Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Bemessungszeitraum Selbstständige: Welches Jahr zählt fürs Elterngeld?

Für Selbstständige ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt, meist also das Kalenderjahr davor (§ 2b Abs. 2 BEEG). Bei Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Krankheit oder Wehr- und Zivildienst im betroffenen Jahr kannst du auf Antrag auf ein früheres Jahr verschieben. Bei Mischeinkünften gilt für die gesamte Berechnung derselbe Zeitraum wie für Selbstständige.

Stand September 20268 Min. Lesezeit5 amtliche Quellen

Eine Mutter arbeitet am Laptop, ihr Kind spielt im Hintergrund
Für Selbstständige
Inhalt9 Abschnitte
  1. Welcher Bemessungszeitraum gilt für Selbstständige?
  2. Wann darfst du den Bemessungszeitraum verschieben?
  3. Was gilt bei Mischeinkünften aus Selbstständigkeit und Anstellung?
  4. Ausnahme: Geringe Nebeneinkünfte unter 35 € im Monat
  5. Was gilt bei abweichendem Wirtschaftsjahr?
  6. Welcher Nachweis zählt, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?
  7. Was jetzt zu tun ist
  8. Häufige Fragen
  9. Quellen und Stand

Mira ist Grafikdesignerin, ihr zweites Kind kommt im September 2026. Beim ersten Kind hat sie sich noch gewundert, warum ihre Elterngeldstelle nicht einfach die letzten zwölf Monate vor der Geburt nimmt wie bei angestellten Freundinnen, sondern ein ganzes Kalenderjahr. Der Grund liegt in einer einzigen Vorschrift, und wer sie kennt, kann mit der richtigen Antragstellung bares Geld retten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Selbstständige ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt, in der Regel das Kalenderjahr davor – nicht die letzten 12 Monate.
  • Bei Mutterschutz, Elterngeldbezug für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Krankheit oder Wehr-/Zivildienst im betroffenen Jahr kannst du auf ein früheres Jahr verschieben.
  • Die Verschiebung ist kein Automatismus: Du musst sie im Elterngeldantrag ausdrücklich beantragen, notfalls mehrfach hintereinander.
  • Bei Mischeinkünften aus selbstständiger und angestellter Arbeit gilt für die gesamte Berechnung der Zeitraum für Selbstständige, außer die selbstständigen Einkünfte lagen unter 35 € im Monat.
  • Fehlt der Steuerbescheid bei Antragstellung, zahlt die Elterngeldstelle vorläufig und rechnet später endgültig ab.

Was heißt das für deine Familie? Wir klären es in 15 Minuten, kostenlos.

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Welcher Bemessungszeitraum gilt für Selbstständige?#

Für Selbstständige ist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich, und das ist bei den meisten Steuerpflichtigen das Kalenderjahr davor (§ 2b Abs. 2 BEEG). Wird Miras Kind im September 2026 geboren, zählt also das Kalenderjahr 2025 – ihr gesamtes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in diesen zwölf Monaten fließt in die Berechnung ein.

Das unterscheidet sich vom Bemessungszeitraum für Angestellte: Wer ausschließlich nichtselbstständig arbeitet, für den zählen die zwölf Kalendermonate direkt vor dem Geburtsmonat, mit einzelnen Monaten, die bei Mutterschaftsgeld oder ähnlichen Ereignissen herausfallen und durch frühere Monate ersetzt werden (§ 2b Abs. 1 BEEG). Für Selbstständige gibt es diesen monatsweisen Austausch nicht: Entweder zählt das ganze Bemessungsjahr, oder es verschiebt sich um ein ganzes Jahr.

Selbstständige Angestellte
Maßgeblicher Zeitraum Letzter abgeschlossener Veranlagungszeitraum vor der Geburt (meist Kalenderjahr) 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat
Wie Ereignisse wirken Verschiebung um ein ganzes Jahr, auf Antrag Einzelne Monate fallen heraus, ein früherer Monat rutscht nach
Einkommensnachweis Steuerbescheid, ersatzweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Rechtsgrundlage § 2b Abs. 2 BEEG § 2b Abs. 1 BEEG

Wann darfst du den Bemessungszeitraum verschieben?#

Du kannst den Bemessungszeitraum auf das vorangegangene Jahr verschieben, wenn in deinem eigentlichen Bemessungsjahr einer von vier Gründen vorlag (§ 2b Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 2 BEEG):

Grund Was genau zählt
Elterngeldbezug Elterngeld für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten
Mutterschutz Beschäftigungsverbot nach § 3 Mutterschutzgesetz oder Bezug von Mutterschaftsgeld beziehungsweise Krankentagegeld während der Schutzfristen
Schwangerschaftsbedingte Krankheit Eine Erkrankung, die maßgeblich durch die Schwangerschaft verursacht wurde
Wehr- oder Zivildienst Dienst nach dem Wehrpflichtgesetz, dem Soldatengesetz oder dem Zivildienstgesetz

Die Verschiebung geschieht nicht automatisch. Du beantragst sie ausdrücklich bei der Antragstellung, und du kannst sie mehrfach hintereinander nutzen, solange auch im jeweils übersprungenen Jahr wieder einer dieser Gründe vorlag.

