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Elterngeld bei einem Kind mit Behinderung: Was sich wirklich ändert

Eine Behinderung deines Kindes verlängert die Bezugsdauer von Elterngeld nicht: Es bleibt bei 12 gemeinsamen Basiselterngeld-Monaten plus bis zu 2 Partnermonaten. Zwei Regeln ändern sich aber: Ihr dürft als Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, ohne die sonst geltende Ein-Monats-Grenze (§ 4 Abs. 6 BEEG), und ein Kind mit Behinderung zählt beim Geschwisterbonus bis zum 14. statt bis zum 3. oder 6. Geburtstag (§ 2a BEEG).

Stand September 20268 Min. Lesezeit3 amtliche Quellen

Eltern halten ihr neugeborenes Baby am Fenster
Elterngeld Grundlagen
Inhalt8 Abschnitte
  1. Ändert eine Behinderung deines Kindes, wie lange ihr Elterngeld bekommt?
  2. Dürfen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn euer Kind eine Behinderung hat?
  3. Muss dafür ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt sein?
  4. Wie wirkt sich die Behinderung eines Kindes auf den Geschwisterbonus aus?
  5. Was du der Elterngeldstelle nachweisen musst
  6. Was jetzt zu tun ist
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen und Stand

Ninas Sohn kommt mit einer Herzfehlbildung zur Welt, die monatelange Behandlungen braucht. Sie und ihr Partner Jonas wollen die ersten Wochen gemeinsam an seiner Seite sein, statt sich wie sonst beim Elterngeld üblich abzuwechseln. Genau das lässt das Gesetz zu, wenn die Behinderung ärztlich festgestellt ist, aber es ändert nicht automatisch, wie viele Monate Elterngeld euch insgesamt zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Behinderung deines Kindes verlängert die Bezugsdauer von Elterngeld nicht: Ihr habt weiterhin gemeinsam Anspruch auf 12 Basiselterngeld-Monate plus bis zu 2 Partnermonate.
  • Ihr dürft als Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, ohne die sonst geltende Ein-Monats-Grenze (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG).
  • Nötig ist eine ärztlich festgestellte Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX, kein Schwerbehindertenausweis und kein Grad der Behinderung von 50.
  • Beim Geschwisterbonus zählt ein Kind mit Behinderung bis zum 14. Geburtstag statt bis zum 3. oder 6. (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG).
  • Gleichzeitiger Bezug verbraucht euren gemeinsamen Vorrat an Monatsbeträgen schneller: Je mehr Monate ihr parallel nutzt, desto weniger Monate bleiben später übrig.

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Ändert eine Behinderung deines Kindes, wie lange ihr Elterngeld bekommt?#

Nein: Anders als bei einer Frühgeburt verlängert eine Behinderung des Kindes die Bezugsdauer von Elterngeld nicht. Ihr habt weiterhin gemeinsam Anspruch auf 12 Monatsbeträge Basiselterngeld, plus 2 weitere Partnermonate, wenn das Einkommen eines Elternteils in mindestens zwei Lebensmonaten sinkt (§ 4 Abs. 3 BEEG). Ein Elternteil allein bekommt höchstens 12 Monatsbeträge Basiselterngeld zuzüglich der bis zu 4 Monatsbeträge Partnerschaftsbonus (§ 4 Abs. 4 BEEG).

Wer im Internet nach einer Verlängerung sucht, denkt oft an die gestaffelten Zusatzmonate bei einer Frühgeburt: 1 bis 4 zusätzliche Monate, je nachdem, wie viele Wochen vor dem errechneten Termin das Kind geboren wurde. Dieser Mechanismus steht in einem eigenen Absatz des Gesetzes (§ 4 Abs. 5 BEEG) und gilt ausdrücklich nur für Frühgeburten, nicht für eine später oder bei der Geburt festgestellte Behinderung. Wie diese Frühgeburt-Regelung im Detail funktioniert, erklärt der Artikel zu den zusätzlichen Monaten bei einer Frühgeburt; beide Regelungen können bei einem sehr früh geborenen Kind mit Behinderung sogar zusammentreffen, sind aber rechtlich zwei getrennte Tatbestände.

Dürfen beide Eltern gleichzeitig Elterngeld beziehen, wenn euer Kind eine Behinderung hat?#

Ja: Ist bei eurem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt, dürft ihr als Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar in beliebig vielen Lebensmonaten (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG). Ohne diese Ausnahme ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld beider Elternteile nur in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate erlaubt (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG); dieselbe Ausnahme gilt auch bei Mehrlingsgeburten und bei einer Frühgeburt.

