Zum Hauptinhalt springenDirekt zum HauptinhaltAktuellElterngeld: 12 statt 14 Monate geplant

Einkommen während des Elterngeldbezugs als Selbstständige: So rechnet die Elterngeldstelle

Als Selbstständige gibst du beim Elterngeldantrag eine Einkommensprognose ab; danach zahlt die Elterngeldstelle vorläufig. Betriebsausgaben werden pauschal mit 25 % der Einnahmen angesetzt, auf Antrag mit den tatsächlichen Ausgaben. Bei Einnahmenüberschussrechnung zählt der Zahlungseingang (Zuflussprinzip), bei Bilanz der Leistungszeitpunkt (Realisationsprinzip). Nach dem Bezug rechnet die Elterngeldstelle mit deiner Gewinnermittlung für den Bezugszeitraum endgültig ab.

Stand September 20269 Min. Lesezeit4 amtliche Quellen

Eine Mutter arbeitet am Laptop, ihr Kind spielt im Hintergrund
Für Selbstständige
Inhalt11 Abschnitte
  1. Einkommen während des Elterngeldbezugs als Selbstständige: Wie rechnet die Elterngeldstelle?
  2. Die Einkommensprognose beim Antrag
  3. Die 25-Prozent-Betriebsausgaben-Pauschale
  4. Zuflussprinzip oder Realisationsprinzip: Wann zählt eine Zahlung?
  5. Welche Einnahmen zählen, auch ohne dass du dafür arbeitest?
  6. Was, wenn dein Einkommen von Monat zu Monat schwankt?
  7. Welche Lebensmonate kannst du noch aus dem Bezug herausnehmen?
  8. Die Endabrechnung nach dem Bezug
  9. Was jetzt zu tun ist
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen und Stand

Tobias baut als Webdesigner Websites, seine Tochter kommt im Oktober. Er weiß, dass er während des Elterngeldbezugs weiterarbeiten darf – aber wie genau die Elterngeldstelle sein Einkommen dann anrechnet, ist ihm ein Rätsel. Genau die Regeln stehen hier: die Prognose beim Antrag, die 25-Prozent-Pauschale für Betriebsausgaben und der Unterschied zwischen Zufluss- und Realisationsprinzip.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Antrag gibst du als Selbstständige eine Einkommensprognose für den Bezugszeitraum ab; danach zahlt die Elterngeldstelle zunächst vorläufig.
  • Betriebsausgaben werden im Bezug pauschal mit 25 % der Einnahmen angesetzt, auf Antrag mit den tatsächlichen, nachgewiesenen Ausgaben (§ 2d Abs. 3 BEEG).
  • Bei der Einnahmenüberschussrechnung zählt der Zahlungseingang (Zuflussprinzip), bei Bilanzierung der Zeitpunkt der Leistung (Realisationsprinzip).
  • Alle Gewinne im Bezugszeitraum zählen als Einkommen, auch ohne dass du dafür arbeitest – etwa nachträglich eingehende Zahlungen oder Lizenzeinnahmen.
  • Nach dem Bezugsende rechnet die Elterngeldstelle mit deiner Gewinnermittlung für den Bezugszeitraum endgültig ab: Zu wenig gezahltes Elterngeld wird nachgezahlt, zu viel gezahltes musst du zurückerstatten.
  • Einzelne Lebensmonate aus dem Bezug herausnehmen kannst du nur für noch nicht ausgezahlte Monate; bereits ausgezahlte Monatsbeträge lassen sich außer in Härtefällen nicht mehr zurückziehen (§ 7 Abs. 2 BEEG).

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Einkommen während des Elterngeldbezugs als Selbstständige: Wie rechnet die Elterngeldstelle?#

Während des Elterngeldbezugs darfst du als Selbstständige bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten, ohne dass der Anspruch entfällt. Das Einkommen aus dieser Tätigkeit wird angerechnet: Elterngeld ersetzt dann nur noch den nach § 2 BEEG maßgeblichen Prozentsatz der Differenz zwischen deinem Einkommen vor der Geburt und deinem Einkommen in den einzelnen Lebensmonaten (§ 2 Abs. 3 BEEG). Für Selbstständige gelten dabei eigene Regeln bei Nachweis, Betriebsausgaben und zeitlicher Zuordnung, die im Bemessungszeitraum vor der Geburt anders aussehen als im Bezug. Wie der Bemessungszeitraum selbst bestimmt wird, erklärt der Artikel zum Bemessungszeitraum für Selbstständige.