Mira: Verschiebung wegen Elterngeldbezug für das erste KindVereinfachtes Beispiel
Ohne Verschiebung: Bemessungsjahr 2025 (viel Elternzeit, wenige Aufträge)
18.000 € Gewinn
Mit Verschiebung: Bemessungsjahr 2024 (volles Auftragsjahr vor der Geburt)
42.000 € Gewinn
Beantragte VerschiebungBemessungsjahr 2024 statt 2025

Vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Gewinnzahlen. Mira hat 2025 für ihr erstes Kind Elterngeld bezogen, innerhalb von dessen ersten 14 Lebensmonaten. Deshalb beantragt sie die Verschiebung auf 2024, ein Jahr mit deutlich höherem Gewinn. Ob sich die Verschiebung lohnt, hängt immer vom tatsächlichen Einkommen im jeweiligen Jahr ab.

Was gilt bei Mischeinkünften aus Selbstständigkeit und Anstellung?#

Wer sowohl selbstständige als auch nichtselbstständige Einkünfte hat, für den gilt für die gesamte Berechnung der Bemessungszeitraum für Selbstständige (§ 2b Abs. 3 BEEG). Das betrifft auch das angestellte Einkommen: Es wird nicht mehr über die zwölf Monate vor der Geburt ermittelt, sondern über denselben Veranlagungszeitraum wie die selbstständigen Einkünfte.

Das gilt selbst dann, wenn die selbstständige Tätigkeit nur ein Nebengewerbe ist und deutlich weniger einbringt als der Hauptjob, oder wenn sie sogar Verlust gemacht hat. Bei mehreren Einkunftsarten aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit werden nur die positiven Einkünfte addiert; eine verlustbringende Einkunftsart fließt mit 0 € ein, ihr Minus wird nicht mit den anderen Gewinnen verrechnet (§ 2d Abs. 1 BEEG). Mehr zu Berechnung und Steuerklasse bei doppelten Einkünften steht im Artikel zu Elterngeld bei Mischeinkünften.

Ausnahme: Geringe Nebeneinkünfte unter 35 € im Monat#

Betrug dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit im Durchschnitt weniger als 35 € im Monat, kannst du beantragen, dass er unberücksichtigt bleibt und stattdessen der Bemessungszeitraum für Angestellte gilt (§ 2b Abs. 4 BEEG). Dafür müssen beide folgenden Zeiträume unter der Grenze liegen:

  • die Gewinnermittlungszeiträume des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt
  • die Gewinnermittlungszeiträume des Veranlagungszeitraums der Geburt, bis einschließlich zum Monat vor der Geburt

Die Grenze gilt nur für Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Ein Minijob oder ein anderes angestelltes Nebeneinkommen zählt nicht dazu, dafür gelten die eigenen Regeln für nichtselbstständige Einkünfte (§ 2c BEEG). Wie sich ein Nebengewerbe sonst auf dein Elterngeld auswirkt, steht im Artikel zu Elterngeld bei Nebengewerbe und Kleingewerbe.

Jonas: Wechsel zum Bemessungszeitraum für Angestellte wegen geringer NebeneinkünfteVereinfachtes Beispiel
Einkünfte aus Nebengewerbe 2025 (Bemessungsjahr)
300 € gesamt
Durchschnitt pro Monat 2025
25 €
Einkünfte aus Nebengewerbe Januar bis August 2026
160 € gesamt
Durchschnitt pro Monat 2026 bis zur Geburt
20 €
Beide Durchschnitte unter 35 € im MonatBemessungszeitraum für Angestellte gilt auf Antrag

Vereinfachtes Beispiel. Jonas arbeitet hauptberuflich angestellt und hält nebenbei gelegentlich Workshops. Weil sein Gewerbe in beiden maßgeblichen Zeiträumen unter 35 € im Monat lag, beantragt er den Wechsel: Statt des Kalenderjahres 2025 zählen dann die zwölf Monate vor der Geburt seines Kindes, inklusive einer Gehaltserhöhung, die 2025 noch nicht voll enthalten war.

