Inhalt8 Abschnitte
- Gibt es das Bayerische Familiengeld 2026 noch?
- Wie viel Familiengeld bekommst du, wenn dein Kind noch Anspruch hat?
- Landeserziehungsgeld in Sachsen: die letzte klassische Landesleistung
- Bayern und Sachsen im Vergleich
- Was zählt, wenn dein Bundesland keine eigene Anschlussleistung hat?
- Was jetzt zu tun ist
- Häufige Fragen
- Quellen und Stand
Aylins Sohn ist im Oktober 2024 geboren, in einem Forum liest sie vom Bayerischen Familiengeld, das nach dem Elterngeld weiterlaufen soll. In einer Elterngruppe aus Dresden erzählt gleichzeitig jemand vom Landeserziehungsgeld. Beide fragen sich dasselbe: Gilt das noch, und was, wenn man in einem anderen Bundesland lebt? Die Antwort ist inzwischen deutlich schmaler, als viele Ratgeber im Netz suggerieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bayerische Familiengeld gilt nur noch für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2024 geboren wurden: 250 € monatlich (ab dem dritten Kind 300 €), vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.
- Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, zahlt Bayern kein Familiengeld mehr, und die angekündigte Nachfolgeleistung ist nicht gekommen.
- Bundesweit zahlt nur noch Sachsen ein klassisches, einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld, längstens bis zum dritten Geburtstag.
- Das sächsische Landeserziehungsgeld läuft erst nach dem Basiselterngeld, parallel zum ElterngeldPlus ist es dagegen möglich.
- In den übrigen 14 Bundesländern gibt es aktuell keine eigenständige Geldleistung dieser Art als Anschluss ans Elterngeld.
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Erstgespräch buchenGibt es das Bayerische Familiengeld 2026 noch?#
Für dein Kind gilt es nur, wenn es bis einschließlich 31. Dezember 2024 geboren wurde. Der Freistaat Bayern hat das Familiengeld für später geborene Kinder gestrichen; eine als „Kinderstartgeld“ angekündigte Einmalzahlung von 3.000 € zum ersten Geburtstag hat die Staatsregierung letztlich nicht eingeführt. Die dafür vorgesehenen Mittel fließen stattdessen in die Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Für Kinder, die ab 2025 zur Welt kommen, bleibt es beim Bundeselterngeld ohne bayerische Anschlussleistung.
Gehört dein Kind noch zum berechtigten Jahrgang, bleibt dir Zeit bis Ende 2027: Weil die Leistung längstens bis zum vollendeten 36. Lebensmonat läuft, ist das der letztmögliche Bezugszeitpunkt für den letzten anspruchsberechtigten Jahrgang.
Wie viel Familiengeld bekommst du, wenn dein Kind noch Anspruch hat?#
Für die ersten beiden Kinder zahlt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) 250 € pro Monat, ab dem dritten Kind 300 €. Die Zahlung läuft vom 13. bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes, also 24 Monate lang. Anders als beim Elterngeld spielt dein Einkommen keine Rolle: Das Familiengeld wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt, ein Kitaplatz des Kindes schließt es also nicht aus.
Vorausgesetzt sind ein Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern, der Bezug von Kindergeld für dieses Kind, ein gemeinsamer Haushalt und dass du das Kind selbst erziehst; das legt das ZBFS großzügig aus und vermutet die eigene Erziehung schon durch das Zusammenleben. Je Kind bekommt nur ein Elternteil das Familiengeld.
Hast du in Bayern Elterngeld beantragt, brauchst du keinen gesonderten Antrag: Der Elterngeldantrag gilt zugleich als Antrag auf Familiengeld, und das ZBFS wird von sich aus aktiv, sobald es die Voraussetzungen prüfen kann. Ohne Elterngeldantrag stellst du den Online-Antrag frühestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, spätestens aber rechtzeitig: Ein verspäteter Antrag wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat rückwirkend nachgezahlt.
