Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Hinzuverdienst als Selbstständige beim Elterngeld: Die 32-Stunden-Grenze

Während des Elterngeldbezugs dürfen Selbstständige höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG). Das gilt für Basiselterngeld und ElterngeldPlus gleichermaßen, beim Partnerschaftsbonus liegt die Spanne bei 24 bis 32 Stunden für beide Elternteile gleichzeitig. Wer die Grenze in einem Lebensmonat überschreitet, verliert den Elterngeld-Anspruch für diesen ganzen Monat.

Stand September 20268 Min. Lesezeit6 amtliche Quellen

Eine Mutter arbeitet am Laptop, ihr Kind spielt im Hintergrund
Für Selbstständige
Inhalt10 Abschnitte
  1. Wie viel darfst du als Selbstständige beim Elterngeld hinzuverdienen?
  2. Was passiert, wenn du die 32-Stunden-Grenze überschreitest?
  3. Wie weist du deine Arbeitszeit als Selbstständige nach?
  4. Wie wirkt sich dein Einkommen während des Bezugs auf dein Elterngeld aus?
  5. Kannst du den Elterngeldbezug um einen Zahlungseingang herum planen?
  6. Was gilt beim Partnerschaftsbonus?
  7. Häufige Fehler beim Hinzuverdienst als Selbstständige
  8. Was jetzt zu tun ist
  9. Häufige Fragen
  10. Quellen und Stand

Tobias ist Webdesigner, freiberuflich, und seine Tochter kommt im November. Ganz ohne Aufträge will er die Elternzeit nicht verbringen, ein bestehendes Projekt soll weiterlaufen. Die Frage, die ihn beschäftigt: Wie viel darf er als Selbstständiger neben dem Elterngeld arbeiten, ohne dass ihm ein Monat komplett verloren geht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Während des Elterngeldbezugs darfst du als Selbstständige höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten (§ 1 Abs. 6 BEEG).
  • Entscheidend ist der Schnitt über den ganzen Lebensmonat, nicht jede einzelne Woche für sich.
  • Überschreitest du die Grenze in einem Lebensmonat, entfällt dein Elterngeld-Anspruch für diesen Monat vollständig, eine anteilige Kürzung gibt es nicht.
  • Für den Partnerschaftsbonus gilt eine engere Spanne von 24 bis 32 Stunden, die beide Elternteile gleichzeitig einhalten müssen.
  • Einkommen aus deiner Tätigkeit während des Bezugs mindert dein Elterngeld nach dem Zuflussprinzip: Es zählt der Monat, in dem das Geld eingeht, nicht der Monat, in dem du die Arbeit geleistet hast.
  • Du entscheidest im Antrag, für welche Lebensmonate du Elterngeld beanspruchst, und kannst das vor der Auszahlung noch ändern.

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Wie viel darfst du als Selbstständige beim Elterngeld hinzuverdienen?#

Beim Elterngeldbezug gilt für Selbstständige dieselbe Grenze wie für Angestellte: Du darfst höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats arbeiten (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG). Das ist keine gesonderte Vorschrift für Selbstständige, sondern Teil der allgemeinen Definition, wann jemand „keine volle Erwerbstätigkeit“ ausübt, was wiederum Voraussetzung für den Anspruch überhaupt ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BEEG). Die Grenze gilt unabhängig davon, ob du Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder eine Kombination beziehst.

Elterngeld-Variante Erlaubte Wochenarbeitszeit Wessen Arbeitszeit zählt
Basiselterngeld höchstens 32 Stunden nur deine eigene
ElterngeldPlus höchstens 32 Stunden nur deine eigene
Partnerschaftsbonus 24 bis 32 Stunden deine und die deines Partners, gleichzeitig

Zwei Ausnahmen bestätigt das Gesetz ausdrücklich: Eine Berufsbildungsmaßnahme und eine Tätigkeit als geeignete Kindertagespflegeperson nach den §§ 23 und 43 SGB VIII unterliegen der 32-Stunden-Grenze nicht (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 und 3 BEEG). Für eine normale selbstständige Tätigkeit als Webdesignerin, Beraterin oder Handwerker gilt keine dieser Ausnahmen.

Was zählt als Arbeitszeit?#

Für die Grenze zählt jede Zeit, die du für deine selbstständige Tätigkeit aufwendest: die Arbeit am Auftrag selbst, aber auch Buchhaltung, Angebote schreiben, Kundenakquise und beruflich veranlasste Fahrten. Weil es um den tatsächlichen Durchschnitt geht, senken Tage, an denen du gar nicht arbeitest, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, deinen Wochenschnitt automatisch, ohne dass du dafür eine eigene Regel bräuchtest.