Was gilt bei abweichendem Wirtschaftsjahr?#

Weicht dein Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr ab, zählt für den Bemessungszeitraum nicht das Kalenderjahr, sondern der steuerlich zugeordnete Gewinnermittlungszeitraum (§ 2b Abs. 2 BEEG). Das betrifft vor allem Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind: Für sie gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres steuerlich als in dem Kalenderjahr erzielt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 Einkommensteuergesetz). Endet dein Wirtschaftsjahr also am 30. Juni 2025, zählt der Gewinn dieses Jahres steuerlich als Einkommen 2025 – bei einer Geburt im Jahr 2026 wäre das der Bemessungszeitraum, aber der zugrunde liegende Gewinnermittlungszeitraum läuft von Juli 2024 bis Juni 2025, nicht Januar bis Dezember. Kläre das frühzeitig mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung, bevor du den Elterngeldantrag stellst.

Welcher Nachweis zählt, wenn der Steuerbescheid noch fehlt?#

Liegt der Steuerbescheid für das Bemessungsjahr bei der Antragstellung noch nicht vor, zahlt die Elterngeldstelle vorläufig auf Grundlage glaubhaft gemachter Angaben (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BEEG). Als Nachweis dienen etwa der vorherige Steuerbescheid, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz. Sobald der endgültige Steuerbescheid vorliegt, rechnet die Elterngeldstelle ab; weicht das tatsächliche Einkommen von den geschätzten Angaben ab, kann eine Nachzahlung oder eine Rückforderung folgen. Wie diese Schlussabrechnung genau abläuft, steht im Artikel zur Schlussabrechnung für Selbstständige.

Die Elterngeldstelle prüft und entscheidet dabei kostenlos, sagt dir aber nicht von sich aus, welche Verschiebung oder welche Nachweisstrategie in deinem Fall am meisten bringt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch, bevor du den Antrag einreichst.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Bestimme dein Bemessungsjahr: in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt, bei abweichendem Wirtschaftsjahr der steuerlich zugeordnete Zeitraum.
  2. Prüfe Verschiebungsgründe im Bemessungsjahr: Mutterschutz, Elterngeldbezug für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingte Krankheit oder Wehr-/Zivildienst.
  3. Rechne beide Varianten durch, bevor du eine Verschiebung im Antrag beantragst, denn sie wirkt sich auf das ganze Jahr aus.
  4. Sammle deinen Nachweis: Steuerbescheid des Bemessungsjahres, ersatzweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz, falls er noch fehlt.
  5. Stell klar, ob die 35-Euro-Grenze für dich passt, falls deine selbstständigen Einkünfte durchgehend gering waren.

Wenn du unsicher bist, welches Jahr sich für dich lohnt, buch ein kostenloses Erstgespräch mit uns.

Häufige Fragen

Zählen bei Selbstständigen das Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate vor der Geburt?

Das Kalenderjahr. Nur bei ausschließlich nichtselbstständiger Arbeit gelten die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (§ 2b Abs. 1 BEEG). Sobald selbstständige Einkünfte im Spiel sind, entscheidet der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG).

Muss ich die Verschiebung des Bemessungszeitraums extra beantragen?

Ja. Die Verschiebung auf ein früheres Jahr geschieht nicht automatisch, du musst sie ausdrücklich im Elterngeldantrag beantragen (§ 2b Abs. 2 Satz 2 BEEG). Prüfe vorher, ob das frühere Jahr für dich wirklich günstiger war.

Was, wenn ich auch im vorherigen Jahr Elterngeld für ein älteres Kind bezogen habe?

Dann kannst du erneut verschieben, auf das Jahr davor. Das Gesetz begrenzt die Zahl der Verschiebungen nicht, solange in jedem übersprungenen Jahr einer der vier gesetzlichen Gründe vorlag (§ 2b Abs. 2 Satz 2 BEEG).

Zählt ein Minijob als Nebeneinkommen unter der 35-Euro-Grenze?

Nein. Die 35-Euro-Grenze gilt nur für Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit (§ 2b Abs. 4 BEEG). Einkommen aus einem Minijob ist nichtselbstständige Arbeit und wird nach eigenen Regeln berücksichtigt (§ 2c BEEG).

Was passiert, wenn mein Steuerbescheid für das Bemessungsjahr bei Antragstellung noch nicht vorliegt?

Die Elterngeldstelle zahlt dann vorläufig, auf Grundlage glaubhaft gemachter Angaben, etwa aus einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder dem vorherigen Steuerbescheid (§ 8 Abs. 3 Nr. 1 BEEG). Sobald der Steuerbescheid da ist, folgt die endgültige Abrechnung.

Wie wirkt sich ein Verlust in einer Einkunftsart auf den Bemessungszeitraum aus?

Er wird nicht mit Gewinnen aus einer anderen Einkunftsart verrechnet. Nur die positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit werden addiert, ein Verlust fließt mit 0 € ein (§ 2d Abs. 1 BEEG).

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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