- Kind
- einziges Kind, geboren Oktober 2024
- Familiengeld pro Monat
- 250 €
- Bezugsdauer (13. bis 36. Lebensmonat)
- 24 Monate
Vereinfachtes Beispiel. Annahme: Aylin bezieht das Familiengeld durchgehend über die volle Dauer und ihr Kind fällt unter den berechtigten Jahrgang bis 31. Dezember 2024. Bei mehreren Kindern zählt für jedes einzelne Kind der jeweils geltende Satz.
Landeserziehungsgeld in Sachsen: die letzte klassische Landesleistung#
In Sachsen kannst du im zweiten oder dritten Lebensjahr deines Kindes Landeserziehungsgeld beantragen, wenn du es selbst im eigenen Haushalt betreust, höchstens 30 Wochenstunden arbeitest und keinen staatlich geförderten Kita- oder Tagespflegeplatz nutzt. Anders als beim bayerischen Familiengeld ist die Leistung einkommensabhängig: Die Vollzahlungsgrenze liegt bei 24.600 € für Paare beziehungsweise 21.600 € für Alleinerziehende, jeweils zuzüglich 3.140 € je weiterem Kind. Oberhalb dieser Grenzen sinkt der Betrag stufenweise, ab dem dritten Kind entfällt die Einkommensprüfung ganz.
Die Höhe liegt bei 150 € für das erste, 200 € für das zweite und 300 € ab dem dritten Kind monatlich. Wie lange gezahlt wird, hängt davon ab, wann der Bezug beginnt und ob durchgehend auf geförderte Betreuung verzichtet wird: Bei einem Start im dritten Lebensjahr sind es 9 Monate für das erste oder zweite Kind, 12 Monate ab dem dritten Kind; in den übrigen Fällen gilt eine gestaffelte Dauer von 5 bis 7 Monaten. Den Antrag stellst du schriftlich bei der Elterngeldstelle deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt, frühestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn; rückwirkend zahlt Sachsen nur für den Monat vor der Antragstellung.
Wichtig für die Planung: Solange du noch Basiselterngeld beziehst, kannst du das sächsische Landeserziehungsgeld nicht gleichzeitig bekommen, es setzt erst nach dessen Ende ein. Parallel zum ElterngeldPlus ist der Bezug dagegen möglich, weil beide Leistungen dann nebeneinanderlaufen dürfen.
Bayern und Sachsen im Vergleich#
| Bayerisches Familiengeld | Sächsisches Landeserziehungsgeld | |
|---|---|---|
| Gilt für Kinder, geboren … | bis 31.12.2024 | laufend, keine Befristung bekannt |
| Zeitraum | 13. bis 36. Lebensmonat | 2. oder 3. Lebensjahr, gestaffelt 5–12 Monate |
| Höhe pro Monat | 250 € (ab 3. Kind 300 €) | 150 € / 200 € / 300 € je nach Kindzahl |
| Einkommensabhängig? | Nein | Ja, außer ab dem 3. Kind |
| Parallel zu Basiselterngeld? | Ja, unabhängig davon | Nein, erst nach dessen Ende |
| Parallel zu ElterngeldPlus? | Ja | Ja |
| Zuständige Stelle | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) | Elterngeldstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt |
Was zählt, wenn dein Bundesland keine eigene Anschlussleistung hat?#
Für die große Mehrheit der Familien endet mit dem Elterngeld die direkte staatliche Unterstützung fürs erste Kind, es sei denn, ein anderes Einkommen greift. Relevant werden dann oft Wohngeld, BAföG oder gestaffelte Kita-Beiträge, bei denen Elterngeld während des laufenden Bezugs selbst als Einkommen zählt, oder Kinderzuschlag und Bürgergeld, sobald das reguläre Familieneinkommen nach Ende des Elterngeldbezugs neu berechnet wird. Ob eine dieser Leistungen für euch infrage kommt, hängt stark vom Haushaltseinkommen und der Wohnsituation ab; einen Überblick, wie Bürgergeld und Elterngeld zusammenwirken, findest du in unserem Artikel dazu.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) entscheidet in Bayern kostenlos über Elterngeld und Familiengeld, genau wie die zuständige Elterngeldstelle in Sachsen über das Landeserziehungsgeld. Beide Behörden beraten zu ihrer eigenen Leistung, nicht dazu, wie sich Elterngeld, Familiengeld, Landeserziehungsgeld und andere Sozialleistungen für eure Familie insgesamt am besten kombinieren lassen. Genau das ist der Anschlusspunkt, an dem eine private Beratung wie Elterngeld Zentrum ansetzt, ohne selbst Behörde zu sein.
