitere Arbeit.
- Lösung: Beziehen Sie in den Monaten 1-3 Basiselterngeld (ohne Arbeit). Im Monat 4 wählen Sie ElterngeldPlus (oder nehmen die Kürzung beim Basiselterngeld in Kauf). Achten Sie darauf, dass die 32 Stunden im Monat 4 nicht überschritten werden.
Szenario B: Kontinuierliche Teilzeit (Der Klassiker)#
Sie möchten ab dem 3. Monat dauerhaft ca. 15-20 Stunden pro Woche arbeiten, um Ihre Stammkunden zu halten.
- Lösung: Wählen Sie ab dem 3. Monat konsequent ElterngeldPlus. So verteilen Sie Ihr Budget auf einen längeren Zeitraum und nutzen die Vorteile beim Zuverdienst optimal aus.
Szenario C: Hohe Betriebsausgaben planen#
Sie wissen, dass Sie im Bezugszeitraum Einnahmen von 10.000 € haben werden.
- Lösung: Überlegen Sie, ob notwendige betriebliche Investitionen (neuer Laptop, Software-Abos, Coaching) in diesen Zeitraum fallen können. Da der Gewinn zählt, senken diese Ausgaben Ihren Hinzuverdienst und erhöhen somit Ihr Elterngeld.
9. Dokumentation und die "Endabrechnung" (Finalisierung)#
Anders als Angestellte erhalten Selbstständige ihr Elterngeld immer nur vorläufig.
Der Ablauf#
- Antrag: Sie reichen eine "Erklärung zum Einkommen" (Prognose) ein. Seien Sie hier realistisch, aber vorsichtig.
- Laufender Bezug: Die Elterngeldstelle zahlt basierend auf Ihrer Schätzung.
- Nach dem Bezug: Sie müssen Ihren tatsächlichen Gewinn nachweisen – entweder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz für den Bezugszeitraum. Da der Steuerbescheid meist noch nicht vorliegt, akzeptieren die Elterngeldstellen diese Dokumente.
- Endabrechnung: Die Behörde prüft den tatsächlichen Gewinn im Bezugszeitraum.
- Haben Sie weniger verdient als gedacht? -> Nachzahlung durch die Elterngeldstelle.
- Haben Sie mehr verdient als gedacht? -> Rückforderungsbescheid.
Da die Endabrechnung oft erst 1-2 Jahre nach Ende des Elterngeldes erfolgt (wenn alle Unterlagen vorliegen), sollten Sie als Selbstständiger unbedingt Rücklagen bilden, falls Ihre Geschäfte besser liefen als in der Prognose angegeben.
10. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet#
Fehler 1: Die 32-Stunden-Falle#
Viele Selbstständige denken: "Wenn ich keine Rechnung schreibe, arbeite ich nicht." Falsch. Wenn die Elterngeldstelle (z.B. durch Social Media Posts oder Website-Updates) sieht, dass Sie voll aktiv waren, kann sie die Stunden hinterfragen. Dokumentieren Sie Ihre Zeiten ehrlich.
Fehler 2: Falsches Timing der Einnahmen#
Ein großer Zahlungseingang im letzten Monat des Basiselterngeldes kann das Elterngeld für diesen Monat auf den Mindestsatz von 300 € drücken. Tipp: Versuchen Sie, Zahlungsziele mit Kunden so zu vereinbaren, dass Einnahmen entweder vor den Bezug oder in Monate mit ElterngeldPlus fallen.
Fehler 3: Gewerbe komplett abmelden#
Das ist meist nicht nötig und oft kontraproduktiv, da Sie dann auch keine Betriebsausgaben mehr geltend machen können. Die 32-Stunden-Regel erlaubt genug Spielraum, um das Gewerbe ruhend oder auf Sparflamme weiterzuführen.
11. Strategische Planung: Wann arbeiten, wann pausieren?#
Die optimale Strategie für Selbstständige sieht oft so aus:
- Die ersten 2 Monate: Voller Fokus auf das Baby. Basiselterngeld beziehen, keine Arbeit, keine (oder kaum) Einnahmen generieren.
- Ab Monat 3: Wechsel in das ElterngeldPlus-Modell.
- Arbeitszeit-Splitting: Arbeiten Sie z.B. 15-20 Stunden. Das hält Sie im Markt, sichert den Kundenstamm und wird beim ElterngeldPlus oft nicht oder kaum bestraft.
- Investitions-Check: Nutzen Sie den Bezugszeitraum für strategische Ausgaben, die Ihr Business nach der Elternzeit voranbringen, aber heute den Gewinn (und damit die Anrechnung) senken.
Häufig gestellte Fragen
Fazit: Beratung schützt vor Rückzahlung#
Die Kombination aus Selbstständigkeit und Elterngeld ist hochgradig individuell. Die 32-Stunden-Regel bietet Flexibilität, aber das Zusammenspiel aus Zuflussprinzip, Gewinnermittlung und Deckelungsbeitrag beim ElterngeldPlus ist komplex.
Eine Fehlplanung kann hier schnell mehrere tausend Euro kosten – entweder durch verschenktes Elterngeld oder durch spätere Rückforderungen.
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