Was passiert, wenn du die 32-Stunden-Grenze überschreitest?#

Überschreitest du die 32-Stunden-Grenze in einem Lebensmonat, fehlt dir für genau diesen Monat eine Anspruchsvoraussetzung, und dein Elterngeld-Anspruch entfällt für den gesamten Lebensmonat (§ 4 Abs. 2 BEEG). Es gibt keine anteilige Kürzung auf 31 oder 30 zulässige Stunden, der Monat ist entweder vollständig gedeckt oder er fällt komplett weg.

Wie weist du deine Arbeitszeit als Selbstständige nach?#

Anders als Angestellte, die ihre Arbeitszeit über Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung belegen, hast du als Selbstständige kein einheitliches amtliches Formular dafür. In der Praxis verlangen viele Elterngeldstellen im Antrag oder bei der Endabrechnung eine eigene Erklärung zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit, manche fordern zusätzlich Nachweise an, wenn ihnen die Angabe unplausibel erscheint.

Ein laufendes Arbeitszeitprotokoll ist dafür der einfachste Schutz: Notiere Beginn, Ende und Pausen für jeden Arbeitstag, und halte fest, an welchen Projekten du gearbeitet hast. Eine digitale Zeiterfassung erledigt das nebenbei und liefert dir im Zweifel eine lückenlose Übersicht über den ganzen Lebensmonat, nicht nur einzelne Tage.

Wie wirkt sich dein Einkommen während des Bezugs auf dein Elterngeld aus?#

Arbeitest du innerhalb der 32-Stunden-Grenze und erzielst dabei Einkommen, wird dieses Einkommen auf dein Elterngeld angerechnet: Es zählt dann nur noch der Unterschiedsbetrag zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen im jeweiligen Bezugsmonat (§ 2 Abs. 3 BEEG). Für die Berechnung deines Gewinns während des Bezugs setzt die Elterngeldstelle standardmäßig eine Betriebsausgaben-Pauschale von 25 % deiner Einnahmen an, auf Antrag rechnet sie stattdessen mit deinen tatsächlichen Betriebsausgaben (§ 2d Abs. 3 BEEG). Wie genau dein Bemessungszeitraum vor der Geburt bestimmt wird, unterscheidet sich von der laufenden Berechnung während des Bezugs.

Entscheidend für die zeitliche Zuordnung ist bei der klassischen Einnahmenüberschussrechnung das Zuflussprinzip: Eine Zahlung zählt in dem Lebensmonat, in dem sie tatsächlich auf deinem Konto eingeht, unabhängig davon, wann du die Leistung dafür erbracht hast (§ 2d Abs. 5 BEEG). Mehr zur genauen Einkommensberechnung während des Bezugs, samt vorläufiger Zahlung, steht im Artikel zum Einkommen während des Elterngeldbezugs für Selbstständige.

Tobias: Einkommen in einem Lebensmonat mit AuftragVereinfachtes Beispiel
Elterngeld-Netto vor der Geburt
2.400 €
Einkommen im 4. Lebensmonat (Zufluss)
900 €
Unterschiedsbetrag
1.500 €
Ersatzrate bei diesem Einkommen
65 %
Elterngeld im 4. Lebensmonat975 €

Vereinfachtes Beispiel. Angenommen ist ein Elterngeld-Netto von 2.400 € vor der Geburt und ein tatsächlicher Zahlungseingang von 900 € in diesem Lebensmonat, nach Abzug der 25-Prozent-Betriebsausgaben-Pauschale und der weiteren Abzüge nach §§ 2e und 2f BEEG. Dein echter Betrag hängt von deiner individuellen Steuer- und Abgabenlast ab.

Kannst du den Elterngeldbezug um einen Zahlungseingang herum planen?#

Ja, weil du im Antrag selbst festlegst, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beanspruchst (§ 7 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Erwartest du in einem bestimmten Lebensmonat eine größere Zahlung, etwa ein Schlusshonorar, kannst du für genau diesen Monat auf einen Elterngeld-Antrag verzichten und ihn stattdessen für einen ruhigeren Lebensmonat beanspruchen, solange du innerhalb des Bezugszeitraums bleibst, für Basiselterngeld also bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats deines Kindes (§ 4 Abs. 1 BEEG).

Die im Antrag getroffene Wahl kannst du bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern, aber nur mit Wirkung für die Zukunft: Eine rückwirkende Änderung ist auf die letzten drei Lebensmonate vor Eingang des Änderungsantrags begrenzt und für Monate, die bereits ausgezahlt sind, außer in Härtefällen ausgeschlossen (§ 7 Abs. 2 BEEG). Das Aussetzen eines Lebensmonats funktioniert also nur, wenn du es vor der Auszahlung für diesen Monat entscheidest, nicht mehr danach.