Was jetzt zu tun ist#
- Geburtsdatum deines Kindes gegen den 31. Dezember 2024 prüfen, wenn du in Bayern lebst: Nur bis zu diesem Stichtag geborene Kinder haben noch Anspruch auf Familiengeld.
- Elterngeldbescheid griffbereit halten: Er ist Grundlage für die automatische Prüfung durch das ZBFS und für einen eigenständigen Antrag, falls kein Elterngeld in Bayern beantragt wurde.
- Fehlenden gesonderten Antrag rechtzeitig nachholen: Ohne Elterngeldantrag musst du das Familiengeld selbst online beantragen, frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat, sonst drohen bis zu drei Monate Rückzahlung zu verlieren.
- In Sachsen den Bezug von Basiselterngeld beenden, bevor du Landeserziehungsgeld beantragst, und die Einkommensgrenzen deines Haushalts gegenrechnen.
- Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld gegenprüfen, wenn dein Bundesland keine eigene Anschlussleistung kennt, denn dort kann Elterngeld selbst als Einkommen zählen.
Häufige Fragen
Muss ich das Bayerische Familiengeld extra beantragen?
Nur wenn du kein Elterngeld in Bayern beantragt hast. Läuft ein Elterngeldantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), gilt er zugleich als Antrag auf Familiengeld, und das ZBFS meldet sich von sich aus, sobald die Voraussetzungen geprüft werden können.
Wird das Familiengeld auf mein Elterngeld angerechnet?
Nein. Die zuständige Stelle zahlt das Familiengeld unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit, eine direkte Verrechnung mit dem Elterngeldbetrag selbst findet nicht statt. Bei anderen einkommensabhängigen Leistungen wie Wohngeld gilt dafür ein eigener Freibetrag nach § 10 BEEG.
Kann ich Landeserziehungsgeld in Sachsen zusammen mit ElterngeldPlus bekommen?
Ja. Der parallele Bezug zum ElterngeldPlus ist möglich. Läuft dagegen noch Basiselterngeld, kannst du das sächsische Landeserziehungsgeld erst beantragen, wenn dieser Bezug beendet ist.
Gibt es in Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Berlin eine ähnliche Leistung?
Nein. Außer dem sächsischen Landeserziehungsgeld gibt es in keinem Bundesland derzeit eine eigenständige Geldleistung dieser Art als Anschluss an das Elterngeld. Baden-Württemberg und Thüringen hatten ein Landeserziehungsgeld, haben es aber wieder abgeschafft.
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld Zentrum und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales?
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist die bayerische Behörde, die über Elterngeld und Familiengeld entscheidet. Elterngeld Zentrum ist eine private Beratung ohne Entscheidungsbefugnis; wir rechnen deinen Fall durch, bevor du bei der Behörde einreichst.
Kommt das geplante bayerische Kinderstartgeld noch?
Nein, jedenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form. Die geplante Einmalzahlung von 3.000 € zum ersten Geburtstag wurde von der Staatsregierung nicht eingeführt; die dafür vorgesehenen Mittel fließen stattdessen in die Kita-Finanzierung.
Quellen und Stand
Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.
- § 10 BEEG: Verhältnis zu anderen Sozialleistungen – Gesetze im Internet
- § 4 BEEG: Bezugsdauer, Anspruchsumfang – Gesetze im Internet
- § 4a BEEG: Berechnung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus – Gesetze im Internet
- ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales: Bayerisches Familiengeld
- Freistaat Sachsen: Landeserziehungsgeld

