Das Wichtigste in Kürze
- EU/EWR/Schweiz-Bürger können Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen oder arbeiten
- Die europäische Freizügigkeit stellt sie deutschen Staatsangehörigen bei Familienleistungen gleich
- Ein gesonderter Aufenthaltstitel ist nicht erforderlich
- Das Elterngeld wird nach denselben Regeln berechnet wie für deutsche Eltern
- Auch Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit oder Studium in Deutschland begründen den Anspruch
Freizügigkeit als Grundlage des Anspruchs#
Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind, genießen Sie das Recht auf Freizügigkeit. Dieses Recht bedeutet, dass Sie in Deutschland leben, arbeiten und Familienleistungen beziehen dürfen -- zu denselben Bedingungen wie deutsche Staatsangehörige.
Für den Elterngeldanspruch müssen Sie als EU/EWR/Schweiz-Bürger lediglich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Wohnsitz in Deutschland: Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Beschäftigung in Deutschland: Sie arbeiten in Deutschland als Arbeitnehmer oder Selbstständiger.
Anders als Drittstaatsangehörige benötigen EU/EWR/Schweiz-Bürger keine Niederlassungserlaubnis oder vergleichbaren Aufenthaltstitel. Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt als Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts.
Welche Länder gehören dazu?#
Übersicht: EU, EWR und Schweiz
| Merkmal | ||
|---|---|---|
Seit dem Brexit gehören Großbritannien und Nordirland nicht mehr zur EU. Britische Staatsangehörige, die bereits vor dem Brexit in Deutschland gelebt haben, können unter bestimmten Übergangsregelungen weiterhin Anspruch haben. Für Neuzuzüge gelten die Regeln für Drittstaatsangehörige. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre Elterngeldstelle.
Voraussetzungen im Detail#
Neben der Freizügigkeit müssen Sie die allgemeinen Elterngeld-Voraussetzungen erfüllen, die für alle Eltern in Deutschland gelten:
Schritt-für-Schritt Anleitung
Wohnsitz oder Beschäftigung in Deutschland
Sie leben mit Ihrem Kind in Deutschland oder arbeiten hier. Eine Meldebescheinigung oder ein Arbeitsvertrag dient als Nachweis.
Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und leben mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.
Arbeitszeitgrenze einhalten
Während des Elterngeldbezugs arbeiten Sie nicht mehr als 32 Stunden pro Woche (Durchschnitt im Lebensmonat).
Einkommensgrenze beachten
Seit April 2024 gilt eine Einkommensgrenze: Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 200.000 EUR (ab April 2025: 175.000 EUR) haben keinen Anspruch.
Berechnung: Keine Unterschiede zu deutschen Eltern#
Ihr Elterngeld wird nach exakt denselben Regeln berechnet wie bei deutschen Staatsangehörigen:
- Ersatzrate: 65--67 % des wegfallenden Nettoeinkommens (bis zu 100 % bei Geringverdienern)
- Basiselterngeld: 300 bis 1.800 EUR pro Monat
- ElterngeldPlus: 150 bis 900 EUR pro Monat
- Bemessungszeitraum: Die 12 Kalendermonate vor der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte abgeschlossene Steuerjahr (bei Selbstständigen)
Einkommen, das Sie in Deutschland oder einem anderen EU/EWR/Schweiz-Staat versteuert haben, wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Wurde Ihr Einkommen ausschließlich außerhalb dieses Raums versteuert, erhalten Sie mindestens den Mindestbetrag.
Benötigte Unterlagen für den Antrag#
Für den Elterngeldantrag als EU/EWR/Schweiz-Bürger benötigen Sie in der Regel:
- Ausgefülltes Antragsformular Ihres Bundeslandes
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldebescheinigung (Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland)
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheid oder EÜR bei Selbstständigen)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Elternzeit und Arbeitszeit
- Bei ausländischem Einkommen: Steuerbescheid oder Lohnabrechnungen aus dem EU/EWR/Schweiz-Staat
Häufige Fragen#
Ich wohne in Deutschland, habe aber noch keinen Job gefunden. Bekomme ich Elterngeld?#
Ja. Auch ohne Beschäftigung erhalten Sie als EU/EWR/Schweiz-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland den Mindestbetrag von 300 EUR (Basiselterngeld) bzw. 150 EUR (ElterngeldPlus) pro Monat.
Mein Partner ist kein EU-Bürger. Hat das Auswirkungen?#
Jeder Elternteil wird einzeln geprüft. Ihr Anspruch als EU-Bürger bleibt unberührt. Für Ihren Partner gelten die Regeln für Drittstaatsangehörige, d. h. der Aufenthaltstitel ist entscheidend.
Muss ich mein Elterngeld in meinem Heimatland melden?#
Falls Sie parallel Familienleistungen aus Ihrem Heimatland beziehen, gelten die EU-Koordinierungsregeln für Grenzgänger. Vergleichbare ausländische Leistungen werden auf das deutsche Elterngeld angerechnet.
Quellen & Rechtsgrundlagen#
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 1 Abs. 1--2 -- Gesetze im Internet
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): "Elterngeld und Elternzeit", Kapitel 1.2.5 -- BMBFSFJ Broschüre
- Familienportal des Bundes: Elterngeld FAQ -- familienportal.de
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Geburten ab dem 01.04.2024. Für frühere Geburten können abweichende Regelungen gelten. Stand: März 2026.