Die Einkommensprognose beim Antrag#

Mit dem Elterngeldantrag gibst du als Selbstständige eine Prognose ab, wie viel Gewinn du im Bezugszeitraum voraussichtlich erzielst. Auf dieser Grundlage berechnet und zahlt die Elterngeldstelle dein Elterngeld zunächst vorläufig aus, weil dein tatsächliches Einkommen zum Antragszeitpunkt noch nicht feststeht.

Eine zu niedrige Prognose führt zu einem höheren vorläufigen Elterngeld – und nach der Endabrechnung zu einer Rückforderung. Eine zu hohe Prognose bedeutet zunächst weniger Geld im Monat, aber später eine Nachzahlung. Schätze deshalb möglichst realistisch, auf Basis deiner Auftragslage und deiner Zahlen aus den Vorjahren.

Die 25-Prozent-Betriebsausgaben-Pauschale#

Für die Ermittlung deines Gewinns im Bezugszeitraum setzt die Elterngeldstelle Betriebsausgaben grundsätzlich pauschal mit 25 % deiner Einnahmen an. 75 % deiner Einnahmen gelten damit automatisch als Gewinn, ganz ohne Belege (§ 2d Abs. 3 BEEG).

Du kannst stattdessen beantragen, dass deine tatsächlichen Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dafür brauchst du eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen einer Einnahmenüberschussrechnung entspricht. Das lohnt sich, wenn deine echten Ausgaben über 25 % deiner Einnahmen liegen, etwa bei hohen Material- oder Mietkosten.

Betriebsausgaben Pauschale (25 %) Tatsächliche Ausgaben
Abzug 25 % der Einnahmen, pauschal Tatsächliche Betriebsausgaben laut Nachweis
Aufwand Kein zusätzlicher Nachweis nötig Gewinnermittlung mit Belegen erforderlich
Passt gut zu Dienstleistungen mit geringen Sachkosten Hohen Material-, Waren- oder Mietkosten
Risiko Bei hohen tatsächlichen Ausgaben wird zu viel Einkommen angerechnet Mehr Dokumentationsaufwand, muss beantragt werden
Tobias: Pauschale oder tatsächliche Ausgaben?Vereinfachtes Beispiel
Einnahmen im Bezugsmonat
3.000 €
Gewinn bei 25 %-Pauschale (75 % von 3.000 €)
2.250 €
Tatsächliche Betriebsausgaben laut Nachweis
900 €
Gewinn bei tatsächlichen Ausgaben (3.000 € minus 900 €)
2.100 €
Günstigere Variante für Tobiastatsächliche Ausgaben (150 € weniger Gewinn)

Vereinfachtes Beispiel ohne Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach §§ 2e und 2f BEEG. Annahme: Tobias kann seine Ausgaben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG belegen. Liegen deine echten Ausgaben unter 25 % deiner Einnahmen, bleibt die Pauschale ohne Antrag und ohne Aufwand die bessere Wahl.

Zuflussprinzip oder Realisationsprinzip: Wann zählt eine Zahlung?#

Ob eine Einnahme zum Bezugszeitraum zählt, hängt davon ab, wie du deinen Gewinn ermittelst. Bei einer Einnahmenüberschussrechnung gilt das Zuflussprinzip, bei Bilanzierung das Realisationsprinzip (§ 2d Abs. 5 BEEG in Verbindung mit den einkommensteuerrechtlichen Zuordnungsregeln).

Einnahmenüberschussrechnung: Zuflussprinzip. Einnahmen zählen zu dem Kalendermonat, in dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht (§ 11 Abs. 1 EStG). Wann du die Leistung erbracht hast, für die die Zahlung erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Zahlt eine Kundin also während deines Bezugszeitraums eine Rechnung, die du Monate vorher gestellt hast, zählt diese Zahlung trotzdem als Einkommen im Bezug.