Die Ausnahme ändert aber nichts an eurem gemeinsamen Vorrat: Jeder Monatsbetrag, den einer von euch bezieht, zählt weiterhin zu den gemeinsamen 12 plus 2 Monaten. Bezieht ihr in einem Lebensmonat beide gleichzeitig Basiselterngeld, verbraucht das an einem einzigen Kalendermonat 2 eurer Monatsbeträge statt 1. Wer mehrere Monate parallel nutzt, hat entsprechend weniger Monate für später übrig, etwa für einen gestaffelten Wiedereinstieg in den Job.

Nina und Jonas: gemeinsam in den ersten drei Monaten am KrankenbettVereinfachtes Beispiel
Ninas Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.600 €
Ninas Ersatzrate
65 %
Ninas Basiselterngeld pro Monat
1.040 €
Jonas' Elterngeld-Netto vor der Geburt
1.200 €
Jonas' Ersatzrate
67 %
Jonas' Basiselterngeld pro Monat
804 €
Gemeinsam genutzte Monatsbeträge in den ersten 3 Monaten
6 von 12
Ausgezahlt in den ersten 3 Monaten zusammen5.532 € (3 × 1.844 €)

Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist, dass die Elterngeldstelle bei beiden die 65- beziehungsweise 67-Prozent-Ersatzrate nach § 2 BEEG ansetzt; euer echter Betrag hängt vom Bemessungszeitraum ab. Weil Nina und Jonas 3 Monate parallel beziehen, bleiben ihnen von den gemeinsamen 12 Basiselterngeld-Monaten nur noch 6 übrig, dazu die bis zu 2 Partnermonate, wenn sie später zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Muss dafür ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt sein?#

Nein: Die Ausnahme beim gleichzeitigen Bezug setzt weder einen Schwerbehindertenausweis noch einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 voraus. § 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG verweist auf § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, die allgemeine Definition von Behinderung, nicht auf § 2 Abs. 2 SGB IX, der die engere Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 beschreibt.

Nach § 2 Abs. 1 SGB IX zählt eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die dein Kind im Zusammenspiel mit Barrieren in der Umwelt mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe hindert und vom für das Alter typischen Zustand abweicht. Praktisch heißt das: Eine ärztliche Bestätigung der Diagnose und ihrer voraussichtlichen Dauer reicht der Elterngeldstelle als Nachweis, ein separates Feststellungsverfahren beim Versorgungsamt ist für diese Ausnahme nicht nötig.

Wie wirkt sich die Behinderung eines Kindes auf den Geschwisterbonus aus?#

Ein Kind mit Behinderung zählt beim Geschwisterbonus bis zum 14. Geburtstag mit, deutlich länger als die 3 oder 6 Jahre, die sonst gelten (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG). Der Geschwisterbonus selbst erhöht das Basiselterngeld um 10 %, mindestens um 75 € im Monat, wenn zwei Kinder unter drei Jahren oder drei und mehr Kinder unter sechs Jahren mit dir im Haushalt leben (§ 2a Abs. 1 BEEG). Wie diese Grundregel genau greift und wann sie endet, steht im Artikel zur Berechnung des Geschwisterbonus.

Für ein Kind mit Behinderung tritt an die Stelle dieser 3 oder 6 Jahre eine feste Altersgrenze von 14 Jahren. Lebt also ein 9-jähriges Kind mit ärztlich festgestellter Behinderung mit dir im Haushalt und kommt ein weiteres Kind hinzu, löst das ältere Kind den Geschwisterbonus für das neugeborene aus, obwohl es die reguläre 3-Jahres-Grenze längst überschritten hat. Der Bonus wird automatisch mit dem Elterngeldantrag geprüft, ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Regel Ohne Behinderung des Kindes Mit ärztlich festgestellter Behinderung
Gleichzeitiger Bezug beider Eltern Nur in einem der ersten 12 Lebensmonate In beliebig vielen Lebensmonaten (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG)
Altersgrenze für den Geschwisterbonus 3 Jahre (bei 2 Kindern) oder 6 Jahre (bei 3+ Kindern) 14 Jahre (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG)
Gemeinsamer Anspruch auf Basiselterngeld 12 Monate plus bis zu 2 Partnermonate Unverändert 12 Monate plus bis zu 2 Partnermonate
Nachweis Geburtsurkunde Zusätzlich ärztliches Zeugnis über die Beeinträchtigung

Was du der Elterngeldstelle nachweisen musst#

Für beide Ausnahmen reicht ein ärztliches Zeugnis, das die Beeinträchtigung deines Kindes und ihre voraussichtliche Dauer von mehr als sechs Monaten bestätigt. Du legst es zusätzlich zur Geburtsurkunde dem Elterngeldantrag bei und trägst im Formular ein, dass eine Behinderung ärztlich festgestellt ist. Ein Bescheid vom Versorgungsamt über einen Grad der Behinderung ist für diesen Nachweis nicht erforderlich, kann aber zusätzlich vorgelegt werden, wenn er schon vorliegt.