Was gilt beim Partnerschaftsbonus?#

Für den Partnerschaftsbonus verschiebt sich die erlaubte Arbeitszeit auf eine engere Spanne: Beide Elternteile müssen im selben Lebensmonat gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten (§ 4b Abs. 1 BEEG). Erfüllt nur einer von euch diese Voraussetzung, entfällt der Partnerschaftsbonus für den betroffenen Lebensmonat für beide, nicht nur für den Elternteil, der die Spanne verfehlt hat. Ihr müsst den Bonus außerdem jeweils für mindestens zwei aufeinanderfolgende Lebensmonate beziehen (§ 4b Abs. 2 und 3 BEEG). Bist du als Selbstständige mit deinem Partner oder deiner Partnerin an so einem Modell interessiert, lohnt sich vorher ein Blick in unseren Artikel zum Partnerschaftsbonus.

Häufige Fehler beim Hinzuverdienst als Selbstständige#

Fehler Konsequenz Vermeidung
Mehr als 32 h/Woche im Monatsschnitt Elterngeld-Anspruch für den gesamten Lebensmonat entfällt Arbeitszeit laufend dokumentieren, nicht erst zur Endabrechnung
Zahlungseingang nicht beachtet Einkommen senkt Elterngeld nach dem Zuflussprinzip Rechnungstermine und Bezugsmonate vorab abgleichen
Änderung erst nach Auszahlung beantragt Rückwirkende Anpassung ist ausgeschlossen Antrag rechtzeitig vor dem betroffenen Lebensmonat ändern
Kein Arbeitszeitnachweis geführt Elterngeldstelle fordert im Zweifel Belege nach, die dann fehlen Von Anfang an ein Zeitprotokoll führen

Was jetzt zu tun ist#

  1. Schätze deine Wochenarbeitszeit realistisch für jeden Lebensmonat, in dem du Elterngeld beziehen willst, nicht nur für den Durchschnitt über den ganzen Bezugszeitraum.
  2. Leg schon im Antrag fest, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beanspruchst, und plane erwartete größere Zahlungseingänge um diese Monate herum.
  3. Führe ab dem ersten Bezugsmonat ein Arbeitszeitprotokoll, damit du eine Nachfrage der Elterngeldstelle jederzeit belegen kannst.
  4. Ändere deinen Antrag vor der Auszahlung, wenn sich deine Planung verschiebt, denn danach ist eine rückwirkende Korrektur nur im Härtefall möglich.
  5. Melde der Elterngeldstelle Abweichungen frühzeitig, statt auf die Endabrechnung zu warten.

Die Elterngeldstelle prüft am Ende deine tatsächlichen Zahlen und entscheidet über deinen Antrag, kostenlos, aber ohne dir vorab zu sagen, welche Monatswahl sich für dich lohnt. Genau das rechnen wir als private Beratung mit dir durch, bevor du dich festlegst.

Häufige Fragen

Zählt die 32-Stunden-Grenze pro Woche oder im Monat?

Maßgeblich ist der Durchschnitt aller Wochen eines Lebensmonats, nicht jede einzelne Woche für sich (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG). Du kannst also in einer Woche mehr arbeiten, wenn eine andere Woche im selben Lebensmonat entsprechend ruhiger ausfällt.

Zählt Zeit für Buchhaltung und Kundenakquise zur Arbeitszeit?

Ja. Für die 32-Stunden-Grenze zählt jede Zeit, die du für deine selbstständige Tätigkeit aufwendest, also auch Verwaltung, Buchhaltung, Angebote und beruflich veranlasste Fahrtzeiten, nicht nur die Zeit am eigentlichen Auftrag.

Was passiert, wenn ich die 32-Stunden-Grenze einmal überschreite?

Für den betroffenen Lebensmonat entfällt der Elterngeld-Anspruch vollständig, eine anteilige Kürzung gibt es nicht. In allen anderen Lebensmonaten, in denen du die Grenze einhältst, bleibt dein Anspruch unberührt.

Muss ich meine Arbeitszeit der Elterngeldstelle nachweisen?

Ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für den Arbeitszeitnachweis gibt es für Selbstständige nicht, viele Elterngeldstellen verlangen aber eine eigene Erklärung zur durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Ein laufendes Arbeitszeitprotokoll schützt dich, falls sie im Einzelfall Belege nachfordert.

Kann ich Elterngeld für einzelne Lebensmonate aussetzen und später nachholen?

Du entscheidest im Antrag, für welche Lebensmonate du Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beanspruchst, und kannst das bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern (§ 7 Abs. 1 und 2 BEEG). Sobald ein Monatsbetrag ausgezahlt ist, lässt er sich außer in Härtefällen nicht mehr zurücknehmen, planen musst du also vor der Zahlung.

Gilt die 32-Stunden-Grenze auch für den Partnerschaftsbonus?

Für den Partnerschaftsbonus gilt eine engere Spanne von 24 bis 32 Wochenstunden, und beide Elternteile müssen sie im selben Lebensmonat gleichzeitig einhalten (§ 4b BEEG). Verfehlt einer von euch die Spanne, entfällt der Bonus für diesen Monat für beide.

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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