Bilanz: Realisationsprinzip. Wer bilanziert, etwa als Gewerbetreibender mit entsprechender Buchführungspflicht, ordnet eine Einnahme dem Zeitpunkt zu, an dem die Leistung erbracht wurde und der Anspruch auf Bezahlung entstanden ist. Wann das Geld tatsächlich eingeht, ist hier unerheblich.

Welche Einnahmen zählen, auch ohne dass du dafür arbeitest?#

Für das Elterngeld spielt es keine Rolle, ob du während des Bezugs tatsächlich für eine Einnahme tätig wirst. Jeder Gewinn, der im Bezugszeitraum anfällt, wird berücksichtigt – unabhängig davon, ob Arbeit dahintersteckt. Das betrifft zum Beispiel:

  • Lizenzeinnahmen oder Tantiemen aus früherer Arbeit
  • Mieteinnahmen aus gewerblichem Besitz
  • Nachträglich eingehende Zahlungen für längst erbrachte Leistungen, bei Einnahmenüberschussrechnung

Genau das macht die Planung wichtig: Ein Lizenzscheck, der zufällig in einen Bezugsmonat fällt, senkt dein Elterngeld für diesen Monat, selbst wenn du in dieser Zeit ausschließlich mit deinem Kind zu Hause warst.

Was, wenn dein Einkommen von Monat zu Monat schwankt?#

Schwankt dein Einkommen nach der Geburt, rechnet die Elterngeldstelle nicht jeden Lebensmonat einzeln ab. Stattdessen bildet sie getrennt für deine Basiselterngeld-Monate und deine ElterngeldPlus-Monate jeweils einen Durchschnitt aus deinem Einkommen in diesen Monaten (§ 2 Abs. 3 BEEG). Lebensmonate ganz ohne Einkommen werden separat berechnet und fließen nicht in diesen Durchschnitt ein.

Für dich heißt das: Ein einzelner umsatzstarker Monat reißt die Berechnung nicht automatisch für den gesamten Bezug nach unten. Er wirkt sich aber auf den Durchschnitt aller Monate derselben Elterngeld-Art aus, und genau dort lohnt sich eine Rechnung vorab, bevor du deinen Antrag stellst.

Welche Lebensmonate kannst du noch aus dem Bezug herausnehmen?#

Die im Antrag getroffenen Entscheidungen – welche Lebensmonate Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus – kannst du bis zum Ende des Bezugszeitraums ändern (§ 7 Abs. 2 BEEG). Das gilt aber nur für Monate, deren Betrag noch nicht ausgezahlt ist: Sobald die Elterngeldstelle einen Monatsbetrag überwiesen hat, ist eine Änderung außer in Fällen besonderer Härte nicht mehr möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für den Wechsel von bereits bezogenem ElterngeldPlus zu nachträglichem Basiselterngeld für denselben Monat.

Weißt du also schon vor dem betroffenen Monat, dass eine größere Zahlung ansteht, kannst du diesen Lebensmonat per Änderungsantrag aus dem Bezug nehmen, solange er noch aussteht. Für Basiselterngeld muss das ohnehin innerhalb des Fensters bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats deines Kindes liegen (§ 4 Abs. 1 BEEG). Was beim Ändern eines laufenden Antrags sonst noch zu beachten ist, steht im Artikel zum Elterngeldantrag ändern.

Tobias plant einen größeren Zahlungseingang einVereinfachtes Beispiel
Bezugsmonat mit erwarteter Großzahlung
Lebensmonat 7
Bereits ausgezahlte Monate
1 bis 5
Änderungsantrag für Lebensmonat 7 möglich?
ja, noch nicht ausgezahlt
Änderungsantrag für Lebensmonat 3 möglich?
nein, bereits ausgezahlt
Für Lebensmonat 7kann Tobias den Bezug rechtzeitig aussetzen

Vereinfachtes Beispiel. Ob eine Aussetzung wirklich sinnvoll ist, hängt davon ab, wie hoch die erwartete Zahlung ausfällt und ob sie den ganzen Monatsbetrag übersteigt. Ohne besondere Härte lässt sich ein bereits ausgezahlter Monat nicht mehr rückgängig machen.

Die Endabrechnung nach dem Bezug#

Nach Ablauf des Bezugszeitraums weist du dein tatsächliches Einkommen nach, und zwar mit einer Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen einer Einnahmenüberschussrechnung entspricht (§ 2d Abs. 3 BEEG) – dein Einkommensteuerbescheid für dieses Jahr liegt zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht vor. Die Elterngeldstelle vergleicht diese Zahlen mit deiner ursprünglichen Prognose und rechnet endgültig ab.