Fehlt der Nachweis beim Antrag, prüft die Elterngeldstelle zunächst nach den Regeln ohne die Ausnahme: nur ein gemeinsamer Monat im gleichzeitigen Bezug, Geschwisterbonus nur mit der regulären Altersgrenze. Eine spätere Korrektur ist möglich, kostet euch aber Zeit und oft eine erneute Bearbeitung. Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen dazu kostenlos und entscheidet über euren Antrag; sie berät aber nicht dazu, wie ihr eure Monate am besten aufteilt oder ob sich ElterngeldPlus für euch lohnt. Genau das übernehmen wir als private Beratung, mit Terminen für ein Erstgespräch, die sich um euren Klinik- oder Praxisalltag legen lassen.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Ärztliches Zeugnis besorgen: Lass dir die Beeinträchtigung deines Kindes und ihre voraussichtliche Dauer von mehr als sechs Monaten schriftlich bestätigen, bevor ihr den Elterngeldantrag stellt.
  2. Prüft den Geschwisterbonus: Lebt ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren mit euch im Haushalt, meldet es im Antrag als Geschwisterkind an.
  3. Plant die Monatsaufteilung gemeinsam: Legt fest, in welchen Lebensmonaten ihr Basiselterngeld parallel bezieht und wie viele Monate euch danach noch bleiben.
  4. Reicht den Antrag mit allen Nachweisen ein: Geburtsurkunde und ärztliches Zeugnis zusammen, damit die Elterngeldstelle beide Ausnahmen direkt berücksichtigt.
  5. Behaltet spätere Anpassungen im Blick: Ändert sich die gesundheitliche Situation eures Kindes, meldet das der Elterngeldstelle, weil es eure Aufteilung noch einmal beeinflussen kann.

Häufige Fragen

Verlängert eine Behinderung die Bezugsdauer von Elterngeld wie bei einer Frühgeburt?

Nein. Nur eine Frühgeburt ab 6 Wochen vor dem errechneten Termin erhöht die gemeinsamen Basiselterngeld-Monate von 12 auf bis zu 16 (§ 4 Abs. 5 BEEG). Bei einer Behinderung des Kindes bleibt es bei 12 Monaten plus den bis zu 2 Partnermonaten, unabhängig davon, wie alt das Kind bei der Diagnose ist.

Braucht mein Kind einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung 50?

Nein. § 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG verweist auf die allgemeine Definition in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, nicht auf die Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 2 SGB IX mit ihrem Grad-der-Behinderung-Schwellenwert. Ein ärztliches Zeugnis über die Beeinträchtigung reicht als Nachweis.

Zählt ein älteres Kind mit Behinderung noch für den Geschwisterbonus?

Ja, bis zu seinem 14. Geburtstag statt bis zum 3. oder 6. wie bei Kindern ohne Behinderung (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG). Ein Geschwisterkind mit Behinderung im Alter von zum Beispiel 9 Jahren löst den Geschwisterbonus für ein neugeborenes Kind also weiterhin aus.

Können beide Eltern gleichzeitig ElterngeldPlus statt Basiselterngeld beziehen, wenn das Kind eine Behinderung hat?

Ja, aber das gilt für alle Eltern und braucht die Behinderungs-Ausnahme gar nicht: Die Ein-Monats-Grenze in § 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG betrifft nur den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld, gleichzeitiges ElterngeldPlus erlaubt § 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG ohnehin unabhängig von einer Behinderung. Ihr verbraucht dabei aber weiterhin eure gemeinsamen Monatsbeträge, nur eben schneller, weil beide im selben Lebensmonat einen Betrag beziehen.

Reicht eine vorübergehende Erkrankung meines Kindes für die Ausnahme beim gleichzeitigen Bezug?

Nein. § 2 Abs. 1 SGB IX verlangt eine Beeinträchtigung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate andauert und dein Kind in der gleichberechtigten Teilhabe behindert. Eine kurze, ausheilende Erkrankung erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Wo trage ich die Behinderung meines Kindes im Elterngeldantrag ein?

Im Antragsformular gibst du an, dass eine Behinderung ärztlich festgestellt ist, und legst das ärztliche Zeugnis bei. Ohne diesen Nachweis prüft die Elterngeldstelle deinen Antrag nach den Regeln ohne die Ausnahme.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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