Lag dein tatsächliches Einkommen über der Prognose, hast du zu viel Elterngeld erhalten und musst den Differenzbetrag zurückzahlen. Lag es darunter, bekommst du eine Nachzahlung. Wie diese Schlussabrechnung im Detail abläuft und wie du dich auf sie vorbereitest, erklärt der Artikel zur Schlussabrechnung für Selbstständige.

Die Elterngeldstelle beantwortet Fragen zu Formularen und Fristen kostenlos, entscheidet aber nicht für dich, ob sich Pauschale oder tatsächliche Ausgaben lohnen oder wie du deine Rechnungsstellung timen solltest. Genau das rechnen wir als private Elterngeldberatung mit deinen Zahlen durch, nicht als Behörde.

Was jetzt zu tun ist#

  1. Rechne deine Prognose realistisch durch, bevor du sie im Antrag angibst: Eine zu niedrige Schätzung führt später zur Rückforderung.
  2. Vergleiche Pauschale und tatsächliche Ausgaben anhand deiner echten Zahlen und beantrage die tatsächlichen Ausgaben nur, wenn du sie mit einer Gewinnermittlung belegen kannst.
  3. Prüfe bei jeder Rechnung, ob Zufluss- oder Realisationsprinzip gilt, und plane Zeitpunkte von Rechnungsstellung und Zahlung entsprechend.
  4. Setze absehbar große Zahlungen rechtzeitig aus dem Bezug aus, solange der betroffene Lebensmonat noch nicht ausgezahlt ist.
  5. Hebe deine Belege für die Endabrechnung auf und reiche sie nach Bezugsende zügig ein, damit eine Nachzahlung nicht unnötig lange dauert.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn meine Einkommensprognose falsch war?

Die Elterngeldstelle rechnet nach dem Bezugsende mit deiner Gewinnermittlung für den Bezugszeitraum endgültig ab (§ 2d Abs. 3 BEEG). War deine Prognose zu niedrig, zahlst du zu viel erhaltenes Elterngeld zurück; war sie zu hoch, bekommst du eine Nachzahlung.

Zählt ein Auftrag, für den ich während des Bezugs arbeite, auch dann, wenn die Zahlung erst später kommt?

Bei der Einnahmenüberschussrechnung nicht: Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Geht das Geld erst nach dem Bezugszeitraum ein, mindert es dein Elterngeld nicht mehr, unabhängig davon, wann du gearbeitet hast.

Kann ich während des Elterngeldbezugs überhaupt selbstständig arbeiten?

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt (§ 1 Abs. 6 BEEG). Arbeitest du mehr, entfällt der Anspruch für die betroffenen Lebensmonate.

Muss ich die tatsächlichen Betriebsausgaben immer nachweisen, wenn ich sie statt der Pauschale ansetzen will?

Ja. Ohne Antrag und ohne Nachweis setzt die Elterngeldstelle automatisch die 25-Prozent-Pauschale an. Für die tatsächlichen Ausgaben brauchst du eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen einer Einnahmenüberschussrechnung entspricht (§ 2d Abs. 3 BEEG).

Wird mein Elterngeld für jeden Monat einzeln berechnet, wenn mein Einkommen schwankt?

Nein. Die Elterngeldstelle bildet getrennt für deine Basiselterngeld-Monate und deine ElterngeldPlus-Monate jeweils einen Durchschnitt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Ein einzelner starker Monat reißt die Berechnung also nicht allein.

Gilt das Zuflussprinzip auch für Gewerbetreibende, die bilanzieren?

Nein. Wer bilanziert, ordnet Einnahmen nach dem Realisationsprinzip dem Zeitpunkt zu, an dem die Leistung erbracht und der Anspruch entstanden ist – der tatsächliche Zahlungseingang spielt dann keine Rolle (§ 2d Abs. 5 BEEG).

Quellen und Stand

Stand 23. September 2026. Über deinen Antrag entscheidet immer die zuständige Elterngeldstelle.

Was bedeutet das für deine Situation?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Angaben für deinen Fall wichtig sind und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

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